Vorlage - VO/08/3837/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009;
Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/07/2813/20
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

In den als Anlagen 1a und b beigefügten Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind die Anträge auf Gewährung von freiwilligen Leistungen 2009 enthalten, die bis auf die lfd. Nr. 10 der Liste Verwaltungshaushalt (Regensburger Tafel), die erst im Ausschuss für Soziales im Dezember vorberaten wird, bereits alle in den jeweiligen Fachausschüssen vorberaten worden sind.

 

Es gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

Bei den Zuschüssen im Kulturbereich wurden zur Ermittlung der Förderhöchstgrenzen die "Richtlinien für die Förderung der Freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg" angewandt.

Im Sozialhilfebereich wurden der Zuschussgewährung die "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale Initiativen" zugrunde gelegt.

 

Die aufgrund von Fördervereinbarungen und Delegationsverträgen zu leistenden Beträge sind den jeweiligen Vereinbarungen gemäß eingeplant.

 

 

Zu den Anlagen 1a und b:

 

Für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind Gesamtübersichten über die beantragten freiwilligen Leistungen mit den Vorschlägen der Fachausschüsse beigefügt, die nach Einzelplänen gegliedert sind.

 

Diese Gesamtübersichten spiegeln jedoch nur einen Teilbetrag der freiwilligen Leistungen wider, da sie nur die freiwilligen Leistungen umfassen, bei denen der beantragte Zuschuss vom Vorschlag der Verwaltung abweicht bzw. die im Jahr 2009 erstmals eingeplant sind.

 

Die beantragten Zuschüsse belaufen sich im Verwaltungshaushalt auf insgesamt
734.125,-- €.

 

Die Bewilligungsvorschläge gemäß Sammelliste Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 555.200,-- € und somit rd. 76 % der Antragssumme.

 

Die entsprechend der Bewilligungsvorschläge erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf 2009 eingestellt (s. Sammelliste Spalte “Differenz zwischen Vorschlag und HH-Ansatz 2009, die deshalb auf “0” steht).

 

Soweit sich bei Erbbauzinsen, Mieten und dergleichen Cent-Beträge ergeben, wird vorgeschlagen, diese auf volle € zu runden. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze ergeben.

 

Für den Vermögenshaushalt wurden heuer drei Anträge gestellt, die in Höhe von insgesamt 672.000,-- € zur Bewilligung vorgeschlagen werden.

 

 

Zu dem Verzeichnis der freiwilligen Leistungen (S. 2341 ff, Band II des Haushaltsplanes 2009 – Entwurf ) und der Liste der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 2801 ff, Band II des Haushaltsplanes 2009 – Entwurf):

 

Die in S. 2341 ff (Verzeichnis der freiwilligen Leistungen 2009 Band II) aufgeführten Beträge werden in der Liste der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten freiwilligen Leistungen (S. 2801 ff, Band II, blaue Seiten) erläutert.

Die Differenz zwischen der Endsumme der gesamten freiwilligen Leistungen des Verwaltungshaushaltes mit 5.096.850,-- € im obigen Verzeichnis und der Endsumme des Verwaltungshaushaltes mit 5.096.757,96 € in der o.a. Liste S. 2801 ff i.H.v. 92,04 € ist durch Aufrundungen im Haushaltsplan auf volle 50,-- € begründet.

 

Im Vermögenshaushalt beläuft sich die Endsumme der freiwilligen Leistungen auf

1.492.000,-- €.

 

 

Zu der Anlage 2:

 

Der Anstieg des Anteils der freiwilligen Leistungen im Vermögenshaushalt resultiert vor allem aus der Erhöhung der Sportfördermittel (HHSt. 5531.9880) um insgesamt 657.000,-- € zum Ausbau des Baseballstadions für die Weltmeisterschaft.

 

 

Finanzplanung:

 

Da die Haushaltssituation nach wie vor eine hohe Disziplin bei der Ausgabenplanung erfordert, um vorrangig die Pflichtaufgaben durchführen zu können, ist eine dauerhafte Beschränkung der freiwilligen Leistungen unabdingbar.

 

Bei der Finanzplanung der freiwilligen Leistungen (s. Verzeichnis der freiwilligen Leistungen S. 2341 ff, Band II des Haushaltsplanes 2009 – Entwurf) wurden deshalb die einzelnen Ansätze im Verwaltungshaushalt auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2008 eingeplant. Die Personalkostenförderung wurde ab 2009 mit einer Steigerung von 2 % jährlich hochgerechnet. Zusätzliche Mehrungen ergeben sich durch Defizitförderungen.

 

Im Vermögenshaushalt werden die freiwilligen Leistungen jährlich individuell bestimmt, sodass bei der Finanzplanung nur die jährlichen Pauschalansätze (z.B. im Bereich der Sport- und Wohnungsbauförderung) zugrunde gelegt werden können.

 

 

Freigabe:

 

Über die Freigabe der freiwilligen Leistungen 2009 soll Mitte des Jahres 2009 durch die zuständigen Stadtratsgremien entschieden werden.

 

Bei der Freigabe der freiwilligen Leistungen ist regelmäßig die Finanzsituation der Stadt zu berücksichtigen. Angesichts der akuten Finanzkrise kann derzeit nicht seriös prognostiziert werden, ob im kommenden Jahr die veranschlagten Einnahmen realisierbar sind.

Folglich kann frühestens im Juli 2009 endgültig entschieden werden, ob und in welcher Höhe die freiwilligen Leistungen 2009 tatsächlich freigegeben werden können. Insoweit ist herauszustellen, dass dem Vorbehalt der Freigabe deutlich höhere Bedeutung als in den Vorjahren zukommt. Ansprüche können mit dem aktuell vorliegenden Beschluss in keinem Fall begründet werden.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt /Der Stadtrat beschließt:

 

Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und b) sowie die in der “Liste der im Haushaltsplan 2009 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen” (Seite 2801 - 2816 des Haushaltsplanes 2009 - Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2009 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen.

 

Die Anlagen 1a und b sowie die Seiten 2801 - 2816 des Haushaltsplanes 2009, Band II (Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

?              Liste der im Haushaltsplan 2009 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (S. 2801 ff, Band II, blaue Seiten)

 

?              Zuschussanträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und b)

 

?              Übersicht über die freiwilligen Leistungen 1996 2009 (Anlage 2)

 

 

Stammbaum:
VO/07/2813/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2008; Freiwillige Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
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