Vorlage - VO/19/15511/64  

 
 
Betreff: Maßnahmen- und Technischer Beschluss für den Neubau eines temporären Kinderhortes in Holzmodulbauweise im Stadtteil Sallern
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
2. Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Hochbau   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Bau- und Vergabeausschuss Vorberatung
09.07.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.07.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Ausgangssituation

 

Notwendigkeit der Maßnahme

Die Nachfrage nach Hortplätzen und entsprechende Voranmeldungen übersteigt regelmäßig die Möglichkeit, dass allen Eltern ein Platz in der Kindertagesstätte Ostpreußenstraße zur Verfügung gestellt werden kann.

In den vergangenen drei Jahren wurde der Hort jeweils um mehrere Plätze erweitert. Das hat zur Folge, dass innerhalb der Kita Ostpreußenstraße Räume hinzu gewonnen werden mussten, die wiederum vom Kindergarten abgegeben wurden. In Konsequenz besteht nun eine maximale Belegung der Plätze im Kindergarten und im Hort, die eine ständige flexible Abstimmung über die Raumnutzung beider Einrichtungen erfordert und dennoch den Platzbedarf an diesem Standort nicht erfüllt.

Durch den stetig wachsenden Bedarf an Betreuungsplätzen (Krippe, Kindergarten, Hort) im Stadtteil Sallern, ist eine Erweiterung des Hortes Ostpreußenstraße und entsprechend der Auszug in andere Räumlichkeiten zwingend notwendig.

Da in naher Zukunft auch der Ausbau des Kindergartens Ostpreußenstraße geplant ist, kann man davon ausgehen, dass diese Kinder mit Eintritt in die Schule eine Ganztagsbetreuung brauchen werden.

 

Die Lösung

Die Grundschule am Sallerner Berg wird in den nächsten Jahren durch einen Neubau ersetzt. Hier ist geplant, dass der Hort Ostpreußenstraße in eigens dafür geschaffene Räume mit einzieht. Bis zur Fertigstellung des Neubaus am Sallerner Berg, soll der Hort nun in einem Neubau in Holzmodulbauweise errichtet, untergebracht werden. Als Standort wurde am Ortsrand des Stadtteils Konradsiedlung ein Grundstück, dass an eine Quittenwiese angrenzt, ausgewählt. Der Kinderhort bietet die Möglichkeit, dass die Anzahl der Hortplätze auf 75 Kinder erweitert werden kann.

Durch den hohen Bedarf an SGB VIII § 35 a Kindern ist geplant, zwei Regelgruppen und eine integrative Gruppe einzurichten. Mit der Erweiterung auf 75 Kinder sind die Bedingungen für eine integrative Betreuung und Förderung für Kinder nach SGB VIII § 35a gegeben.

Da mit einer Nutzungsdauer von mindestens 5 Jahren gerechnet werden muss und wirtschaftliche Gründe dafür sprechen, wird empfohlen den Holzmodulbau auf Kaufbasis zu erstellen.

 

 

Ausstattung

Der Kinderhort ist planerisch ausgelegt auf drei Gruppenräume mit jeweils einem angegliederten Hausaufgabenraum. In den Gruppenräumen wird jeweils eine Küchenzeile mit Herd, Backofen und Waschbecken geplant. Die Gruppenräume werden außerdem mit ausreichend Tischen und Stühlen ausgestattet, um gruppenintern das Mittagessen einzunehmen.

Des Weiteren finden sich für die Kinderbetreuung ein Intensiv-Werkraum und ein großer Mehrzweckraum in dem Gebäude.

Neben den Wirtschaftsräumen, wie Küche, Technikraum und Putzkammer/Lagerraum steht noch ein weiterer Lagerraum zur Verfügung. Im  Zentrum der Räumlichkeiten befinden sich ein Personalzimmer und das Büro der Hortleitung.

Der Flur bietet neben der Möglichkeit für Garderoben auch Flächen zum Spielen und einen Elternwartebereich.

