Vorlage - VO/23/20027/61  

 
 
Betreff: Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd
Zwischenbericht und weiteres Vorgehen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
02.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1 Einleitung

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 279 Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd (VO/19/16030/61) und das Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich (VO/19/16023/61) wurden am 19.11.2019 durch den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen beschlossen.

Ebenfalls erfolgten in dieser Sitzung der Planungsbeschluss (VO/19/16044/61) zur Baumassenstudie und der Beschluss zur Betrauung der das Stadtwerk Regensburg GmbH (nachfolgend Stadtwerk) in Bezug auf Planung, Bau und Betrieb der Mobilitätsdrehscheibe.

 

Da sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich geändert haben, wurden am 18.01.2022

im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes (VO/21/18627/61) und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 279 Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd (VO/21/18628/61) den aktuellen Gegebenheiten angepasst und durch geänderte Ziele konkretisiert.

 

Des Weiteren erfolgte am 31.05.2022 im Stadtrat die Aktualisierung des Planungsbeschlusses und ein Bericht über das weitere Vorgehen (VO/22/18983/61) im Sinne der bereits beschlossenen bauleitplanerischen Anpassungen und Konkretisierungen.

 

Aufbauend auf diesen Beschlüssen wurden die einzelnen Punkte weiterbearbeitet, so dass im Nachfolgenden ein Zwischenbericht und ein Ausblick auf das weitere Vorgehen zu den einzelnen Bausteinen erfolgt.

 

Bei Baustein 1 (vorbereitende verkehrliche Maßnahmen) werden bereits die konkreten Maßnahmen und Kosten skizziert; es soll anhand dieser Grundlagen der Maßnahmenbeschluss zur baldigen Umsetzung gefasst werden.

 

Im nachfolgenden Zwischenbericht werden die Begrifflichkeiten Mobilitätsdrehscheibe und Parkierungsanlage verwendet. Die Mobilitätsdrehscheibe umfasst in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen im Sinne des Gesamtprojektes am Unteren Wöhrd. Parkierungsanlage wird verwendet, wenn die an das Stadtwerk betrauten Leistungen der Stellplatzerweiterung (bspw. Parkhaus und oberirdische, bewirtschaftete Stellplätze) und weitere bauliche Anlagen im funktionalen Zusammenhang mit der Mobilitätsdrehscheibe gemeint sind.

 

 

 

2 Vorbereitende verkehrliche Maßnahmen (Baustein 1)

 

Im Zusammenhang mit dem Stadtratsbeschluss vom 31.05.2022 (VO/22/18983/61) wurde ein Sofortmaßnahmenkonzept in Vorbereitung eines langfristigen Ausbaues einer Mobilitätsdrehscheibe/Parkierungsanlage beschlossen, welches den bestehenden Parkplatz um Mobilitätsangebote erweitern soll. Kurzfristig sollen hier Serviceleistungen angeboten werden, die den Radverkehr, die E-Mobilität und Sharing-Angebote in Regensburg fördern und somit zu einem umwelt- und klimafreundlichen Mobilitätsverhalten beitragen.

 

Von Seiten der Verwaltung sind auf einer Fche südlich der Jugendherberge (siehe Anlage Vorabmaßnahmen) folgende Mobilitätsangebote vorgesehen:

 

Maßnahme

Zeithorizont

Kosten

 

 

 

  • 3 Ladesäulen für bis zu 6 Stellplätze für E-Fahrzeuge (darunter E-Car-Sharing Earl)

April/ Mai 2023

Kosten für Tiefbau in untenstehenden Nebenkosten beinhaltet

 

  • Flächen für E-Scooter- und Bike-Sharing

4. Quartal 2023

 

Kosten für Tiefbau in untenstehenden Nebenkosten beinhaltet

 

  • Lastenrad-Sharing der Firma Feine Räder (beinhaltet Lademöglichkeiten für E-Fahrräder)

4. Quartal 2023

Kosten für Tiefbau in untenstehenden Nebenkosten beinhaltet

 

 

 

  • Verladestation und Micro-Depot der Firma Feine Fracht

4. Quartal 2023

Keine; durch Vorhabenträger Firma Feine Fracht zu tragen.

 

 

 

  • Fahrradabstellanlage als Doppelstockparker mit Dach und Beleuchtung

 

mtliche Maßnahmen für den Radverkehr können erst nach der Vorbefestigung der Flächen umgesetzt werden

35.000 €

  • 10 abschließbare Fahrradboxen (Abrechnung über Radboxbeschaffung Gesamtstadt)

 

(Finanzierung über öffentliche geschlossene und offene Fahrradabstell-anlagen im Stadtgebiet einschl. Interimsanlage 'Hauptbahnhof' Errichtung)

 

  • Schließfachanlage

 

30.000 €

  • Fahrrad-Service-Station (Reparaturstation)

3.000 €

 

 

 

Nebenkosten

 

 

 

  1. hleranschlüsse, Anschlusssicherungen und Stromleitungen

 

 

 

 

Ab November 2023

 

12.600 €

  1. Vollbefestigung und Ausbau der Verkehrs- und Parkplatzfläche Nordwest

220.000 €

 

Gesamtkosten

 

 

300.600 €

 

Im Haushalt 2023 sind auf der Haushaltstelle 1.6815.95951 Gesamtermächtigungen von 200.000 Euro vorhanden. Zur Deckung der Mehrkosten sollen Haushaltsmittel der Haushaltsstelle (HHSt) 1.6815.94951 in Höhe von 100.600 Euro verwendet werden. Diese Haushaltsmittel wären für Nebenkosten im Bereich Hochbau (Gutachten etc.) vorgesehen, die Mittel werden aber in 2023 voraussichtlich nicht bzw. nicht in diesem Umfang benötigt. Beide HHSt sind deckungsfähig.

 

Im Vorgriff eines Parkhauses, ist eine einheitliche Tarifstruktur für den gesamten Parkplatz vorgesehen. Mit der Einführung einer Bewirtschaftung soll geprüft werden, wie sich die Zahlungsbereitschaft und das geänderte Nutzungsverhalten entwickeln. Ziel der Bewirtschaftung und des damit einhergehenden verringerten Anteils an Dauerparkern ist es, freiwerdende Stellflächen Bewohnern, Pendlern, Besuchern und Touristen zur Verfügung zu stellen.

 

Seitens des Stadtwerks liegt aktuell ein Vorschlag zu einem kostengünstigen Tagestarif vor. Damit kann der Platz kostendeckend bewirtschaftet werden.

Weitere Abstimmungen der Verwaltung mit dem Stadtwerk stehen bezüglich der Zuständigkeiten (Kontrolle/Vollzug) sowie der Herstellung infrastruktureller Einrichtungen (Parkautomaten und Hinweisschilder) und der Festlegung einer Zeitschiene an. Zudem ist zu klären, welche Flächen im Hinblick auf eine spätere Baustelleneinrichtung für eine Parkierungsanlage sinnvoll bewirtschaftet werden können. Erst wenn diese Abstimmungen abgeschlossen sind, kann entschieden werden, wann, in welchem Umfang und mit welcher Kostenstruktur die Bewirtschaftung umgesetzt werden soll. Dies wird den zuständigen Gremien des Stadtrates gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Die Ausweisung von Bewohnerstellplätzen wird nach aktuellem Stand voraussichtlich erst im Zuge der Festsetzung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche im Bebauungsplan Nr. 279 Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd erfolgen können (siehe Punkt 5).

 

Die Ausweisung von separaten Stellplätzen für Hotelgäste (ca. 100 Stück) noch vor Fertigstellung des Parkhauses ist im Zuge der Abstimmung mit Vertreter/-innen des Hotel- und Beherbergungsgewerbes sowie dem Stadtwerk als nicht sinnvoll angesehen worden. Hintergrund war und ist der unmittelbare Eingriff in die später notwendige Baustelleneinrichtung (BE-Fläche) der Parkierungsanlage. Mit dem Bau der Parkierungsanlage und der späteren Tarifstruktur wird ein kombiniertes Angebot für den Hotelshuttle und die Parkplatznutzung durch Hotelgäste vorgesehen.

 

 

 

3 Bereitstellung und Betrieb von weiteren Mobilitätsangeboten (Baustein 3)

 

Die oben genannten vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) werden mit der Herstellung der Parkierungsanlage und der damit verbundenen Planung der Freiflächen vermutlich neuorganisiert.

