Vorlage - VO/23/19844/11  

 
 
Betreff: Aufhebung der Änderung der Richtlinien zur Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen an Beschäftigte der Stadt Regensburg sowie an Lehrkräfte (Stellplatzvergaberichtlinien)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Personal- und Verwaltungsreferent Dr. Veit
Federführend:Personalamt   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Entscheidung
08.02.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

  1. Die Stadt Regensburg stellt ihren Beschäftigten sowie Lehrkräften an bestimmten Schulen, für die die Stadt den sächlichen Schulaufwand trägt, auf der Grundlage der Stellplatzvergaberichtlinien (Verwaltungsanordnung Nr. 11.22), Stellplätze für private Kraftfahrzeuge zur Verfügung. In diesen Stellplatzvergaberichtlinien ist unter anderem geregelt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit ein Stellplatz zur Verfügung gestellt werden kann. Auch die Entgelte, die für die Stellplätze zu entrichten sind, sind Gegenstand der Richtlinien. In der Anlage 1 der Richtlinien ist dargestellt, welche Stellflächen grundsätzlich von den Richtlinien umfasst werden und welche städtischen Dienststellen für die Vergabe der Stellplätze zuständig sind. Die Stellplatzvergaberichtlinien umfassen außerdem die Anlage 2, mit der die Bereitstellung eines Stellplatzes beantragt werden kann, sowie ein Muster der zu schließenden Benutzungsvereinbarung als Anlage 3.

 

  1. Mit Beschluss des Personalausschusses vom 11.10.2022 (VO/22/19420/11) wurden einige redaktionelle Änderungen zu den Stellplatzvergaberichtlinien sowie Änderungen insbesondere im Hinblick auf die Entgelthöhen für die Zeit ab 01.01.2023 beschlossen. Hintergrund für die höheren Entgelte war die vorgesehene Einführung der Umsatzsteuerpflicht für privatrechtliche Umsätze von juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ab dem Jahr 2023. Ab diesem Zeitpunkt wäre die Stadt Regensburg verpflichtet gewesen, die Umsatzsteuer für diese Leistungen ordnungsgemäß abzuführen und im Gegenzeug berechtigt, die Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung zu stellen.

 

  1. Aufgrund einer überraschenden Gesetzesinitiative, die im Jahressteuergesetz 2022 niedergelegt wurde, wurde eine erneute Verlängerung des optionalen Übergangszeitraums des § 2b UStG um zwei weitere Jahre vom Bund beschlossen, mit der Folge, dass eine Umsatzsteuerpflicht erst zum 01.01.2025 in Kraft tritt. Das Jahressteuergesetz 2022 wurde im Bundesgesetzblatt am 20.12.2022 bekannt gemacht und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

 

Die Stadt Regensburg hat von der bislang bestehenden optionalen Übergangsregelung gem. § 27 Abs. 22 UStG bezüglich des § 2b UStG Gebrauch gemacht und hat somit die alte steuerliche Rechtslage weiter angewandt. Auch über den 01.01.2023 hinaus wird von Seiten der Stadt Regensburg der Optionszeitraum bis zum 31.12.2024 fortgeführt (vgl. Information an den Stadtrat in der Sitzung am 24.01.2023).

 

  1. Nachdem die rechtliche Grundlage für die Entgeltsätze gem. Ziffer 8 der Stellplatzvergaberichtlinien ab 01.01.2023, die einen Umsatzsteueranteil enthalten, entzogen wurde, wird vorgeschlagen den Beschluss des Personalausschusses vom 11.10.2022 und damit die Stellplatzvergaberichtlinien in der Fassung vom 11.10.2022 mit Wirkung vom 01.01.2023 aufzuheben. Lediglich die beschlossenen Änderungen der Anlagen 1 bis 3 sollen bestehen bleiben.

 

Ab 01.01.2023 sollen die Stellplatzvergaberichtlinien in der Fassung vom 19.04.2018 (mit Ausnahme der Anlagen 1 bis 3) wieder Anwendung finden.

Dies hat zur Folge, dass die Entgelthöhen, die seit 01.01.2022 gelten, über den 31.12.2022 hinaus unverändert Gültigkeit besitzen. 

 

  1. In Bezug auf die Anlage 1 der Stellplatzvergaberichtlinien, in der geregelt wird, welche Stellflächen grundsätzlich von den Richtlinien umfasst werden und welche städtischen Dienststellen für die Vergabe der Stellplätze zuständig sind, sind seit dem Beschluss des Personalausschusses am 11.10.2022 weitere Änderungen eingetreten bzw. bekannt geworden, die nun zusätzlich mit aufgenommen werden sollen:

 

In der Dr.-Gessler-Straße 12 A wurden bereits 2021 für das Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung Büroflächen und 8 Stellplätze (5 Tiefgaragenstellplätze und 3 nicht überdachte Stellplätze) angemietet. Diese Stellplätze sollen als neue Nr. 26 in der Anlage 1 aufgeführt werden. Als Vergabestelle soll das Amt für allgemeine Stiftungsverwaltung genannt werden.

 

  1. Diesem Bericht liegen als Anlage die Stellplatzvergaberichtlinien in der Fassung vom 19.04.2018 sowie die Anlagen 1 bis 3 in der nun geltenden Fassung bei.

Es wird vorgeschlagen, diese Neufassung der Anlagen 1 bis 3 mit Wirkung vom 01.01.2023 in Kraft zu setzen.

 

  1. Im Rahmen des Berichts zum Personalausschussbeschluss vom 11.10.2022 ging man bei einer jährlichen Umsatzsteuerlast in Höhe von ca. 21.000 € und bei einer Übernahme der Hälfte dieser anfallenden Umsatzsteuer von jährlichen Aufwendungen in Höhe von ca. 11.000  aus. Diese Aufwendungen entfallen nun.

 

  1. Die Änderung der Stellplatzvergaberichtlinien unterliegt nach Art. 75 Abs. 4 Nr. 5 BayPVG der Mitbestimmung der Personalvertretung. Entsprechend dieser Vorschrift wurde die Beteiligung der Personalvertretung bereits eingeleitet.

 

  1. Da von der Aufhebung der Stellplatzvergaberichtlinien in der Fassung vom 11.10.2022 auch schwerbehinderte Beschäftigte betroffen sind, wurde die Gesamtvertrauensperson der Menschen mit Behinderung gemäß § 182 SGB IX von der geplanten Maßnahme unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 


Der Ausschuss beschließt:

 

1. Die Stellplatzvergaberichtlinien in der Fassung vom 11.10.2022 werden mit Ausnahme der Anlagen 1 bis 3 mit Wirkung vom 01.01.2023 aufgehoben.

 

2. Die Richtlinien für die Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen an Beschäftigte der Stadt Regensburg sowie an Lehrkräfte (Stellplatzvergaberichtlinien) gelten in der Fassung vom 19.04.2018 mit Ausnahme der Anlagen 1 bis 3 auch über den 31.12.2022 hinaus fort.

 

3. Die Anlagen 1 bis 3 zu den Stellplatzvergaberichtlinien in der als Anlage beigefügten Fassung treten zum 01.01.2023 in Kraft.

 

 

 


Anlagen:

 

- Stellplatzvergaberichtlinien (Verwaltungsanordnung Nr. 11.22) in der Fassung vom

  19.04.2018

- Anlagen 1 bis 3 zu den „Richtlinien zur Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen für Beschäftigte

  der Stadt Regensburg sowie an Lehrkräfte“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellplatzvergaberichtlinien vom 19.04.2018 (Nr. 11.22) (2201 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1_(Überarbeitet ab 010123) (353 KB)