Vorlage - VO/23/19871/DB1  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft in der Vereinigung kommunaler Interessensvertreter von Menschen mit Behinderung in Bayern e.V. (VKIB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer
Federführend:Direktorialbereich   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
02.03.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
28.03.2023 
Nichtöffentliche/öffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

I. Die VKIB ist der Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeauftragten, der kommunalen Behindertenbeiräte und der Inklusionsbeauftragten in Bayern. Die VKIB ist somit das Sprachrohr aller kommunalen Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderung und chronisch kranker Menschen. Die VKIB versteht sich als Nahtstelle und Mediator zwischen den Menschen mit Behinderung, der Landespolitik und den Kommunen und deren Anliegen. In der VKIB arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung an einer inklusiven Gesellschaft mit.

 

Zu den Aufgaben der VKIB gehören insbesondere die Wahrnehmung der Interessen der Menschen mit Behinderung und chronisch kranker Menschen und die Mitwirkung bei der Meinungs- und Willensbildung in der Behindertenpolitik. Die VKIB verfolgt hierbei das Ziel, Inklusionsbarrieren im öffentlichen Raum und im gesellschaftlichen Miteinander aufzuzeigen und zu beseitigen sowie die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen.

 

Die VKIB unterstützt die Mitglieder vor Ort, um Beiträge für eine inklusive Gesellschaft zu leisten und damit die UN-Behindertenrechtskonvention konkret umzusetzen. Inhaltliche Impulse kommen sowohl aus der Arbeit des Vorstandes, der Mitgliederversammlung als auch den Fachbereichen.

 

Die Mitgliedschaft in der VKIB ist freiwillig und kostet einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 200 Euro; Durch die Mitarbeit in der VKIB erfolgt ein Know-how Transfer zwischen den Kommunen, von Best Practice Beispielen profitieren auch die Kommunen untereinander. Die Stadt Regensburg profitiert somit von dem Vorhaben der VKIB dazu beizutragen, die Lebensverhältnisse für Menschen mit Behinderungen und damit auch für alle nicht nur zu verbessern, sondern auch bayernweit anzugleichen. Das gemeinsame Ziel ist es, die Vision einer inklusiven Gesellschaft zu realisieren.

 

 

II. Bisher war eine Mitgliedschaft bei der VKIB lediglich im Rahmen einer persönlichen Mitgliedschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten sowie Behindertenbeiräten möglich. Die jeweils von der Stadt Regensburg bestellten kommunalen Behindertenbeauftragten bzw. mit dem Thema befassten Personen waren bereits seit 2004 Mitglied in der VKIB. Nach Schaffung der Stelle des Inklusionsbeauftragten 2016 wurde die damalige Mitgliedschaft von Joachim Wolbergs auf den Inklusionsbeauftragten Frank Reinel übertragen, nachdem die damalige Satzung der VKIB nur eine persönliche Mitgliedschaft des/der jeweiligen kommunalen Behindertenbeauftragten zuließ.

 

Mit Änderung der Satzung der VKIB 2020 wurde nunmehr die Möglichkeit eröffnet, dass auch kommunale Gebietskörperschaften in Bayern selbst Mitglied der VKIB werden können. Deshalb soll die Mitgliedschaft in der VKIB von der Person des/der Inklusionsbeauftragten abgekoppelt werden und die Kommune Stadt Regensburg selbst Mitglied werden, um direkten Zugriff auf das Netzwerk zu bekommen und unnötigen Verwaltungsaufwand bei Wechsel in der Person des/der Inklusionsbeauftragten zu vermeiden. Der/Die Inklusionsbeauftragte soll die Stadt Regensburg auch weiterhin in der VKIB vertreten.

 

Die Haushaltsmittel für die Mitgliedschaft in der VKIB stehen bei der Haushaltsstelle 0. 0006.6610 zur Vergung.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Die Mitgliedschaft in der VKIB wird von der persönlichen Mitgliedschaft der/des Inklusionsbeauftragten auf eine Mitgliedschaft der Stadt Regensburg umgestellt.


Anlagen:

 

Anlage 1 Satzung der VKIB in der aktuell gültigen Fassung

Anlage 2 Klimavorbehalt Stufe 3

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung der VKIB in der aktuell gültigen Fassung (177 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Klimavorbehalt Stufe 3 (150 KB)