Vorlage - VO/23/19876/50  

 
 
Betreff: Zuschüsse für Seniorenclubs ab dem Haushaltsjahr 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Soziales   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Entscheidung
02.03.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
21.03.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Bericht der Verwaltung

 

Bisherige Verfahrensweise

 

Die Stadt Regensburg gewährt den Seniorenclubs im Rahmen der freiwilligen Leistungen derzeit Zuschüsse für eine Tages, Halbtages- oder Mehrtagesfahrt sowie vier Seniorennachmittage pro Jahr.

 

Seit dem Haushaltsjahr 2020 wurde Bezuschussung erhöht (VO 19/15812/50) und beträgt für

  • für Tages- oder Mehrtagesfahrten pauschal 5,00 € pro Teilnehmenden
  • für Halbtagesfahrten pauschal 3,00 € pro Teilnehmenden
  • für Seniorennachmittage pauschal 2,00 € pro Teilnehmenden

 

Aufgrund der Einschränkungen durch die Covid19-Pandemie konnten von den Seniorenclubs seit dem Jahr 2020 nur wenige Veranstaltungen durchgeführt werden, sodass die Anzahl der Anträge auf Bezuschussung entsprechend deutlich zurückgegangen ist. Im Haushaltsjahr 2022 wurden von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 12.000 Euro nur 2.019 Euro verbraucht.

 

 

Änderungsantrag des Seniorenbeirats der Stadt Regensburg

 

Mit Schreiben vom 19. Januar 2023 beantragte Herr Rupert Karl (Vorsitzender des Seniorenbeirats der Stadt Regensburg) folgende Änderungen an den geltenden Regelungen für die Bezuschussung vorzunehmen:

  1. Antragsberechtigung für den Förderverein Treffpunkt Seniorenbüro e. V. zur Unterstützung des Seniorenbeirats der Stadt Regensburg
  2. Erhöhung der Zuschussbeiträge pro Teilnehmer
  3. Generelle Bezuschussung von Fahrten und Veranstaltungen ohne Anzahlbegrenzung

 

 

zu Ziffer 1

Der Förderverein Treffpunkt Seniorenbüro e. V.  wird bereits als antragsberechtigt angesehen.  Anträge wurden angenommen und bearbeitet. Dies wird weiterhin so beibehalten, sodass sich keine Änderung ergibt. Nicht antragsbefugt ist jedoch weiterhin der Seniorenbeirat selbst, da der Seniorenbeirat kein eigenständiger Rechtsträger ist und die Organisation gesellschaftlicher Teilhabe nicht Bestandteil der nach § 1 der Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat festgelegten und abschließenden Aufgaben ist.

 

 

zu Ziffer 2

Vom Seniorenbeirat wurde vorgeschlagen, den Zuschuss wie folgt anzuheben:

  • für Tages- oder Mehrtagesfahrten pauschal 8,00 € pro Teilnehmenden
  • für Halbtagesfahrten pauschal 5,00 € pro Teilnehmenden
  • für Seniorennachmittage pauschal 4,00 € pro Teilnehmenden

 

 

 

Da die aktuelle Berechnung der Zuschüsse mit Hilfe von Pauschalbeträgen erst seit dem Haushaltsjahr 2020 gilt, liegen seither nur Vergleichswerte aus Jahren vor, die von der Corona-Pandemie geprägt waren. Da in den vergangenen Jahren (2020-2022) nur sehr wenige Fahrten und Seniorennachmittage durchgeführt werden konnten, wurde um die Auswirkungen des Vorschlags des Seniorenbeirats zu bewerten, das Jahr 2019 zum Vergleich herangezogen, um einige Berechnungen anzustellen.

 

So wurden im Jahr 2019 in der Gesamtheit Fahrten mit 945 Teilnehmern und Seniorennachmittage mit 1.849 Teilnehmern durchgeführt. Verwendet man die aktuelle Höhe der Zuschüsse, so wären die Kosten vollumfänglich durch die bereitgestellten Haushaltsmittel gedeckt gewesen. Bezuschusst man nun aber die Fahrten und Seniorennachmittage des Jahres 2019 mit den vom Seniorenbeirat gewünschten Werten, würden die vorhandenen Mittel von 12.000 Euro auf der Haushaltsstelle 0.4701.7180.0 deutlich überschritten. Zudem fällt – wie nachfolgend bei Ziffer 3 erläutert – die Anzahlbegrenzung von Veranstaltungen zur Bezuschussung weg, wodurch die Kosten voraussichtlich zusätzlich gesteigert werden. Somit könnte die beantragte sprunghafte Erhöhung nicht haushaltsneutral erfolgen.