 

Einige Nutzungen können unabhängig von einer Parkierungsanlage erfolgen, so dass diese auf gesonderten Verkehrsflächen vorgesehen werden können oder eine Unterbringung im zweiten Bauabschnitt (siehe Punkt 6) langfristig wahrscheinlicher erscheint. Inwieweit diese oder weitere Nutzungen auch in baulichen Anlagen integriert werden (können) bzw. Vorrüstungen berücksichtigt werden (können), wird der weitere Planungsprozess zeigen. Jede zusätzliche Nutzung weicht allerdings von einer Systembauweise ab.

 

Die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen aus Baustein 1 sollen sukzessive um nachfolgende Angebote aus Baustein 3 erweitert werden:

 

-        Schaffung von zusätzlichen Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge (Ziel ist die Ausstattung des Parkhauses mit einem E-Ladestellplatzanteil von 50 %)

 

-        Weiterer Ausbau der Fahrradinfrastruktur mit sicheren Abstell- und Schließfachanlagen

 

-        Weitere Lademöglichkeiten für E-Fahrräder

 

-        Weitere Ausbauflächen für Sharing-Angeboten (Car- und Bike-Sharing-System)

 

-        Gesonderte Stellplätze für Bewohnerparken

 

-        Schaffung von Wohnmobilstellplätzen für Tagestouristen.
Im Hinblick auf die Flächenknappheit und die dann notwendige Bereitstellung einer entsprechenden Infrastruktur (Ver- und Entsorgung, bestehend aus Wasser, Abwasser, Strom, Unterhalt, Abrechnungssystem) ist eine Unterbringung für Übernachtungszwecke nicht vorgesehen.
Das Stadtwerk kann auch nicht als Betreiber einer solchen Einrichtung fungieren. Zudem ist der Flächenbedarf r eine solche Anlage in Kombination mit den anderen Anforderungen nicht darstellbar. Stellplätze für Tagestouristen können auf der Fläche jedoch angeboten werden.

 

-        Taxistellplatzflächen sind aktuell nicht vorgesehen. Sollte künftig ein Bedarf vorliegen wäre eine nachträgliche Ausweisung jederzeit möglich.

 

-        Bereitstellungsflächen für bis zu 5 Reisebusse werden in Verbindung mit der Schiffsanlegestellen für Kabinenschiffe und Ausflugsschiffe konzeptionell und gutachterlich berücksichtigt. Eine Umsetzung der Bereitstellungsflächen ist derzeit nicht vorgesehen, da beide Projekte durch entsprechende Beschlüsse (VO/14/10481/65 aus 2014 und VO/19/15691/65 aus 2019) zurückgestellt wurden.

 

 

 

4 Bereitstellung und Betrieb von weiteren Serviceangeboten (Baustein 4)

 

Weitere Serviceangebote werden erst im Zuge des Neubaus der Parkierungsanlage realisiert. Die zusätzlichen Serviceeinrichtungen, insbesondere Tourismusinformation und Hotel-Shuttle-Counter, dienen der Attraktivitätssteigerung des Standortes und der Verbesserung der Infrastruktur. Mit einer gesonderten baulichen Anlage (Hotel-Shuttle-Counter) soll eine zentrale Anlaufstelle für Hotelgäste und Altstadtbesucher im Bereich der Mobilitätsdrehscheibe entstehen. Mittels eines emissionsarmen und für die Altstadtgassen geeigneten (Fahrzeuggröße) Hotel-Shuttle-Fahrzeuges sollen die Gäste und Besucher die Möglichkeit erhalten, mit ihrem Gepäck zentrale Orte im Altstadtbereich komfortabel zu erreichen. Dieses Serviceangebot stärkt die Attraktivität und Erreichbarkeit der Altstadt, indem die individualen Kfz-Fahrten im zentralen Altstadtbereich und auf sensiblen Altstadtplätzen und -gassen verringert werden. Die grundsätzliche Erreichbarkeit der Altstadt in Regensburg bleibt dabei bestehen. Durch die Auslagerung der Stellplätze für Hotelgäste erhalten die Parkierungsanlagen im Altstadtbereich (v.a. Emmeramsplatz, Dachauplatz, Petersweg, Bismarck- und Arnulfsplatz) wieder mehr Kapazitäten für Bewohner und Tagesgäste.

 

Folgende Einrichtungen sind im Umgriff der Mobilitätsdrehscheibe bzw. im Bereich der Parkierungsanlage geplant:

 

-        Sanitäranlagen

-        Flächen/ Räumlichkeiten für Touristeninformation

-        Serviceeinrichtungen für Hotelgäste mit Shuttle-Service (ein Stellplatz für Shuttle-Fahrzeug)

-        Hotel & Check-In-Counter mit Gepäckschließfachanlagen

-        gesonderte Stellplätze für Hotelgäste

-        weitere Flächen für Post- und Verladestation durch Micro-Depots

 

Um Lieferverkehre im sensiblen Altstadtreich zu minimieren, sind am Standort des Unteren Wöhrds als weitere Ergänzung neue Potenzial- und Entwicklungsfchen für Paketversanddienstleister vorgesehen. Eine Inanspruchnahme und ein Zugriff von Dritten bzw. Bürger/-innen (Entnahme von Einzelpaketen aus Schließchern) ist möglich, um unnötige Mehrfachanfahrten der Altstadt sowie der Umgebung (Unterer Wöhrd) durch Paketversanddienstleister zu vermeiden.

 

In der Folge führt diese Nutzungsmischung der Fläche am Unteren Wöhrd auch zu erheblichen verkehrlichen Verbesserungen im gesamten Altstadtbereich.

 

 

 

5 Aktueller Stand Bebauungsplan und Aktualisierung Planungskonzept

 

5.1 Stand Gutachten

 

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 279 Mobilitätsdrehscheibe Unterer Wöhrd und der parallel durchzuführenden 76. Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich war es nötig für die Aufstellung der Bauleitpläne diverse Gutachten zu vergeben.

 

Mittlerweile konnten alle Gutachten trotz aktuell schwieriger Marktlage beauftragt werden und werden derzeit erarbeitet.

Der Stand der jeweiligen Gutachten ist nachfolgend für jedes Gutachten aufgeführt:

 

Boden- und Altlastenuntersuchung:

 

Auf der Fläche der geplanten Mobilitätsdrehscheibe befanden sich im nördlichen Bereich das alte Eisstadion und im südlichen Bereich das Winterhafenbecken. Das Winterhafenbecken wurde bis ca. 10 m Tiefe mit bauschutthaltigen Stoffen verfüllt (Ziegel, Asphalt, Holz), bei denen verbreitet erhöhte PAK-Gehalte gefunden wurden. Beim Abbruch des alten Eisstadions wurden Keller, Bodenplatte und Fundamente aus Kostengründen nicht ausgebaut, sondern bodengleich aufgefüllt und verdichtet.

 

Es liegen daher zwei völlig unterschiedliche Untergrundbeschaffenheiten vor, die zwar in mehreren Boden- und Altlastenuntersuchungen bereits betrachtet und untersucht wurden, jedoch hat nie eine vollumfängliche Untersuchung stattgefunden. Insbesondere war unbekannt, wo genau die unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten aufeinandertreffen.

 

Es war daher zwingend erforderlich, im Zuge des Bebauungsplanaufstellungsverfahrens genauer zu untersuchen, wo welcher Untergrund vorliegt und welche Gründung dort technisch möglich bzw. wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Insbesondere für die die geplante funktionale Ausschreibung der Parkierungsanlage durch das Stadtwerk und die geplanten Kosten sind diese Aussagen essentiell.

 

Aus diesem Grund wurden auf der Fläche der zukünftigen Mobilitätsdrehscheibe ab Mitte Januar Bohrungen durchgeführt sowie im Anschluss daran das bodenmechanische Verhalten des Untergrundes analysiert und bewertet. Diese Untersuchungen liegen bereits vor und werden als Grundlage für die funktionale Leistungsbeschreibung des Parkhauses vom Stadtwerk verwendet.

 

Hinsichtlich der Altablagerung im Winterhafen bzw. durch sonstige Auffüllungen auf dem Grundstück sowie nutzungsbedingte Schadstoff-Einträge haben die Untersuchungen keine schädlichen Bodenveränderungen auf den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ergeben.

Wegen der deutlich bis stark erhöhten Schadstoff-Belastungen in den aufgefüllten Böden, insbesondere im Bereich des Winterhafens sind entsprechende Arbeits- und Sicherheitsmaßnahmen sowie ein entsprechender Ausbau bzw. eine fachgutachterlich begleitete Entsorgung zu berücksichtigen.

Hinsichtlich der Gründung ist zu beachten, dass die Flachgründung nur sehr eingeschränkt möglich ist und bei der Tiefgründung komplexe Anforderungen zu beachten sind.

