Vorlage - VO/21/17558/65  

 
 
Betreff: Klärwerk Regensburg;
Hochwasserschutz Polder Q - Ostenvorstadt / Westhafen-
Ertüchtigung Haupthebewerk
- Maßnahmenbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz Vorberatung
23.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
25.02.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

1. Ausgangssituation

 

Hochwasserschutzplanung für den Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen)

Der Hochwasserschutz-Abschnitt Q (Ostenvorstadt/Westhafen) beginnt im Westen an der Grundstücksgrenze zwischen Villapark und AOK-Gelände und endet im Osten an der Linzer Straße. Die Beschreibung der Hochwasserschutzplanung und der entsprechende Maßnahmenbeschluss erfolgten in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen sowie im Stadtrat (vgl. VO/19/15955/65) vom 05.11./21.11.2019.

 

Mit der Errichtung des Hochwasserschutzes für ein 100-jährliches Hochwasserereignis muss auch die Funktionalität der Binnenentwässerung weiterhin sichergestellt werden. Diesbezügliche Auflagen/Bedingungen hierzu wurden auch im Planfeststellungsbeschluss zum Hochwasserschutz (vom 13.11.2017) vorgegeben; so auch entsprechende Bedingungen für die Binnenentwässerung bezüglich des Kanalnetzes.

 

Bei Starkregenereignissen wird anfallendes Mischwasser planmäßig über verschiedene vorhandene Entlastungsbauwerke aus dem Kanalnetz in die Donau entlastet. Um nach dem Bau des Hochwasserschutzes im Abschnitt Q auch eine Überflutung des dann oberflächig geschützten Bereichs durch Rückstau der Donau über das Kanalnetz zu verhindern, müssen die betroffenen Entlastungsbauwerke bei Hochwasser verschlossen werden. Dies hat zur Folge, dass eine Mischwasserentlastung bei Hochwasser mit gleichzeitigen Starkniederschlägen dann nicht mehr wie bisher möglich wäre.

 

Im Zuge der Umsetzung des Hochwasserschutzes wird daher das beim Klärwerk vorhandene Zulaufhebewerk umgebaut, um dort zukünftig bei Hochwasserereignissen und gleichzeitigem Starkregen Mischwasser in die Donau entlasten zu können. Damit wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des westlich vom Klärwerk befindlichen Kanalnetzes so verbessert, dass ein Überstau der Kanalisation, verursacht durch die Hochwasserschutzmaßnahme, verhindert werden kann. Dabei müssen nach den hydraulischen Berechnungen im Haupthebewerk bis zu 7,6 m³/s mit den Förderschnecken aus dem Kanal entnommen werden; ca. 2,1 m³/s werden dabei der Abwasserreinigung zugeführt und ca. 5,5 m³/s in die Donau abgeschlagen. Für die entsprechende Einleitung von verdünntem Mischwasser bei Starkregenereignissen aus dem Kanalnetz im Hochwasserfall mit einer Menge von bis zu 5,5 m³/s wurde die notwendige Genehmigung beantragt und mit der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 11.02.2016 bereits genehmigt.

 

Die notwendigen baulichen Maßnahmen müssen nun umgesetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen wurden grundsätzlich bereits im o.g. Beschluss (vgl. VO/19/15955/65) vom 05.11./21.11.2019 unter Punkt 2.6 aufgelistet. Mit vorliegendem Maßnahmenbeschluss werden die Maßnahmen nun wie folgt konkretisiert.

 

2. Maßnahmen zur Ertüchtigung des Haupthebewerks

 

Mit den Förderschnecken des Haupthebewerks wird das Abwasser um ca. 9,5 m angehoben und der Abwasserreinigungsanlage zugeführt. Das Haupthebewerk ist baulich in zwei Funktionseinheiten aufgeteilt. Mit den Schmutzwasserschnecken 1 oder 2 wird der gesamte Abwasserstrom mit bis zu 2,1 m³/s in das Klärwerk gefördert.

Als Redundanz zu den Schmutzwasserschnecken mit der nachgeschalteten Rechenanlage 1 und 2 stehen die Regenwasserschnecken 1 und 2 mit der Rechenanlage 3 und 4 zur Verfügung. Damit wird sichergestellt, dass im Falle von notwendigen Wartungs- und Reparaturarbeiten oder auch im Schadensfall an der Anlagentechnik die Abwasserförderung zuverlässig betrieben werden kann.

