Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 13.12.2018 wurde Frau Marion Hoffmann-Plank als Mitglied des Sicherheitsbeirates berufen. Frau Hofmann-Plank war stimmberechtigtes Sicherheitsbeiratsmitglied und vertrat die Interessen und Belange des Bereichs „Drogenhilfe“. Ebenfalls mit Beschluss vom 13.12.2018 wurde Herr Dr. Wilhelm Unglaub als stellvertretendes Mitglied für den Bereich „Suchthilfe“ in den Sicherheitsbeirat berufen.
Mit Schreiben vom 17.12.2020 informierte Frau Hoffmann-Plank, Vorstandsmitglied des Vereins DrugStop Drogenhilfe Regensburg e.V., die Oberbürgermeisterin und gleichzeitig Vorsitzende des Sicherheitsbeirates der Stadt Regensburg, Frau Gertrud Maltz-Schwarzfischer, über die Niederlegung des Amtes als ordentliches Mitglied des Sicherheitsbeirates für den Bereich Drogenhilfe. Als Niederlegungsgrund gab Frau Hoffmann-Plank gesundheitliche Gründe an. Dies stellt einen wichtigen Grund im Sinne des § 4 Abs. 1 der Satzung über den Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg (Sicherheitsbeiratssatzung –SIS) für eine Amtsniederlegung dar. Die von einem Sicherheitsbeiratsmitglied abgegebene Erklärung der Niederlegung eines bereits ausgeübten Ehrenamtes aus einem wichtigen Grund ist als Antrag auf Entlassung aus dem Ehrenamt zu verstehen, über den die Stadt konstitutiv zu entscheiden hat. Gleichzeitig schlug Frau Hoffmann-Plank ihren Vorstandskollegen im Verein Drugstop Drogenhilfe Regensburg e. V., Herrn Dr. Wilhelm Unglaub, als Nachfolger für den vakant gewordenen Sitz im Sicherheitsbeirat für den Bereich Drogenhilfe vor (§ 4 Abs. 2 Satz 1 Sicherheitsbeiratssatzung). Herr Dr. Unglaub hat seine Bereitschaft, das Amt als ordentliches Mitglied im Sicherheitsbeirat der Stadt Regensburg für den Bereich Drogenhilfe zu übernehmen, der Geschäftsstelle mitgeteilt.
Herr Dr. Unglaub ist bereits berufenes stellvertretendes Mitglied im Sicherheitsbeirat für den Bereich Suchthilfe und vertritt insofern Herrn Ben Peter. Damit Herr Dr. Unglaub das Amt als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied für den Bereich Drogenhilfe ausüben kann, verzichtet er freiwillig auf sein Stellvertreteramt für den Bereich Suchthilfe. Mit Schreiben vom 21. Januar 2021 informierte Herr Dr. Unglaub über seinen Amtsverzicht. Der freiwillige Verzicht des Herrn Dr. Unglaub ist gleichzusetzen mit einer Amtsniederlegung im Sinne des § 4 Abs. 1 der Sicherheitsbeiratssatzung. Sofern Herr Dr. Unglaub nicht auf sein Stellvertreteramt verzichten und er somit zwei Ämter bekleiden würde, käme es im Falle einer Verhinderung von Herrn Ben Peter zur Ausübung eines doppelten Stimmrechts von Herrn Dr. Unglaub, was den Bestimmungen der Sicherheitsbeiratssatzung widerspricht und zu einer rechtswidrigen Beschlussfassung führt. Insofern liegt auch für die Niederlegung von Herrn Dr. Unglaub als stellvertretendes Sicherheitsbeiratsmitglied für den Bereich Suchthilfe ein wichtiger Grund vor.
Durch den Verzicht von Herrn Dr. Unglaub wurde das Amt des stellvertretenden Mitglieds für den Bereich Suchthilfe vakant. Die Caritas Regensburg hat in Abstimmung mit dem staatlichen Gesundheitsamt Regensburg Frau Marion Santl als stellvertretendes Mitglied für den Bereich Suchthilfe vorgeschlagen. Frau Santl ist Diplom-Psychologin und Leiterin der Caritas Fachambulanz für Suchtprobleme Regensburg. Auch ihre Bereitschaft, das Amt zu übernehmen, liegt der Geschäftsstelle vor.
alte Besetzung:
neue Besetzung:
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
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