Vorlage - VO/19/15642/51  

 
 
Betreff: Konzept zur Einrichtung einer Sozialbetreuung in der Benzstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.07.2019 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.07.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

1. Ausgangslage

 

Im Rahmen des „Wohnungspakts Bayern“ entstehen bis 2020 in der Benzstraße ehemalige Bajuwarenkaserne preisgünstige Wohnungen für maximal 518 Bewohner. Die geplante Anlage besteht aus insgesamt 11 dreigeschossigen Wohngebäuden mit insgesamt 95 Wohnungen. Diese Wohnungen sollen zu 50 % für 3-4 Personen-Haushalte (ca. 48 m²), zu  25 %  für 5-6 Personen-Haushalte (ca. 65 m²) und zu 25 % für 6-8 Personen-Haushalte (ca. 95 m²) Wohnraum bieten.

 

Die Regierung der Oberpfalz wird der Betreiber der Wohnanlage sein. Dementsprechend sollen 60 % der Belegungsplätze durch die Regierung vergeben werden. Bei diesem  Personenkreis soll es sich um sog. Fehlbeleger aus Gemeinschaftsunterkünften handeln und um Asylbewerber, die bisher in dezentralen Einrichtungen wohnen, die aber nach und nach geschlossen werden.

 

r die restlichen 40% der Belegung wurde der Stadt Regensburg ein Benennungsrecht, aber kein Belegungsrecht (für konkrete Wohnräume) zugesagt. Hauptbelegungsgruppe wird hier vermutlich der Kreis von Personen/Familien sein, der von Obdachlosigkeit bedroht ist oder aus sonstigen Gründen zumindest vorübergehend auf eine Unterbringung angewiesen ist.

Bei dieser Zielgruppe kann davon ausgegangen werden, dass ein erhöhter Beratungs- und Hilfebedarf der Bewohner entsteht, dem durch eine Sozialbetreuung vor Ort Rechnung getragen werden sollte.

 

 

2. Räumliche Gegebenheiten

 

r das Angebot ist das Erdgeschoss des Hauses F mit vier Büros, zwei Multifunktionsräumen, zwei Lagern, einer öffentliche Toilette, einer Personaltoilette und einer Wartefläche vorgesehen. Damit ist nach Voreinschätzung durch eine gemeinsame Besprechung der beteiligten Ämter vom 07.02.2019 die Einrichtung von drei Arbeitsplätzen realistisch.

 

Die Beratungsbüros sollten aus Sicherheitsgründen mit einem Alarmierungssystem ausgestattet sein. Der Fluchtweg muss gesichert sein.

 

Darüber hinaus ist die Einrichtung eines Wartebereichs und einer kleinen Spielecke notwendig, damit die Beratung für Familien mit Kindern ruhiger und konzentrierter ablaufen kann.

 

Es wird auch der Einbau einer Küche als notwendig erachtet.

 

Die beiden zur Verfügung stehenden Multifunktionsräume sollen als Gemeinschaftsräume wahrgenommen und genutzt werden können. Das Belegen dieser Räume für Familienfeste oder auch für stadtteilbezogene Vereine, Migrantenorganisationen und Initiativen ohne kommerzielle Interessen  soll in der Benzstraße grundsätzlich möglich sein.

 

Eine Einbeziehung der Grünflächen um das Gebäude herum, einhergehend mit der Einsehbarkeit derselben von den Multifunktionsräumen aus, ist erforderlich.

 

 

 

 

 

3. Kooperationspartner

 

Die Sozialbetreuung in der Benzstraße wird ämterübergreifend bereitgestellt. Es ist zunächst eine Kooperation folgender Ämter vorgesehen:

 

- Amt für Jugend und Familie - Amt 51

- Seniorenamt -  Amt 54

- Amt für Integration und Migration Amt 77

- Amt für kommunale Jugendarbeit Amt 55

 

 

 

4. Konzeption der Sozialbetreuung

 

4.1Zielgruppe:

 

Bewohnerschaft der Wohnanlage und des Wohnumfeldes.

 

4.2Zielsetzung:

 

Gemeinsames Ziel ist eine umfassende soziale Beratung und Betreuung vor Ort nach dem Motto „Viele Hilfeleistungen unter einem Dach“, wobei das Wohnumfeld miteinbezogen ist.

 

4.3Methodik:

 

Verschiedene, ineinander verzahnte, Beratungs- und Leistungsangebote der verschiedenen beteiligten Ämter und Rechtskreise, je nach jeweiligem Aufgabenschwerpunkt.

 

Die Präsenz von Mitarbeiter/innen dieser verschiedenen Institutionen und Rechtskreise in einer Einrichtung ermöglicht einen informellen Zugang zu diesen und kann dabei helfen, Vorbehalte abzubauen. Diese Strategie steht vor dem Hintergrund der Erfahrung, dass gerade Menschen mit multiplen Problemlagen sich eher zögerlich und somit oft erst bei extremer Verschärfung der Problematik und meist auch erst nach gewissem Druck von anderen Stellen an Ämter wenden. Es soll damit auch vermittelt werden, dass Ämter durchaus über breite Unterstützungsmöglichkeiten verfügen.

 

Diese vielfältige Angebotsstruktur erfordert Kontinuität und Verlässlichkeit durch hauptamtliche Mitarbeiter/innen.

 

 

5. Konkretisierung der Aufgabenzuschnitte und ämterübergreifende Kooperation

 

5.1Amt für Jugend und Familie

 

Federführend und somit hauptverantwortlich für die Koordinierung der Sozialbetreuung wird das Amt für Jugend und Familie sein.

 

Das Angebot des Amtes richtet sich an Familien, also Kinder, Jugendliche, Eltern und Großeltern mit allen möglichen Belangen.

 

Hierfür wird eine Vollzeitstelle, sowohl zur federführenden Koordinierung des Gesamtangebots als auch zum Vorhalten familienspezifischer Beratung erforderlich sein. Dies ist vor allem in Hinblick darauf unabdingbar, als dass man aufgrund der Belegungspläne davon ausgehen kann, dass in der Wohnanlage schwerpunktmäßig Familien in besonderen Lebenssituationen leben. Für diese ist ein/e verbindliche/r Ansprechpartner/-in unabdingbar, da im Laufe der Zeit zu dieser Person ein Vertrauensverhältnis aufgebaut wird. Auch die Vielzahl von Neubürgern stellt eine Herausforderung an das soziale Miteinander dar, was zusätzliche Integrationsangebote notwendig macht.

 

Die Betreuung soll Ansprechpartner/-in vor Ort für verschiedenste Problemlagen und Unterstützungsbedarfe sein und stellt somit eine sehr niederschwellige Form der Familienbildung dar. Hierbei sollen Eltern möglichst frühzeitig mit den Unterstützungsmöglichkeiten vertraut gemacht werden.

 

Daneben soll das Projekt einen einfachen Zugang zu diversen Ämtern (z. B. zum Amt für Soziales mit dem dortigen Allgemeinen Sozialdienst) und Einrichtungen (z. B. dem Mehrgenerationenhaus) etablieren. Dabei werden zum einen allen Eltern auf einfache und unaufwendige Weise Informationen zugänglich gemacht und zum anderen Elterngruppen mit Distanz zum Hilfesystem die Nutzung von Unterstützungsangeboten erleichtert. Die Fachkraft des Amtes für Jugend und Familie übernimmt somit eine Lotsenfunktion.

 

Im Rahmen der sozialpädagogischen Einzelfallarbeit und des sozialpädagogischen Fallmanagements wird Unterstützung und umfassende Beratung zu vielfältigen Problem- und Lebenslagen angeboten, beispielsweise Beratung in Erziehungsfragen, zu Trennung und Scheidung. Dazu gehört auch intensive ambulante erzieherische und teilweise mitunter auch gezielte Betreuung von Familien mit besonderen Problemlagen und von verhaltens- und entwicklungsauffälligen Kindern und Jugendlichen. Auch lebenspraktische Hilfen werden vorgehalten, wie beispielsweise Hilfe bei Antragsstellungen oder auch das Kontaktieren bestimmter anderer zuständiger Stellen.

 

Dementsprechend wird, nach entsprechendem Clearing der individuellen Situation,  die Lotsenfunktion ein weiterer Schwerpunkt sein. Hierbei ist sicherlich eine enge amtsinterne Kooperation mit dem Sozialpädagogischen Fachdienst, der Koordinierenden Kinderschutzstelle, Familienhebammen, der Erziehungsberatungsstelle, aber auch mit externen Kooperationspartnern, wie beispielsweise dem Staatlichen Gesundheitsamt, unabdingbar.

 

Bei Bekanntwerden einer kindeswohlgefährdenden Situation im Rahmen der Sozialbetreuung ist die Fachkraft vor Ort erste Kontaktperson zur Erfüllung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII. Konkret muss hier eine Ersteinschätzung und Bewertung der Kindeswohlgefährdung sowie Einleitung weiterer Maßnahmen, z. B. Motivation zu Inanspruchnahme von Hilfen gem. § 27 ff SGB VIII, erfolgen. Bei Nichtinanspruchnahme der Hilfen oder Fortbestand der Gefährdungssituation ist die in Fragen des Kinderschutzes nach § 8a SGB VIII fallführende Fachkraft im Jugendamt zu informieren und hinzuziehen. Diese erfährt darüber hinaus durch die Mitarbeiter/-in der Sozialbetreuung Unterstützung bei der Einleitung notwendiger Hilfen.

 

Die reine Komm-Struktur im offenen Betrieb der Sozialbetreuung soll durch vielseitige  Angebote, wie Familiencafè, Babytreffs, Frauenfrühstück etc., in angenehmer Atmosphäre noch leichter gemacht werden. Das Vorhalten von klassischen Angeboten der Familienbildung gehört ebenso dazu.

 

Die Aufgabe der hauptamtlichen Fachkraft wird es auch sein, die Raumbelegungen (siehe 2.) zu steuern und zu organisieren.

 

 

5.2Seniorenamt

 

Das Seniorenamt wird anlassbezogen, beispielsweise für Vorträge und Veranstaltungen, Personal bereitstellen.

r mögliche Quartiersarbeit werden freie Träger über die neuen Richtlinien der Stadt Regensburg zur Förderung von Projekten quartiersbezogener Seniorenarbeit unterstützt.

 

 

 

 

5.3Amt für Integration und Migration

 

Von Seiten des Amts für Integration und Migration ist vorgesehen, dass die Flüchtlings- und Integrationsberatung bedarfsgerecht vor Ort Angebote machen wird.

 

Die Flüchtlings- und Integrationsberatung der Stadt Regensburg berät Geflüchtete und Migrant/innen in den ersten drei Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland unter Berücksichtigung der zielgruppenspezifischen Bedarfe. Die Beratung soll die Integrationschancen ausländischer Mitbürger/innen eröffnen und verbessern und die Partizipation und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des menschlichen Lebens fördern

 

Da sich viele der Migrant/innen in besonderen sozialen und menschlichen Belastungssituationen befinden, ist die Beratung von vornherein sehr niederschwellig angelegt.

 

 

5.4Amt für kommunale Jugendarbeit

 

Das Amt für kommunale Jugendarbeit wird zum Beispiel bei Bedarf tageweise eine Hausaufgabenhilfe anbieten. Diese kann auch von einem freien Träger übernommen werden. 

 

 

6. Sach- und Personalmittel

 

Notwendig sind drei Büros, mit stadtüblicher Büroausstattung und entsprechender IT. Zudem sind jeweils Besprechungsecken anzuschaffen. Ein Büro steht dabei dauerhaft für die sozialpädagogische Fachkraft des Amtes für Jugend und Familie zur Verfügung. Ein weiteres Büro wird dauerhaft vom Amt für Integration und Migration genutzt. Der verbleibende Büroraum wird mit einem Büroarbeitsplatz und einer Beratungseinheit ausgestattet und kann von den anderen beteiligten Ämtern (z. B. Amt für kommunale Jugendarbeit, Seniorenamt) bei Bedarf genutzt werden. Das verbleibende vierte Zimmer soll als zusätzliches Besprechungszimmer möbliert werden.

 

Einer der Multifunktionsräume muss mit einer Küche ausgestattet werden. Beide Multifunktionsräume sollen mit Besprechungstischen und stühlen eingerichtet werden. Zudem sollen die Multifunktionsräume mit Präsentationsmitteln, wie Beamern, PC-Anschlüssen ausgestattet sein. Zudem sind jeweils abschließbare Schränke notwendig.

 

Im Wartebereich muss auch eine Bestuhlung erfolgen, zudem soll eine mit entsprechendem Spielmaterial ausgestattete Spielecke entstehen. Auch in der von der Sozialbetreuung einsichtigen Grünfläche sind Spielgeräte erforderlich.

 

Zur sozialpädagogischen Umsetzung der unter 5.1 beschriebenen Sozialbetreuung der Familien und Koordination des Gesamtangebotes re nach fachlicher Einschätzung des Amtes für Jugend und Familie eine Vollzeitstelle erforderlich.

 

Eine betriebs- und hauswirtschaftliche Betreuung, also Hausmeister und Reinigung der Wohnung, muss sichergestellt sein. Die Kosten können noch nicht dargestellt werden, da sie vom Vertragsverhältnis, das noch nicht abschließend vorliegt, zwischen Regierung und Stadt abhängig sind. Das Amt für Gebäudeservice ist informiert.

 

Wenn mit der Regierung die endgültigen Bedingungen geregelt sind, wird diese Regelung den entsprechenden Ausschüssen vorgelegt.

 

7. Haushaltsrechtliche Hinweise

 

Die Personalausgaben für eine Vollstelle Sozialpädagogin in TVöD S 12 belaufen sich gem. Verwaltungsanordnung (inkl. der Kosten eines IuK-Arbeitsplatzes) auf ca. 90.450 €. Ein entsprechender Stellenplanantrag zur Stellenschaffung im Haushalt 2020 wurde gestellt.

Weiterhin wurden für den Haushalt 2020 Anpassungen bei Hst. 1.4532.9351 Mittel für die Erstausstattung der Büros und Multifunktionsräume des „Sozialbüros“ sowie für eine Küche i. H. v. 11.600,00 Euro vorgenommen.

 

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Sozialbetreuung in der Benzstraße – wie im Sachverhalt (Konzept) – zu realisieren.

 

 

 


Anlagen: