Vorlage - VO/23/20084/51  

 
 
Betreff: Förderung der Erziehungsberatungsstelle der Diakonie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeisterin Dr. Freudenstein
Federführend:Amt für Jugend und Familie   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
04.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Die Diakonie betreibt in Regensburg eine Erziehungsberatungsstelle. Sie erbringt hier Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe gem. § 28 SGB VIII. Die sachliche Zuständigkeit für Angebote der Erziehungsberatung liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten als örtliche Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (§§ 69, 85 SGB VIII, Art. 15, 16 AGSG). Diese sollen gem. § 79 SGB VIII gewährleisten, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen und Dienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Sie kooperieren hierzu gemäß § 4 SGB VIII mit den Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe. Das Angebot der Diakonie ergänzt die Angebote der Stadt Regensburg, Amt für Jugend und Familie und der Katholischen Jugendfürsorge (KJF). Bei der Erziehungsberatung handelt es sich um eine Pflichtleistung der Jugendhilfe aus dem Leistungskatalog des SGB VIII. Die Diakonie leistet auf dem Gebiet der Erziehungsberatung hervorragende Arbeit, auf die nicht verzichtet werden kann, vor allem, weil sie spezielle Angebote bietet und somit eine Ergänzung zum bestehenden Angebot leistet, z. B. durch die gerichtsnahe Trennungs- und Scheidungsberatung). Selbst unter Berücksichtigung aller Angebote der Erziehungsberatung für das Stadtgebiet Regensburg werden die von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (bke) vorgeschlagenen Kapazitätsgrenzen erheblich überschritten. Die Erziehungsberatung der Diakonie in Regensburg ist daher unverzichtbar, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten.

 

Der Freistaat Bayern fördert die Erziehungsberatungsstelle nach der Richtlinie zur Förderung der Erziehungsberatungsstellen seit 1979. Derzeit liegt der Förderbetrag des Freistaates bei rund 60.000 €.

 

Die Stadt Regensburg hat erstmalig bereits im Jahr 1974 eine Vereinbarung zur Förderung der Erziehungsberatungsstelle der Diakonie in Regensburg abgeschlossen. Diese Fördervereinbarung wurde 1975 ergänzt und 1994 komplett überarbeitet. Seitdem wurde die Vereinbarung nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Gemäß der Vereinbarung aus dem Jahr 1994 fördert die Stadt Regensburg die Erziehungsberatungsstelle jährlich mit einem Betrag, der sich aus den Fallzahlen der Stadt Regensburg errechnet. Der Landkreis Regensburg hat ebenfalls eine entsprechende Fördervereinbarung mit der Diakonie abgeschlossen.

 

 

 

 

 

Jahr

Anteil Stadt Regensburg

Gesamtkosten der Diakonie

rdersumme

Anteil an Gesamtkosten

2020[1]

55 %

449.502,03 €

165.411,14 €

36,79 %

2021[2]

55 %

472.296,15 €

188.759,62 €

39,97 %

2022[3]

55 %

476.526,25 €

174.889,55 €

36,70 %

2023[4]

55 %

496.435,54 €

212.334,64 €.

42,77 %

 

Die Diakonie erbringt bis dato einen Eigenanteil von 20% von den anerkannten Gesamtkosten. Hierin sind 10% der zuwendungsfähigen Personalkosten enthalten.

 

Der Förderbetrag der Stadt Regensburg berechnet sich aktuell aus den anerkannten Gesamtkosten, abzüglich des Zuschusses des Freistaats Bayern zu den zuwendungsfähigen Personalkosten, der Eigenleistung des Trägers (Diakonie) und etwaiger Leistungen Dritter. Der verbleibende Restbetrag ist nach der Vereinbarung vom 15.03.1994 von Stadt und Landkreis Regensburg, zu tragen.

 

Die Diakonie bietet seit Dezember 2022 zusätzlich zur Erziehungsberatungsstelle aufsuchende Beratung im Umfang einer halben Vollzeitstelle an. Sie ist, ebenso wie die Katholische Jugendfürsorge, im Jahr 2022 an die Stadt Regensburg und den Landkreis Regensburg herangetreten und hat um Abschluss einer neuen Vereinbarung gebeten, mit dem Ziel, den Eigenanteil der Diakonie auf 10% der Gesamtkosten des Betriebs der Erziehungsberatungsstelle zu senken und die aufsuchende Beratung mit in die Fördervereinbarung aufzunehmen. Der Diakonie stehen, nach eigenen Angaben, künftig die finanziellen Ressourcen für eine Eigenbeteiligung von 20% an den Gesamtkosten nicht im notwendigen M zur Verfügung.

 

Bei der Finanzierung von Erziehungsberatungsstellen wird bereits seit einigen Jahren bayernweit ein Eigenanteil in Höhe von 10% als angemessen erachtet. Bezüglich der Förderung der KJF stimmten sich die betroffenen Oberpfälzer Jugendämter bereits über den Abschluss einer neuen Vereinbarung ab. Der Landkreis Regensburg, an den die KJF und die Diakonie ebenfalls herangetreten sind, hat in der Sitzung seines Jugendhilfeausschusses am 06.03.2023 eine entsprechende Förderung der Erziehungsberatungsstellen, inklusive der aufsuchenden Beratung, bereits beschlossen.

 

Die Diakonie Regensburg hat für das Jahr 2023 Gesamtkosten in Höhe von 496.435,54 € veranschlagt. Bei 10% Eigenanteil und einem staatlichen Zuschuss von 60.729 € ergeben sich ungedeckte Restkosten in Höhe von 386.063 €, so dass entsprechend der Inanspruchnahme (55 % Stadt Regensburg, 45 % Landkreis Regensburg) auf die Stadt Regensburg ein Zuschussanteil von 212.335 € entfällt.

Der Anteil für die zusätzliche Förderung der aufsuchenden Beratung durch die Stadt Regensburg beläuft sich nach dem Antrag der Diakonie Regensburg für das Jahr 2023 auf 17.401,16 € bei einem Gesamtaufwand in Höhe von 46.613,69 €.

 

Damit belaufen sich die jährlichen Mehrkosten auf insgesamt rund 55.000 €.

 

Haushaltsmittel stehen auf der Haushaltsstelle 0.4705.7004 zur Verfügung.


[1] lt. Verwendungsnachweis der Diakonie

[2] lt. Verwendungsnachweis der Diakonie

[3] lt. Förderantrag der Diakonie für 2022

[4] lt. Förderantrag der Diakonie für 2023 unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von 10%


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg fördert die Erziehungsberatungsstelle und die aufsuchende Erziehungsberatung der Diakonie Regensburg unter Berücksichtigung eines Eigenanteils der Diakonie von 10%. Die Förderung erfolgt nach Fallzahlen der Inanspruchnahme durch Bürgerinnen und Bürger der Stadt Regensburg entsprechend der mit der Diakonie Regensburg geschlossenen Vereinbarung.

Die von der Verwaltung vorgelegte Ergänzung zur Vereinbarung vom 15.03.1994 soll in eine entsprechende, neue abzuschließende, Vereinbarung einfließen.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 VO232008451 Klimavorbehalt Formular Stufe 3 (174 KB)