Vorlage - VO/21/18539/66  

 
 
Betreff: Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung 2022 - 2025
Altstadtsanierung (Förderprogramme Lebendige Zentren und Bayerisches Städtebauförderungsprogramm);
Programmgebiet Innerer Südosten (Programm Sozialer Zusammenhalt)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
14.12.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
16.12.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1.1 Altstadtsanierung

 

Die Stadt Regensburg ist aufgrund der Städtebauförderrichtlinien des Freistaates Bayern verpflichtet, am Jahresende den Förderbedarf für die kommenden vier Jahre der Regierung der Oberpfalz zu melden. Die als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügte Bedarfsmitteilung umfasst städtische und private Maßnahmen mit dem jeweiligen Fördervolumen. Es werden darin sowohl bereits laufende Fördermaßnahmen als auch die in den Jahren 2022 bis 2025 geplanten Projekte aufgeführt.

 

In der Altstadt werden die Fördermaßnahmen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten Westlich der Bachgasse, Stadtamhof, Ostengasse Nord und Obermünsterviertel durchgeführt. Außerdem können auch Projekte in Gebieten mit derzeit laufenden vorbereitenden Untersuchungen nach dem Baugesetzbuch gefördert werden. Die aktuellen Untersuchungsgebiete im Altstadtbereich sind „Am Gries“, „Zentrale Fußgängerzone“ sowie das am Altstadtrand gelegene „Keplerareal“.

Die Förderung in den genannten Sanierungs- und Untersuchungsgebieten findet in dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne“ statt. Städtebauliche Einzelmaßnahmen können ohne Festlegung eines Fördergebiets im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm gefördert werden.

 

 

1.2 Programmgebiet „Innerer Südosten“ – Programm „Sozialer Zusammenhalt“

 

Entwicklung der ehemaligen Pionier- und Prinz-Leopold-Kaserne

Für das Areal der ehemaligen Pionier- und Prinz-Leopold-Kaserne wurde 2020 ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt, der aus Mitteln der Städtebauförderung gefördert wurde. Der Siegerentwurf des Wettbewerbs steht seit Juli 2020 fest und bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung zur Konversion der ehemaligen Kasernenflächen.

Aktuell wird für einen ersten Teilabschnitt des Kasernenareals der Bebauungsplan Nr. 277 erstellt, der im Jahr 2022 Rechtskraft erlangen soll. Parallel dazu laufen derzeit bereits die Bauplanungen für einen ersten Bauabschnitt, der durch die Stadtbau GmbH bis Ende 2024 realisiert werden soll und ungefähr 600 Wohneinheiten umfasst. Von diesen Wohneinheiten sollen ca. 370 im geförderten Wohnungsbau entstehen. Der Baubeginn des ersten Bauabschnitts durch die Stadtbau-GmbH Regensburg ist für das Jahr 2022 vorgesehen.

 

Aufgrund der sehr engen Zeitplanung für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts laufen für die ehemalige Pionier- und Prinz-Leopold-Kaserne derzeit verschiedene Planungen und Maßnahmen parallel. Im Jahr 2022 sind unter anderem erste Baufeldfreimachungen und Entsiegelungsmaßnahmen sowie Planungen für die Gestaltung des zentralen Quartiersparks und der öffentlichen Räume vorgesehen. Des Weiteren sollen 2022 die Planungen für die Ver- und Entsorgung (u. a. Entwässerung) sowie die verkehrliche Erschließung (Straßenbau, Fußgängerbereiche) des Gebiets konkretisiert werden. In Teilbereichen der ehemaligen Kasernenflächen werden außerdem verschiedene Altlasten vermutet, die bei entsprechenden Befunden ggf. zu sanieren sind.

An der Zeißstraße werden in direkter Nachbarschaft zum ersten Bauabschnitt in den nächsten Jahren außerdem eine neue vierzügige Grundschule sowie ein Hallenbad und eine Leichtathletiktrainingshalle (Sportpark Ost) entstehen. Eine zukünftige Vernetzung der unterschiedlichen Projekte über geeignete Wegebeziehungen und Grünzüge ist im städtebaulichen Rahmenplan bereits angedacht und soll zur Attraktivität des gesamten Stadtteils beitragen.

