Vorlage - VO/23/20038/66  

 
 
Betreff: Städtebauförderung - Bedarfsanmeldung 2023-2026;
Altstadtsanierung, Förderprogramme "Lebendige Zentren" und Bayerisches Programm
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen Vorberatung
02.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

1.1 Altstadtsanierung: Förderprogramm „Lebendige Zentren“

Die Stadt Regensburg ist aufgrund der Städtebauförderrichtlinien des Freistaates Bayern verpflichtet, am Jahresende den Förderbedarf für die kommenden vier Jahre der Regierung der Oberpfalz zu melden. Die als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügte Bedarfsmitteilung enthält alle bereits in der Förderung befindlichen oder potentiell förderfähigen städtischen und privaten Maßnahmen, die in den kommenden vier Jahren durchgeführt oder vorbereitet werden sollen. Eine Voraussetzung für die Förderung ist in der Regel die Durchführung der Maßnahme in einem durch die Stadt festgelegten abgegrenzten Gebiet, zumeist einem klassischen Sanierungsgebiet.

In der historischen Altstadt mit Stadtamhof liegen die förmlich festgelegten Sanierungsgebiete

  1. Westlich der Bachgasse“,
  2. Obermünsterviertel“,
  3. Ostengasse Nord“,
  4. Stadtamhof“ sowie
  5. Zentrale Fußngerzone.

Hinzu kommen die Untersuchungsgebiete

  1. in Stadtamhof „Gries“ sowie
  2. das „Kepler-Areal“ am südlichen Altstadtrand.

 

Vorbereitung der Sanierung:
Die aktuelle Bedarfsmitteilung im Zusammenhang mit der Altstadtsanierung enthält für die Jahre 2023 bis 2026 für Planungsgrundlagen allgemein wie Gutachten, Städtebauliche Konzepte u.ä. Fördermittel in Höhe von 369 T€.

Straßen, Wege Plätze: Nachrichtliche Maßnahmen
Die Bedarfsmitteilung beinhaltet voraussichtlich letztmalig zwei langjährige Maßnahmen, die inzwischen baulich als nahezu abgeschlossen gelten, fördertechnisch jedoch noch abgerechnet werden müssen. Dies sind die Neugestaltung des „Wiesmeierweges“ und der Straße „An der Hülling, die beide nur noch nachrichtlich enthalten sind.

 

Modernisierung/Instandsetzung von Gebäuden:
Spitalschreiberhaus: Nachrichtliche Maßnahme
Eine ebenfalls nur nachrichtlich benannte Maßnahme ist die Sanierung und Umnutzung des Spitalschreiberhauses in Stadtamhof. Das Einzeldenkmal steht seit geraumer Zeit leer und es besteht dringender Sanierungsbedarf.
Die Gesamtkosten der Sanierung liegen laut einer Kostenberechnung vom April 2022 bei rund 2 Mio. €. Ein Bewilligungsbescheid der Regierung der Oberpfalz von 1 Mio. € Städtebauförderung (Bund-Land-Kommune) liegt bereits vor. Bei einer 60%igen Förderung durch Bund und Land ist folglich eine Kommunaler Mitleistungsanteil von 400 T€ zu leisten.

Als Grundlage der Förderung ist ein Modernisierungsvertrag zwischen Stadt und Bauherr abzuschließen und anschließend die Sanierungsmaßnahme 2023/24 durchzuführen.

Die St. Katharinenspitalstiftung und die Stadt Regensburg haben sich auf eine öffentliche Nutzung des Gebäudes geeinigt. Im Rahmen eines Partizipationsverfahrens unter Beteiligung der Stadt und verschiedenen Stadtamhofer Verbänden und Vereinen wurde gemeinsam ein Nutzungskonzept r das Gebäude erarbeitet. Durch die Sanierung der baufälligen Gebäudesubstanz wird wertvolle Bausubstanz erhalten und soll dann dem Gemeinbedarf dauerhaft zur Verfügung stehen. Damit kann hier ein Quartierstreffpunkt zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts entwickelt werden:
 

Sanierungs- und Nutzungskonzept
Ausschuss Stadtplanung, Verkehr, Wohnen am 20.09.2022, Stadtrat am  29.09.2022:

Die Entwurfsplanung vom 15.06.2022 stellt die grundlegende Sanierung des zweigeschossigen Spitalschreiberhauses dar. Nach der Sanierung befinden sich im Erdgeschoss ein Saal, ein Besprechungsraum und eine Küche. Im ersten Obergeschoss werden Büros sowie eine Teeküche mit Lager angeordnet. Die Raumaufteilung ist auf die Nutzung als „Haus der Vereine“ ausgelegt.
Die Sanierung des Spitalschreiberhauses mit der Errichtung eines Quartierstreffpunktes als „Haus der Vereine dient der Stadtgesellschaft, den Bürgerinnen und Bürgern Stadtamhofs und entspricht den im Rahmen der VU erarbeiteten Sanierungszielen; Verfahren: Städtebauförderung mit reduzierter Miete.

Die vorliegende Planung ist mit dem Landesamt für Denkmalpflege und dem Amt für Archiv und Denkmalpflege vorabgestimmt. Weder an der Kubatur noch an der Fassade des Gebäudes werden gravierende Änderungen vorgenommen werden.
Verwaltungsauftrag:

Nach der Zustimmung der Regierung der Oberpfalz ist im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit der Bauherrin ein sog. Modernisierungsvertrag auf der Basis des BauGB sowie der Städtebauförderungsrichtlinien abzuschließen.

 

Diverse Sanierungsmaßnahmen (Private Baumaßnahmen)
r die Jahre 2025 und 2026 sind insges. 480 T€ angemeldet, die für die Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen als Anreiz bzw. Unterstützung eingesetzt werden können.

Rad- und Gehwegverbindung zw. Unterem Wöhrd und Stadtamhof:
Grieser Steg“,  Ersatz-Neubau
Beim Brückenbauprojekt „Grieser Steg“ steht in den Jahren 2023 /24 die konkrete Projektplanung im Mittelpunkt.

Stadtraum zwischen Hauptbahnhof und Altstadt
Im ‚Kepler-Areal“ mit der Maßnahme zur Neugestaltung des Gebiets zwischen Bahnhofsvorplatz-Nord und Ernst-Reuter-Platz wurden vor allem öffentliche Verkehrsflächen neu strukturiert mit der Option als mittelfristige Interimsmaßnahme. Bei diesem Projekt hat die Städtebauförderung auch eine umfangreiche begleitende Öffentlichkeitsarbeit unterstützt.

 

Obermünsterviertel
Im Sanierungsgebiet Obermünsterviertel sind Planungsleistungen von 2023 bis 2025 mit förderfähigen Kosten in Höhe von 375 T€ geplant.
Nach Abstimmung mit Maßnahmen anderer Fachämter und Medienträger sind die Baumaßnahmen ab 2027 geplant.

 

Weitere Details zu den städtebaulichen Maßnahmen in der diesjährigen Bedarfsmitteilung sind in der Anlage enthalten.

 

1.2 „Bayerisches Städtebauförderungsprogramm“

Nachrichtliche Maßnahme: Forum Emmeram
Der vorliegende Bewilligungsbescheid vom 07.12.2022 in Höhe von 1.850 T€ (Land-Kommune-Mittel) nennt einen Fördersatz von 80 % mit voraussichtlich 1.480 T€ seitens des Landes.
Am Emmeramsplatz, unmittelbar angrenzend an das Sanierungsgebiet „Westlich der Bachgasse“, befindet sich das ehemalige Pfarr- und Mesnerhaus von St. Emmeram. Der Gebäudekomplex aus dem 19 Jhd. im Eigentum der Pfarrkirchenstiftung St. Emmeram soll saniert und als künftiges „Forum Emmeram“ zu einem Kultur- und Begegnungszentrum umgebaut und genutzt werden. Dafür gibt es - aufgrund der Lage außerhalb der Grenzen eines Sanierungsgebietes - einen Bewilligungsbescheid aus dem Bayerischen Programm. Dieses Sonderprogramm der Städtebauförderung finanziert Mittel für besondere städtebaulich relevante Einzelprojekte außerhalb der klassischen Förderkulisse „Sanierungsgebiet“ gem. BauGB.