Nach der Rechenanlage besteht die Möglichkeit, das Mischwasser über einen Ableitungskanal bei der Einleitungsstelle 1 in die Donau einzuleiten. Diese Einleitung ist künftig bis zu einer Menge von 5,5 m³/s im Hochwasserfall wieder möglich.

 

Für den künftigen Einsatz des Haupthebewerks als Schöpfwerk für die Binnenentwässerung muss die derzeitige Förderleistung von 2 x 2,1 m³/s = 4,2 m³/s auf 7,6 m³/s erhöht werden.

 

Nachdem der Anlagenbestand über 40 Jahre alt ist, muss zudem der gesamte Anlagenbestand den künftigen Anforderungen angepasst werden.

 

Somit sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

2.1 Abdeckung der Förderschnecken zur Vermeidung von Emissionen

Der Betrieb der Förderschnecken ist systembedingt mit Geräusch- und Aerosolemissionen verbunden. Zur Reduzierung dieser Emissionen wurde bereits 1988 eine Abdeckung der beiden Schmutzwasserförderschnecken und des Zulaufbereichs baulich ausgeführt. Da die Förderschnecken im „Regenwetterteil“ nur im Bedarfsfall betrieben werden, wurde auf eine Abdeckung bisher verzichtet. Mit der Erneuerung der Rechenanlage wird das Betriebskonzept optimiert, sodass künftig mit allen 4 Rechenanlagen der Regelbetrieb möglich sein wird. Dadurch wird die Betriebssicherheit und Verfügbarbarkeit deutlich erhöht. Da die Förderschecken und die nachfolgende Rechenanlage eine betriebliche Einheit bilden, müssen künftig auch die beiden Förderschnecken im Regenwetterteil – neben dem Einsatz im Hochwasserfall – auch in den Regelbetrieb aufgenommen werden. Um auch hier die Emissionen aus dem Betrieb zu minimieren, müssen die beiden Förderschnecken mit GFK- Elementen (glasfaserverstärkter Kunststoff) abgedeckt werden.

 

2.2 Einbau von zusätzlichen Absperrschiebern

Im Pumpensumpf des Haupthebewerks sind derzeit bis auf den Schieber für die Regelung des Zulaufs keine Absperrschieber vorhanden, da der Regelbetrieb mit den beiden Schmutzwasserschnecken erfolgt. Bei notwendigen Wartungs-, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten an den Lagerböcken der Förderschnecken musste mit provisorischen Dammbalkenverschlüssen der Arbeitsbereich an den Lagerböcken vom Abwasserstrom abgetrennt werden. Diese Arbeiten zur Herstellung der Dammbalkenverschlüsse im Abwasserstrom, dem gleichzeitigen Betrieb der Förderschnecken und mit den schweren Lasten sind aus der Sicht der Arbeitssicherheit mit einem extrem hohen Risiko zu bewerten. Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist für diesen Arbeitsbereich eine Verbesserung dringend notwendig, die mit dem Einbau von zusätzlichen Absperrschiebern erreicht werden kann.

Mit dem neuen Betriebskonzept der Rechenanlage muss künftig auch die Funktionalität des Haupthebewerks angepasst werden. Mit dem künftigen Wechsel der Förderschnecken des Schmutzwasser- und des Regenwetterteils muss auch eine entsprechende Automatisierung für den Betrieb der Förderschnecken erfolgen. Dazu sind folgende Absperrschieber im Haupthebewerk erforderlich:

 

  • Absperrschieber für den Zulauf RÜ1 / RÜ1A
  • Absperrschieber Schmutzwasserschnecke 1
  • Absperrschieber Schmutzwasserschnecke 2
  • Absperrschieber zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserteil (dieser Schieber ist auch für den Hochwasserbetrieb erforderlich)

 

2.3 Erneuerung der Energieversorgung/Elektronik für einen gleichzeitigen Betrieb von vier Förderschnecken (im Hochwasserfall)

Die Versorgung des Haupthebewerks mit elektrischer Energie erfolgt mit einer bestehenden 6 KV Trafoanlage. Die vorhandene Leistung der Trafos mit 2 x 600 kVA reicht jedoch nur für den Betrieb von max. 2 Förderschnecken und dem Zwischenpumpwerk aus.

Für den gleichzeitigen Betrieb von drei Förderschnecken mit einer Förderleistung bis zu 7,6 m³/s ist eine Erhöhung der Trafoleistung auf 2 x 1000 kVA notwendig.