Die Sanitärraume für Mädchen und Jungen werden getrennt ausgeführt. Die Personaltoilette für die Frauen befindet sich im Mädchen Sanitärraum. Eine Dusche ist in der Jungentoilette integriert. Eine behindertengerecht geplante Toilette soll gleichzeitig die Nutzung für männliche Mitarbeiter ermöglichen.

Das Gartengelände wird ausgestattet mit verschiedenen Spielgeräten, wie Sand-, Wasserspiel, Kletterzirkus, Bodentrampolin, Ballspielfläche, Fahrzeugstraße und Hängematte. Den Kindern ist hier ausreichend Platz und Abwechslung geboten, um ihre motorischen Fähigkeiten auszuprobieren und zu stärken.

Eine Terrasse mit Sonnendach wird ausgestattet mit Tischen und Bänken.

 

 

2. Konstruktion und technischer Standard

 

Es ist geplant den Kinderhort aus Raummodulen, die in einem hohen Vorfertigungsstandard an die Baustelle angeliefert werden und vom LKW aus versetzt werden, zu errichten. Mit dem vorliegenden Entwurf wird optisch und funktional annähernd die Wirkung eines individuell geplanten Gebäudes erreicht. Die standardisierten Module/ Boxen werden konstruktiv aus Brettsperrholzplatten (BSP) gefertigt. Der Kinderhort wird eingeschossig und barrierefrei ausgeführt. Als Dachform wurde ein Flachdach mit Gefälledämmung gewählt. Ein Teilbereich der nach Süden orientierten Terrasse wird mit einem leicht geneigten Pultdach überdacht.

 

 

Fundamente

Einzel- oder Streifenfundamente nach statischer Erfordernis

 

 

Fassade

Gruppenräume und Hausaufgabenräume erhalten eine Holzfassade mit senkrechter Lattung.

Der Verwaltungs- und Nebenraumtrakt wird mit farbigen Faserzementplatten verkleidet.

 

nde

Holz, Fichte sichtbar mit Teilflächen in Gipskarton, weiß gestrichen, Nassräume mit Fliesenbelägen.

 

Decken

Holz, Fichte sichtbar mit schallschluckenden Deckenelementen in Aufenthaltsräumen und im Spielflur.

 

Fenster

Ausführung in Holz, lasiert mit 3- fach Isolierverglasung

 

Fußden

Aufenthaltsräume, Linoleum Standard, Sanitärräume mit Fliesenbeläge

 

rmedämmung

nde, Dach, Bodenkonstruktion nach Anforderungen der EnEV 2013

 

Erschließung Trinkwasser und Kanal

Wegen fehlender Anschlüsse muss für den geplanten Baukörper sowohl ein neuer Kanalanschluss für die Schmutzwasserentwässerung als auch ein neuer Hausanschluss für Trinkwasser gelegt werden. Für den Kanalanschluss ist nach Vorgabe des Tiefbauamtes ein Fettabscheider erforderlich. Zudem muss das Abwasser aufgrund der Höhenlage mit einer Fäkalienhebeanlage zum Anschlussschacht gepumpt werden.

Die Dachentwässerung soll über einen Sickerschacht abgeleitet werden.

 

Sanitäranlagen

In den Sanitärbereichen sind ein Damen-Personal WC im Mädchentoilettenraum sowie eine Dusche im Toilettenraum der Jungen enthalten. Eine zusätzliche behindertengerechte Toilette ist gleichzeitigr das männliche Personal vorgesehen. Alle Sanitärobjekte werden jeweils in kindgerechter Höhe montiert. Zusätzliche Wasser- und Abwasseranschlüsse werden in der Küche, im Putzraum und in den Gruppenräumen für die Küchenzeilen im Gebäude mit vorgesehen.

Die Warmwasserbereitung soll dezentral über elektrische Durchlauferhitzer bzw. Warmwasserspeicher erfolgen.

 

Heizungsanlage

Die Wärmeversorgung für die vorgesehene Nutzungsdauer von ca. 5 Jahren, soll über raumweise angeordnete elektr. Heizkonvektoren erfolgen.

 

ftungsanlagen

Die Lüftung der Räume erfolgt über Fenster. Lediglich fensterlose, innenliegende Räume werden über Kleinlüfter mechanisch entlüftet. Abluftanschlüsse für Dunstabzüge im Küchenbereich werden ebenfalls bei Bedarf vorgesehen.

