Vorlage - VO/19/15495/20  

 
 
Betreff: Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung - KiTGS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
2. Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.07.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

Sachverhalt:

 

 

 

 

Die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei den Kosten für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertageseinrichtungen beschäftigt den Stadtrat und die Verwaltung sowie die Parlamente auf Landes- und Bundesebene schon seit geraumer Zeit. Die Vielzahl an Gesetzesinitiativen und Neuerungen in diesem Arbeitsfeld sowie die verstärkten Aktivitäten der Stadt im Bereich des Einrichtungsneubaus haben dazu geführt, dass die Neuregelung der Gebühren für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen in Regensburg mehr Zeit als ursprünglich geplant benötigte.

 

Der hohen Dynamik in diesem Umfeld ist es auch geschuldet, dass die neue Satzung erst ab 01.01.2020 und nicht schon zum Beginn des neuen KiTa-Jahres gelten soll, da organisatorisch und technisch noch entsprechende Voraussetzungen zur Umsetzung der neuen Satzung geschaffen werden müssen.

 

Gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 19.09.2018 (Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom Juli 2018) wurde die Verwaltung mit der Neufassung der Satzung, der Prüfung einer möglichen Herabsetzung der Gebühren für Kinderkrippen und einer Erläuterung zur KiTa-Gebührensituation in Bayern beauftragt. Es ist auch ein Ausgleich für die freien Träger zu erarbeiten. Dies wird in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt.

 

Die finanzielle Situation der Eltern (folgend sind damit immer auch sonstige Personensorgeberechtigte angesprochen) hat sich seit dem Antrag allerdings deutlich verändert bzw. verbessert. Die folgenden Ausführungen sollen dazu beitragen, die komplexen Zusammenhänge im Bereich der Betreuungsförderung kurz und verständlich darzustellen. Erwähnt werden dabei nur die Förderungen, die explizit zur Unterstützung bei der Deckung von Betreuungskosten gedacht sind und nicht allgemeine Zuschüsse wie z.B. das Kindergeld.

 

Bei der Erhebung der Gebühren für Kindertageseinrichtungen gibt es in Bayern zwei unterschiedliche Abrechnungszeiträume: einige Kommunen erheben für 12 Monate Gebühren,hrend andere wie auch Regensburg die 12 Monatsgebühren auf 11 Monate umlegen und den Augustr die Eltern freistellen.

 

Die Erhebung von Gebühren für 11 Monate führt dazu, dass folgend die regelmäßig für 12 Monate pro Jahr gewährten Förderungen auf 11 Monate umgelegt werden müssen, um die echte Kostenbelastung der Eltern darzustellen.

Bsp.: Ein Zuschuss von 100 € pro Kalendermonat wird in Regensburg zu einem Zuschuss von 109,09 € pro Gebührenmonat (= 100 € x 12 / 11). Zur Verbesserung der Lesbarkeit werden im Folgenden die Zuschüsse auf 10 kaufmännisch gerundet.

 

Folgend werden zuerst die Zuschüsse zur Deckung von Kosten der Kinderbetreuung dargestellt und dann diese den neuen Gebührensätzen gegenübergestellt, um die finanzielle Nettobelastung der Eltern durch die Gebühren widerzuspiegeln.

 

 

  1. Beitragsübernahme durch das Amt für Jugend und Familie

 

Eltern können im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe beim Amt für Jugend und Familie die Übernahme ihrer Betreuungsgebühren beantragen. Die Voraussetzungen dafür wurden durch den sogenannten Kinderzuschlag (Stadtratsbeschluss von 29.07.2010) für Kinder in Kindergärten und Horten noch etwas erleichtert.

 

In Regensburg wurde im Jahr 2018 in den städtischen Kindertageseinrichtungen für folgenden Anteil an Kindern die Kosten vollständig oder teilweise übernommen:

 

 

vollständige Übernahme

teilweise Übernahme

Kinderkrippe

17,4 %

1,5 %

Kindergarten

15,3 %

4,6 %

Kinderhort

15,3 %

0,0 %

 

 

  1. Kinderkrippe

 

Städtische Kinderkrippen können grundsätzlich ab dem 13. Lebensmonat besucht werden. r die Betreuung von Kindern in diesem Alter erhalten Eltern zwei unterschiedliche Zuschüsse.
 

a)      Familiengeld

Seit dem 01.09.2018 gewährt der Freistaat Bayern, unabhängig vom Einkommen der Eltern, ein sogenanntes Familiengeld für Kinder zwischen dem 13. und 36. Lebensmonat. Der Zuschuss beträgt 250 € bzw. ab dem dritten Kind 300 € pro Kalendermonat (Art. 3 BayFamGG).
270 bzw. 330 € pro Gebührenmonat

 

b)      Beitragszuschuss

Ab dem 01.01.2020 soll zusätzlich für Kinder ab dem 13. Lebensmonat ein Zuschuss von 100 € pro Kalendermonat für Betreuungskosten bewilligt werden. Nach aktuellem Stand ist dabei wohl eine Einkommensobergrenze von 65.000 € vorgesehen.

110 € pro Gebührenmonat

 

Bei der folgenden Tabelle wird davon ausgegangen, dass es sich um das erste oder zweite Kind (= 270 €) handelt und die Eltern nicht über der Einkommensobergrenze des Beitragszuschusses liegen (= 110 €).