 

Des Weiteren dienen die Untersuchungen auch als Grundlage für den Bebauungsplan und darin enthaltene Festsetzungen bzw. Hinweise.

 

Verkehrsgutachten:

 

Aufgrund enormer Preissteigerungen bei der Angebotseinholung des Gutachtens, wurde entschieden, dass das Verkehrsgutachten durch die Verwaltung erstellt wird.

 

Das Gutachten baut auf einer Defizitanalyse auf und berücksichtigt die verkehrliche Wirkung, welche durch den Neubau der Mobilitätsdrehscheibe und die Neuorganisation der Parkplatzfläche entsteht. Aufbauend auf der Verkehrserzeugung der Mobilitätsdrehscheibe werden Verkehrsbelastungen auf Querschnitten und in den Knotenpunktbereichen ermittelt. Deren Leistungsfähigkeit wird mittels Handbuch für die Bemessung von Verkehrsanlagen (HBS) nachgewiesen. Die Verkehrsbelastungen in den Zufahrten und auf der Platzfläche bilden die Grundlagen für das Lärmgutachten.

 

Die Berechnungsgrundlage der Verkehrsbelastungen bezieht sich auf die vom Stadtrat beschlossene Zielgröße von insgesamt 1.400 Stellplätze. Das Gutachten wird auf diese Werte ausgelegt. Änderungen der Zufahrtssituation, die sich durch die Umsetzung des Stadtbahnprojekts ergeben können, werden als Planfall berücksichtigt.

 

Im Rahmen des Gutachtens wird zudem ein Verkehrsfunktionsplan erstellt, welcher die Wegebeziehungen aller Verkehrsarten (Fuß, Rad, MIV, ÖPNV) innerhalb des Bebauungsplangebietes sowie angrenzenden Nutzungen aufzeigt. Die Anforderungen der einzelnen Verkehrsarten und Verknüpfungspunkte werden aufgezeigt und gegenseitige Wechselwirkungen vor allem auf Verträglichkeit und Verkehrssicherheit beleuchtet. Außerdem folgen Aussagen zu sonstigen Nutzungen, wie Ver- und Entsorgung, Wartungsfahrzeuge und Feuerwehr.

 

Das Verkehrsgutachten wird derzeit begleitend zum Bebauungsplan erstellt und soll bis Ende des 2. Quartals 2023 abgeschlossen sein.

 

Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung:

 

Die spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung befindet sich ebenfalls derzeit in Bearbeitung. Anfang Mai 2023 sollen erste Ergebnisse vorliegen.

 

Schalltechnische Untersuchung:

 

Hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen der Planung wurde bereits eine Voruntersuchung durchgeführt, die es ermöglicht hat, die aktuelle Planzeichnung des Bebauungsplanes zu erstellen und die Grundlage für die geplante Ausschreibung der Parkierungsanlage durch das Stadtwerk zu liefern.

 

In dieser Voruntersuchung wurde bereits deutlich, dass sollte die Parkierungsanlage exakt gemäß dem Baufeld errichtet werden und der maximale Bauraum ausgenutzt werden - bestimmte Fassaden aus Schallschutzgründen gegenüber der Nachbarschaft geschlossen ausgeführt werden müssten (Westfassaden und Teile Nordfassade). Ebenfalls wurden bereits die schallschutztechnisch maximal möglichen Fahrzeugbewegungen auf den beiden Zufahrten Am Winterhafen und einer neuen Zufahrt östlich der Jugendherberge ermittelt. Diese sind für die auf der Fläche geplanten Nutzungen und damit verbundenen Fahrzeugbewegungen verkehrlich ausreichend dimensioniert.

In der Voruntersuchung wurden auch Erfordernisse bezüglich einer möglichen neuen Schiffsanlegestelle am Unteren Wöhrd (Nachtanleger, siehe zuletzt VO/14/10481/65 vom 11.12.2014) sowie die dazu benötigte Erschließung der Mobilitätsdrehscheibe durch Reisebusse betrachtet und für grundsätzlich umsetzbar befunden.

Unklar ist aktuell, welche Bewirtschaftung auf der Fläche (im Bebauungsplanentwurf als Dispositionsfläche gekennzeichnet, siehe Anlage Planzeichnung BP) zwischen den Bewohnerstellplätzen im Westen und dem Bauraum der Parkierungsanlage, aufgrund der zu erwartenden Fahrzeugbewegungen und dem daraus resultierenden Schallschutzerfordernis erfolgen kann. Entweder wird die Fläche vom Stadtwerk bewirtschaftet oder es erfolgt hier die Ausweisung weiterer Bewohnerstellplätze. (Hintergrund ist die unterschiedliche schallschutzrechtliche Beurteilung der Flächen.)

 

Auf diesen Grundlagen wird derzeit das finale Schallgutachten erstellt und soll bis Mai 2023 vorliegen.

 

Kleinklimatische Untersuchung:

 

Die kleinklimatische Untersuchung befindet sich noch in Bearbeitung. Ein erster Entwurf

der Untersuchung soll demnächst vorliegen.

 

Orientierende Untersuchung zum Thema Energie:

 

Die orientierende Untersuchung zum Thema Energie liegt bereits im Entwurf vor und wird derzeit noch abgestimmt.

 

Umweltbericht:

 

Der Umweltbericht befindet sich derzeit in Bearbeitung. In Abhängigkeit der weiteren umweltfachlichen Gutachten und deren Ergebnissen erfolgt eine kontinuierliche Weiterentwicklung.

 

 

5.2 Inhalte des Bebauungsplans

 

Allgemeines:

 

Auf der Fläche der Mobilitätsdrehscheibe gibt es Bereiche, die aufgrund bestimmter Anforderungen nicht mit einer Parkierungsanlage oder mit anderen baulichen Maßnahmen überbaut werden können.

 

Dazu gehören die Flächen, die sich im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Donau befinden. Gemäß § 78 Wasserhaushaltsgesetz sind Ausweisungen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen und Beeinträchtigungen ausgeglichen werden. Solange das Planfeststellungsverfahren Hochwasserschutz für den Bereich Unterer Wöhrd nicht abgeschlossen ist (voraussichtlich frühestens 2025), sind diese Ausnahmekriterien abzuarbeiten. Um dieses aufwändige verfahrensrechtliche und maßnahmenrelevante Prozedere zu umgehen, sollen in diesem Bereich ausschließlich oberirdische Stellplätze festgesetzt werden.

 

Im westlichen Bereich der Parkierungsanlage und südlich der Jugendherberge sind daher öffentliche Verkehrsflächen geplant, die für Bewohnerstellplätze vorgesehen sind. Die Stellplätze südlich der Jugendherberge sollen im Vorgriff der Umsetzung der Parkierungsanlage mit Vorabmaßnamen [siehe Punkt 2 Vorbereitende verkehrliche Maßnahmen (Baustein 1)] belegt werden.

 

Ebenfalls kann die im Plan eingetragene Fläche (im Plan als Dispositionsfläche) zwischen den Bewohnerstellplätzen im Westen und dem Bauraum für Parkierungsanlagen aufgrund des festgesetzten Überschwemmungsgebietes der Donau nicht mit baulichen Anlagen überdeckt werden. Hier ist noch unklar, ob diese Fläche durch das Stadtwerk bewirtschaftet werden kann oder ob hier weitere Bewohnerstellplätze entstehen müssen. Es wurde bereits an anderer Stelle auf die Thematik des Schallschutzes hingewiesen.

 

Ebenfalls sind die oberirdischen Stellplätze ganz im Süden der Mobilitätsdrehscheibe, die direkt an die biotopkartierte Allee entlang der Donau angrenzen, im Bestand zu erhalten.

Das Abrücken des Bauraumes im Bereich der biotopkartierten Bäume auf dem Grundstück der Jugendherberge sowie entlang der biotopkartierten Allee dient dem Schutz und der Sicherstellung der weiteren Entwicklung der Baumstandorte.

 

Abstimmung mit dem Welterbesteuerungskomitee:

 

Zur Abstimmung der Planung mit dem Welterbesteuerungskomitee wurden diesem am 27.07.2022 die aktuelle Planung sowie die geänderten Rahmenbedingungen (u.a. kostengünstiges Systemparkhaus) vorgestellt.

In dieser Sitzung wurde festgehalten, dass der bis dato eingeschlagene Planungsprozess [Grundlage bzw. Bezug ist der Beschluss aus 2019: Mobilitätsdrehscheibe - Unterer Wöhrd, Planungsbeschluss (VO/19/16044/61).] nicht aufgegeben werden dürfe und es unumgänglich sei, über eine neue Baumassenstudie zu prüfen, in wieweit die visuelle Integrität der Welterbestätte beeinträchtigt werden könnte.