 

Nachrichtliche Mnahme: Kreativquartier (Stadtlagerhaus)
Ebenfalls außerhalb eines festgelegten Sanierungsgebiets befindet sich das ehemalige, seit längerer Zeit leerstehende Stadtlagerhaus, wofür eine innovative, adäquate Nutzung ermöglicht werden soll. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der Bayernhafen GmbH & Co.KG und es besteht derzeit ein Erbbaurecht für das Stadtwerk Regensburg GmbH.
Eine Machbarkeitsstudie untersucht für das bedeutende Industriedenkmal aus dem beginnenden 20. Jhd. eine mögliche Nutzung durch die Regensburger Kultur- und Kreativwirtschaft. Hierfür gibt es einen Bewilligungsbescheid vom 03.11.2020 in Höhe von 190 T€ (Land-Kommune-Mittel) mit einem Fördersatz von 60% seitens des Landes.

 

Velodrom
Im ehemaligen Sanierungsgebiet „Westnerwacht“, befindet sich das sogenannte Velodrom, welches in den kommenden Jahren als permanente zusätzliche Spielstätte für das Stadttheater sowie für eine Nutzung als zusätzlicher „Kulturraum“ der Stadt Regensburg saniert werden soll. Derzeit wird eine Konzeptstudie zur Durchführbarkeit des Projektes erstellt. Für die Sanierung wird mit 26 Mio. € Kosten für die Generalsanierung gerechnet, jedoch nicht vor 2027, so dass kein Bedarf in den Jahren 2023 bis 2026 angemeldet wurde.

 

 

2. Finanzielle Abwicklung und Auswirkungen

2.1 Altstadtsanierung, Förderprogramm „Lebendige Zentren“

Die Finanzhilfen von Bund und Land für die förderfähigen Kosten 1.280 T€ im Jahr 2023 betragen 60 % (768 T€). Der verbleibende Anteil von 40 % (512 T€) ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

Die aktuelle Anmeldung der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2023 bis 2026 umfasst folgende Beträge: 

Jahresvolumina der Anmeldung 2023

und Folgejahre

Jahr

Beträge in T€

 

 

2023

(einschließl. der Vorjahre)

4.250

2024

 1.148

2025

548

2026

     398

 

Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm 2022 - 2026 bzw. im Haushaltsplan 2023 vorgesehen.

2.2 Bayerisches Programm

Die förderfähigen Kosten betragen im Jahr 2023 insgesamt 2.725 T€ einschließlich der Vorjahre. Die Finanzhilfen vom Land für die förderfähigen Kosten betragen i.d.R. 80 % davon. Der verbleibende Anteil von 20 % ist von der Stadt Regensburg zu tragen.

Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen für die Jahre 2023 bis 2026 umfassen folgende Beträge: 

Jahresvolumina der Anmeldung 2023

und Folgejahre

Jahr

Beträge in T€

 

 

2023

(einschließl. der Vorjahre)

3.299 

2024

    0

2025

             0

2026

             0

 

Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm 2022 - 2026 bzw. im Haushaltsplan 2023 vorgesehen.


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Dem Jahresantrag 2023 für die Städtebauförderung im Bereich der Altstadtsanierung (Förderprogramme „Lebendige Zentren“) mit einem Gesamtvolumen von 4.250 T€ wird zugestimmt.
  2. Dem Jahresantrag 2023 für die Städtebauförderung im Rahmen des Bayerischen Programms mit einem Gesamtvolumen von 3.299 T€ wird zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsmitteilungen 2023 einschließlich der Fortschreibungen bis 2026 der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.

Anlagen:

 

Anlage 1: Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung Lebendige Zentren Städtebauförderung

          2023

Anlage 2: Bedarfsmitteilung Bayerisches Programm Städtebauförderung 2023

Anlage 3: Formular zum Klimavorbehalt

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Anlage 1: Bedarfsmitteilung Altstadtsanierung "Lebendige Zentren" (312 KB)    
Anlage 3 2 Anlage 2: Bedarfsmitteilung Bayerisches Programm (698 KB)    
Anlage 1 3 Anlage 3 - Klimavorbehalt Stufe 3 (1993 KB)