 

Buchungszeit

Gebühr pro Monat

Zuschuss

Nettokosten

3 4 Stunden

250

380 €

0 €

4 5 Stunden

270

380 €

0 €

5 6 Stunden

290 €

380 €

0 €

6 7 Stunden

310 €

380 €

0 €

7 8 Stunden

330 €

380 €

0 €

8 9 Stunden

350 €

380 €

0 €

9+ Stunden

370 €

380 €

0 €

 

 

  1. Kindergarten

 

Seit dem 01.04.2019 wird für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ein Beitragszuschuss von 100 € pro Kalendermonat gewährt (Art. 23 Abs. 3 BayKiBiG). Bisher wurde dieser Zuschuss nur für das letzte Kindergartenjahr geleistet.
110 € pro Gebührenmonat

 

Buchungszeit

Gebühr pro Monat

Zuschuss

Nettokosten

3 4 Stunden

90 €

110

0 €

4 5 Stunden

100

110

0 €

5 6 Stunden

109

110

0 €

6 7 Stunden

120

110

10

7 8 Stunden

130 €

110

20 €

8 9 Stunden

140 €

110

30 €

9+ Stunden

150 €

110

40 €

 

 

  1. Kinderhort

 

Derzeit gibt es keinen Zuschuss zu den Gebühren für Horte (abgesehen von der Beitragsübernahme in Nr. 1).

 

Buchungszeit

Gebühr pro Monat

3 4 Stunden

90 €

4 5 Stunden

100 €

5 6 Stunden

110

6 7 Stunden

120 €

 

 

  1. Sonstige Änderungen

 

Die Satzung wurde rechtlich und in Bezug auf organisatorische Abläufe aktualisiert. In der Synopse (Anlage 2) werden die beiden Fassungen soweit als möglich inhaltlich passend gegenübergestellt.

 

Das Spiel- und Getränkegeld 5 Abs. 2 alte Satzung) sowie die besonderen Gebühren 8 alte Satzung) wurden gestrichen und in die Besuchsgebühr eingepreist. Die Eltern haben künftig nur Besuchsgebühr und Verpflegungsgeld zu tragen. Alle bisher in bar in den Einrichtungen erhobenen und verausgabten Mittel müssen nftig über entsprechende Ausgabeansätze im Haushalt abgedeckt werden.

 

Das Verpflegungsgeld wurde entsprechend den aktuellen Kosten in diesem Sektor angehoben (vgl. § 5 Abs. 3 alte Satzung mit § 9 neue Satzung). Dies trägt auch dem Trend zu gesunder Ernährung Rechnung.

 

Die Regelungen zur Schließung einer Einrichtung wurden von § 5 Abs. 4 (alte Satzung) in die §§ 6 Abs. 2, 8 und 9 Abs. 3 verschoben. Dabei werden zwei Fälle unterschieden: Schließung aufgrund von Streiks und sonstige Gründe.

 

Die Gebühren für die Betreuung von Hortkindern in den Ferien wurde leicht erhöht (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 1.4.3 alte Satzung mit § 7 Abs. 2 neue Satzung).

 

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die umfangreichen Zuschüsse von Seiten des Landes und Bundes hat sich die finanzielle Situation der Eltern bei den Betreuungskosten stark verbessert. Die neue Gebührensatzung führt zu einem erwarteten Gebührenausfall von ca. 40.000 €hrlich. Diese Kalkulation basiert auf dem aktuellen Stand an Einrichtungsplätzen. Mit der geplanten bzw. zu erwartenden Ausweitung des Angebots in den nächsten Jahren wird sich dies künftig entsprechend stärker auswirken.

 

Die Anpassung der Gebühren wurde von städtischer Seite moderat vorgenommen. Dafür gibt es folgende Argumente:

 

  • Die Gebührenentlastung durch den Freistaat Bayern und den Bund bringt bereits eine erhebliche Entlastung für die Elternschaft aller Einrichtungen in Regensburg mit sich.
     
  • Den aktuellen Prognosen zufolge wird sich die finanzielle Situation der Stadt schon ab 2019 aufgrund von geringeren Gewerbesteuereinnahmen deutlich verschlechtern. Entsprechend ungünstiger wird auch die Situation in den kommenden Jahren eingeschätzt.
     
  • Die Stadt ist nur einer von mehreren Anbietern auf dem Feld der Kinderbetreuung. Die städtischen Gebühren stellen dabei die Bezugsgröße in mehrerlei Hinsicht auch für die freien Träger dar.
     
  • Bei den anstehenden Verhandlungen zu den städtischen Zuschüssen an die freien Träger wird die Höhe der Gebühren relevant sein. Zu diesem Thema wird es eine gesonderte Beschlussvorlage geben.
     
  • Die Erwartungen an die Betreuungsleistungen in den Einrichtungen steigen und damit auch die Kosten.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung – KiTGS) laut beigefügtem Entwurf vom 04.06.2019 (Anlage 1), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 


 

Anlagen:

 

  1. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung - KiTGS)

 

  1. Synopse zum Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kindertageseinrichtungen-Gebührensatzung - KiTGS)
     
  2. Gebührenvergleich bayerischer Großstädte
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - KiTGS 2020 (236 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Synopse KiTGS (385 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - KiTa-Gebührenvergleich 2019 (205 KB)