Vorlage - VO/23/20093/52  

 
 
Betreff: Maßnahmenbeschluss für Generalsanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Marienstraße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Referentin für Bildung Dr. Kellner-Mayrhofer
2. Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
04.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen
10.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

 

Bericht der Verwaltung:

 

1. Allgemeines

Grundlage und Voraussetzung für die Generalsanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Marienstraße ist der Planungsauftrag durch D1 vom 08.03.2022.

 

2. Ausgangssituation

Bei der Einrichtung handelt es sich um einen Bestandsbau, der viele Jahre lang mit drei Kindergartengruppen (75 Plätze) betrieben wurde. In unmittelbarer Nähe befinden sich mehrere Gemeinschaftsunterkünfte. Viele Kinder, die dort leben und eine Kita besuchen, weisen einen erhöhten Förderbedarf auf. Im Einzugsgebiet gibt es einen enorm hohen Bedarf an Plätzen für U-3-Kinder, so dass es zur Bedarfsdeckung notwendig ist, die Einrichtung um eine Kindergartengruppe (I-Gruppe) und zwei Krippengruppen zu erweitern, so dass die Einrichtung insgesamt Plätze für vier Kindergartengruppen und zwei Krippengruppen bietet (bis zu 124 Regelplätze).

 

Die Kindertagesstätte stammt aus dem Jahr 1971, Haustechnik und Gebäudehülle sind seit Langem dringend sanierungsbedürftig. Im November 2021 wurden das Gebäude und der Kindergartenbetrieb aufgrund von Formaldehydbelastung in verlorenen Schalungen von Rippendecken für die Nutzung geschlossen. Statische Untersuchungen des Bestandsgebäudes haben ergeben, dass eine Aufstockung der erdgeschossig bebauten Bereiche des Gebäudes aufwendig und unwirtschaftlich sind. In einer weiteren Untersuchung wurde überprüft, inwiefern die vorgelegten Raumprogramme auf dem Grundstück realisierbar sind.

Ergebnis war, dass die von R V favorisierte Variante mit 2 Krippen- und 4 Kindergartengruppen über einen Teilneubau mit Abbruch des erdgeschossigen Gebäudebestandes darstellbar ist.

Zwischenzeitlich wurden alle Planungsaufträge vergeben, im Rahmen des VgV-Verfahrens ein Konzeptentwurf prämiert und weiterentwickelt, der die ehemaligen eingeschossigen Gebäudeteile abbricht und durch einen modernen zweigeschossigen Holzbau ersetzt. Die zweigeschossigen, bestehenden Bereiche mit Unterkellerung bleiben dabei erhalten, können in die Gebäudeplanung wirtschaftlich ohne Veränderungen im Tragsystem integriert werden.

 

Gemäß Planungsauftrag vom 08.03.2022 wurde für die Neugestaltung der Kindertagesstätte ein Flächenbedarf von insgesamt 756 m² Hauptnutzfläche angesetzt und im VgV- Verfahren als Planungsgrundlage vorgegeben. Am 05.12.2022 wurde der Flächenbedarf von Amt 52 aufgrund pädagogischer und betrieblicher Anforderungen glaubhaft und schlüssig um 70 m² Hauptnutzfläche erhöht (Begründung s. Anlage 1) und in den weiteren Planungen und Kostenangaben berücksichtigt.

 

3. Planung /Objektdaten

Nach Abbruch des eingeschossigen Bestandes wird mit fast identischer, leicht verschobener Grundfläche ein 2-geschossiger Holzbau für die Hauptnutzflächen erstellt. Die Ausnutzung der bebauten Grundfläche erhöht sich dadurch erheblich.

Der bestehende 2-geschossige Massivbau mit Unterkellerung wird unter Verwendung der Tragstruktur für Nebenflächen, wie Küche, Putzräume, Toiletten, Schlaf- und Personalraum sowie Technik im Untergeschoss weiterverwendet, die Technik und Installation wird so kostenbewusst in diesem Bauteil konzentriert.

Vom Haupteingang auf der Westseite gelangt man in den Wartebereich, von welchem die im Erdgeschoss liegende Kinderkrippe und über die Treppe der im Obergeschoss angelegte Kindergarten erschlossen werden. Durch die klare Grundstruktur der Planung sind alle Bereiche leicht auffindbar.

Die Kinderkrippe besteht aus 2 Gruppen mit angegliederten Schlafräumen und zugeordneten Garderoben. Der Zugang zum Garten erfolgt direkt.

Der Kindergarten weist 4 Gruppen auf, welche jeweils über einen Gruppenraum einen Nebenraum und ein zugeordnetes Lager verfügen. Auch hier liegen die Garderoben im Flur. Auf der West- und Südseite ist ein Fluchtbalkon mit Außentreppen vorgelagert, welcher auch einen Zugang zum Garten ermöglicht.

Die gemeinsam genutzten Räume wie Speisesaal und Mehrzweckraum befinden sich am zentralen Eingangs- und Wartebereich im Erdgeschoss. Der Personalbereich und die Küchenanlieferung werden über einen separaten Zugang, räumlich vom Haupteingang getrennt, erschlossen. Auf der Ostseite, am öffentlichen Fußweg, entsteht ein gesonderter Nebeneingang um die Fremdnutzung von Teilen des Erdgeschosses (Mehrzweckraum und ggf. Speisesaal) zu ermöglichen.

Der Neubau wird in Holzrahmenkonstruktion auf massiver Bodenplatte mit Holzgeschossdecken erstellt. Nichttragende Innenwände werden in Leichtbauweise erstellt.

Der Altbau wird energetisch ertüchtigt. Die Dächer werden als Flachdächer mit extensiver Begrünung erstellt und mit einer PV-Anlage belegt.

 

Objektdaten :

Bruttogrundfläche :  1.710 m²

Nutzfläche :         1.025 m²

Bruttorauminhalt :   6.470 m³

 

4. Energiekonzept

Gemäß dem Leitbild Energie und Klima und den Zielsetzungen des Green Deal der Stadt Regensburg wird ein möglichst hoher Anteil erneuerbarer Energien eingesetzt.

Durch die sehr gut gedämmte Gebäudehülle beim Neubau und dem zu sanierenden Gebäudebereich, sowie einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen werden die Zielsetzungen für einen Effizienzhaus 40-Standard erreicht. Der erzeugte PV-Strom dient vorwiegend dem Eigenverbraucht. Die Wärmeerzeugung erfolgt durch eine Wärmepumpe.

 

5. Kosten und Finanzierung

Auf Grundlage der Vorentwurfsplanung wurde seitens der beauftragten Planungsbüros eine Kostenschätzung (Härtegrad 2) erstellt. Die voraussichtlichen Hochbaukosten inklusive Planung belaufen sich demnach auf ca. 6,5 Mio.€ ohne Außenanlagen und Freiflächen sowie ohne Möblierung und PV-Anlage. Die Fördermöglichkeiten für die PV-Anlage und die energetische Sanierung werden derzeit abgeklärt und ggf. in Anspruch genommen.

 

Somit ergeben sich für die Gesamtmaßnahme folgende Kostenansätze der einzelnen zu meldenden Haushaltsstellen (Härtegrad 2, Kostenschätzung):

 

Abbruchkosten, inkl. Planung   (Amt 64)     250.000,- €

Hochbaukosten, inkl. Planung  (Amt 64)   6.500.000,- €

inkl. Erschließung und fest verbauter Möblierungen 

Photovoltaikanlage, inkl. Planung   (Amt 64)        225.000,- €

Außenanlagen und Freiflächen   (Amt 67)        500.000,- €

Kosten für Ausstattung und Möblierung    (Amt 52)                 225.000,- €

Gesamtansatz:               7.700.000,- €

 

Von der Stadtkämmerei wird mitgeteilt:

 

Im gültigen Investitionsprogramm 2022 2026 ist die Maßnahme „Generalsanierung und Erweiterung der Kindertagesstätte Marienstraße“ (UA 4641/03) derzeit mit Gesamtkosten in Höhe von 6.438.000,--Euro zwar aufgeführt. Eingeplant sind in den Jahren 2023-2026 aufgrund des Härtegrades 1 jedoch nur Planungsmittel in Höhe von 600.000,--Euro sowie Abbruchkosten in Höhe von 200.000,--Euro.

Die Maßnahme wird im nächsten Investitionsprogramm 2023 2027 entsprechend der mitgeteilten Kostenschätzung (s.o.) zur Fortschreibung angemeldet.

Die Kosten für die Ausführung einschließlich Mehrkosten müssen im Rahmen der Aufstellung des Investitionsprogramms 2023 2027 im Rahmen des Investitionsgesamtvolumens der gültigen Finanz und Investitionsplanung mindestens kompensiert werden. Aufgrund der Ausführungen und Auflagen der Regierung der Oberpfalz in den Genehmigungen zum Haushaltsplan 2023 ist das Gesamtvolumen sogar insgesamt zu reduzieren, um zukünftig eine haushaltsrechtliche Genehmigung zu erhalten.

 

r die Maßnahme werden gem. Art. 10 BayFAG Fördermittel bei der Regierung der Oberpfalz beantragt.

 

6. Voraussichtliche zeitliche Abläufe

Bei einem störungsfreien Planungsablauf, sollen die Entwurfs- und Eingabeplanungen, sowie die nötigen Förderanträge im Sommer 2023 vorgelegt und eingereicht werden. Vorausgesetzt der Bereitstellung der benötigen finanziellen Baumittel, sollte eine Realisierung der Baumaßnahme im Zeitraum 2024 2025 darstellbar sein.

 

 


 

Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt / der Stadtrat beschließt:

 

Die Arbeiten und Planungen an der Kindertagesstätte Marienstraße werden entsprechend dem Bericht der Verwaltung und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel beschlossen und durchgeführt.

 

 


Anlagen:

- Anlage 1: Begründung der Erweiterung des Raumprogrammes

- Anlage 2: Lageplan, Grundrisse (EG; OG) und Ansicht AB Schretzenmayr vom 18.04.2023 

- Anlage 3: Klimavorbehalt vom 13.04.2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 202404-14_Begründung A52_ Vorschlag GE (7 KB)    
Anlage 4 2 230418-KMR-VPL-GRUNDRISS-ERDGESCHOSS (155 KB)    
Anlage 5 3 230418-KMR-VPL-GRUNDRISS-OBERGESCHOSS (133 KB)    
Anlage 6 4 230418-KMR-VPL_ANSICHT-NORD+SÜD (110 KB)    
Anlage 2 5 Anlage 3 Klimavorbehalt 2023-04-14 KIMAR (222 KB)