Vorlage - VO/18/14092/60  

 
 
Betreff: Schadstoffsanierung Formaldehyd, Sanierung der
Trinkwasserinstallation und Umbauten im stadteigenen
Gebäude Maximilianstraße 26
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Gebäudeservice   
Beratungsfolge:
Bau- und Vergabeausschuss Vorberatung
13.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
15.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
21.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

1. Sachverhalt:

 

Das Gebäude Maximilianstraße 26 befindet sich seit Januar 2015 im Besitz der Stadt Regensburg. Nach einer brandschutztechnischen und baulichen Ertüchtigung des Gebäudes konnten die für die städtische Verwaltung vorgesehenen Flächen Mitte des Jahres 2016 bezogen und die dortige Nutzung aufgenommen werden. Auch wurden im Zuge der Ertüchtigung die durch den Voreigentümer nicht behobenen brandschutztechnischen und baulichen Mängel der extern vermieteten Einheiten behoben.

Vor Beginn der Renovierungsarbeiten in den Geschossen 1. OG, 2. OG und 3. OG fand eine routinemäßige Schadstoffmessung des städtischen Sicherheitsingenieurs, u.a. auf Formaldehyd, statt, bei welcher keine erhöhten Schadstoffwerte festgestellt wurden. Eine Freigabe für einen Bezug der Einheiten und diverse Ämter wurde erteilt.

Nach Abschluss der Renovierungsarbeiten und im Zuge der Nutzungsaufnahme der städtischen Einheiten fand eine weitere Freimessung auf Veranlassung des Sicherheitsingenieurs der Stadt Regensburg statt. Hierbei wurden nun teils erhebliche Überschreitungen der von der „World Health Organisation“ (WHO) angegebenen Richtwerte für Formaldehyd im 1. OG, 2. OG und 3. OG festgestellt. Auch daraufhin durchgeführte Messungen im EG des Objekts ergaben z.T. erhöhte Formaldehydwerte. Bei den ebenfalls gemessenen Wohneinheiten im 4. OG des Objekts ergab sich keine Richtwertüberschreitung des Formaldehydwertes.

Bei der parallel durchgehrten Untersuchung des Trinkwassers wurden teilweise erhebliche Überschreitungen der Werte für Keime, Blei und Eisen festgestellt. Das Gesundheitsamt wurde hierüber entsprechend informiert. Eine durch das Amt für Gebäudeservice veranlasste Gefährdungsanalyse der Trinkwasserinstallation ergab teilweise erhebliche Mängel des Trinkwasserinstallationsnetzes. Erste kurzfristig veranlasste Maßnahmen zur Reduzierung der Trinkwasserbelastung ergaben zwar in Teilbereichen eine Verbesserung, eine umfassende Behebung der Belastung konnte allerdings auf Grund des umfassenden Leitungsnetzes, vielfach vorhandener sog. „Totleitungen“ und nicht vorliegender Installationspläne bis dato nicht erzielt werden. Eine umfassende Sanierung der Trinkwasserinstallation ist somit umgehend von Nöten.

r die Belastung Formaldehyd ebenfalls veranlasste Beprobungen ließen die in den Geschossen EG, 1. OG, 2. OG und 3. OG teilweise verbaute sog. „verlorene Schalung“ als Quelle der Belastung verorten. Zur Behebung der Formaldehydbelastung in den Geschossen EG, 1. OG, 2. OG und 3. OG ist eine umfassende Schadstoffsanierung notwendig.

 

Im Zuge der Sanierung der Trinkwasserinstallation und der Schadstoffsanierung Formaldehyd sollen, soweit erforderlich, auch die elektrotechnischen Anlagen und die Sanitärinstallation instandgesetzt sowie die Heizungs- und Lüftungsanlagen ergänzt werden. Insgesamt ist nach erster Einschätzung von Kosten in Höhe von ca. 1,8 Mio. € auszugehen.

 

Nach entsprechenden Voruntersuchungen wurden die Rückbauarbeiten fortgesetzt. Bisher wurden die abgehängten Decken im 1. und 2. Obergeschoss und die formaldehydhaltigen Einbaumöbel demontiert und entsorgt. Diese Arbeiten wurden in der 31. KW 2017 abgeschlossen. Diese Maßnahme ermöglicht eine höhere Planungssicherheit für die haustechnischen Gewerke.