 

Aufgrund dieser grundsätzlichen Kritikpunkte an der Planung sollte dieses Thema in einer weiteren Sitzung des Welterbesteuerungskomitees erneut besprochen und die Planung konkretisiert werden. Eine weitere Sitzung hat allerdings bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattgefunden.

Der Tagesordnungspunkt Mobilitätdrehscheibe Unterer Wöhrd wurde aufgrund seiner zeitlichen Brisanz dennoch in einem bilateralen Termin zwischen dem Planungs- und Baureferat und der Vorsitzenden des Welterbesteuerungskomitees abgestimmt.

 

Dabei wurden folgende Rahmenbedingungen für die weitere Planung festgehalten:

 

-        Der Hauptanteil der Stellplätze sollte in einem möglichst schlanken Baukörper (zweiflügelige Anlage) östlich der Jugendherberge platziert werden. Entlang der Rampe und flankierend zur Nibelungenbrücke kann sich ein technisches Bauwerk entwickeln. Die Begrünung der Fassade sollte in jedem Fall angestrebt werden.

 

-        Ein Gebäude sollte nicht mehr als zwei Geschosse über die Nibelungenbrücke hinausragen.

 

-        Allerdings könnte südlich der Parkierungsanlage angrenzend ein niedrigerer, zweigeschossiger Baukörper, ggf. als zweiter Bauabschnitt, platziert werden. Als Abschluss zur Donaupromenade wäre hier auch eine Terrassennutzung, ggf. durch ein Café denkbar.

 

-        Es wird weiter angeregt, die Sekundärnutzungen, wie zum Beispiel Hotelshuttle, Fahrradverleih, Microhubs, etc. in dem zweiten Baukörper unterzubringen. Dieser könnte dann auch ein anderes Erscheinungsbild bekommen und z. B. in Richtung zur Donau auch eine gestaltete Fassade aufweisen.

 

-        Unter Einhaltung der vorgenannten Rahmenbedingungen kann die Planung weiterverfolgt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass damit eine für das Welterbe verträgliche Lösung entwickelt werden kann.“

 

Umsetzung im Bebauungsplan:

 

In der Planzeichnung des Bebauungsplanes wurde die Zweischiffigkeit (1 Schiff = Parkreihe + Erschließung + Parkreihe = 16,50 m Breite) eines Systemparkhauses zzgl. eines Puffers für die Begrünung der Fassade, Wartungswege etc. r den nördlichen Baukörper zugrunde gelegt. Die Höhe soll an dieser Stelle mit 16 m festgesetzt werden, so dass ein Split-Level-Systemparkhaus grundsätzlich ermöglicht wird und bspw. Photovoltaik-Anlagen oder technische Aufbauten auf dem Dach realisiert werden könnten.

 

Im südlich davon liegenden Bauraum soll eine Höhe von 10,50 m festgesetzt werden, so dass hier ein Erdgeschoss sowie zwei Obergeschosse errichtet werden könnten und noch Höhe für Dachaufbauten bliebe. Dieser südliche Bauraum soll im Bebauungsplan sehr großgig festgesetzt werden, so dass lediglich die Bereiche ausgenommen werden, die aufgrund bestimmter Anforderungen nicht mit einer Parkierungsanlage überbaut werden können (siehe Punkt Allgemeines).

 

Im Nachgang der Abstimmung mit der Vorsitzenden des Welterbesteuerungskomitees wurden im Stadtmodell die geplanten Höhen- und Größenverhältnisse überprüft. Die bis dato abgestimmte Kubatur erscheint im Stadtmodell nicht stimmig. Es erscheint städtebaulich verträglicher, die Höhe des nördlichen Bauraumes um ein weiteres Geschoss (Höhe = 19 m) zu erhöhen und die Abstufung zum südlichen Bauraum in der Höhe deutlicher zu gestalten.

Diese Option soll anhand von Modellierungen weiter untersucht und mit dem Welterbesteuerungskomitee in geeigneter Weise besprochen werden.

 

 

Stadtbahn:

 

Dem Ausschuss für den Neubau einer Stadtbahn wurde am 06.12.2022 ein Bericht zum Planungsstand der Stadtbahntrasse im Abschnitt Wöhrdstraße zur Kenntnis gegeben (VO/22/19683/68).

 

Der hierbei vorgestellte Arbeitsstand sieht eine bevorzugte Führung beider Gleise auf der Westrampe der Nibelungenbrücke vor, um für den Stadtbahnbetrieb kurze Fahrzeiten auf diesem zentralen Streckenabschnitt zu ermöglichen. Zur Verkehrsraumaufteilung im Rampenbereich erfolgen aktuell noch weitergehende Detailprüfungen. Dabei ist unter anderem die mögliche Trassenlage auf der Nibelungenbrücke zu berücksichtigen, die erst im Zuge des nördlich angrenzenden Planungsabschnitts Nordgaustraße konkretisiert wird. Eine abschließende Empfehlung der Trassenlage bzw. Verkehrsraumaufteilung im Rampenbereich wird im Rahmen der Masterplanung der Stadtbahn noch erfolgen.

 

Eine zentrale Anforderung besteht jedoch darin, die auf die Mobilitätsdrehscheibe ausgerichteten Kfz-Verkehre mit dem Stadtbahnverkehr in Einklang zu bringen und betriebliche Behinderungen für den Stadtbahnverkehr (zwei Linien im jeweils 5 Minutentakt je Richtung) zu vermeiden. Aufgrund der komplexen Fahrbeziehungen, die sich bei Lage der Zufahrt zur Mobilitätsdrehscheibe auf der Rampe und dem zweigleisigen Stadtbahnbetrieb in diesem Bereich ergeben, ist die Option für eine alternative Zufahrtsmöglichkeit über einen Durchstich durch die Brückenrampe zu sichern, da hierdurch die Hauptströme des zu- und abfließenden Verkehrs weitgehend kreuzungsfrei vom Stadtbahnbetrieb geführt werden können.

 

Ein weiterer Berührungspunkt zwischen dem Stadtbahnprojekt und der Mobilitätsdrehscheibe besteht an der Zufahrt Am Winterhafen. Hier ist gemäß dem vorgestellten Arbeitsstand eine Stadtbahn-Haltestellenanlage vorgesehen, über die die Mobilitätsdrehscheibe als altstadtnahe P+R-Anlage angebunden werden soll. Durch entsprechende Umfeldanpassungen insbesondere die Ausbildung einer Platzfläche unter Einbeziehung des Grundstücks Wöhrdstraße Haus-Nr. 56 bleibt dabei die Zufahrt zur Straße Am Winterhafen weiterhin möglich, sollte dabei allerdings nur für einen nachgeordneten Erschließungsbedarf der Anlieger bzw. das Bewohnerparken am Unteren Wöhrd (siehe Punkt 5: Schalltechnische Untersuchung) vorgesehen werden.

 

Umsetzung im Bebauungsplan:

 

Die Realisierungsmöglichkeit der Stadtbahn wurde bei der Erstellung der Planzeichnung des Bebauungsplanes berücksichtigt. Da im Bereich der Nibelungenbrücke die Planung der Stadtbahn noch in Varianten gedacht wird und eine abschließende Variantenabwägung noch nicht erfolgt ist, wird für die Mobilitätsdrehscheibe vom größtmöglichen Flächenbedarf ausgegangen. Der Verkehrsraum auf der Rampe (Kronendurchmesser) auf die Nibelungenbrücke kann dabei von derzeit ca. 20 m Breite auf ca. 25 m nach Süden verbreitert werden. Zudem muss beachtet werden, dass die Verbreiterung der Verkehrsfläche auch nach Herstellung der Parkierungsanlage noch realisierbar sein muss und hierfür auch Raum für die bauliche Herstellung entsprechender Abböschungen bzw. Stützbauwerke bleiben muss. Die Bebaubarkeit des Unteren Wöhrds mit einer Parkierungsanlage wird daher erst in einem Abstand von der bestehenden Gehweghinterkante von mindestens 12 m (Baugrenze) von der jetzigen Rampe auf die Nibelungenbcke (öffentliche Verkehrsfläche) nach Süden ermöglicht. Dies unterschreitet zwar die 20 m breite Anbauverbotszone der Bundesfernstraße B15 um 4 m, gemessen vom Fahrbahnrand der Wöhrdstraße, zu der auch der Rampenbereich der Nibelungenbrücke gehört. Jedoch ist diese Planung mit dem Straßenbaulastträger abgestimmt und dessen Einverständnis wurde grundsätzlich erteilt. Alle weiteren Abstimmungen und Zustimmungen werden im Fortgang der Bauleitplanverfahren weiter konkretisiert.

