Sachverhalt:
Die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen wird in der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg geregelt. Die derzeit gültige Fassung der Satzung stammt vom 13. Juli 2009. Änderungen der Nutzungsgewohnheiten und des Freizeitverhaltens sowie geänderter Regelungsbedarf machen es notwendig, die Satzung zu überarbeiten. Zudem soll die Satzung für die Bürgerinnen und Bürger noch verständlicher werden.
Im Wesentlichen wurden folgende Punkte verändert bzw. hinzugefügt:
Zur Umsetzung des vom Stadtrat am 29. Mai 2019 beschlossenen gesamtstädtischen Konzepts zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Grünanlagen, insbesondere im Bereich Jahninsel und Grieser Spitz (Vorlage VO/19/15467/D1) wurde in § 3 Abs. 6 Nr. 11 für die Grünanlagen Gries und Jahninsel in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr ein Verbot für den Gebrauch von Rundfunk- oder Tonwiedergabegeräten sowie Musikinstrumenten eingefügt.
Das Mitführen von Hunden wird im neu aufgenommenen § 5 umfassender als bisher geregelt. Dadurch soll das Verständnis der Hundehalterinnen und Hundehalter gefördert und die Umsetzung erleichtert werden. Entsprechend dem Beschluss des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz vom 27. April 2016, Vorlagennummer VO/16/11969/67, wurden in § 5 Abs. 3 Regelungen für Hundefreilaufzonen aufgenommen. Aktuell bestehen Hundefreilaufzonen im Park Neuprüll und im Ziegetsdorfer Park. Eine weitere, eingezäunte Freilaufzone für Hunde wird 2019 in einer Grünanlage auf dem Gelände der ehemaligen Nibelungenkaserne übergeben.
Grün- und Spielanlagenplan sowie Grün- und Spielanlagenverzeichnis wurden fortgeschrieben. Die bisherige Nummerierung hat sich entsprechend verändert.
Anlagen: Grünanlagensatzung (Entwurf) Grünanlagenplan Grünanlagenverzeichnis Spielanlagenplan Spielanlagenverzeichnis Änderungsübersicht
Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung für die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Spielanlagen der Stadt Regensburg gemäß beiliegendem Entwurf vom 27. Juni 2019, welcher einen wesentlichen Bestandteil dieses Beschluss bildet.
Anlagen:
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