 

3. Raumprogramm

 

r den Kinderhort in Holzmodulbauweise ist folgendes Raumprogramm geplant:

 

Gruppenraum 1 und 3jeweils41,66 m²

Gruppenraum 240,73 m²

Hausaufgabenraum 1 und 3jeweils ca. 32,47 m²

Hausaufgabenraum 225,07 m²

1 Intensiv-/ Werkraum22,93 m²

1 Mehrzweckraum66,06 m²

1 Spielflur54,41 m²

zusätzlich Garderoben und Schultaschenschränke in der erweiterten Flurzone

 

ro Leitung15,06 m²

Personalraum25,09 m²

Elternwartebereich28,11 m²

che ohne Vorratsraum 27,87 m²

1 Lager/ Putzraum14,02 m²

1 Lagerraum15,94 m²

1 Mädchen WC/ 3 WCs kindgerecht, mit integriertem Damen WC Personal18,26 m²

1 Jungen WC/ 3 WCs kindgerecht, mit integrierter Dusche19,25 m²

1 WC behindertengerecht/ integriert Herren WC Personal4,84 m²

 

Das Raumprogramm ist der Regierung der Oberpfalz zur Erteilung der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII vorgelegt worden. Die Regierungsauflagen und Hinweise sind bereits in die Planungen eingeflossen Die Voraussetzungen für die Erweiterung der laufenden Betriebskostenzuschüsse werden durch den Neubau erfüllt.

 

4. Zeitlicher Ablauf

 

Der Planungsauftrag wurde Mitte 2018 erteilt. Mit den ersten Vor- und Standortuntersuchungen wurde im September 2018 begonnen. Im März 2019 konnte eine mit der Regierung der Oberpfalz abgestimmte Planung zum Abschluss gebracht werden.

Ab Vorliegen der Mittelfreigabe, wird für die Errichtung des Kinderhortes in Modulbauweise ein Zeitrahmen von ca. 12 Monaten benötigt, so dass mit einer Erstellung bis Sommer 2020 zu rechnen ist. Dies beinhaltet die Vorbereitung des Bauantrages mit Baugenehmigung, Ausschreibung, Vergabe, Fertigung, Aufbau und Fertigstellung der Außenanlagen.

 

5. Kosten und Finanzierung

 

r die Errichtung des Kinderhortes belaufen sich die Kosten gemäß Kostenschätzung auf ca.:

  • Planungs-, Baukosten, brutto (gerundet) 1.900.000,00 €

(nicht enthalten: Umzugs- und Möblierungskosten)

  • Planungs-, Baukosten Außenanlagen, brutto (gerundet)   374.000,00 €

 

  • blierung und Zimmerausstattung für 3 Gruppen- und Hausaufgabenräume, Mehrzweckraum, Intensiv/ Werkraum, Büroräume,chen, Nebenräume,

Spielflur, Garderoben, Schultaschenschränke  210.000,00

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2018 2022 sind für die Maßnahme im UA 4645/14 Mittel in Höhe von insgesamt 1.410.000,00 € eingestellt, die sich in Baukosten von 1.200.000,00 € und Ausstattungskosten von 210.000,00 € aufteilen.

 

Der zusätzlich erforderliche Mittelbedarf in Höhe von insgesamt 1.074.000,00 € (Erhöhung Baukosten um 700.000,00 € sowie Kosten Außenanlagen in Höhe von 374.000,00 €) wird bei der Fortschreibung des Investitionsprogramms 2019 2023 im Rahmen des Investitionsgesamtvolumens der gültigen Finanz- und Investitionsplanung berücksichtigt.

 

Anlagen:


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

Der temporäre Kinderhort in Modulbauweise aus Holz wird am Ortsrand von Sallern, in unmittelbarer Nähe der Ostpreußenstraße, entsprechend dem Bericht der Verwaltung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel errichtet.


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 G001 - Lageplan_101 (514 KB)    
Anlage 2 2 G002 - Grundriss Ansichten Schnitt_102 (1274 KB)