 

Die zu- und abfließenden Verkehre zur Mobilitätsdrehscheiben werden im Bebauungsplanverfahren weiter untersucht. Hierbei werden die verschiedenen Lagevarianten der Stadtbahntrasse in Kombination mit den beiden Zufahrtslagen zum Parkhaus ebenfalls untersucht und bewertet sowie gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

 

Bei der Planung der Mobilitätsdrehscheibe wird die Zufahrtsoption über die Unterführung unter der Rampe auf die Nibelungenbrücke planerisch berücksichtigt (Zurückspringen der Baugrenzen). Die Unterführung der Brückenrampe selbst soll erst im Zuge der Planfeststellung der Stadtbahn gesichert und umgesetzt werden.

 

Die Zufahrt zu den Bewohnerstellplätzen kann weiterhin über die Straße Am Winterhafen erfolgen. Erst mit Realisierung der Stadtbahn werden die oben geschilderten Umbaumaßnahmen im Zuge der Planfeststellung der Stadtbahn erforderlich und umgesetzt.

 

 

Verkehrsplanung:

 

Hauptzufahrt Erschließungsrampe (Einmündungsbereich):

Die Haupterschließung des Geländes soll über eine neu zu errichtende Zufahrt bzw. Erschließungsrampe östlich der Jugendherberge erfolgen. Hierfür wird im Bebauungsplan eine öffentliche Straßenverkehrsfläche von 20 m Breite berücksichtigt. Der Querschnitt ergibt sich aus 10,00 m Fahrbahn, beidseitig 2,00 m breiten Gehwegen und einer westlich gelegenen Böschung mit ca. 3,00 m Breite sowie Raum für eine Versickerungsmulde.

 

Der Einmündungsbereich der Rampe in die Wöhrdstraße kann signalisiert werden. Verkehre zur Parkierungsanlage und zu den durch das Stadtwerk bewirtschafteten oberirdischen Stellplätzen werden über die Erschließungsrampe abgewickelt.

Zudem können Müllfahrzeuge, Lastzüge für den Brückenunterhalt der Nibelungenbrücke und gegebenenfalls Reisebusse für den künftigen Schiffsanleger die Zufahrt nutzen. Um deren Befahrbarkeit zu gewährleisten, ist die Dimensionierung der Verkehrsanlagen auf Schwerverkehre (Lkw, Bus) ausgelegt. Die erforderlichen Verkehrsräume, Querschnitte und Ausrundungsradien werden auf die nach Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen (RASt) erforderlichen Werte festgelegt.

 

Zufahrt Am Winterhafen (Bewohnerparkplatz):

Im Zuge der Herstellung der Parkierungsanlage werden die heutigen Verkehre zum Parkplatz auf die oben genannte neue Erschließungsrampe verlagert. Über die Zufahrt Am Winterhafen sollen dann künftig nur noch Bewohnerstellplätze angedient werden. Parkplätze, die ausschließlich Bewohnern nutzen, erzeugen deutlich geringe Frequenzen (insbesondere in den Nachstunden) als allgemein zugängliche, gebührenpflichtige Parkhäuser und Parkplätze. Dadurch soll hier eine möglichst verträgliche und schallschutztechnisch gebotene Lösung für die Anwohner entstehen.

 

Durch anstehende Maßnahmen im Bereich des gesamten Unteren Wöhrds werden Stellplätze reduziert, weshalb ein ortsnaher Ausgleich insbesondere für Bewohnerstellplätze erforderlich wird.

 

Diese geplanten Maßnahmen umfassen:

-        Hochwasserschutz (Wöhrdstraße westlich der Proskestraße, Werftstraße)

-        Fahrradstraße (Proskestraße)

-        Stadtbahnneubau (Wöhrdstraße, Am Winterhafen)

 

Mit den genannten Maßnahmen sollen am Unteren Wöhrd alle frei verfügbaren Stellplätze entfernt werden. Wo es baulich noch möglich ist, sollen Bewohnerstellplätze angeordnet werden.

Insgesamt gehen ca. 160 Stellplätze verloren. Darunter befinden sich 72 Bewohnerstellplätze, die im westlichen Bereich der Mobilitätsdrehscheibe (über die Zufahrt Am Winterhafen) wiederhergestellt werden sollen.

 

Auf den Flächen, die im Bebauungsplan als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen werden, befinden sich aktuell 108 Stellplätze. Die unter Punkt 2 genannten vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) sollen ebenfalls im Bereich der öffentlichen Verkehrsfläche (südlich der Jugendherberge) vorgesehen werden. Dadurch stehen künftig 76 Bewohnerstellplätze sowie zwei Behindertenstellplätze und sechs Car-Sharing-Stellplätze zur Verfügung

 

 

 

6 Sachstand Parkierungsanlage (das Stadtwerk Regensburg GmbH)

 

Ausgangssituation und Beschreibung der Randbedingungen:

 

Die das Stadtwerk Regensburg GmbH wurde durch die Stadt Regensburg mit der Errichtung einer Parkierungsanlage am Unteren Wöhrd betraut. Die Betrauung sieht die Errichtung einer Parkierungsanlage von ca. 1.400 Stellplätzen vor, was ungefähr einer Verdoppelung der momentan vorhandenen 676 Stellplätzen entspricht. Die Errichtung des Parkhauses soll laut Betrauung mit einer funktionalen Leistungsbeschreibung durch einen Generalübernehmer erfolgen. Entsprechend der Betrauung erstellte die das Stadtwerk Regensburg GmbH eine Orientierungs- und Bedarfsplanung zur Ermittlung eines Kostenrahmens. Eine klassische Vorplanung / Entwurfsplanung der Maßnahme liegt somit nicht vor und wird erst durch das auszuführende Unternehmen erstellt.

 

Als Ausgangsvoraussetzung wurde die Errichtung eines eingeschossigen offenen Parkdecks untersucht, welches in Form eines offenen Tisches über die vorhandenen Stellplätze errichtet werden soll. Bei der Untersuchung des Baufeldes wurden einschränkende Kriterien festgestellt, welche die Realisierung eines flächigen Überbaus nicht ermöglichen. Im Zuge der Grundlagenermittlung wurden zusätzliche Faktoren eruiert, die es im weiteren Projektverlauf zu berücksichtigen gilt:

 

-        Der bestehende Parkplatz wird im Süden, Westen und teilweise im Norden von Bäumen umrandet. Bei der Baumallee entlang der Donau sowie bei den Bäumen vor der Jugendherberge handelt es sich um kartierte Biotopflächen. Von diesen Biotopflächen ist ausreichend Abstand zu halten, wodurch eine vollflächige Ausdehnung des Parkdeckels nichtglich ist.

 

-        Zwischen den Parkplatzreihen stehen weitere Bäume. Diese Bäume müssten bei einer vollflächigen Überbauung gerodet und an anderer Stelle ausgeglichen werden, das heißt es sind Ersatzpflanzungen nach Baumschutzverordnung nötig. Ein Erhalt der Bäume ist zu favorisieren.

 

-        Die jetzige Parkplatzfläche liegt teilweise im Überschwemmungsgebiet der Donau. Die Errichtung eines Bauwerkes im Überschwemmungsgebiet ist grundsätzlich nicht zulässig bzw. nur unter Berücksichtigung des Wasserhaushaltsgesetzes (§ 78 WHG) zulässig. Für ein Gebäude im Überschwemmungsbereich ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung nicht möglich. Das heißt, bei Beschädigungen im Hochwasserfall sind die Kosten durch das Stadtwerk bzw. die Stadt Regensburg selbst zu tragen. Daher ist die Empfehlung, das Parkhaus aus dem Überschwemmungsbereich abzurücken.

 

-        Eine flächige Überbauung mit einem Parkdeck (Durchfahrtshöhe ca. 2,10 m) macht eine Zufahrt zu der bestehenden Trafoanlage in der Nibelungenbrücke mit einem LKW unmöglich.r Trafotausch und Wartungsarbeiten ist aber die Zufahrt mittels LKW bzw. Hebefahrzeugen erforderlich. Das Parkdeck kann mit einer höheren Durchfahrtshöhe errichtet werden. Dies verursacht aber höhere Kosten.

 

-        Das im Bebauungsplan zu erarbeitende Schallschutzgutachten zeigt in der Voruntersuchung auf, dass Schallschutzanforderungen zur Nachbarbebauung eingehalten werden müssen, d.h. geschlossene Fassade an West- und Nordseite sowie eine Überdachung der gesamten Parkplatzfläche.