 

Das grundsätzliche Ansinnen des Seniorenbeirats ist für die Verwaltung jedoch nachvollziehbar, weshalb die Zuschüsse für die verschiedenen Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2023 um jeweils einen Euro pro Teilnehmenden erhöht werden können. Somit ergibt sich für eine Ganztages- bzw. Mehrtagesfahrt ein Zuschuss von 6,00 Euro, für eine Halbtagesfahrt ein Zuschuss von 4,00 Euro und für einen Seniorennachmittag ein Zuschuss von 3,00 Euro pro Teilnehmenden. Eine Hochrechnung mit Vergleichswerten aus dem Jahr 2019 ergab, dass eine derartige Erhöhung der Zuschüsse von den Haushaltsmitteln der Haushaltsstelle 0.4701.7180.0 gedeckt würden.

 

zu Ziffer 3

In der Vergangenheit bezuschusste die Stadt Regensburg als freiwillige Leistung je Seniorenclub und je Kalenderjahr eine Ganztagesfahrt oder eine Halbtagesfahrt oder eine Mehrtagesfahrt sowie vier Seniorennachmittage. Um das Engagement der Seniorenclubs weiter fördern zu können und die Seniorenclubs großzügiger und weitreichender zu unterstützen, wird die Begrenzung auf eine bestimme Anzahl der Veranstaltungen aufgehoben.

 

Zusammenfassend kann dem Antrag des Seniorenbeirats in weiten Teilen gefolgt werden. Sollten allerdings wider Erwarten die zuschussfähigen Kosten den Haushaltsansatz übersteigen, ist eine Zuschussgewährung nicht mehr möglich.

 

 

Bezuschussung ab dem Haushaltsjahr 2023

 

Durch die genannten Änderungen wird von der Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2023 die Bezuschussung für die Seniorenclubs wie folgt vorgeschlagen:

 

Antragsberechtigt sind alle Seniorenclubs, die auf Dauer eingerichtet sind, seit mindestens einem Jahr bestehen und sich überwiegend der Seniorenarbeit bzw. -betreuung widmen. Die Seniorenclubs müssen ferner mindestens einmal im Monat zusammenkommen. Der Seniorenclub muss mindestens 20 Teilnehmer aufweisen, die über 60 Jahre alt sind. Der Förderverein Treffpunkt Seniorenbüro e. V. wird in diesem Sinne wie ein Seniorenclub behandelt.

 

Gefördert werden

 

  • Ganztags-, Halbtags- und Mehrtagesfahrten (bei einer Dauer von unter 5 Stunden wird von einer Halbtagesfahrt ausgegangen)
  • Seniorennachmittage, wobei der Inhalt dieser Seniorennachmittage eine Bildungsveranstaltung (z.B. kultureller Art) sein muss. Hierunter können auch z. B. Nikolaus-, Weihnachtsfeiern, Muttertags- oder Kirchweihfeiern fallen, wenn sie mit entsprechenden Beiträgen verbunden sind. Geselligkeitsveranstaltungen können nicht gefördert werden.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

  • bei einer Mehrtages- oder Ganztagesfahrt pauschal 6,00 € pro Teilnehmenden
  • bei einer Halbtagesfahrt pauschal 4,00 € pro Teilnehmenden
  • bei einem Seniorennachmittag pauschal 3,00 € pro Teilnehmenden

 

Die eventuell anfallenden Kosten für Fahrten, Verpflegung, Eintrittsgelder, Musik, Referenten etc. sind in den pauschalen Beträgen enthalten und werden nicht gesondert bezuschusst.

 

Eine Bezuschussung erfolgt nur für Personen mit Hauptwohnsitz in Regensburg.

 

Der Antrag muss vom Seniorenclub innerhalb von drei Monaten nach der jeweiligen Veranstaltung gestellt werden.

 

Für das Jahr 2023 lag zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch keine rechtskräftige Haushaltssatzung vor, sodass für das aktuelle Haushaltsjahr noch keine Auszahlungen an die Seniorenclubs erfolgen konnten.

Die Bezuschussung wird deshalb rückwirkend für Veranstaltungen ab dem 1. Januar 2023 angepasst.

 

Der Seniorenbeirat erhält in anonymisierter Weise einen jährlichen Bericht über die Anzahl der gestellten Anträge und die Höhe der ausbezahlten Zuschüsse.

 

Es werden jährliche Haushaltsmittel i. H. v. 12.000,00 € auf der Haushaltsstelle 0.4701.7180.0 eingeplant.

 

 

 

 


 

Der Ausschuss beschließt:

 

 

 

  1. Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse nach Maßgabe der Berichtsvorlage und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auszubezahlen.

 

 

 


Anlagen:

 

Formular Stufe 3 Klimavorbehalt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Klimavorbehalt_Zuschüsse (224 KB)