 

2.4 Automatisierung von bestehenden Schiebern

In dem Sammelgerinne nach der Rechenhalle sind bereits Absperrschieber vorhanden, die im Bedarfsfall den Betrieb der jeweiligen Rechenstraße auf den Abwasserstrom umleiten.

Die Bedienung der Schieber erfolgt entsprechend der Betriebssituation aktuell per Hand.

Im Zuge der Umsetzung des neuen Betriebskonzeptes der Rechenanlage und den Anforderungen für den Betrieb eines Hochwasserschöpfwerkes müssen die vorhandenen Absperrschieber in die Anlagentechnik integriert und automatisiert werden. Damit ist zukünftig die erforderliche Bedienung von der Zentralen Leitwarte aus möglich.

 

2.5 Anpassungen an die Zentrale Leittechnik

Für den Betrieb des Haupthebewerks mit der Funktion als Hochwasser-Schöpfwerk ist eine Anbindung der gesamten Anlagentechnik von den Absperrschiebern im Pumpensumpf, der Betrieb der Förderschnecken, der Rechenanlage bis zu den Absperrschiebern im Sammelgerinne notwendig, um mit Hilfe der zentralen Leittechnik den automatisierten Betrieb zu ermöglichen. Hierzu sind im Wesentlichen zusätzliche Programmierarbeiten

im Prozessleitsystem für die Übertragung von Daten und Steuersignalen notwendig.

 

3. Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg – Kosten und Kostenteilung

 

Im Zuge der Planungen für den Hochwasserschutz (Federführung WWA) wurde bereits im Vorfeld das Grundkonzept der für den Hochwasserschutz-Einsatz erforderlichen Maßnahmen am Klärwerk unter Einbeziehung des Kläranlagenbestandes mit dem WWA abgestimmt. Für die Maßnahmen Ertüchtigung des Haupthebewerks ergeben sich nach einer vorläufigen Kostenschätzung Gesamtkosten von ca. 2,25 Mio. €.

Im Zuge der Planung wurde erarbeitet, welche notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Haupthebewerks für den Hochwassereinsatzfall durch das WWA verursacht werden bzw. welche (auch) für Unterhalt und Erneuerungsmaßnahmen notwendig sind, die nicht oder nicht ausschließlich dem Hochwasserschutz zuzuordnen sind. Die Zuordnung der jeweiligen Leistungen wurde in der „Vereinbarung über Leistungen zum Bau und Unterhaltung von Hochwasserschutzmaßnahmen für den Bereich Ostenvorstadt und Westhafen“ (vgl. Anlage 6 vom 10.12.2019) gemäß Beschluss (vgl. VO/19/15955/65) festgelegt. Die Kostenteilung wurde grundsätzlich entsprechend den Investitionskostenanteilen vereinbart.

Für die Beauftragung der Planungsleistungen wurde vom WWA Regensburg ein entsprechendes VGV-Vergabe-Verfahren durchgeführt und ein Planungsbüro im November 2020 beauftragt, um die Schnittstellenproblematik bei der Vielzahl von Gewerken zu vermeiden. Für die Planungsleistungen ergibt sich basierend auf dem Verteilungsverhältnis der relevanten Investitionskostenansätze der o.g. Vereinbarung ein Anteil für den Freistaat Bayern von 39 % bzw. für die Stadt Regensburg von 61 %, der für die Tragung der Ingenieurkosten festgelegt wird.

 

4. Zeitplan

 

Als Voraussetzung für einen vollständig wirksamen Hochwasserschutz muss das Haupthebewerk mit der Fertigstellung des baulichen Hochwasserschutzes betriebsbereit sein. Für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Ertüchtigung des Haupthebewerks ist folgender grundsätzlicher zeitlicher Ablauf geplant:

 

Bearbeitung der Planung  2021

Bauausführung  2022

 

5. Haushaltmittel

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen sind im gültigen Investitionsprogramm 2020 – 2024 im UA 7103/ 21 auf der Haushaltsstelle 1.7103.96821 berücksichtigt.

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Die Maßnahmen zur Ertüchtigung der Anlagentechnik des Haupthebewerks im Klärwerk werden im Zuge des Hochwasserschutzes für den Polder Q – Ostenvorstadt / Westhafen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und nach Maßgabe des Sachverhalts ausgeführt.