Vorlage - VO/21/18468/66  

 
 
Betreff: Richtlinie der Stadt Regensburg zur Ausgestaltung des Projektfonds für die Innenstadt im Sonderfonds "Innenstädte beleben"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
09.11.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
02.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

 

  1.   Hintergrund / Ausgangssituation

 

Zur Belebung und Stärkung der Innenstädte und um den Folgen der Pandemie durch aktives Handeln entgegen zu wirken und etwas Neues zu erschaffen, hat das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr kurzfristig den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ aus Mitteln der Städtebauförderung aufgelegt:

https://www.innenstaedte-beleben.bayern.de/foerderung/index.php

 

Mit Schreiben vom 21.07.2021 hat die Regierung der Oberpfalz der Stadt Regensburg eine Rahmenbewilligung über eine Förderung in Höhe von 880.000 € für die Durchführung von innenstadtrelevanten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.100.000 € erteilt. Eine Refinanzierung von bis zu 80 % der Kosten für diese Maßnahmen ist über den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ möglich.

 

Im August 2021 wurde über den Sonderfonds „Innenstädte beleben“ berichtet und die Einrichtung eines Projektsfonds und weiterer Maßnahmen beschlossen (VO/21/18237/66).

Der „Projektfonds für die Regensburger Innenstadt“ mit Gesamtkosten der Maßnahmen in Höhe von 500.000 Euro wurde mit Schreiben der Regierung der Oberpfalz vom 22.09.2021 bewilligt.

 

Fördergegenstand A: Projektfonds für die Regensburger Innenstadt

Nr.

Projekttitel / Maßnahme

Ausgaben

Einnahmen
(Förderung)

Defizit
(städtischer Anteil)

A1

Eislaufbahn am Neupfarrplatz

135.000

108.000

27.000

A2

Kulturelle Zwischennutzung Maximilianstraße 26

100.000

80.0000

20.000

A3

Begehbare Wasserfläche / PlayFountain

100.000

80.0000

20.000

A4

Marketing-Maßnahmen Altstadt (wie bspw. Altstadt-Feste)

25.000

20.000

5.000

A5

Spanischer Markt

35.000

28.000

7.000

A6

Kunstwettbewerb im Bereich rund um den Hauptbahnhof mit temporärer Gestaltung bzw. Zwischennutzung

55.000

44.000

11.000

A7

Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen  - Fondsvolumen für weitere investive und nicht-investive Maßnahmen

50.000

40.000

10.000

 

Zwischensumme

500.000

400.000

100.000

 

 

  1.           Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen

 

Ein Volumen von 50.000 € ist für kleinere Projekte mit einer Maximalförderung von bis zu 5.000 € vorgesehen (siehe Tabelle A7). Ziel des „Innenstadtfonds Kleinmaßnamen“ ist die Förderung von innovativen Projekten, Aktionen und Maßnahmen, die in sich abgeschlossen sind, keine Folgekosten verursachen und aus lokalem Engagement heraus entwickelt werden. Die Projekte, Aktionen und Maßnahmen werden durch lokale Akteure selbst vorgeschlagen und durchgeführt. Sie müssen der Aktivierung von privatem und privatwirtschaftlichem Engagement dienlich sein.

 

Über die Projektförderung soll ein Auswahlgremium entscheiden, das mit Vertretern der Verwaltung sowie weiteren Akteuren, die sich mit der Entwicklung der Altstadt intensiv auseinandersetzen, besetzt sein soll. Die operationelle Verwaltung des „Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen“ liegt beim Amt für Stadtentwicklung.

 

Eine Richtlinie zu u.a. den Zielen, Grundsätzen, der Antragsberechtigung, Fördergegenstand sowie Art und Umfang der Finanzierung wurde ausgearbeitet und als Anlage 1 beigefügt.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg erlässt eine Richtlinie zur Ausgestaltung des „Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen“ laut beigefügtem Entwurf vom 31.10.2021, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf der Richtlinien der Stadt Regensburg zur Ausgestaltung des Projektfonds 

   r die Innenstadt im Sonderfonds „Innenstädte beleben“ Innenstadtfonds

   Kleinmaßnahmen
 

Anlage 2: Antrag für den Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen

 

Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1: Entwurf der Richtlinien der Stadt Regensburg zur Ausgestaltung des Projektfonds (248 KB)    
Anlage 1 2 Anlage 2: Antrag für den Innenstadtfonds Kleinmaßnahmen (149 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt Stufe 3 (1993 KB)