Vorlage - VO/23/20052/31  

 
 
Betreff: Kostenlose (Windel-)Abfallsäcke für Neugeborene und Personen, die von Inkontinenz betroffen sind - Evaluierung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Artinger
Federführend:Umweltamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz
03.05.2023 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz und der Stadtrat haben am 24.11.2020 bzw. 17.12.2020 die Einführung des sog. „Windelsackes“ u. a. auch für pflegebedürftige Erwachsene (Inkontinenz) wie folgt beschlossen:  

Pflegebedürftige Erwachsene (Inkontinenz) erhalten einmalig acht kostenlose Restmüllsäcke (Fassung 100 l mal 8 = 800 l Gesamtvolumen) zur Entsorgung im Rahmen der Restmüllabfuhr.

 

Aufgrund der Beschlüsse des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz vom 27.04.2022 sowie des Stadtrates vom 28.04.2022, erhalten mittlerweile alle Personen (auch Jugendliche und Kinder), die von Inkontinenz betroffen sind, einmalig acht kostenlose Restmüllsäcke (Fassung 100 l mal 8 = 800 l Gesamtvolumen) zur Entsorgung im Rahmen der Restmüllabfuhr (VO/22/18934/31).

Dies wurde in den Ziffern 1. und 3. wie folgt beschlossen:

1. r in Regensburg lebende Eltern Neugeborener und für Personen, die von Inkontinenz betroffen sind, werden einmalig kostenlose zusätzliche Restmüllsäcke („Windelsack“) eingeführt.

 

3. Personen, die von Inkontinenz betroffen sind, erhalten einmalig acht kostenlose Restmüllsäcke (Fassung 100 l mal 8 = 800 l Gesamtvolumen) zur Entsorgung im Rahmen der Restmüllabfuhr.

 

Bislang wurden Restmüllsäcke nur einmalig an den von Inkontinenz betroffenen Personenkreis ausgehändigt. Aufgrund einer aktuellen Beschwerde eines pflegenden Angehörigen, der darauf hinweist, dass seitens der Stadt Regensburg nur einmalig und nicht wie im Landkreis Regensburg jährlich die Ausgabe von Restmüllsäcken erfolgt, wurde die bisherige Vorgehensweise überdacht. Diese Beschlussvorlage verfolgt somit das Ziel, die ohnehin schon belastende Situation pflegender Familien nicht dadurch zu erschweren, dass eine Vergabe zusätzlicher Restmüllsäcke nur einmalig erfolgt und damit die Unterstützung der Stadt Regensburg gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern endet.

 

Im Landkreis Regensburg werden jährlich nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung für inkontinente Personen zwölf Restmüllsäcke mit einem Volumen von 70 l zur Verfügung gestellt (= 840 l Gesamtvolumen), jedoch maximal ein Sack pro Monat.

 

Seit Einführung der kostenlosen Restmüllsäcke für inkontinente pflegebedürftige Personen wurden jährlich folgende Anträge gestellt:

2021: 23 Anträge
2022: 28 Anträge

2023: liegen bisher 6 Anträge vor.

 

Die entgangenen Erlöse für den Verkauf von Restmüllsäcken belaufen sich auf insgesamt 2040,- € (Säcke à 5 €) für die Jahre 2021 und 2022.

Feedback der städtischen Dienststellen:
Das Amt für Kreislaufwirtschaft, Stadtreinigung und Flottenmanagement hat keine Probleme bei der Entsorgung der Abfälle gemeldet.

Vom Amt für Soziales und vom Seniorenamt kommt die Anregung, es sollte mehr Werbung für die Restmüllsäcke bei Inkontinenz gemacht werden. Bei Inkontinenz seien acht Restmüllsäcke viel zu wenig.

 

Zukünftiges Vorgehen:

Berechtigt sind inkontinente pflegebedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Regensburg, welche zuhause in einem Privathaushalt gepflegt werden. Nicht berechtigt sind Personen welche in Pflegeinrichtungen (Alten- oder Pflegeheim etc.) untergebracht sind.

Der Erhalt der Restmüllsäcke ist von den antragsberechtigten Personen unter plausibler Darlegung der Inkontinenz (z. B. ärztliche Bescheinigung) jährlich zu beantragen.

Antragsberechtigt sind die pflegebedürftige Person, Angehörige oder Betreuungsbefugte.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund dessen, dass inkontinente pflegebedürftige Personen nunmehr jährlich kostenlose Restmüllsäcke erhalten können, können die finanziellen Auswirkungen nur abgeschätzt werden.

 

Es wird mit folgendem Antragsvolumen gerechnet:

2023: ca. 50 Stück
2024: ca. 75 Stück

Bei einem Verkaufspreis des Restmüllsackes von 5,-€ entgehen der Abfallentsorgung für die Jahre 2023/2024 somit 5000,-€. Personalkosten bei der Abfallentsorgung oder für die Verteilung durch die Bürgerbüros können nicht abgeschätzt werden.

Diese geschätzten Nicht-Einnahmen werden im Betriebsabrechnungsbogen bei Amt 70 verbucht HH. 0.7201.1690.

 

Dem Umweltamt wurde mehrfach mitgeteilt, dass der Evaluierungszeitraum von einem Jahr für zu kurz befunden wurde. Aufgrund der neuen Anpassung der jährlichen Ausgabe der Windelsäcke bei Inkontinenz, wird eine erneute Evaluierung in Änderung zu Ziffer 5 des Beschlusses vom 28.04.2022 für Ende 2024 empfohlen.

 

Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom 28.04.2022:

Dieser Beschluss soll in Abänderung der Ziffern 1. und 3. des Stadtratsbeschlusses vom 28.04.2022 (VO/22/18934/31) erfolgen und für inkontinente pflegebedürftige Personen eine jährliche Inanspruchnahme der kostenlosen Restmüllsäcke ermöglichen. Die übrigen Ziffern des Beschlusses vom 28.04.2022, insbesondere die r in Regensburg lebende Eltern Neugeborener getroffenen Regelungen, bleiben hiervon unberührt. Zudem soll in Änderung zu Ziffer 5 des Stadtratsbeschlusses vom 28.04.2022 die Evaluierung Ende 2024 erfolgen.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1. Inkontinente pflegebedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Regensburg erhalten jährlich acht kostenlose Restmüllsäcke (Fassung 100 l mal 8 = 800 l Gesamtvolumen) zur Entsorgung im Rahmen der Restmüllabfuhr.

 

2. Dies gilt nicht für Personen, welche in Pflegeinrichtungen (Alten- oder Pflegeheim etc.) untergebracht sind.

 

3. Der Erhalt der Restmüllsäcke ist von den antragsberechtigten Personen unter plausibler Darlegung der Inkontinenz (z. B. ärztliche Bescheinigung) jährlich zu beantragen.

 

4. Eine Evaluierung ist Ende 2024 vorzunehmen.

 

 

 


Anlage:

 

Prüfschema Klimavorbehalt Stufe 3

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VO_23_20052_31 Anlage 1 Klimavorbehalt Stufe 3 (1947 KB)