 

-        Aufgrund der Schallschutz- und Verkehrsgutachten ist die alleinige Erschließung der Parkplatzfläche über die bestehende Zufahrt Am Winterhafen nicht möglich. Eine zusätzliche Zufahrt muss errichtet werden. Durch diese Erschließung reduziert sich die Stellplatzanzahl.

 

-        Eine flächige Überbauung ist aufgrund der vorliegenden Anbauverbotszone der Bundesstraße nicht möglich. Im östlichen und nördlichen Bereich zur Bundesstraße müssen die Anbauverbotszonen berücksichtigt werden (siehe Punkt 5.2: Einverständnis Straßenbaulastträger).

 

-        Bei der jetzigen Parkplatzfläche handelt es sich um eine Privatfläche im Eigentum der Stadt Regensburg. Momentan erfolgt die Entwässerung der fast kompletten Fläche in das Mischwassersystem. Bei einer Änderung auf der Fläche bzw. Überbauung der Fläche müssen baurechtliche sowie wasserrechtliche Anforderungen berücksichtigt und Genehmigungen beantragt werden. Die momentane Entwässerungssituation entspricht nach Aussage der Fachstellen nicht den wasserrechtlichen Anforderungen. Dies bedeutet, dass eine Ertüchtigung der Parkplatzentwässerung, die Errichtung einer ausreichend dimensionierten Reinigungsanlage sowie eine mögliche Einleitung in die Donau geplant werden müssen.

 

-        Planungen der Stadtbahn müssen berücksichtigt werden. Für eine funktionierende Erschließung des Parkplatzes im Fall eines Stadtbahnbetriebes wurde ein Zufahrtskorridor am östlichen Rand der Fläche freigehalten. Durch diese Freihaltung reduziert sich die überbaubare Fläche und es kommt zu einer Reduzierung der Parkplatzanzahl.

 

-        Bei einer flächigen Überbauung müssen ausreichend Flucht- und Rettungswege vorhanden sein. Rettungswege zum nächsten Treppenhaus müssen kleiner 50 m sein. Eine Errichtung von einer größeren Anzahl von Treppenhäusern führt zu einer Reduzierung der Parkplatzflächen.

 

-        r die große Anzahl der Parkplätze sind neue WC-Anlagen erforderlich. Außerdem sind Räume für Aufsichtspersonal sowie für die Technik (Traforäume für E-Mobilität, Hausanschlussräume usw.) als auch den Unterhalt (Reinigungsmaschinen, Schneeräumer usw.) erforderlich. Die Unterbringung dieser Räume führt zum Wegfall von Stellplätzen.

 

-        Bei Berücksichtigung des Leitbilds Klima & Energie durch Maßnahmen wie PV-Anlagen, erhöhte Ausstattung mit E-Ladesäulen, Fassaden- und Dachbegrünung etc. führt dies auch zu einem größeren Flächenbedarf und somit zur Reduzierung der Parkplatzflächen.

 

-        Die Erschließung der Fläche mit zusätzlichen Maßnahmen aus Baustein 1 für Bike-Sharing, Car-Sharing, Hotelshuttle, Emil oder Reisebusse benötigt außerdem weitere Parkplatzflächen

 

-        Im Bereich des Alten Eisstadion ist laut Baugrundgutachten ein relativ tragfähiger Untergrund anzutreffen. Das heißt, durch eine Flachgründung (Kieskoffer) kann eine wirtschaftliche Gründung eines ca. 16 m hohen Parkhauses in diesem Bereich erfolgen. Im Bereich des alten Winterhafens können nur geringere Lasten abgetragen werden, d.h. schmale Baukörper können höher gebaut werden und breitere Baukörper können nur mit einer geringeren Höhe errichtet werden. Das Baugrundgutachten hat außerdem ergeben, dass das im alten Winterhafen anzutreffende Bodenmaterial größtenteils keiner Wiederverwendung zugeführt werden kann. Dieses Material muss in einer Deponie entsorgt werden. Auch für die Gründung einer sogenannten „Tischvariante“ (flächige Überbauung mit einem Parkdeck) ist für die Streifenfundamente ein Bodenaushub von ca. 1 m erforderlich.

 

-        Im nordöstlichen Bereich sind noch Gebäudereste sowie Gründungspfähle des alten Eisstadions im Untergrund vorhanden. Diese wurden beim Abbruch des Stadions nur verfüllt und im Baugrund belassen. Für die Gründung des Parkhauses müssen alle alten Gebäudereste entfernt werden. Daher ist als erster Schritt eine Baufeldfreimachung erforderlich. Bei dieser Maßnahme sollen auch die archäologischen Verdachtsflächen untersucht werden. In Teilbereichen ist ein Bodendenkmal kartiert. Während des ersten Weltkrieges (ca. 1915) war im Bereich der Jugendherberge sowie im Bereich des ehemaligen Eisstadions ein Kriegsgefangenlager.

 

-        Vor dem Beginn der Baumaßnahme ist eine Untersuchung der Fläche auf Kampfmittel erforderlich. Im Bereich des alten Eisstadions dürften aufgrund der früheren Bebauung keine Kampfmittel anzutreffen sein. Im Winterhafenbecken kann sich eine Freimessung schwierig gestalten. Im Verfüllungsbereich sind keine Kampfmittel anzutreffen, sollte aber eine Tiefgründung für das Parkhaus erforderlich werden, könnten gegebenenfalls im Grund des ehemaligen Hafenbeckens noch Blindgänger vermutet werden.

 

Aufgrund der oben aufgeführten Punkte zeigte sich, dass eine Tischlösung - wie zuvor angedacht die die bestehenden Parkplätze quasi spiegelt so nicht umsetzbar ist bzw. den o.g. Randbedingungen angepasst werden müsste. Es wurden daher weitere Varianten untersucht.

 

 

Geplante Vorgehensweise:

 

Aufgrund der vorliegenden Ausgangssituation schlägt das Stadtwerk die Ausschreibung aus festen Ausschreibungsbestandteilen für eine Parkierungsanlage/ ein Parkhaus und optionalen Ausschreibungsbestandteilen wie im nachfolgenden Sachverhalt dargestellt als wirtschaftlichste Lösung vor.

Die festen Ausschreibungsbestandteile sollen im Vergabeverfahren bei Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens dann direkt vergeben und im Anschluss umgesetzt werden. Die optionalen Ausschreibungsbestandteile sollen von Bietern mit angeboten werden, allerdings wird deren Vergabe und Umsetzung zunächst weiterer Entscheidungen der zuständigen Gremien des Stadtrates sowie einer Finanzplanung bedürfen. Hierdurch soll ein erneutes Vergabeverfahren vermieden sowie eine Reaktion auf neue Rahmenbedingungen und Bedarfe eine stufenweise Umsetzung der Mobilitätsdrehscheibe ermöglicht werden.

 

 

Feste Ausschreibungsbestandteiler die Parkierungsanlage/ Parkhaus:

 

-        Vorgezogene Baufeldfreimachung im Bereich des alten Eisstadions. Im Zuge dieses Maßnahmenpaketes soll die Entfernung aller alten Gebäudereste sowie die archäologische Untersuchung erfolgen.

-        Errichtung eines Parkhauses im nördlichen Baufeld mit einer maximalen Höhe von ca. 16 m (Basisvariante). Diese Variante kommt voraussichtlich mit einer wirtschaftlich sinnvollen Flachgründung aus.

 

In der Basisvariante sollen insgesamt ca. 1.000 bis 1.100 Stellplätze abgebildet werden.

-        In der funktionalen Leistungsbeschreibung wird der Flächenbedarf für Personal-, Technik- und Unterhaltsräume sowie die WC-Anlage für Besucher (Raumprogramm) definiert. Die Anordnung dieser Räume in der Freianlage oder in einer Parkierungsanlage wird dem Generalübernehmer überlassen. Dadurch kann jeder Bieter diese Anlagen optimal und kostengünstig in seinen Systembau integrieren bzw. falls dies in seinem System nicht möglich ist, ein kostengünstiges Nebengebäude erstellen.

-        Die Westfassade des Parkhauses muss aus Schallschutzgründen geschlossen ausgeführt werden. Die Gestaltung der Fassade obliegt der ausführenden Firma. Eine detaillierte Fassadengestaltung wird vom Stadtwerk nicht vorgegeben. Außerdem wird in Teilbereichen ein Blendschutz für die Bundesstraße erforderlich. Die restlichen Fassaden werden offen gestaltet bzw. von außen ist die Absturzsicherung (Geländer) der einzelnen Parkdecks zu sehen.

