Vorlage - VO/19/15661/33  

 
 
Betreff: Erfrischungsgelder und Entgelte an Wahlhelfer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Bürgerzentrum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
24.07.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.07.2019 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.06.2018 sind für alle Wahlen und Abstimmungen die Erfrischungsgelder und Entgelte für Wahlhelfer neu festgelegt worden. Die Ziffern 1 bis 3 und die Ziffer 6 entsprechen dem damaligen Beschluss.

 

Bei allgemeinen Kommunalwahlen erfolgt bereits seit 2008 die Auswertung der Stadtratswahl mit EDV-Unterstützung durch das Abstreichen von Barcodes auf den Stimmzetteln. Dieses Verfahren hat sich dahingehend bewährt, als die Stadtratswahl gegenüber dem früher manuellen Verfahren nunmehr komplett noch in der Wahlnacht ausgewertet werden kann.

Allerdings müssen die Beisitzer, die das Erfassungsverfahren im Wesentlichen ausführen, sich nicht nur einer gesonderten Schulung unterziehen, sondern auch eine gewisse Erfahrung mit der EDV mitbringen. Diesen zusätzlichen Anforderungen wird mit einem erhöhtem Erfrischungsgeld gemäß Ziffer 4 Rechnung getragen.

 

Mit Ziffer 5 wird klargestellt, dass wie auch bei allen Wahlen und Abstimmungen in der Vergangenheit im Erfrischungsgeld eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro enthalten ist, um Reisekostenanträge mit Minimalbeträgen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu vermeiden.

 

r das Jahr 2020 ergibt sich aufgrund der Erhöhung der Erfrischungsgelder gemäß Ziffer 4 eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von ca. 6.000 Euro. Der Gesamtbetrag für die Erfrischungsgelder bei der Kommunalwahl 2020 beläuft sich damit auf ca. 230.000 Euro.


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1)Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

2)Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 45 Euro.

3)Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4)Bei den allgemeinen Kommunalwahlen erhalten Beisitzer/innen, die hinsichtlich der Auswertung der Stadtratswahl die Sonderfunktion der EDV-Erfassung innehaben, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

5)Die nach den Nrn. 1) bis 4) gewährten Erfrischungsgelder beinhalten eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro, die auf etwaige Reisekostenansprüche nach Bundes- oder Landesrecht angerechnet wird.

6)Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.