Vorlage - VO/21/18392/65  

 
 
Betreff: Verbesserung im Radwegenetz (Lückenschluss)
Neubau einer Geh- und Radwegverbindung ab der Einmündung Rauberstraße bis zur Stadtgrenze (Scharmassing) entlang des Unterislinger Wegs
Maßnahmenbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
09.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
02.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Allgemeines:

Am 22.01.2019 hat der Ausschuss im Zusammenhang mit dem Grundsatzbeschluss „fahrradfreundliches Regensburg“ einen Lückenschlussplan beschlossen. Gemeint sind damit tatsächliche Lücken im Radverkehrsnetz, also z. B. fehlende Radwege oder Brücken. Ein wichtiger Bestandteil hierbei ist der Lückenschluss entlang der Kreisstraße R 19 zwischen dem bestehenden gemeinsamen Geh- und Radweg von Oberhinkofen bis Scharmassing und dem städtischen Radwegnetz, welches an der Einmündung Rauberstraße endet.

 

Verkehrssituation:

Westlich des Unterislinger Weges (Kreisstraße 19) gibt es bis zur Einmündung Rauberstraße einen Weg für Fußnger und Radfahrer. Lediglich im weiteren Verlauf Richtung Süden müssen der Fuß- und Radverkehr derzeit noch die Fahrbahn benutzen. Ab der Rauberstraße besitzt die Fahrbahn eine Breite von etwa 7,00 bis 7,50 m. Die durchschnittliche werktägliche Belastung durch Kfz-Verkehr liegt bei ca. 7.600 Kfz/ Tag. Dabei beträgt der Anteil des Schwerlastverkehrs rund 5 % (380 Kfz/ Tag). Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Ausbaubereich in Fahrtrichtung Scharmassing bis zum Hochpunkt südlich von Unterisling (km 1+210) 60 km/ h. Nach dem Hochpunkt bis 200 m vor der Ortseinfahrt ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Insbesondere die auf einer Strecke von ca. 200 m vorhandene Steigung von bis zu 6,7 % führt zu hohen Geschwindigkeitsdifferenzen der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Mit Blick auf die hohe Verkehrsbelastung sowie die örtlichen Gegebenheiten und auf die gemeindeübergreifende Verbindungsfunktion ist die Anlage eines von der Fahrbahn abgetrennten Geh- und Radwegs gerechtfertigt und erforderlich.

 

Neubau eines gemeinsamen Geh- und Radweges

Allgemeines:

Der gemeinsame Geh- und Radweg wird auf ca. 1.700 m als Zweirichtungsradweg angelegt und beginnt an der Kreuzung Unterislinger Weg/Rauberstraße. Ab der Stadtgrenze existiert bereits ein Geh- und Radweg auf dem Gemeindegebiet Obertraubling. Mit dieser Maßnahme erfolgt der Lückenschluss.

 

Ab der Rauberstraße bis Unterisling ist eine smarte Beleuchtung des Geh- und Radwegs vorgesehen.

 

Querschnittsbreiten:

Geh- und Radweg (an Fahrbahn angebaut): 3,50 m (2,50 m; zzgl. 1,00 m Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn)

Geh- und Radweg (von Fahrbahn abgesetzt): 2,50 m  (zzgl. Bankett bzw. Einfassung)

 

Anpassung Kreuzung Unterislinger Weg/ Rauberstraße:

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird der Einmündungsbereich der Rauberstraße in den Unterislinger Weg umgestaltet und von Norden kommend eine sichere Aufstellfläche für Fußnger und Radfahrer geschaffen.

 

Neubau Geh- und Radweg auf der Westseite zwischen Einmündung Rauberstraße (Ortsteil Oberisling) und Einmündung Stadlerstraße (Ortsteil Unterisling), Teilabschnitt 1.1:

Im diesem Abschnitt erfolgt der Anbau des Geh- und Radwegs mit einer Breite von 3,50 m an die bestehende Fahrbahn. Der neue Geh- und Radweg wird mittels eines Hochbords von der Fahrbahn abgesetzt. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Bankett geplant. Im Bereich einer Einschnittsböschung wird hinter dem Bankett noch eine Mulde angelegt.

 

Kreuzungsbereich Unterislinger Weg/ Stadlerstraße:

In diesem Bereich wird der Islinger Mühlbach gekreuzt. Hierzu kommt zur Böschungssicherung eine Stützkonstruktion mittels „bewehrter Erde“ zur Ausführung. Somit kann der bestehende Böschungsfuß, trotz dem geplanten Anbau des Geh- und Radweges am Fahrbahnrand, in der Lage erhalten bleiben. Zudem wird die stadtauswärts vorhandene Bushaltestelle barrierefrei neugestaltet. Hier wird der neue Geh- und Radweg mit Hilfe eines Kasseler Sonderbordes von der Fahrbahn abgesetzt und mit einer Breite von 4,00 m angelegt. Durch die Aufweitung wird den Fahrgästen ein konfliktfreier Ein- und Ausstieg ermöglicht. Des Weiteren wird zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich eine Querungshilfe für Fußnger und Radfahrer angeordnet. Diese bedingt die Aufweitung der Fahrbahn im Kreuzungsbereich.

