Sachverhalt:
Ausgangslage:
Der Klimawandel ist eine der weltweit größten Herausforderungen unserer Zeit und erfordert gemeinsames Handeln und weltweite Zusammenarbeit zwischen lokalen, regionalen und nationalen Behörden. Lokale Gebietskörperschaften als bürgernächste Verwaltungsebene sind die Hauptakteure bei der Energiewende und der Bekämpfung des Klimawandels.
Der Konvent der Bürgermeister für Klima und Energie, engl.: Covenant of Mayors for Climate & Energy (https://www.konventderbuergermeister.eu/de/), ist global die größte Bewegung lokaler Gebietskörperschaften, die sich für die Umsetzung von Klima- und Energiezielen einsetzt, die über ihre eigenen nationalen Ziele hinausgehen.
Ziel der Unterzeichner des Konvents ist es, die energiepolitischen Vorgaben der Europäischen Union zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen um 40 % bis zum Jahr 2030 zu erfüllen oder sogar zu übertreffen. Weiterhin verpflichten sich die Kommunen zur Anwendung eines gemeinsamen Handlungsansatzes für Klimaschutz und Klimaanpassung. Die Unterzeichner haben dabei eine gemeinsame Vision: die Beschleunigung der Dekarbonisierung ihrer Gebiete, die Stärkung der Anpassungsfähigkeit an unvermeidliche Folgen des Klimawandels und der Zugang zu einer sicheren, nachhaltigen und erschwinglichen Energieversorgung für ihre Bürger.
Weltweit sind mittlerweile über 9.000 Kommunen in 59 Ländern dem Konvent beigetreten, davon etwa 65 Städte/Gemeinden in Deutschland, z.B. München, Nürnberg, Altötting, Fürstenfeldbruck u.a. Durch die Unterzeichnung des Konvents der Bürgermeister erhalten Kommunen die Möglichkeit, die lokalen Bemühungen zur Senkung der CO2-Emissionen zu verstärken, Unterstützung und Anerkennung vonseiten der EU zu erhalten und Erfahrungen mit anderen europäischen Städten und Gemeinden auszutauschen.
Gründe für einen Beitritt der Stadt Regensburg zum Konvent:
Folgende Verpflichtungen sind mit dem Beitritt verbunden:
Umsetzung:
Die im Leitbild „Energie und Klima“ der Stadt Regensburg formulierten Zielsetzungen im Bereich der CO2-Emissionsreduktion sind in Einklang mit den vom Konvent geforderten Reduktionszielen: gemäß Leitbild soll bis zum Jahr 2030 die Reduktion der CO2-Emissionen in Regensburg 55 Prozent betragen. Damit ist die Grundvoraussetzung für den Beitritt zum Konvent erfüllt. Eine Teilnahme der Stadt Regensburg am Konvent ist insbesondere auch aufgrund der strategischen Wichtigkeit im Hinblick auf (zukünftige) Förderkulissen zu begrüßen.
Gemäß den Kriterien der Initiative muss zunächst eine Vorstellung des Konvents der Bürgermeister für Klima und Energie im Stadtrat erfolgen und ein entsprechender Beschluss zum Beitritt herbeigeführt werden.
Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Stadt Regensburg, folgende Maßnahmen durchzuführen:
Die Stadt Regensburg agiert damit konform zum städtischen Leitbild „Energie und Klima“, in dem der Leitsatz formuliert ist: „Die Stadt Regensburg wird durch ein sektorenübergreifendes CO2- und Energie-Monitoring die Einhaltung der gesetzten Ziele unterstützen und überwachen.“
Im Falle der Nichtvorlage der oben genannten Dokumente innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgt die Aussetzung der Teilnahme an der Initiative.
Für den Beitritt zum Konvent und die entsprechend notwendigen Maßnahmen können Synergien im Zusammenhang mit der geplanten Zertifizierung des Energie- und Klimaschutzmanagements der Stadt Regensburg durch den European Energy Award (eea - VO/19/15425/31) genutzt werden. Die Energieagentur Regensburg überarbeitet im Zuge des eea-Zertifizierungsprozesses den städtischen Energienutzungsplan und legt ein energiepolitisches Arbeitsprogramm inkl. Maßnahmenplan vor. Neben einer Emissionsbilanzierung sind hier auch regelmäßiges Monitoring der Daten und Maßnahmen geplant.
Federführend für die Umsetzung der Maßnahme ist das Umweltamt in Kooperation mit dem EU-Koordinator (Amt 85) und der Energieagentur Regensburg. Die Stabsstelle Klimaresilienz liefert dazu den Input in Bezug auf die Klimaanpassungsstrategie.
Kosten/Finanzierung:
Die Teilnahme am Konvent der Bürgermeister ist grundsätzlich kostenlos.
Die Realisierung der notwendigen Maßnahmen, d.h. Vorlage SECAP und Monitoring, kann durch die starken Synergien zu bereits bestehenden/angestoßenen Aktivitäten (Leitbild, Energienutzungsplan, Klimaanpassungsstrategie) sowie der Zertifizierung im Rahmen des eea kostenneutral, d.h. ohne zusätzlichen Kostenaufwand, realisiert/dargestellt werden.
Weiteres Vorgehen/Nächste Schritte:
(1) Nach dem Beschluss des Stadtrats erfolgt die förmliche Unterzeichnung des Beitrittsformulars durch D3.
(2) Im Anschluss wird die Registrierung der Stadt Regensburg auf der entsprechenden Konvent-Plattform vorgenommen und das unterschriebene Beitrittsformular wird hochgeladen. Nach der Annahme seitens der KOM wird die Stadt Regensburg in die öffentliche Liste der Unterzeichner des Konvents aufgenommen.
(3) Die Energieagentur erstellt im Zuge der eea-Zertifizierung in Abstimmung mit dem Umweltamt die Emissionsinventare und den Aktionsplan (mit Schwerpunkt Energie/Klimaschutz). Die Stabsstelle Klimaresilienz erarbeitet eine Klimaanpassungsstrategie (Vulnerabilitätsbetrachtung, Anpassungsmaßnahmen). Anmerkung: als Aktionsplan können auch Dokumente in Landessprache vorgelegt werden. Es wird darauf geachtet, die lokalen Planungsaktivitäten nach Möglichkeit nach den Berichterstattungsaktivitäten des Konvents auszurichten, um Synergien nutzen zu können.
(4) Die wesentlichen Elemente des Aktionsplans werden dann zusammengefasst in einer Online-Vorlage (in Englisch) über das Konvent-Portal eingegeben. Nach der Einreichung wird der SECAP von der Gemeinsamen Forschungsstelle der KOM analysiert und ein Feedback-Bericht vorgelegt.
(5) Die Monitoring-Berichte werden innerhalb der geforderten Zeiträume über das Konvent-Portal vorgelegt, um die erzielten Ergebnisse aufzuzeigen, sowohl in Bezug auf umgesetzte Maßnahmen wie auch auf die CO2 Emissionsreduktion.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Regensburg tritt dem „Konvent der Bürgermeister für Energie und Klima“ (Covenant of Mayors) bei. Die Verwaltung wird ermächtigt die notwendigen Schritte dafür umzusetzen.
Anlagen:
Beitrittsformular Verpflichtungsdokument
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