Sachverhalt:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 11.04.2019 (VO/18/15040/46) wurde entschieden den Schülern der „städtischen“ (gemeint sind hier die staatlichen aber die Stadt ist für diese der Sachaufwandsträger) Regensburger Grundschulen (Klasse 1 bis 4) ab dem Schuljahr 2019/2020, zusätzlich zum regulären, gebührenpflichtigen Angebot an der Sing- und Musikschule, eine gebührenfreie musikalische Grundausbildung (Singen, Instrumentalklasse, Chorklasse) anzubieten. Diese findet gewöhnlich direkt in den Schulen bzw. den zugehörigen Betreuungseinrichtungen (z.B. Hort) statt.
Die diesbezüglich nötigen Änderungen wurden im Gebührenverzeichnis (Anlage zur Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg - SuMGS) Nrn. 1.3, 1.4, 1.5 und 2.3 vorgenommen (sh. Anlage 2).
a) Kooperationsmodell Bläserklasse mit dem Goethe-Gymnasium Die Bläserklasse ist im Schuljahr 2016/17 im Rahmen einer Kooperation mit dem Goethe-Gymnasium eingeführt worden. Bislang waren die Gebühren als Pilotprojekt im Rahmen des Kooperationsvertrages auf Schulleitungsebene festgelegt worden. Nachdem die Bläserklasse dort zu einem dauerhaften Modell geworden ist und möglicherweise auch noch über die bisherige Kooperation hinaus angeboten werden soll, ist eine Aufnahme in den Gebührenkatalog notwendig (Nr. 1.7 neues Gebührenverzeichnis).
b) Komposition als neue Fächergruppe Der Kompositionsunterricht ist ein relativ neues Angebot der Sing- und Musikschule. Es spricht im Wesentlichen Schülerinnen und Schüler an, die am verstärkten Theorieunterricht als Tonsatzunterricht – auch als Vorbereitung für die Aufnahmeprüfung an Musikhochschulen – teilnehmen. Darüber hinaus finden natürlich auch alle anderen an Komposition, Tonsatz, Formenlehre und Kontrapunkt Interessierten hier Aufnahme.
War das Angebot wegen des ungewissen Interesses zunächst ein reines Projektangebot, hat sich insbesondere im letzten Schuljahr eine Kompositionsklasse gebildet, die mit einem 1. Preis beim Bayerischen Kompositionswettbewerb aufhorchen ließ.
Nachdem das Projekt so erfolgreich gestartet ist, wird es in das dauerhafte Angebot der Sing- und Musikschule integriert und findet entsprechend Aufnahme im Gebührenverzeichnis (Nr. 4).
Die Gebührensätze sind angelehnt an den Instrumental-Einzelunterricht und sehen auch eine Bonusregelung bei Teilnahme am Ensemble für Neue Musik vor.
Ergänzend wurden noch kleinere, redaktionelle Anpassungen am Gebührenverzeichnis vorgenommen. Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Sing- und Musikschule der Stadt Regensburg (Sing- und Musikschulgebührensatzung - SuMGS) vom 17. Juni 2005 laut beigefügtem Entwurf vom 27.06.2019 (Anlage 1), der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Anlagen:
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