Sachverhalt:
Gemäß § 8 der Betriebssatzung (VO/12/7953/SK3) in der Fassung vom 01.12.2016 (VO/16/12623/D1) hat die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Arena Regensburg – Regiebetrieb der Stadt Regensburg“ einen Jahresabschluss mit Lagebericht aufzustellen. Dieser wurde gemäß § 8 Abs. 6 der Betriebssatzung von einem externen Abschlussprüfer, der Firma Rödl & Partner GmbH, Regensburg, geprüft (Bestellungsbeschluss VO/16/12293/D1). Der uneingeschränkte Prüfvermerk liegt vor (Anlage 1).
Der Bericht der internen Rechnungsprüfung wurde dem zuständigen Ausschuss am 05.06.2019 in nicht-öffentlicher Sitzung vorgestellt. Gegen die Feststellung des Jahresergebnisses wurden keine Einwände erhoben.
Zu 1.: Die wichtigsten Geschäftsdaten sind im Lagebericht erläutert (Anlage 1). Der Lagebericht wurde im November 2017 fertig gestellt. Darin sind auch die Abweichungen vom Wirtschaftsplan 2017 erläutert, soweit diese erheblich waren.
Insgesamt schließt das Geschäftsjahr 2017 mit einem Verlust von 3.195.983,25 Euro ab, um rund 735 T€ besser als im Wirtschaftsplan 2017 veranschlagt. Zur Deckung des voraussichtlichen Jahresverlustes wurde im Jahr 2017 eine Kapitaleinlage von 3.800.000 Euro eingelegt.
Zu 2.:Gemäß § 9 der Betriebssatzung beschließt der Stadtrat über die Behandlung des Jahresverlusts 2017. Es wird vorgeschlagen, dass der Betrag von 3.195.983,25 Euro wie in den Vorjahren durch Entnahme aus der Rücklage gedeckt wird.
Zu 3.:Der über den Verlust des Wirtschaftsjahres hinausgehende Anteil der Kapitaleinlage 2017 in Höhe von 604.016,75 Euro wird vom Regiebetrieb Arena an die Stadt Regensburg zurückerstattet. Zu 4.:Das Jahresergebnis 2016 wurde mit Beschluss vom 30.01.2019 festgestellt (VO/18/15039/D1). Aufgrund der positiven Entwicklung der Jahresergebnisse seit 2016 wird zusätzlich zur Rückzahlung 2017 auch der über den Verlust hinausgehende Anteil der Kapitaleinlage 2016 in Höhe von 317.513,99 Euro der Stadt Regensburg zurückerstattet. Das steuerliche Einlagenkonto wird dann, inkl. der Rückzahlung bezüglich 2017, zum Stand 31.12.2019 noch einen Betrag von rund 620 TEUR aufweisen. Diese Größenordnung ist notwendig, um eventuelle Schwankungen der Jahresergebnisse in den Folgejahren steuerneutral auszugleichen.
Der Ausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt:
Anlage: Testierter Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017
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