Sachverhalt:
Um dem Direktorium 3 eine Förderung kurzfristig während eines Haushaltsjahres auftretender Projekte zu ermöglichen, wird im Haushaltsplan künftig ein Verfügungsfonds in Höhe von jährlich 50.000 € ausgewiesen, der im Zusammenhang mit den freiwilligen Leistungen zu beschließen ist. Die Entscheidung über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Fonds trifft D 3 bis zu einem Betrag von 5.000,00 €, in allen anderen Fällen der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz.
Die Finanzierung erfolgt im Jahr 2021 aus der Budgetrücklage Direktorium 3, ab 2022 durch die laufenden Einnahmen des Haushalts.
Gefördert werden Projekte oder Engagements mit einem örtlichen Bezug zur Stadt Regensburg, die einen Beitrag zu Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzmaßnahmen in Regensburg leisten. Dies können z.B. Projekte und Veranstaltungen von bzw. für Schülerinnen und Schüler der Regensburger Schulen oder Einzelmaßnahmen von Privaten, Vereinen oder Firmen im Umwelt-, Natur- oder Klimaschutzbereich sein.
Bedingungen: Eine angemessene Eigenleistung in Höhe von mindestens 10 % der projektbezogenen Kosten wird vorausgesetzt. Der Antragsteller/die Antragstellerin hat eigene Leistungen zu erbringen, eigene Mittel einzusetzen und andere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
Im Übrigen gelten die allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
Allgemeine Zuwendungsrichtlinien der Stadt Regensburg
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