Vorlage - VO/19/15571/52  

 
 
Betreff: Bildung von Gruppen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ab dem Kindergartenjahr 2019/20 (integrative Jugendhilfe)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bildungs-, Sport- und Freizeitreferent Dr. Hage
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Unter den bereits vorhandenen und aufgenommenen Kindernhrend des Kindergartenjahres 2018/2019 und den angemeldeten Kindern r das kommende Kindergartenjahr 2019/2020 befindet sich eine Vielzahl von Kindern mit anerkannter oder drohender Behinderung. Dadurch ist ein durch das BayKiBiG und durch den Bezirk Oberpfalz gesetzlich vorgeschriebener, förderbezogener Anstellungsschlüssel zu veranlassen. An den folgenden Standorten sind bzw. werden Gruppen mit Kindern mit erhöhtem Förderbedarf (Behinderung) gebildet:

 

  • Kinderhort Konradschule
  • Kinderhort Ostpreußenstraße
  • Kinderhaus Pestalozzi
  • KiTa Hedwigstraße
  • KiTa Landshuter Straße
  • KiTa Ostpreußenstre
  • Kinderhort Napoleonstein
  • Kinderhaus Dr.-Gessler-Straße
  • Kinderhaus Xaver-Fuhr-Straße
  • Kinderhort Burgweinting
  • Kinderhort Schönwerthstraße
  • Kinderhort Wolfgangschule
  • KiTa Marienstraße
  • KiTa Gewerbepark

 

Beispielhaft wird die Situation in zwei Einrichtungen dargestellt:

 

Im Hort Konradschule waren 2017/2018 noch 9 Integrativ-Kinder angemeldet, im laufenden Schuljahr bereits 16 Integrativ-Kinder. Amt 52 hat deshalb eine neue Betriebserlaubnis beantragt, um den Hort integrativ zu führen. Gem. Art. II Abs. 3 BayKiBiG gelten alle Kindertageseinrichtungen, die mindestens von 3 behinderten Kindern besucht werden, als Integrative Kindertageseinrichtungen. Gem. BayKiBiG werden die Personalmehrkosten durch die gewichteten Buchungsfaktoren mit dem höchsten Faktor 4,5 durch staatliche Mittel gefördert. Die Tätigkeit in Integrationsgruppen mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von behinderten Menschen im Sinn des § 2 SGB IX führt tarifvertraglich zu einer höheren Eingruppierung.

 

Das Kinderhaus Pestalozzi befindet sich an einem sozial herausfordernden Standort der Stadt. Der Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund und Fluchterfahrung übertrifft die Prognose. Aktuell werden in der Einrichtung 8 I-Kinder betreut. Die Tendenz ist steigend. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl im laufenden Jahr zunehmen wird. Auf Grund der ärztlich diagnostizierten Behinderungen besteht hoher Förderbedarf bei den Kindern. Erschwerend kommt hinzu, dass auf Grund der psychosozialen Schwierigkeiten, die mit der Flucht verbunden sind, in vielen Fällen die Folgen von Traumatisierungen aufgearbeitet werden müssen.

 

An den im Sachverhalt aufgeführten Standorten werden Gruppen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf gebildet. Die Bildung dieser Gruppen ist unabweisbar, da behinderte und nicht behinderte Kinder gleichgestellt sind und einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Um passgenaue Fördermaßnahmen anbieten zu können, werden die Kinder in den Einrichtungen zu integrativen Gruppen mit besonderen Fördermaßnahmen zusammengefasst.

 

Die Tätigkeit von Erzieher/innen und Kinderpfleger/innen in Integrationsgruppen mit einem Anteil von mindestens einem Drittel von behinderten Menschen im Sinn des § 2 SGB IX hat eine höhere Bewertung der Stellen zur Folge:

 

 

Unter der Annahme, dass pro Integrationsgruppe ca. 1,5 VZÄ Erzieherstellen und 1,5 VZÄ Kinderpflegerstellen betroffen sein werden, ergäbe sich in Summe eine Mehrung der Kosten des Arbeitsplatzes von 11.925 € p.a. pro Gruppe. Nach aktueller Informationslage werden in den genannten 14 Einrichtungen ca. 20 Integrationsgruppen gebildet. Ob diese Prognose zutrifft und ob die erforderliche Anzahl der behinderten Kinder für die höhere Bewertung der Stellen dann tatsächlich vorliegt, ist jetzt allerdings noch nicht absehbar.

 

Amt 52 rechnet jedoch mit einer Mehrung von integrativen Kindern in den kommenden Jahren.

 

Jedes vom Bezirk Oberpfalz anerkannte Integrativkind wird, abhängig von der Buchungszeit, von diesem mit jährlich etwa 3.000 € - 6.000 € gefördert. Pro Gruppe mit fünf aufgenommenen integrativen Kindern erhält die Stadt Regensburg eine Mindesteinnahme von 15.000 € und eine Maximaleinnahme von 30.000 € im Jahr. Die Zusatzeinnahmen nach BayKiBiG bleiben davon unberührt. Bei den Einnahmen vom Bezirk handelt es sich um zweckgebundene Einnahmen, die z. B. für Mehrausgaben beim pädagogischen Personal verwendet werden können.

 

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Bildung von Gruppen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ab dem Kindergartenjahr 2019/20 (integrative Jugendhilfe)

 

 


Anlagen: