Vorlage - VO/20/17519/65  

 
 
Betreff: Straßenerhaltungsprogramm 2021
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
09.02.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1. Allgemeine Bemerkungen zur Erhaltung kommunaler Straßen

Die Kommune als Straßenbaulastträger hat umfangreiche Aufgaben für die Erhaltung der Straßeninfrastruktur wahrzunehmen, um die Mobilität und die Werterhaltung sicherzustellen. Die Stadt Regensburg ist Baulastträger eines Straßennetzes von ca. 453 km Länge, das einem geschätzten Anlagevermögen von 200 bis 300 Mio. € entspricht.

 

Die zu erhaltenden Verkehrsflächen setzen sich wie folgt zusammen:

Bundesstraßen  ca. 11 km

Staatsstraßen  ca. 12 km

Kreisstraßen  ca. 12 km

Gemeindeverbindungsstraßen  ca. 29 km

Ortsstraßen  ca. 365 km

Beschränkt-Öffentliche Wege  ca. 15 km

Öffentliche Feld- und Waldwege (ausgebaut)  ca. 9 km

 ____________

 ca. 453 km

 

Städtische Industriestammgleise  ca. 6,0 km

Straßenentwässerungskanäle  ca. 52 km

Straßenabläufe  ca. 17.000 Stück

Anschlussleitungen von den Abläufen zum öffentlichen Kanal  ca. 150 km

Kabelzugrohranlage  ca. 200 km

Kabelschächte  ca. 8.000 Stück

Grünflächenpflege (Böschungen, Straßengräben,

Regenrückhaltebecken)  ca. 650.000 m²

Distanzschutzplanken  ca. 12 km

Auf- und Abbau von mobilen Hochwasserelementen  ca. 2,2 km

Öffentliche Feld- und Waldwege (nicht ausgebaut) 1) ca. 18 km

Eigentümerwege 1)  ca. 20 km

 

1) Diese Wege werden von den jeweiligen Anliegern / Beteiligten unterhalten. Dem Tiefbauamt obliegt die Aufsichtspflicht.

 

Rechtsvorschriften (Art. 9, 42, 47 BayStrWG, § 5 Abs. 2 FStrG, § 823 BGB (Schadensersatzpflicht, § 836 BGB, § 839 (Amtspflichtverletzung)) und Haushaltsgrundsätze (Art. 74 GO) verpflichten den öffentlichen Baulastträger wie die Stadt Regensburg, ein Straßennetz vorzuhalten, das den Anforderungen genügt, die von Seiten der Allgemeinheit, der Straßennutzer und Anlieger an Wirtschaftlichkeit, Befahrbarkeit und Sicherheit sowie Umweltverträglichkeit gestellt werden.

 

Auch in Regensburg sind viele Straße überaltert und durch die vielfältigen Beanspruchungen (Verkehrsbelastung, Schwerverkehr, Witterung, Aufgrabungen) beschädigt. Ihr Erhaltungsbedarf steigt in Zukunft weiter an, wenn die Verkehrsinfrastruktur nicht kontinuierlich gepflegt bzw. erneuert wird. So fallen später bei einer Vernachlässigung der Substanzerhaltung für eine Erneuerung das 2 - 3-fache an Erhaltungskosten an. Werden nicht kontinuierlich Haushaltsmittel für die Unterhaltung und Erhaltung der Straßensubstanz zur Verfügung gestellt, baut sich nicht nur ein Überhang des Nachholbedarfes weiter auf, auch der später einzusetzende Finanzaufwand wächst überproportional.

 

Bei der Straßenerhaltung muss außerdem berücksichtigt werden:

  • die laufende Zunahme des Verkehrs, insbesondere des Lkw-Verkehrs
  • die Erhöhung der zulässigen Achslasten, insbesondere bei Lang-Lkw
  • die Substanzverschlechterung durch Aufgrabungen von Ver- und Entsorgungsunternehmen sowie in zunehmendem Maße von Telekommunikationsfirmen
  • der hohe Anteil von Straßen, die ihre übliche Nutzungsdauer bereits erreicht bzw. überschritten haben. Dies betrifft zum Beispiel alle in den Jahren von 1960 bis 1985 gebauten Straßen

 

Begriffsdefinitionen der Straßenerhaltung

Alle Straßenbestandteile sind ständiger Beanspruchung und einem Alterungsprozess ausgesetzt. Sie müssen regelmäßig gewartet, rechtzeitig instandgesetzt und wenn erforderlich erneuert werden. Erhaltung ist der Sammelbegriff für die Vielzahl von Maßnahmen, die zur Unterhaltung, Instandsetzung und Erneuerung ergriffen werden müssen. Die Erhaltungsmaßnahmen im kommunalen Straßenwesen werden in den „Empfehlungen für das Erhaltungsmanagement an Innerortsstraßen“ (E EMI 2012) der Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen wie folgt definiert.

 

Erhaltung

Maßnahmen, die der Erhaltung des Substanz- und Gebrauchswertes von Verkehrsflächen einschließlich der Nebenflächen sowie der Umweltverträglichkeit dienen. Sie sind gegliedert in betriebliche Erhaltung und bauliche Erhaltung.

 

Betriebliche Erhaltung

Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen. Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung (betriebliche Unterhaltung) z.B. Straßenentwässerung, Markierung, Wegweisung u. Beschilderung.

Durchführung: Städtische Bauhöfe

 

Bauliche Erhaltung

Maßnahmen zur baulichen Erhaltung von Verkehrsflächen. Sie sind gegliedert in Instandhaltung (bauliche Unterhaltung), Instandsetzung und Erneuerung.

 

Instandhaltung (bauliche Unterhaltung)

 

Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen, die mit geringem Aufwand in der Regel sofort nach dem Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens von Hand oder maschinell ausgeführt werden.

 

Hierzu zählen Bauverfahren wie z.B. das Verfüllen von Schlaglöchern oder einzelner Risse, Oberflächenbehandlungen einzelner Schadstellen, Verguss offener Fugen, Spurrinnenverfüllung bzw. Abfräsen von Verformungen in kleineren Bereichen (Flickarbeiten und akute Kleinstreparaturen).

Durchführung: Städtische Bauhöfe

 

Instandsetzung

 

Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von Oberflächeneigenschaften von Verkehrsflächen, die auf zusammenhängenden Flächen in der Regel in Fahrstreifenbreite bis zu einer Dicke von 4 cm ausgeführt werden.

 

Hierzu zählen Bauverfahren wie z.B. Oberflächenbehandlungen, Aufbringen dünner Schichten, Regulierung von Bordsteinen und Rinnen, Ersatz einer Deckschicht.

 

Erneuerung

 

Vollständige Wiederherstellung einer Verkehrsflächenbefestigung oder Teilen davon, sofern mehr als nur die Deckschicht betroffen ist. Dieses kann durch Aufbringen neuer Schichten auf die vorhandene Befestigung im Hocheinbau oder durch Ersatz entsprechender Schichten im Tiefeinbau oder durch eine Kombination von Hoch- und Tiefeinbau erfolgen.

 

Übersicht zur Begriffssystematik

 

Art der Erhaltungsmaßnahme

Maßnahmen

Kostenarten

Betriebliche Erhaltung (Betriebliche Unterhaltung)

- Verkehrssicherung durch

  Stramot, Straßenkontrolle

Sachkosten

 

- Straßenmaterial

- Kleingeräte

- Betriebskosten Fahrzeuge u.

  Geräte

- Absperrmaterial

- Schutz- u. Arbeitskleidung

 

Fremdleistungen

 

- Aufträge an Ingenieurbüros/

  Gutachter

- Kostenbeteiligung bei

  Wiederherstellung durch

  Versorgungsträger oder Dritte

- Abfallentsorgung

- Leistungen anderer Ämter

 

 

Personalkosten

 

- Arbeiter (Tarifbeschäftigte)

- Kontrolleure

- Straßenmeister/ Techniker

- Ingenieure

 

 

Gemeinkosten

 

- Allgemeine Verwaltungskosten

- Leitungspersonal

- Bauhöfe

- Mieten

- Bürokosten

- Straßenabläufe reinigen

- Grabendurchlässe

  reinigen

- Bankette, Lichtraumprofile

  und Sichtdreiecke

  freischneiden

- Absperren von

  Gefahrenstellen

Bauliche Erhaltung

Instandhaltung (Bauliche Unterhaltung, örtlich punktuell, kleinflächig)

Kleinflächige Reparaturarbeiten (Asphalt, Pflaster, Winterschäden)

- Vergießen von Rissen,

  Fugenpflege

- Regulieren von Abläufen,

  Bordsteinen, Rinnen

- Abfräsen von

  Verformungen (Spurrinnen,

  Fahrbahnunebenheiten)

- Leitplanken, Poller und

  Geländer reparieren

Instandsetzun-

gen (großflächig)

- Dünnschichtbeläge und

  Oberflächenbehandlung

  (einschl. Markierung)

- Einbau Deckschicht

  (einschl. Bordstein und

  Rinnenregulierung,

  Markierung)

- Regulierung von Pflasterflächen

  und Plattenbelägen

- Sanierung von

  Straßenablaufleitungen und

  Straßenentwässerungskanälen

- Bankette fräsen

Erneuerung

- Einbau Deckschicht + Binder

  (+ Tragschicht)

- Neupflasterung mit

  Tragschichteinbau

 

Erhaltungssziele

Folgende Zielkriterien sind für die Straßenerhaltung maßgeblich:

  • Sicherheit

Jegliche vom Straßenzustand ausgehende Unfallgefahr (vor allem für Fußnger und Radfahrer) soll vermieden werden.

  • Befahrbarkeit, Begehbarkeit

Unangemessene physische Beanspruchungen der Straßennutzer sowie der Fahrzeuge und ihrer Nutzlast

  • Substanzerhalt

Wirtschaftliche Erhaltung des in die Verkehrsflächen investierten Anlagevermögens (des „Substanzwertes“)

  • Umweltverträglichkeit/Wirkungen auf Dritte

Minimale zustandsbedingte Lärm-/Spritz-/Sprühwasseremissionen und minimale optische Beeinträchtigungen des Straßenbildes

 

2. Haushaltsansätze gemäß Haushaltsplan 2021 für die Straßenerhaltung in

Regensburg

2.1 Verwaltungshaushalt

r die betriebliche Erhaltung, die Instandhaltung und die Instandsetzung stehen folgende

Haushaltsansätze im Jahr 2021 zur Verfügung:

 

Haushaltsstelle 0.6300.5131  1.100.000,00 €

  • Straßenunterhalt

Haushaltsstelle 0.6300.5139  100.000,00 €

  • Unterhalt Fahrradwege

Haushaltsstelle 0.6300.5150  242.050,00 €

  • Unterhalt Straßenentwässerungsanlagen

Haushaltsstelle 0.6300.5100  90.000,00 €

  • Unterhalt Kabelzugrohranlage

Haushaltsstelle 0.6300.5439  66.150,00 €

  • Sonstige Reinigungskosten

Diese Haushaltsansätze beinhalten die Kostenarten Sachkosten und Fremdleistungen.

 

2.2 Vermögenshaushalt

Erneuerungsmaßnahmen Verkehrsflächen

Haushaltsstelle 1.6350.9500  1.000.000,00 €

 

Erneuerungsmaßnahmen Straßenentwässerungsanlagen

Haushaltsstelle 1.6350.9580  750.000,00 €

 

Ergänzungsmaßnahmen Kabelzugrohranlagen

Haushaltsstelle 1.6300.9629  50.000,00 €

Die bei der Haushaltsstelle 1.6350.9580 bereitgestellten Haushaltsmittel werden für Erneuerungsarbeiten an Straßenentwässerungskanälen und Straßenablaufleitungen benötigt.

 

Hierbei werden die erneuerungsbedürftigen Straßenentwässerungsleitungen untersucht, bewertet und in der Regel wirtschaftlich im Zuge von Baumaßnahmen an öffentlichen Kanälen der Stadtentwässerung mit ausgeschrieben.

 

Bei der Haushaltsstelle 1.6300.9629 bereitgestellte Haushaltsmittel werden für notwendige Ergänzungen und für die Beseitigung von Unterbrechungen der Kabelzugrohranlage benötigt. Durch das Schließen von Lücken im Netz wird die Durchgängigkeit der Kabeltrassen sichergestellt.

 

Im Vermögenshaushalt werden neben den Sachkosten / Fremdleistungen auch die Personal- und Maschinenkosten abgerechnet.

 

3. Straßenerhaltungsprogramm 2021

Die nachstehend aufgeführten Straßenerhaltungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2021

zur Ausführung vorgesehen:

 

(Anmerkung: Die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen hängt insbesondere auch von

anderen städtischen Vorhaben sowie der privaten Bautätigkeit ab. Private Neubau- und

Umbaumaßnahmen erfordern häufig flexibel die Zurückstellung von Maßnahmen. Ebenso

erzwingen oft Arbeiten der Versorgungsträger Änderungen und Verschiebungen im

Straßenerhaltungsprogramm. Durch den vorgesehenen sechsstreifigen Ausbau der BAB A3

seit Februar 2018 und den damit verbundenen Umleitungsstrecken durch das Stadtgebiet

nnen sich die vorgesehenen Straßenerhaltungsmaßnahmen ebenfalls verschieben.)

 

3.1 Betriebliche Erhaltung (betrieblicher Unterhalt)

Maßnahmen zur betrieblichen Erhaltung von Verkehrsflächen

Sie sind gegliedert in Kontrolle und Wartung

  • Straßenkontrollen
  • Verkehrssicherung durch Streckenwärter, die alle kleineren Schäden unverzüglich beseitigen
  • Absperren bei Gefahrenstellen
  • Bankette, Lichtraumprofile und Sichtdreiecke von Vegetation freischneiden
  • Reinigen von Straßenabläufen, Straßenentwässerungskanälen und Grabendurchlässen
  • Beseitigung von Ölspuren im Stadtgebiet
  • Beseitigung von Winterschäden (klein- und großflächig)

 

Die Maßnahmen werden nach den einschlägigen Vorschriften und nach Bedarf vom Straßenunterhalt durchgeführt.

 

Das Tiefbauamt ist als Straßenbaulastträger und Verantwortlicher für die Verkehrssicherungspflicht für die Beseitigung von durch Unfällen, etc. verursachten Ölspuren im Stadtgebiet verantwortlich.

 

Auftretende Winterschäden an den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen können erst nach Ende der Frostperiode im Frühjahr 2021 festgestellt werden. Ob die Haushaltsmittel für die Beseitigung der Winterschäden ausreichend sind, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.

Hauptursache für die Schäden während der Winterzeit ist das in den Oberbau oder Pflaster- und Plattenbelag über Risse und Fugen eindringende Niederschlags- bzw. Schmelzwasser, das im häufigen Wechsel von Durchfrieren und Auftauen bei Nacht und Tag (sog. Frost-Tau-Wechsel) unter dem Einfluss des Verkehrs den Straßenbelag nachhaltig schädigt. Durch die Volumenvergrößerung beim Auftauen kommt es zu Ausbrüchen im Asphalt und zu Hebungen der Pflaster- und Plattenbeläge. Gehwegplatten liegen beispielsweise dann nicht mehr auf dem tragfähigen Untergrund auf und beginnen so zu wackeln. Diese stellenweise auftretenden Gefahrenstellen werden vom Tiefbauamt sofort abgesperrt oder mit Kaltasphaltmischgut provisorisch repariert. Besonders betroffen sind ältere und verbrauchte Straßen, die bereits vorgeschädigt sind.

Die auftretenden Schäden müssen zusätzlich zum geplanten Straßenerhaltungsprogramm 2021 bei geeigneter Witterung aus Sicherheitsgründen beseitigt werden.

 

3.2 Bauliche Erhaltung Instandhaltung (kleinflächig)

Bauliche Maßnahmen kleineren Umfangs zur Substanzerhaltung von Verkehrsflächen

 

kleinflächige Reparaturarbeiten an Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Pflasterflächen

  • Regulierung von Bordsteinen, Rinnen und Straßenabläufen
  • Abfräsen von Spurrinnen und Risse vergießen
  • Reparatur von Leitplanken, Pollern und Geländern
  • Beseitigung von Winterschäden (klein- und großflächig)
  • Verfugung und Ausbesserung der Granitsteinpflasterbeläge im Innenstadtbereich

 

3.3 Bauliche Erhaltung Instandsetzung (großflächig)

Bauliche Maßnahmen zur Substanzerhaltung oder zur Verbesserung von

Oberflächeneigenschaften (Gebrauchswert) von Verkehrsflächen.

 

3.3.1 Instandsetzung von Fahrbahndecken

In den nachstehend aufgeführten Straßen werden die bautechnisch defekten und verbrauchten Verschledeckschichten ausgebaut (4 cm abgefräst) und die Straßenzüge mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die bituminöse Tragschicht in Fahrbahnen wird, wenn nötig, in Teilbereichen erneuert (Tiefeinbau). Vorher werden die bestehenden Rand- und Rinnensteine soweit erforderlich ausgebessert und reguliert.

 

- Annahofstraße zwischen Hs.-Nr. 6 und Hs.-Nr. 18

- Haidschlagweg

- Karl-Anselm-Straße zw. Karthauser Straße und Karl-Alexander-Straße

- Lessingstraße 2

- Obermaierstraße bei Einmündung Clermont-Ferrand-Allee

- Dr.-Held-Straße

- Bukarester Straße

- Kreuzung Junkersstraße und Leibnizstraße 1)

- Alfons-Auer-Straße zwischen Hermann-Geib-Straße und Haydnstraße

- Straubinger Straße Ampelstauraum bei Siemensstraße Fahrtrichtung Westen 1)

- Laaberstraße

- Donaustaufer Straße zwischen Michelerstraße und Hs.-Nr. 328

- Donaustaufer Straße Ampelstauraum bei Reinhausen

- Drehergasse zwischen Frankenstraße und Hs.-Nr. 24

- Deiningerstraße zwischen Killermannstraße und Widmannweg

- Höllbachstraße

- Ödenthalweg zwischen Chamer Straße und Hs.-Nr. 8

- Kreuzung Herbert-Quandt-Allee und Max-Planck-Straße 1)

- Weichser Weg zwischen Walhalla-Allee und An den Weichser Breiten

- Hirtenstraße

- Lappersdorfer Straße zwischen Schwandorfer Straße und Raiffeisenstraße

1) Terminliche Abstimmung der Ausführung mit der Autobahndirektion Südbayern wegen des sechsstreifigen Ausbaus der BAB A3

 

3.3.2 Instandsetzung von Platten- und Pflasterflächen

Die vorhandenen, unebenen und lockeren Plattenbeläge und Pflasterflächen, mit zum Teil

gebrochenen Platten, werden ausgebaut und entweder ungebunden auf Splitt oder

gebunden in Mörtelbett neu verlegt. Es handelt sich überwiegend um kleinflächige

Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

- Gesandtenstraße zwischen Bismarckplatz und Gutenbergplatz

- Franz-von-Taxis-Ring mit Nebenstraßen und Wege

- Königswiesen Süd

- Waffnergasse zwischen Marschallstraße und Eck zum Vaulschink

- Humboldtstraße Platzbereich bei Bushaltestelle

- Maximilianstraße

- Eupener Straße

- Nittenauer Straße

- Himbeerweg

- An der Schergenbreite

- Altstadtbereiche

 

3.3.3 Instandsetzung von Bushaltestellen

Im Bereich der bezeichneten Bushaltestellen sind durch den Busverkehr tiefe Spurrinnen

und Unebenheiten entstanden, die insbesondere eine Gefahr für Zweiradfahrer darstellen

und den Wasserabfluss behindern (Spritzwassergefahr für Fahrgäste).

 

- Bischof-Konrad-Straße bei Hs.-Nr. 10

- Bischof-Konrad-Straße Alte Mälzerei

- Friedrich-Ebert-Straße bei Hs.-Nr. 61

- Landshuter Straße bei Hs.-Nr. 107

- Donaustaufer Straße bei Hs.-Nr. 304 im Zuge der Fahrbahndeckenerneuerung

- Sandgasse bei Im Reichen Winkel

- Schillerstraße im Zuge der Gehweginstandsetzung

 

3.3.4 Instandsetzung von Radwegen

In den nachstehend aufgeführten Fahrradwegen muss die vorhandene unebene

Verschleißschicht ausgebaut (2 cm abgefräst) und durch eine neue Asphaltdeckschicht

ersetzt werden, um die Ebenflächigkeit wiederherzustellen. Weiterhin werden zerstörte

Randsteine im Bereich der Fahrradwege soweit erforderlich ausgebessert und reguliert.

Bei dieser Gelegenheit wird die Oberfläche des Radweges so profiliert, dass der oft noch

vorhandene Höhensprung des Bordes zwischen Radweg und Gehweg, wegen der

Sturzgefahr, von 3 cm auf ein Minimum reduziert wird.

 

- Puricellistraße zwischen Wernerwerkstraße und Dornierstraße, Süd-Seite

- Donaustaufer Straße zwischen Hs.-Nr. 204 und An der Schergenbreite, Süd-Seite

- Donaustaufer Straße zwischen Harthofer Weg und Lechstraße, Nord-Seite

- Straubinger Straße zwischen Bukarester Straße und Hs.-Nr. 81, Nord-Seite stadteinwärts

 

3.3.5 Instandsetzung von Gehwegen

In den nachfolgenden aufgeführten Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Unebenheiten (Wasserpfützen) und Stufenbildung vorhanden. Diese stellen für die Fußnger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar.

Die vorhandenen Gehwegplatten werden ausgebaut und auf Splitt oder in Mörtelbett neu verlegt. Weiterhin werden defekte Randsteine soweit erforderlich ausgebessert und reguliert. Es handelt sich überwiegend um kleinflächige Reparaturarbeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit.

 

- Gehweg Schützenheimweg gegenüber Hs.-Nr. 34

- Gehweg An den Klostergründen zwischen Schützenheimweg und Oberfeldweg

- Gehweg Lilienthalstraße Hs.-Nr. 5 (Sparkasse)

- Gehweg Herbert-Quandt-Allee

- Gehweg Hemauerstraße bei Hs.-Nr. 31

- Gehweg Illerstraße

- Gehweg Haberlstraße

- Gehweg Landshuter Straße zwischen Hs.-Nr. 49 und Hs.-Nr. 53

- Gehweg Schillerstraße zwischen Hochweg und Theodor-Körner-Straße, West-Seite

 

3.3.6 Instandsetzung von Fahrbahnen im Zuge von Kanalbaumaßnahmen

Gemäß Bayerischem Wassergesetz (BayWG) und der Verordnung zur Eigenüberwachung von Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Eigenüberwachungsverordnung-EÜV) sowie der per Bescheid vom 08.06.2005 erteilten Ausnahmegenehmigung der Stadt Regensburg, sind bis spätestens zum Jahr 2027 alle Schäden der Kanäle mit Schadensklassen 1 und 2 zu sanieren. Kanäle in den Wasserschutzgebieten und den Karstgebieten im Bereich von Ober- und Niederwinzer sowie grundwassergefährdende Kanalschäden sind unverzüglich zu sanieren.

Im Stadtgebiet Regensburg besteht erheblicher Sanierungsbedarf der Abwasserkanäle und jährlich werden viele Kilometer davon saniert und erneuert, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Es ist vorgesehen, beim Straßenerhaltungsprogramm künftig verstärkt an Kanalsanierungstrassen angrenzende, schadhafte Straßen- und Gehwegbereiche im gleichen Zuge und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit zu sanieren.

 

3.3.7 Instandsetzung von Gehwegen im Zuge von Spartenverlegungsarbeiten durch die

Versorgungsträger

Analog zur Vorgehensweise bei den städtischen Kanalsanierungsmaßnahmen ist geplant, bei Sanierungs-/Umbauarbeiten der Spartenträger REWAG KG, Telekom, Vodafone, etc. die jeweils angrenzenden, schadhaften Straßen- und Gehwegbereiche bei den durch die Spartenträger beauftragten Arbeiten, gleich mit zu erneuern, sofern sich hierbei Synergieeffekte erzielen lassen und die anfallenden Kosten eine haushaltsrechtlich vertretbare Höhe nicht überschreiten.

 

3.3.7.1 Telekommunikationslinien

Das Unterhaltsprogramm des Versorgungsunternehmers REWAG KG sieht auch im Haushaltsjahr 2021 verstärkt den Einbau von Glasfaserleitungen vor.

So sollen zwischen 4.000 und 5.000 Wohnungen jährlich neu an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

Außerdem wird durch die Telekommunikationsliniennetzbetreiber Telekom und Vodafone Kabel Deutschland die Neuverlegung von Glasfaserleitungen im Stadtgebiet weiter forciert.

 

3.3.7.2 Ladestationen für die Elektromobilität

Die REWAG KG hat dem Tiefbauamt mitgeteilt, dass im Jahr 2021 der Aufbau eines engmaschigen Versorgungsnetzes mit Ladestationen für die Elektromobilität vorgesehen ist. Für die einzelnen Standorte auf den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen ist jeweils eine Sondernutzungserlaubnis über die Stadtkämmerei zu erwirken. Der Aufbau der Stationen greift in die Straßenkonstruktion ein, da die Ladevorrichtungen sowie die Stromkabel in den Untergrund eingebracht werden.

 

3.3.7.3 Mittelspannungsnetz

Aufgrund des Alters, aber auch aufgrund des Mehrbedarfs an Verteilungskapazitäten für die elektrische Energie wird die Strommittelspannungsversorgung der REWAG KG im Stadtgebiet in den nächsten Jahren sukzessive erneuert werden.

 

3.4 Bauliche Erhaltung Erneuerung

 

Nach entsprechender Prüfung und Bewertung der Straßen und Gehwege durch das Tiefbauamt hat sich gezeigt, dass bei allen vorgesehenen Maßnahmen die Randsteine, teilweise die Rinnensteine sowie der Gehwegbelag bautechnisch erneuerungsbedürftig sind. Eine stellenweise Reparatur kann die Lebensdauer bzw. Benutzungsdauer nicht länger sichern und wäre daher unwirtschaftlich.

In allen Gehwegabschnitten sind erhebliche Schäden wie lockere, abgeplatzte, zertrümmerte Platten, Setzungen, Unebenheiten (Wasserpfützen), offene Fugen und Stufenbildungen vorhanden. Diese stellen für die Fußnger und dabei insbesondere für ältere Menschen eine nicht unerhebliche Unfallgefahr dar. Nur eine Erneuerung ist wirtschaftlich im Sinne der Erhaltung des Anlagevermögens. Instandsetzungsmaßnahmen reichen hier nicht mehr aus. Die Erneuerung umfasst die Wiederherstellung der vorhandenen Gehwege mit neuen, stärkeren Betonsteinplatten auf frostsicherem Unterbau mit Einbau einer hydraulisch gebundenen Tragschicht. Die vorhandenen Randsteine und Entwässerungsrinnen werden bei Bedarf ausgebaut und auf Betonfundamente neu verlegt. Soweit Randsteine und Rinnensteine beschädigt sind, werden sie durch Neumaterialien ersetzt. Die Fahrbahn wird, wenn nötig, mit einer neuen Asphaltdeckschicht versehen. Die Gehwegquerschnitte bleiben in der Regel unverändert. Die vorhandene Beleuchtung wird, wenn notwendig, technisch hinsichtlich der Energieeffizienz erneuert, ergänzt und verbessert.

