Sachverhalt:
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 21.07.2022 (Erweiterung des Förderprogramms ‚Regensburg effizient‘, VO/22/19166/D3) beauftragt, hat die Verwaltung das Förderprogramm überprüft und überarbeitet. Damit sollen Doppelförderungen durch den Bund vermieden und ein besserer verwaltungsinterner Ablauf garantiert werden. Außerdem garantiert eine Überarbeitung ein effizientes Förderprogramm sowie den sinnvollen Umgang mit Haushaltsmitteln.
Der erste Teil der Überarbeitung wurde bereits am 7. Februar 2023 in der Sitzung des Umweltausschusses vorgestellt. In diesem Zuge wurde der Programmteil ‚Photovoltaik‘ eingeführt (VO/23/19817/D3) und die Programmteile ‚Technische Gebäudeausstattung‘ sowie, Austausch von ineffizienten Heizungsumwälzpumpen und hydraulischer Abgleich‘ aufgrund von Doppelförderungen eingestellt (VO/23/19816/D3).
Im zweiten Teil der Überarbeitung wurden die Programmteile Elektromobilität, Haushaltsgeräte und Gebäudehülle analysiert und gegebenenfalls überarbeitet.
Elektromobilität
Im Programmteil Elektromobilität wurden im Jahr 2022 523 Anträge bearbeitet. Bis zum 24. März 2023 sind bereits ca. 100 Anträge bei der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz eingegangen. Das Förderprogramm Elektromobilität ist der Programmteil mit der stärksten Nachfrage und wird routinemäßig angepasst und überarbeitet. Im Jahr 2022 wurde der Programmteil Elektromobilität zuletzt geändert (VO/22/18750/D3). Die Überarbeitung hat ergeben, dass aktuell kein Handlungsbedarf bei der Elektromobilitätsförderung besteht.
Gebäudehülle
Im Programmteil Gebäudehülle wurden bisher 41 Maßnahmen gefördert:
Tabelle 1: Statistik Programmteil Gebäudehülle Der Programmteil Gebäudehülle erweitert die Bundesförderung für effiziente Gebäude um den Aspekt der Nachwachsenden Rohstoffe und stellt daher keine Doppelförderung dar.
Im Gebäudebereich gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als maßgebendes Regelwerk hinsichtlich der Begrenzung des Heizenergiebedarfs. Was allerdings gänzlich außer Acht gelassen wird, ist die sogenannte „Graue Energie“: die Energie, die für die Herstellung der Baumaterialien, für den Bauprozess, die Instandhaltung und die Entsorgung von Gebäuden und deren Bauteilen aufgewendet werden muss. Im vorliegenden Programmteil Gebäudehülle des Förderprogramms „Regensburg effizient“ wird dieser Situation Rechnung getragen und die energetische Gebäudesanierung mit nachwachsenden Rohstoffen gefördert. Naturbaustoffe weisen neben einem geringen Energieaufwand für die Herstellung der Bauprodukte zusätzlich oftmals eine CO2-Speicherwirkung auf. Der während des Wachstums der Rohmaterialien, z.B. Holz, über den Prozess der Photosynthese eingelagerte Kohlenstoff bleibt innerhalb der Nutzungszeit gebunden. Somit lassen sich Klimaschutz und Energieeinsparung unmittelbar erzielen. Daher ist der Programmteil Gebäudehülle ein wichtiger Baustein des Green Deal Regensburg.
Folgende Änderungen/Anpassungen wurden durchgeführt
Haushaltsgeräte
Im Programmteil Haushaltsgeräte wurden bisher mehr als 1.000 Geräte gefördert:
Tabelle 2: Statistik Programmteil Haushaltsgeräte Jedoch wurde das Programm überarbeitet. Die Änderungen werden im Folgenden dargestellt:
4. Fördergrundsätze Der Kauf des Haushaltsgeräts und Vorlage des Verwendungsnachweises muss innerhalb von 18 Monaten nach Förderzusage erfolgen. Nach alter Richtlinie haben die Bescheide der Haushaltsgeräteförderung kein Ablaufdatum. Zur besseren Planbarkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist eine Frist unbedingt notwendig. Außerdem erklären sich die Antragsstellenden damit einverstanden an einem Evaluationsverfahren der Förderstelle teilzunehmen.
5. Art und Umfang der Förderung Bei der Überarbeitung der Förderrichtlinie wurde bei einigen Geräten die förderfähige Effizienzklasse geändert. Eine einheitliche Regelung war hier im Sinne der Förderrichtlinie nicht mehr zielführend. Bei der Festlegung der förderfähigen Energieeffizienzklassen wurde der Energieverbrauch, aber auch die Kosten der am Markt erhältlichen Geräte, das Marktangebot und die Verhältnismäßigkeit der Kriterien berücksichtigt. So ist bei Waschmaschinen nur noch die Effizienzklasse A, bei Geschirrspülmaschinen die Effizienzklassen A und B förderfähig. Des Weiteren sind ab Inkrafttreten der neuen Richtlinie auch Backöfen förderfähig. Mikrowellenherde sind von der Förderung ausgenommen.
8. Antrag Als weiterer Nachweis für die Auszahlung muss ein Zahlungsnachweis eingereicht werden. Dieses Verfahren wird seit einem Jahr bei der Elektromobilitätsförderung durchgeführt und hat sich bewährt.
9. Unwirksamkeit oder Widerruf Folgender Satz wurde ergänzt: ‚Bei falschen Angaben bzw. Nichteinhaltung der Richtlinie kann die Fördersumme zurückgefordert werden.‘
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Förderrichtlinie der Stadt Regensburg ‚Regensburg effizient - Haushaltsgeräte‘ zu ändern und zum 1. Juni 2023 in Kraft zu setzen. Sämtliche Formulare wie beispielsweise Förderantrag, Verwendungsnachweis etc. sind dementsprechend anzupassen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Förderrichtlinie der Stadt Regensburg zum Programmteil Wohngebäude – Programmteil Wohngebäude‘ zu ändern und zum 1. Juni 2023 in Kraft zu setzen. Sämtliche Formulare wie beispielsweise Förderantrag, Verwendungsnachweis etc. sind dementsprechend anzupassen.
Anlagen:
- Richtlinie Programmteil Gebäudehülle - Richtlinie Programmteil Haushaltsgeräte - Klimavorbehalt
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||