Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 3 Nr. 9 der Jugendamtssatzung gehört dem Jugendhilfeausschuss ein/e Vertreter/-in der Katholischen Kirche als beratendes Mitglied an. Die beratenden Mitglieder und deren Stellvertretungen werden durch den Stadtrat bestellt (§ 4 Abs. 4 Jugendamtssatzung). Frau Martina Kohl wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 28.05.2020 als stellvertretendes beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss bestellt. Mit Schreiben vom 22.03.2023 teilte das Bistum Regensburg mit, dass Frau Isabella Thom anstelle von Frau Martina Kohl als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt werden soll.
Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anstelle von Frau Martina Kohl wird Frau Isabella Thom als stellvertretendes beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses bestellt.
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