Vorlage - VO/23/20088/52  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung - KiTBS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Referentin für Bildung Dr. Kellner-Mayrhofer
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
10.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt: 

 

Die Satzung in der aktuell gültigen Fassung hat sich in der Praxis bewährt. Wenige Änderungen sind jedoch erforderlich. Dementsprechend wurde eine Änderungssatzung verfasst (Anlage 1), die wesentlicher Bestandteil der Beschlussvorlage ist.

 

§ 5 der KiTBS soll um einen neuen Abs. 8 ergänzt werden. Zur Beseitigung von Betriebshindernissen aufgrund von Personalmangel sollen die Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Kindern vondagogischen Fach- oder Ergänzungskräfte erweitert werden. (Erläuterungen siehe Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage).

 

In bestimmten Fallkonstellationen, insbesondere bei Fremd- und Selbstgefährdung von Kindern und/ oder Personal durch aufgenommene Kinder kann es notwendig sein, einen Ausschluss zu verfügen. Aktuell kann ein Kind gemäß § 7 Abs. 2 KiTBS nur mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Frist vom weiteren Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Für o. g. Fälle soll die Frist auf zwei Wochen ab Bekanntgabe des Ausschlussbescheides verkürzt werden.

 

§ 9 Abs. 4 KiTBS wird um eine klarstellende Regelung zu Einschränkungen des Angebots und bei den Öffnungszeiten im laufenden Betrieb bei Personalengpässen ergänzt. Es wurde ein 5-Punkte-Programm (s. Anlage 3) entwickelt, wo durch schrittweise Maßnahmen ergriffen werden können, die frühzeitig und zugleich auf das Notwendige beschränkt, einer Teil- oder auch Vollschließung entgegenwirken und eine solche möglichst verhindern sollen.

 

In § 10 KiTBS werden die Regelungen zur Mindestbuchungszeit konkretisiert. Es ist zwar bereits jetzt möglich, weniger als durchschnittlich 4 Stunden täglich zu buchen, eine Klarstellung der Rahmenbedingungen und Grenzen erscheint uns jedoch angebracht.

 

Weiterführende Informationen zu den einzelnen Änderungstatbeständen können Anlage 2 entnommen werden.

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Regensburg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung – KiTBS) laut beigefügtem Entwurf vom 14.03.2023, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Satzung zur Änderung der KiTBS (113 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur BV Änderung der KiTBS - Erläuterungen (222 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - 5-Punkte Plan bei Personalmangel Stand 2022_10_24 (382 KB)    
Anlage 5 4 formular-stufe-3-pruefschema-klimavorbehalt VO232008852 (210 KB)