 

Im Schreiben vom 09.08.2017 durch das Personal- und Verwaltungsreferat wurde das Amt für Integration und Migration als zukünftiger Nutzer angegeben.

Neben der bereits bekannten und geplanten Schadstoffsanierung bzgl. Formaldehyd und der Sanierung der Trinkwasserinstallation wurde die zusätzliche funktionale Überplanung der beiden Obergeschosse und zusätzlich eines Teilbereichs des Erdgeschosses mit einem Flächenanteil von ca. 680 qm vorgegeben. Diese Konzepterstellung konnte gemeinsam mit den Ämtern 16 und 77 im Dezember 2017 fertiggestellt werden.

 

Durch die zusätzliche Nutzung des Erdgeschosses wird eine bauordnungsrechtliche Umnutzungsgenehmigung  zwingend notwendig, einschl. entsprechender Anpassung des Brandschutzes.

Hier sind weitere Kosten in Höhe von ca. 0,9 Mio. € zu erwarten.

 

Bisher wurde die Gebäudeplanung bis Leistungsphase 2 durch das Amt für Gebäudeservice durchgeführt. Aufgrund des erweiterten Umfangs der Maßnahme muss für die Planung und Umsetzung ein geeignetes Architekturbüro gesucht und beauftragt werden. Die ermittelten Gesamthonorarsummen für Architekten und Projektanten erfordern hier ein europaweites VgV-Verfahren.

Die bereits mit den beiden Ingenieurbüros für die Planungsleistungen der  Gebäudetechnik geschlossenen Verträge werden erweitert.

Dies erscheint als die wirtschaftlichste Lösung. So können die bereits durch aufwendige Untersuchungen erarbeiteten Ergebnisse nahtlos weiter entwickelt werde. Außerdem werden mögliche Schadensersatzansprüche der Ingenieurbüros aufgrund von Kündigung bzw. eine Mehraufwandsvergütung nach HOAI für neu zu beauftragende Ingenieurbüros vermieden.

 

In einer Abwägung zwischen wirtschaftlichem Handeln und Erfüllung der Vorschriften des Vergaberechts kann bei diesem Projekt, hier trägt die Stadt Regensburg die Kosten zu 100%, diese Vorgehensweise vom Vergabeamt mitgetragen werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein nicht berücksichtigter Interessent hier ein Nachprüfungsverfahren anstrebt, erscheint bei der augenblicklichen Marktsituation äerst gering.

 

Kleinere Planungs- bzw. Beraterleistungen, wie z.B. Brandschutz, SiGeKo, etc., werden in nationalen Vergabeverfahren beauftragt.

 

Finanzierung:

Mittel für die Planungsleistungen stehen bei HHSt. 1.8809.9459 „Bebauter Grundbesitz Allgemein-, Erweiterungs-, Um- und Ausbauten“ zur Verfügung.

 

 

2. Kostenrahmen:

 

KG 100 Grundstück      0,00 €

KG 200 Herrichten und Erschließen                             0,00 €

KG 300 Bauwerk und Baukonstruktion  1.285.000,00 €

KG 400 Technische Anlagen    1.022.000,00 €

KG 500 Außenanlagen                    0,00 €

KG 600 Geräte und Ausstattung (durch Amt 77)noch nicht berücksichtigt

KG 700 Baunebenkosten                 476.000,00 €

 

Summe  2.783.000,00 €

 

Gesamtkosten                    ca. 2.800.000,00 €

 

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2017 2021 sind insgesamt für die Maßnahme 2,0 Mio. € eingestellt.

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von insgesamt 800.000,00 €ssen im Rahmen der IP-Fortschreibung bereitgestellt werden.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die notwendigen Maßnahmen zur Schadstoffsanierung Formaldehyd, Sanierung der Trinkwasserinstallation und die Umbauten zur Nutzung durch das Amt für Integration und Migration im stadteigenen Gebäude Maximilianstraße 26 sind gemäß dem Bericht der Verwaltung durchzuführen.

 


Anlagen: