Vorlage - VO/19/15644/20  

 
 
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2019;
Weitere freiwillige Leistungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Daminger
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.07.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

 

Sachverhalt:

 

1.Seit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Jahr 2019 am 13.12.2018 sind weitere Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen eingegangen, die im Einzelnen in den Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt aufgeführt sind.

 

Die weiteren freiwilligen Leistungen wirken sich mit Mehrausgaben im Verwaltungshaushalt in Höhe von insgesamt 198.613,24 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt 852.000,-- EUR aus.

Die Änderungen sind in den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2019 bereits eingearbeitet.

Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze auf volle 50,-- EUR ergeben.

 

2.Die mit dem Stammhaushalt 2019 beschlossenen freiwilligen Leistungen werden dem Stadtrat in einer gesonderten Beschlussvorlage zur Freigabe vorgelegt.

 

Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

 


 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1 und 2) aufgeführten Zuschüsse werden gewährt.

 

Die Anlagen 1 und 2 sind wesentliche Bestandteile dieses Beschlusses.

 

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) in der jeweils gültigen Fassung sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

2.Die in den Nachtragshaushalt eingeplanten freiwilligen Leistungen werden mit Eintritt der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung zur Auszahlung freigegeben.

 

 


 

 

Anlagen:

 

1 Sammelliste Verwaltungshaushalt (Anlage 1)

1 Sammelliste Vermögenshaushalt (Anlage 2)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 FLNachtrag2019Verwaltungshaushalt (20 KB)    
Anlage 2 2 FLNachtrag2019Vermögenshaushalt (17 KB)