Vorlage - VO/23/20096/33  

 
 
Betreff: Erfrischungsgelder und Entgelte an Wahlhelfer
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Rechts- und Regionalreferent Dr. Boeckh
Federführend:Bürgerzentrum   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.07.2019 sind für alle Wahlen und Abstimmungen als Erfrischungsgeld für die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen, die Schriftführer/innen sowie für die bei Kommunalwahlen eingesetzten Beisitzer/innen, die bei der Auswertung der Stadtratswahl eine Sonderfunktion der EDV-Erfassung innehaben, 50 Euro bestimmt worden, genauso wie für sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind. Für die Funktionen als stellvertretende Schriftführer/innen und als Beisitzer/innen wurden 40 Euro bestimmt. Findet am Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöhte sich der jeweilige Betrag um 5 Euro.

Für ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, aber nicht zum Einsatz kommen, wurde für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro festgesetzt.

 

Bei den vergangenen Wahlen, war zu beobachten, dass die Gewinnung von Wahlhelfern sich immer schwieriger gestaltet. Die Bereitschaft zur Übernahme dieses Ehrenamtes ist in den vergangenen Jahren – besonders im Bereich der herausgehobenen Funktionen - deutlich zurückgegangen. Um die Bereitschaft in der Bevölkerung wieder zu steigern, soll das Erfrischungsgeld für alle Funktionen entsprechend erhöht werden.

 

Das Erfrischungsgeld wird deshalb für Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen, Schriftführer/innen und Beisitzer/innen, die bei der Auswertung der Stadtratswahl eine Sonderfunktion der EDV-Erfassung innehaben, von 50 Euro auf 70 Euro erhöht.

Für sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, verbleibt es bei 50 Euro.

Stellvertretende Schriftführer/innen und Beisitzer/innen erhalten anstatt 40 Euro nun 45 Euro. Findet am Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der jeweilige Betrag um 5 Euro.

 

Die Stadt Würzburg als Vergleichsstadt (ähnliche Größe, Struktur etc.) zahlt den Wahlhelfern bereits 80 Euro bzw. 60 Euro. Auch andere vergleichbare Städte wie Ingolstadt und Landshut haben ein höheres Erfrischungsgeld als die Stadt Regensburg aktuell.

 

Für die besonderen Funktionen als Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und für die Schriftführer/innen wird schon seit vielen Jahren ein höherer Betrag gewährt, um die Bereitschaft, sich für diese Funktionen freiwillig zu melden, zu erhöhen und auch die größere Verantwortung anzuerkennen.

 

Mit Ziffer 5 wird klargestellt, dass – wie auch bei allen Wahlen und Abstimmungen in der Vergangenheit – im Erfrischungsgeld eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro enthalten ist, um Reisekostenanträge mit Minimalbeträgen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung zu vermeiden.

 

Für die Landtags- und Bezirkswahl in diesem Jahr ergibt sich aufgrund der Erhöhung der Erfrischungsgelder gemäß Ziffer 1 und 2 eine finanzielle Mehrbelastung in Höhe von ca. 10.000 Euro. Außerdem ist mit einer Erhöhung der Erstattung des Landes im Bereich der Erfrischungsgelder zu rechnen, deren Höhe allerdings erst im Juli/August 2023 bekannt gemacht wird.             

 

 


 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Bei Wahlen und Abstimmungen werden folgende Entgelte festgelegt:

1) Die Wahlvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen und die Schriftführer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro.

2) Die stellvertretenden Schriftführer/innen und die Beisitzer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 45 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 50 Euro.

3) Sonstige Mitarbeiter/innen, die am Wahlwochenende außerhalb von Wahlvorständen im Einsatz sind, erhalten ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 55 Euro.

4) Bei den allgemeinen Kommunalwahlen erhalten Beisitzer/innen, die hinsichtlich der Auswertung der Stadtratswahl die Sonderfunktion der EDV-Erfassung innehaben, ein Erfrischungsgeld in Höhe von 70 Euro. Findet an einem Wahltag eine weitere Wahl oder Abstimmung statt, erhöht sich der Betrag auf 75 Euro.

5) Die nach den Nrn. 1) bis 4) gewährten Erfrischungsgelder beinhalten eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 5,00 Euro, die auf etwaige Reisekostenansprüche nach Bundes- oder Landesrecht angerechnet wird.

6) Ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die sich als Reserve für ausgefallene Wahlhelfer/innen am Wahlsonntag einsatzbereit halten, erhalten für ihre Unterstützung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für den Fall, dass sie nicht zum Einsatz kommen.