Sachverhalt:
Zur Belebung und Stärkung der Innenstädte und um den Folgen der Pandemie durch aktives Handeln entgegen zu wirken und etwas Neues zu erschaffen, hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kurzfristig den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ aus Mitteln der Städtebauförderung aufgelegt: https://www.innenstaedte-beleben.bayern.de/foerderung/index.php
Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat die Regierung der Oberpfalz der Stadt Regensburg eine Rahmenbewilligung über eine Förderung in Höhe von 880.000 € für die Durchführung von innenstadtrelevanten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.100.000 € erteilt. Eine Refinanzierung von bis zu 80 % der Kosten für diese Maßnahmen ist über den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ möglich.
Im August 2021 wurde über den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ berichtet und die Einrichtung eines Projektsfonds und weiterer Maßnahmen beschlossen (VO/21/18237/66). Der „Projektfonds für die Regensburger Innenstadt“ mit Gesamtkosten der Maßnahmen in Höhe von 500.000 Euro wurde mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 22.09.2021 bewilligt.
Ein Volumen von 50.000 € ist für kleinere Projekte mit einer Maximalförderung von bis zu 5.000 € vorgesehen (siehe Tabelle A7). Ziel des „Innenstadtfonds Kleinmaßnamen“ ist die Förderung von innovativen Projekten, Aktionen und Maßnahmen, die in sich abgeschlossen sind, keine Folgekosten verursachen und aus lokalem Engagement heraus entwickelt werden. Die Projekte, Aktionen und Maßnahmen werden durch lokale Akteure selbst vorgeschlagen und durchgeführt. Sie müssen der Aktivierung von privatem und privatwirtschaftlichem Engagement dienlich sein.
Über die Projektförderung soll ein Auswahlgremium entscheiden, das mit Vertretern der Verwaltung sowie weiteren Akteuren, die sich mit der Entwicklung der Altstadt intensiv auseinandersetzen, besetzt sein soll. Die operationelle Verwaltung des „Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen“ liegt beim Amt für Stadtentwicklung.
Eine Richtlinie zu u.a. den Zielen, Grundsätzen, der Antragsberechtigung, Fördergegenstand sowie Art und Umfang der Finanzierung wurde ausgearbeitet und als Anlage 1 beigefügt.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf der Richtlinien der Stadt Regensburg zur Ausgestaltung des Projektfonds für die Innenstadt im Sonderfonds „Innenstädte beleben“ – Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen Anlage 2: Antrag für den Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen
Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt Stufe 3 |
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