Vorlage - VO/23/20108/20  

 
 
Betreff: Mittelgenehmigungen gemäß Art. 66 und 67 GO für das Haushaltsjahr 2023
Entscheidungskompetenz Stadtrat der Stadt Regensburg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts-, Wissenschafts- und Finanzreferent Prof. Dr. Barfuß
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
10.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen geändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.05.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

 

 

Sachverhalt:

 

 

1.)   Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 06.04.2023 bis zum 19.04.2023 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt (Anlage 1).

 

Es entfallen auf den

Vermögenshaushalt insgesamt:              1.000.000,00 €

Vermögenshaushalt Verpflichtungsermächtigungen gesamt:              4.000.000,00 €.

 

 


 

 

  1. Der Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen empfiehlt, der Stadtrat entscheidet,

 

für den in der Anlage 1 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im

 

Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt              1.000.000,00 €

 

Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen –

   i .H. v. insgesamt              4.000.000,00 €

 

zu genehmigen.

 

Die Deckung erfolgt einerseits durch Minderausgaben sowie andererseits durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.

 

 


Anlagen: 1

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 MB_1_8809_95880_StR-11-05-2023_Anlage-1 (145 KB)