-        An der Südfassade des Parkhauses soll eine Fassadenbegrünung errichtet werden. Eine kostengünstige Grünfassade ist die bodengebundene Begrünung. Diese Art der Fassadenbegrünung wird vor der Fassade in den Boden gepflanzt und die Pflanzen klettern mittels einer Kletterhilfe (Rankgitter) an der Fassade empor. Eine automatische Bewässerung ist nicht unbedingt erforderlich, ist aber aufgrund der Gefahr der Austrocknung bei längeren Hitzeperioden zu empfehlen. Eine regelmäßige fachgerechte Pflege ist notwendig, jedoch in geringerem Maße als bei wandgebundenen Begrünungssystemen.

-        Das Dach des Parkhauses sowie der optionale Ergänzungsbau wird als Gründach errichtet. Dies hat folgende Vorteile. Reinigung des Niederschlagswassers direkt auf dem Dach. Dadurch ist die direkte Einleitung des Wassers in die Donau möglich. Es muss keine weitere Reinigungsanlage für das Parkhaus errichtet werden.

-        Nach aktueller Änderung der Bayerischen Bauordnung tritt ab 01.07.2023 die Solarpflicht bei Neubauten von Nicht-Wohngebäude in Kraft (neu Art. 44a BayBO). Das heißt auf den Dachflächen des Parkhauses muss nach geltender Rechtsprechung eine Solaranlage angebracht werden.

-        Nach Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) ist im Parkhaus (Nicht-Wohngebäude) die Errichtung einer E-Ladestation (1 Stück) verpflichtend erforderlich. Weiterhin ist definiert, dass r jeden 3. Stellplatz die Leitungsinfrastruktur vorzusehen ist. Nach Ansicht des Stadtwerks ist die Errichtung einer E-Ladestation nicht ausreichend. Daher sollen im ersten Ausbauschritt 50 E-Ladestationen errichtet werden.

 

Optionale Ausschreibungsbestandteile

Mit dem Angebot soll zur Basisvariante eine Erweiterungsoption um bis zu 200 Stellplätze angeboten werden. Dies kann durch eine Aufstockung im nördlichen Baufeld auf max. 19 m erfolgen und/ oder durch eine Erweiterung auf der südlichen Fläche. Dabei ist die wirtschaftlichste Variante zu wählen.

 

-        Erweiterungsoption einer Aufstockung des Parkhauses (Basisvariante) auf eine Höhe von ca. 19 m.
Bei dieser Variante muss geprüft werden, ob eine Flachgründung bei einer Erhöhung auf 19 m noch möglich ist, oder ob dann eine andere, möglicherweise weniger wirtschaftliche Gründung vorgesehen werden müsste. Dabei sind Kosten und Nutzen gegeneinander abzuwägen.

 

 

-        Ausnutzung des südlichen Baufeldes für die optionale Erweiterung.
Bei dieser Variante muss auf Grund der komplexen Baugrund- und Altlastensituation bei der Wahl der Konstruktion und Gründung eine genaue Kosten- Nutzen Analyse vorgenommen werden.

 

Es ist davon auszugehen, dass durch die optionale Erweiterung der Stellplätze der vorgegebene Kostenrahmen nicht mehr eingehalten werden kann. In diesem Fall bedarf es einer vorherigen Entscheidung der zuständigen Gremien des Stadtrates sowie einer Finanzplanung.

 

 

Flächenerschließung und Freiflächen:

 

-        r das Parkhaus sowie die Freiflächenparkplätze hat das Schallschutzgutachten (Voruntersuchung) ergeben, dass eine zusätzliche Erschließung erforderlich ist. Diese zusätzliche Erschließungsstraße führt von der Zufahrtsrampe zur Nibelungenbrücke östlich der Jugendherberge in das Grundstück. Diese Zufahrt erschließt das Parkhaus und die Parkplätze auf der Freifläche. Diese neue Zufahrtsrampe wird von der Stadt Regensburg selbst errichtet. Die bestehende Zufahrt Am Winterhafen wird nur für die Erschließung der neuen Anwohnerstellplätze verwendet. Die Anwohnerstellplätze werden im westlichen Bereich verortet.

 

-        Durch die Reduzierung der überbauten Parkplatzfläche ist weiterhin die Zufahrt und auch das Parken für höhere Fahrzeuge möglich. Außerdem kann der Trafo in der Nibelungenbrücke auch zukünftig mit LKWs angefahren werden.

 

-        r die Gestaltung und die Errichtung der Freianlagen schlägt das Stadtwerk eine Entkoppelung und die Beauftragung eines Freianlagenplaners sowie einer Fachfirma vor. Das Parkhaus wird durch einen Generalübernehmer (GÜ) erstellt. Dies beinhaltet den Parkhausbau sowie geringe Anpassungsarbeiten in den Außenanlagen. Bei einer Ausschreibung des Parkhauses inkl. der kompletten Freianlagen über einen GÜ kann es zu einer Einschränkung des Bieterkreises kommen. Durch die funktionale Leistungsbeschreibung soll ein spezialisierter Parkhausbauer beauftragt werden. Dieser ist im Regelfall nicht auf die Realisierung von Frei- bzw. Entwässerungsanlagen spezialisiert, wodurch von unwirtschaftlicheren Angeboten auszugehen ist. Der Umfang dieses Leistungspaketes sieht wie folgt aus:

 

  • Planung der kompletten Niederschlagsentwässerung auf der gesamten Fläche unter Berücksichtigung der bestehenden Parkplatzstruktur.

 

  • Planung einer Reinigungsanlage für das Niederschlagswasser inkl. Einleitbauwerk in die Donau. Die bestehende Einleitung des Niederschlagswassers in den Mischwasserkanal entspricht nicht den wasserrechtlichen Anforderungen und die bestehenden Sickerschächte im kontaminierten Hafenbecken dürfen nicht mehr betrieben werden.

 

  • Erforderliche Sanierung der Oberflächen des Parkplatzes zur Erreichung eines genehmigungsfähigen Zustands

 

  • Erstellen der baurechtlichen und wasserwirtschaftlichen Genehmigungsplanungen

 

  • Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Freianlagen inkl. Entwässerung

 

  • Bauüberwachung der Ausführung

 

  • Ausführung der Bauleistungen für die Freianlagen inkl. Entwässerung

 

-        Bei der Errichtung eines Gebäudes, Nebengebäudes usw. erlischt der Bestandschutz der Fläche und die Niederschlagsentwässerung ist nach geltenden DIN-Normen und Regelwerken auszuführen. Diese Bauleistung Freianlagen und Entwässerung wird abgekoppelt von der GÜ-Leistung ausgeschrieben um wirtschaftlichere Angebote zu bekommen.

 

In der ersten Stufe sollen auf Grundlage der Basisvariante insgesamt zwischen ca. 1.000 bis 1.100 Stellplätze angeboten werden. Diese Anzahl setzt sich zusammen aus dem Parkhaus (Basisvariante) und den Freiflächen Stellplätzen. Vorab ausgewiesene Bewohnerstellplätze werden von der Gesamtzahl abgezogen, so dass der Bieter die dann verbleibende Spanne nachweisen muss.

Zudem ist eine Lösung zu unterbreiten, wie zusätzlich bis zu 200 Stellplätze nachgewiesen werden könnten.

 

Um Planungs- und Angebotsalternativen zu eröffnen, wird die Ausnutzung des gesamten Baufelds des Bebauungsplans freigestellt.

 

Durch die Errichtung weiterer Serviceeinrichtung für z.B. Errichtung Haltestelle EMIL/Hotelshuttle, Flächen für Touristeninformation, Serviceeinrichtungen für Hotelgäste etc. (siehe Punkt 4) wird sich die Stellplatzanzahl reduzieren.

 

 

Kostenrahmen Basisvariante*

 

Baufeldfreimachung

Parkhaus inkl. Gründach (ca. 580 Stellplätze)

 

Fassadengestaltung (Schall-, Blendschutz)

 

Gründungskosten (Flächengründung)

 

Freiflächengestaltung Parkierungsanlage inkl. Entwässerung,
darin ist auch die Entwässerung der Dachflächen enthalten

 

PV-Anlage Dach (Pflicht ab 01.07.2023)

 

E-Ladestationen (50 Stellplätze im Erstausbau, nach GEIG ist nur die Errichtung eines Stellplatzes erforderlich)

 

Fassadenbegrünung Südfassade (einfache Gestaltung)

 

Baunebenkosten

 

Puffer, Unschärfe

 

 

 

Gesamtsumme netto

 

 

 

* Um im Rahmen der Ausschreibung keinen Orientierungsrahmen für potenzielle Angebote zu bieten, soll der Kostenrahmen nicht im Detail veröffentlicht werden. Bei Bedarf kann dieser Kostenrahmen in nicht-öffentlicher Sitzung erläutert werden.

