Sachverhalt:
1.) Beim Referat für Wirtschaft, Wissenschaft und Finanzen ist in der Zeit vom 06.04.2023 bis zum 19.04.2023 ein entscheidungsreifer Antrag im Vermögenshaushalt auf über- bzw. außerplanmäßige Mittel eingegangen, dessen Bewilligung nach der geltenden Geschäftsordnung für den Stadtrat aufgrund der Betragsgrenze von über 500.000 € je Haushaltsstelle und Haushaltsjahr in die Zuständigkeit des Stadtrates fällt (Anlage 1).
Es entfallen auf den Vermögenshaushalt insgesamt: 1.000.000,00 € Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – gesamt: 4.000.000,00 €.
für den in der Anlage 1 beschriebenen Einzelzwecke über- bzw. außerplanmäßige Mittel im
Vermögenshaushalt i. H. v. insgesamt 1.000.000,00 €
Vermögenshaushalt – Verpflichtungsermächtigungen – i .H. v. insgesamt 4.000.000,00 €
zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt einerseits durch Minderausgaben sowie andererseits durch Minder-Verpflichtungsermächtigungen.
Anlagen: 1
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