Vorlage - VO/20/17356/31  

 
 
Betreff: Einrichtung eines Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
23.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Um dem Direktorium 3 eine Förderung kurzfristig während eines Haushaltsjahres auftretender Projekte zu ermöglichen, wird im Haushaltsplan künftig ein Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 50.000 € ausgewiesen, der im Zusammenhang mit den freiwilligen Leistungen zu beschließen ist. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds trifft D 3 bis zu einem Betrag von 5.000,00 €, in allen anderen llen der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz.

 

Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2021 aus der Budgetcklage Direktorium 3, ab 2022 durch die laufenden Einnahmen des Haushalts.

 

Gefördert werden Projekte oder Engagements mit einem örtlichen Bezug zur Stadt Regensburg, die einen Beitrag zu Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzmaßnahmen in Regensburg leisten. Dies können z.B. Projekte und Veranstaltungen von bzw. für Schülerinnen und Schüler der Regensburger Schulen oder Einzelmaßnahmen von Privaten, Vereinen oder Firmen im Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzbereich sein.

 

Bedingungen:

Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Rein kommerzielle Projekte werden nicht gefördert.
Die einmalige Zuwendung beläuft sich grundsätzlich auf maximal 20 % der projektbezogenen Kosten.
Die Anträge sind grundsätzlich vor der Durchführung eines Projektes zu stellen. Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen. Durch Vorlage von Kostenvoranschlag, Projektbeschreibung und Finanzierungsplan muss nachgewiesen sein, dass die gesamte Finanzierung und die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme gesichert sind.
Die von der Verwaltung erarbeiteten Förderrichtlinien werden dem Ausschuss/dem Stadtrat Mitte des Jahres 2021 vorgelegt. Auf die finanzielle Unterstützung durch die Stadt muss angemessen hingewiesen werden.

 

Im Übrigen gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

 

  1. Ein Verfügungsfonds für Umweltschutzmaßnahmen wird ab 2021 eingerichtet. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Förderrichtlinien zu erstellen.
  2. Dem Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz wird jährlich über die einzelnen Vergaben der Zuschüsse berichtet.

 

 

 


Anlagen:

 

Allgemeine Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Allgemeine Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg (71 KB)