 

Neubau Geh- und Radweg auf der Westseite zwischen Einmündung Rauberstraße und Querneigungswechsel der Fahrbahn (km 0+900); Teilbereich 1.2:

Analog zum Abschnitt 1.1 wird in diesem Bereich der neue Geh- und Radweg an die Fahrbahn angebaut und mittels Hochbord abgetrennt

 

Neubau Geh- und Radweg auf der Westseite zwischen Querneigungswechsel der Fahrbahn und der Stadtgrenze (Übergang Gemeindegebiet); Teilbereich 2:

Um die Entwässerungssituation der Kreisstraße 19 in diesem Bereich auch zukünftig zu gewährleisten, wird zwischen Straße und künftigen Geh- und Radweg eine Entwässerungsmulde angelegt. Der abgesetzte Geh- und Radweg hat eine Breite von 2,50 m zzgl. Bankett auf der Ostseite. Auf der Westseite kommt eine Randeinfassung (T10) zur Ausführung. Im Bereich einer Einschnittsböschung wird hinter der Einfassung noch eine Böschungsmulde angelegt.

Vor der Stadtgrenze dient der neue Geh- und Radweg in Abstimmung mit dem Anrainer zusätzlich als Wirtschaftsweg. Aus diesem Grund ist in diesem Teilstück (rd. 300,00 m) eine Wegbreite von 3,00 m zzgl. beidseitigen Bankett geplant. Zudem wird der Straßenoberbau auf 60 cm verstärkt. Der Inklusionsbeirat der Stadt Regensburg hat mit Schreiben vom 23.07.2021 die Maßnahme befürwortet. Besonders wird der barrierefreie Ausbau der westlichen Bushaltestelle „Unterisling“ hervorgehoben.

 

Naturschutz:

Gemäß dem landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) werden alle Eingriffe im direkten Bauumfeld ausgeglichen. Die gewählte Stützkonstruktion (bewehrte Erde), zur Eingriffsvermeidung in den Uferbereich des Islinger Mühlbachs, wird befürwortet. Das Einvernehmen zum LBP wurde seitens des Umweltamtes hergestellt.

 

Entwässerung

In den Teilabschnitten 1.1 und 1.2 wird das anfallende Oberflächenwasser über die Dammböschung bzw. die angelegte Mulde auf der Westseite versickert.

Zur Beseitigung des Oberflächenwassers im Teilabschnitt 2 ist eine geplante Mulde zwischen der Fahrbahn und dem kombinierten Geh- und Radweg angeordnet. Diese Mulde dient gleichzeitig der Fahrbahnentwässerung. Aufgrund der geringen Sickerfähigkeit des anstehenden Bodens wird im Muldenbereich zusätzlich eine Drainage mit einem Durchmesser von DN 250 mitverlegt. Die Drainage leitet in einer vorgesehenen, großflächigen Versickerungsmulde im Anschluss der Dammböschung beim Wirtschaftsweg ein. Die wasserrechtliche Genehmigung ist beantragt.

 

Durchführung der Baumaßnahme:

Der Bau des Geh-und Radweges soll im Jahr 2022 erfolgen. Die notwendigen Vor- und Rodungsarbeiten sollen noch im Herbst bzw. Winter 2021 /22 durchgeführt werden.

 

Kosten und Finanzierung:

Die geschätzten Kosten für Planungs- und Bauleistungen belaufen sich auf rd. 3,0 Mio. € (brutto, ohne Grunderwerb).
 

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 2025 mit 3,0 Mio. €r den Straßenbau im UA 6368/ 03 auf der Haushaltsstelle 1.6368.9503 berücksichtigt.

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2020 2024 ist die Maßnahme grundsätzlich veranschlagt.

 

Der Grunderwerb für den Bau des Rad- und Gehweges ist grundsätzlich abgeschlossen.

r die nach Ausbau des Weges noch erforderlichen Vermessungen und notariellen Messungsanerkennungen steht auf der Haushaltstelle 1.6368.93203 (Gemeindesstraßen, Rad- und Gehweg Unterislinger Weg) ein Haushaltsrest in Höhe von ca. 25.000 € zur Verfügung.

r die Maßnahme wird eine Förderung aus Mitteln gem. Art 2 BayGVFG-RZStra beantragt.

 

 


Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Zur Verbesserung des Radwegenetzes (Lückenschluss) wird entlang des Unterislinger Wegs ein neuer gemeinsamer Geh- und Radweg von der Einmündung Rauberstraße bis zur Stadtgrenze westlich der bestehenden Fahrbahn nach Maßgabe des Sachverhalts und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel neu hergestellt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter der Voraussetzung, dass Zuwendungen gewährt werden.

 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: Übersichtskarte

Anlage 2: Übersichtsplan

Anlage 3: Einmündung Rauberstraße

Anlage 4: Einmündung Stadlerstraße

Anlage 5:  Regelquerschnitt 1
Anlage 6:  Regelquerschnitt 2

Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Unterislinger Weg_G+R-Weg_ÜKarte_05.10.21 (460 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2_Unterislinger Weg_G+R-Weg_ÜPlan_05.10.21 (454 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3_Unterislinger Weg_G+R-Weg_Einmündung_Rauber_05.10.21 (275 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4_Unterislinger Weg_G+R-Weg_Einmündung_Stadler_05.10.21 (305 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5_Unterislinger Weg_G+R-Weg_RQ1_05.10.21 (185 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6_Unterislinger Weg_G+R-Weg_RQ2_05.10.21 (159 KB)