 

Die dargestellten festen Ausschreibungsbestandteile (Baufeldfreimachung, Basisvariante, Freianlagen, inkl. Entwässerung) halten somit den Kostenrahmen bzw. die Investitionskostenzuschüsse aus dem Beschluss vom 31.05.2022 (VO/22/18983/61) ein.

 

Optionale Ausschreibungsbestandteile

 

In Ergänzung der Basisvariante sollen 50% der Stellplätze im nördlichen Baufeld mit E- Ladestationen ausgestattet werden.

 

 

 

7 Hauptzufahrt Erschließungsrampe (Einmündungsbereich):

 

Wie bereits unter Punkt 5 dargestellt und fachlich hergeleitet, wird eine neue Hauptzufahrt in Form einer Erschließungsrampe östlich der Jugendherberge notwendig werden. Eine Kostenannahme liegt vor und sieht Kosten für das Rampenbauwerk inklusive notwendiger Anpassungen an der Zufahrtsrampe zur Nibelungenbrücke von rund 550.000 Euro vor. Planung, Bau und Unterhalt werden durch die Stadt Regensburg umgesetzt. Hierfür sind im aktuellen Investitionsprogramm 2022 bis 2026 für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt 400.000 Euro eingeplant. Diese sind in der Fortschreibung des Investitionsprogrammes unter Berücksichtigung der Vorgaben der Haushaltsplanung und einer Kostenfortschreibung des Projektes entsprechend anzupassen.

 

 

 

8 Aktualisierung weiteres Vorgehen

 

Nachfolgender Zeitplan verknüpft sowohl die einzelnen Bausteine (insbesondere 1+2) dieses Beschlusses als auch die Durchführung der Bauleitplanverfahren (Der Zeitplan ist mit dem Stadtwerk abgestimmt).

 

Dieser Zeitplan setzt den komplett reibungslosen Ablauf der Bauleitplan-/ Planungsverfahren, der Vergabe-/ Verhandlungsverfahren, des Baugenehmigungsverfahren sowie keine Störungen bzw. Verzögerungen beim Bau voraus.

 

 

Zeitplan

 

Aufgabe

Zuständigkeit

2. Quartal 2023

 

Finalisierung der funktionalen Leistungsbeschreibung

 

Planung Tiefbau vorbereitende verkehrliche Maßnahmen

 

Umsetzung E-Ladesäulen (darunter E-Car-Sharing Earl)

 

Erstellung Bebauungsplan- und FNP-Änderungsunterlagen

 

Stadtwerk

 

 

Tiefbauamt

 

 

REWAG

 

 

Stadtplanungsamt

3. Quartal 2023

 

Beginn Ausschreibung und Vergabeverfahren Parkhaus

 

Abstimmung Bebauungsplan- und FNP-Änderungsunterlagen

 

Verkehrswertermittlung Grundstück

 

Stadtwerk

 

 

Stadtplanungsamt

 

 

Liegenschaftsamt

4. Quartal 2023

 

Ausweisung von Bewohnerstellplätzen

und Einführung einer Tarifstruktur

 

Umsetzung Tiefbau vorbereitende verkehrliche Maßnahmen

 

Maßnahmenbeschluss Neubau Zufahrtsrampe mit Umbau Wöhrdstraße

 

Umsetzung vorbereitende verkehrliche Maßnahmen

 

Auslegungsbeschluss BP und FNP

 

Ausarbeitung Erbbaurechtsvertrag

 

Stadt und Stadtwerk

 

Tiefbauamt

 

 

Tiefbauamt

 

 

Stadtplanungsamt

 

 

Stadtplanungsamt

 

Liegenschaftsamt

1. Quartal 2024

Ende Ausschreibung und Vergabeverfahren Parkhaus / Auftragsvergabe

 

Öffentliche Auslegung BP und FNP

 

Beschluss Erbbaurechtsvertrag

 

Stadtwerk / GÜ

 

 

Stadtplanungsamt

 

Liegenschaftsamt

2. Quartal 2024

Planungsphase Parkhaus

 

Genehmigungsplanung Entwässerung

 

Stadtwerk / GÜ

 

 

3. Quartal 2024

 

Neubau Zufahrtsrampe mit Umbau Wöhrdstraße Zwischenausbau

 

Ausführungsplanung inkl. Einarbeiten Auflagen aus Baugenehmigung

 

Baufeldfreimachung (Beginn nach Fertigstellung Zufahrt) und vor Vorlage Baugenehmigung

 

Tiefbauamt

 

 

Stadtwerk /GÜ

4. Quartal 2024

Ausführungsplanung inkl. Einarbeiten Auflagen aus Baugenehmigung

 

Baufeldfreimachung (Beginn nach Fertigstellung Zufahrt) und vor Vorlage Baugenehmigung

 

Ausführungsbeginn Parkhaus

 

Stadtwerk /GÜ

 

 

 

4. Quartal 2025

Zufahrtsrampe Endausbau

Tiefbauamt

1. Quartal 2026

Fertigstellung und Inbetriebnahme Parkhaus

 

Stadtwerk

 

 

 

 

anschließend

Herrichten östliche und westliche Freianlagen und Parkplätze inkl. Entwässerung

 

Stadtwerk

 

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungswesen empfiehlt,

Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt,

der Stadtrat beschließt:

 

1.

Der Zwischenbericht der Verwaltung sowie das weitere Vorgehen werden zur Kenntnis genommen.

 

2.

Die im Sachverhalt dargestellten geänderten Ziele sowie der Zeitplan werden – abweichend zum Beschluss vom 19.11.2019 (VO/19/16044/61) und zum Beschluss vom 31.05.2022 (VO/22/18983/61) – beschlossen.

 

3.

Die das Stadtwerk Regensburg GmbH bleibt mit der Fortführung der Planung, dem Bau und dem Betrieb der Parkierungsanlage im Umfang des Änderungsbescheides zum Betrauungsakt vom 29.08.2022 betraut. Aufgrund der Darstellungen im Sachverhalt sowie im Einklang mit dem Beschluss vom 31.05.2022 (VO/22/18983/61) kann die das Stadtwerk Regensburg GmbH die Ausschreibung der Parkierungsanlage Mobilitätsdrehscheibe am Unteren Wöhrd in der im Sachverhalt dargestellten Basisvariante sowie die Planung und Ausschreibung der Freianlagen, inkl. Entwässerung sowie Baufeldfreimachung ausschreiben und bei Einhaltung des Kostenrahmens vergeben.

 

4.

Die das Stadtwerk Regensburg GmbH soll das Teilprojekt „Freianlagen“ vom Leistungsumfang des Generalübernehmers entkoppeln und umgehend mit der Planung und Ausschreibung beginnen.

 

5.

Ergänzend zur Basisvariante soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH die Leistung E-Ladestationen (Endausbau 50 % der Parkplätze des Parkhauses) als optionalen Ausschreibungsbestandteil ausschreiben.
Die Auftragsvergabe dieser Leistung bedarf einer vorherigen Entscheidung der zuständigen Gremien des Stadtrates sowie einer Finanzplanung.

 

6.

Ergänzend zur Basisvariante soll die das Stadtwerk Regensburg GmbH

die Erweiterung des Angebotes um zusätzlich max. 200 Stellplätze als zusätzliche Option ausschreiben.

Die Auftragsvergabe dieser Leistung bedarf bei Überschreitung des vorgegebenen Kostenrahmens einer vorherigen Entscheidung der zuständigen Gremien des Stadtrates sowie einer Finanzplanung.

 

7.

Die vorbereitenden verkehrlichen Maßnahmen (Baustein 1) werden, wie im Sachverhalt dargestellt, zur Umsetzung beschlossen (Maßnahmenbeschluss).

 

8.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Mobilitätsangebote (Baustein 3) und Serviceangebote (Baustein 4), wie im Sachverhalt dargestellt, weiter vorzubereiten und in der Fortführung der Planung der Mobilitätsdrehscheibe weiter zu berücksichtigen.

 

 


Anlagen:

 

1. Mobilitätsdrehscheibe - Vorabmaßnahmen

2. Mobilitätsdrehscheibe - Planzeichnung BP

3. Mobilitätsdrehscheibe - Klimavorbehalt

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mobilitätsdrehscheibe-Vorabmaßnahmen (518 KB)    
Anlage 2 2 Mobilitätsdrehscheibe-Planzeichnung BP (525 KB)    
Anlage 3 3 Mobilitätsdrehscheibe-Klimavorbehalt (1956 KB)