Vorlage - VO/23/19822/57  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nicht-rechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung für das Haushaltsjahr 2021; Feststellung des Ergebnisses der Jahresrechnung gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
02.03.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.03.2023 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2022 den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes Nr. 96/891.901/Ge vom 6. Oktober 2022 über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer-Stiftung zur Kenntnis genommen und die Feststellung empfohlen.

 

Die Jahresrechnung 2021 wurde vom Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten wie folgt vorberaten und vom Stadtrat wie folgt beschlossen:

 

 

Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten

Stadtrat

Jahresrechnung 2021

02.06.2022

06.07.2022

 

 

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Jahresrechnung der Katholischen Bruderhausstiftung mit nichtrechtsfähiger Dr. Wunderle-Auer Stiftung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach Maßgabe der Berichtsvorlage gem. Art. 20 Abs. 3 Satz 3 BayStG i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.