Das Areal der ehemaligen Pionier- und Prinz-Leopold-Kaserne ist darüber hinaus auch Gegenstand eines sogenannten integrierten digitalen Entwicklungskonzepts („IDEK“). Dieses ist Teil des vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr im Rahmen der Städtebauförderung geförderten Projekts „Smart Cities Smart Regions“. Mit der Erstellung des IDEK wurde im Jahr 2021 ein externes Planungsteam beauftragt. Das IDEK wird voraussichtlich im Herbst 2022 vorliegen.

 

 

Weitere Entwicklungen im Gesamtgebiet

Die personelle Erweiterung des Quartiersmanagements um eine halbe Stelle wurde inzwischen vollzogen. Die Suche nach einem geeigneten Standort für ein zweites Quartiersbüro am Hohen Kreuz erbrachte noch kein zufriedenstellendes Ergebnis. Das mit Mitteln aus dem Programm Soziale Stadt geförderte Begegnungszentrum in der Guerickestraße hat inzwischen den Betrieb aufgenommen.

Aufgrund der Corona-Situation konnte das Quartiersmanagement auch im Jahr 2021 seine Aktivitäten nicht ohne Einschränkungen umsetzen. Dennoch konnten unter Beachtung der pandemiebedingten Auflagen viele Aktionen durchgeführt werden, die zum Teil auch als ständige Angebote weitergeführt werden sollen (z. B. Frauenfrühstück, Bewegungsangebote für Senioren, etc.).

 

Eine Übersicht über die vielfältigen Projekte des Quartiersmanagements findet man auch auf der Homepage des QM unter www.sozialestadt-suedost.de.

Im Mai 2022 sollen im Rahmen des Tages der Städtebauförderung die Hofflohmärkte wiederholt werden, die am 25. September 2021 im Umfeld des Begegnungszentrums an der Guerickestraße stattfanden und sehr großen Anklang fanden.

 

 

 

Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

 

2.1 Altstadtsanierung (Programme Lebendige Zentren, Bayerisches Sädtebauförderungsprogramm)

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten i. H. v. 6.872.000,-- € betragen insgesamt 60 % (4.123.200,-- €). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H.v. 2.748.800,-- € ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

 

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2022 bis 2025 umfassen folgende Beträge: 

 

Jahresvolumina der Anmeldung 2022

und Folgejahre

        Nachrichtlich Jahresvolumina der      

      Anmeldung für 2021 und Folgejahre

Jahr

Beträge in €

Jahr

Beträge in €

 

 

2021

  7.520.000

2022

  6.872.000

2022

  2.558.000

2023

  2.606.000

2023

  3.003.000

2024

  1.655.000

2024

  7.348.000

2025

  2.435.000

 

 

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 - 2025 (Unterabschnitte UA 3311/02, UA 6152/01, UA 6368/08, 6408/11/16/18, UA 6417/04, UA 6440/00, UA 7901/17, UA 7915/00) bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 (u.a. Haushaltsstellen 0.6152.5310/6316/6321/6360/6551) vorgesehen.

 

 

2.2 Programm Sozialer Zusammenhalt

 

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten i. H. v. 8.864.000,-- € . betragen insgesamt 60 % (rund 5.318.400,-- €). Der verbleibende Anteil von 40 % i. H. v. rund 3.545.600,-- €  ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2022 bis 2025 umfassen folgende Beträge:

 

 

Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Investitionsprogramms 2021 - 2025 (insbes. Unterabschnitte 21100/00, 4601/11/17, 4608/03, 5801/32/33, 5805/89, 6325/88, 7025/88 und 8809/88) bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 (u.a. Haushaltsstellen 0.6151.6369/ 6321/7180 sowie 0.7911.6559) vorgesehen.

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Jahresantrag 2022 für die Städtebauförderung im Bereich der Altstadtsanierung (Förderprogramme Lebendige Zentren, Bayerisches Städtebauförderungsprogramm) mit einem Gesamtvolumen von 6.872.000,-- € wird zugestimmt.

 

  1. Dem Jahresantrag 2022 für die Städtebauförderung im Programmgebiet Innerer Südosten (Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt) mit einem Gesamtvolumen von 8.864.000,-- €  wird zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilungen 2022 einschließlich der Fortschreibungen bis 2025 der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung – Städtebauförderung 2022

 

Anlage 2: Bedarfsmitteilung Innerer Südosten – Städtebauförderung 2022

 

Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung – Städtebauförderung 2022 (22 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2: Bedarfsmitteilung Innerer Südosten – Städtebauförderung 2022 (302 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt (1992 KB)