Sachverhalt:
Die Stadt Regensburg gewährt den nichtstädtischen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in Form einer Vereinbarung einen freiwilligen Betriebskostenzuschuss. Dieser wird bisher lediglich für die Betreiber eines Kindergartens gewährt und beträgt 11,72 % der für den jeweiligen Kindergarten geleisteten gesetzlichen Förderung der Stadt Regensburg und des Freistaates Bayern (siehe Vereinbarung vom 05.03.2007).
Künftig soll diese freiwillige Förderung auch auf Kinderkrippen von nichtstädtischen Trägern ausgeweitet werden.
Durch die Gewährung der Arbeitsmarktzulage der Stadt Regensburg für bestimmte städtische Bedienstete (siehe Beschluss VO/18/14980/11) und die Änderung der Gebührensatzung der städtischen Einrichtungen gibt es Gesprächsbedarf mit den freien Trägern.
Aufgrund der genannten Änderungen soll eine Überprüfung der Anpassung der freiwilligen Betriebskostenförderung für die nichtstädtischen Träger durch die Verwaltung erfolgen.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die freiwillige Betriebskostenförderung für Kindergärten und Kinderkrippen an die freien Träger zu überprüfen.
Anlagen:
Früherer Beschlussauszug mit Vereinbarung
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