Die örtlichen Versorgungsträger werden ebenfalls bei Bedarf Versorgungsleitungen im Querschnitt der zu erneuernden Gehwege mit verlegen.

 

Nachfolgend aufgeführte Gehwegabschnitte sollen erneuert werden:

- Gehweg Asamstraße zwischen Hafnersteig und Am Kumpfmühler Kastell

- Gehweg Altdorferstraße zwischen Westendstraße und Weinweg

- Gehweg Klosterackerweg zwischen Roter-Brach-Weg und DB-Schule

- Gehweg Puricellistraße zwischen Wernerwerkstraße und Dornierstraße, Süd-Seite

- Gehweg Prinz-Rupprecht-Straße zwischen Reiterstraße und Damaschkeweg, Süd-Ost-Seite

- Gehweg Sternbergstraße zwischen Furtmayrstraße und Bahn-Unterführung, beidseitig

- Gehweg Furtmayrstraße zwischen Sternbergstraße und Hs.-Nr. 1, Nord-Seite

- Gehweg Bühelnstraße, Süd-Seite

- Gehweg Amberger Straße zwischen Hs.-Nr. 7 und Hs.-Nr. 25, West-Seite

- Gehweg Brandlberger Straße zwischen Harthofkapellenplatz und Hs.-Nr. 148, Süd-Seite

- Gehweg Höllbachstraße zwischen Otterbachweg und Wildbachweg, West-Seite

- Gehweg Sonnenstraße zwischen Amberger Straße und Röhrlbergweg, Nord-Seite

- Gehweg Hirtenstraße, Ost-Seite

- Gehweg Straßburger Straße, Ost-Seite

- Gehweg Metzer Straße, Ost-Seite

 

4. Unterhalt Kabelzugrohranlage

Die Rohranlagen dienen nicht nur zur Aufnahme eigener Leitungen für Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtungen und Telekommunikationsleitungen, sondern auch der Vermietung an externe Leitungsträger, wie beispielsweise die REWAG, Universität Regensburg, Telekom und Vodafone.

Sowohl die Nutzung der Kabelzugrohranlage durch die externen Leitungsträger, die eine flächendeckende Erschließung mit hochleistungsfähigen Breitbandnetzen für den modernen Wirtschaftsstandort Regensburg intensiv vorantreiben, bedingen eine notwendige bauliche Unterhaltung des zum Teil bereits sehr alten Rohrnetzes bzw. dessen Ergänzung durch die Herstellung von Lückenschlüssen, als auch die Nutzung durch die o.g. eigenen städtischen Leitungen.

Wegen des stellenweise sehr hohen Alters nf Jahrzehnte und älter aber auch aufgrund von Wartungs- und Instandhaltungsrückständen ist der Zustand der Rohranlagen erneuerungsbedürftig.

Aufgrund des Zustandes der Rohranlage und der darin befindlichen Kabel sind Aufgrabungen, Auswechselungen und Ergänzungen erforderlich. Andernfalls kann es stellenweise zu Ausfällen von Rohrverbindungen und zu Gefahrenstellen durch schadhafte Kabelschächte kommen. Mit einem Rahmenvertrag wird eine entsprechende Fachfirma beauftragt, auftretende Schäden zu beheben. Des Weiteren sind Reparaturen, zum Beispiel, wenn ein Rohrabschnitt nicht mehr durchgängig ist, durchzuführen. Lückenschlüsse im Rohrnetz sind zu ergänzen. Die Arbeiten fallen im gesamten Stadtgebiet nach Bedarf an.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Dem im Bericht der Verwaltung dargestellten Straßenerhaltungsprogramm 2021 wird im

Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zugestimmt.

 


Anlagen:

1 Fotodokumentation

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_20_17519_65_Fotodokumentation Straßenerhaltungsprogramm 2021 (4525 KB)