Sachverhalt: In den als Anlagen 1a und b
beigefügten Sammellisten Verwaltungs- und Vermögenshaushalt sind die Anträge
auf Gewährung von freiwilligen Leistungen 2009 enthalten, die bis auf die lfd.
Nr. 10 der Liste Verwaltungshaushalt (Regensburger Tafel), die erst im Ausschuss
für Soziales im Dezember vorberaten wird, bereits alle in den jeweiligen
Fachausschüssen vorberaten worden sind. Es gelten die Allgemeinen
Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen der
Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Personen oder
Institutionen sowie die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien. Bei den Zuschüssen im Kulturbereich
wurden zur Ermittlung der Förderhöchstgrenzen die "Richtlinien für die
Förderung der Freien Kulturarbeit in der Stadt Regensburg" angewandt. Im Sozialhilfebereich wurden der
Zuschussgewährung die "Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen an
die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und an soziale
Initiativen" zugrunde gelegt. Die aufgrund von Fördervereinbarungen
und Delegationsverträgen zu leistenden Beträge sind den jeweiligen
Vereinbarungen gemäß eingeplant. Zu den Anlagen 1a und b: Für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt
sind Gesamtübersichten über die beantragten freiwilligen Leistungen mit den
Vorschlägen der Fachausschüsse beigefügt, die nach Einzelplänen gegliedert sind. Diese Gesamtübersichten spiegeln
jedoch nur einen Teilbetrag der freiwilligen Leistungen wider, da sie nur die
freiwilligen Leistungen umfassen, bei denen der beantragte Zuschuss vom
Vorschlag der Verwaltung abweicht bzw. die im Jahr 2009 erstmals eingeplant
sind. Die beantragten Zuschüsse belaufen
sich im Verwaltungshaushalt auf insgesamt Die Bewilligungsvorschläge gemäß
Sammelliste Verwaltungshaushalt betragen insgesamt 555.200,-- € und somit rd. 76
% der Antragssumme. Die entsprechend der
Bewilligungsvorschläge erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsplanentwurf
2009 eingestellt (s. Sammelliste Spalte “Differenz zwischen Vorschlag und
HH-Ansatz 2009, die deshalb auf “0” steht). Soweit sich bei Erbbauzinsen, Mieten
und dergleichen Cent-Beträge ergeben, wird vorgeschlagen, diese auf volle € zu
runden. Differenzen können sich durch Rundungen der jeweiligen Haushaltsansätze
ergeben. Für den Vermögenshaushalt wurden
heuer drei Anträge gestellt, die in Höhe von insgesamt 672.000,-- € zur
Bewilligung vorgeschlagen werden. Zu dem Verzeichnis der
freiwilligen Leistungen (S. 2341 ff, Band II des Haushaltsplanes 2009 –
Entwurf ) und der Liste der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten
freiwilligen Leistungen (S. 2801 ff, Band II des Haushaltsplanes 2009 –
Entwurf): Die in S. 2341 ff (Verzeichnis
der freiwilligen Leistungen 2009 Band II) aufgeführten Beträge werden
in der Liste der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten
freiwilligen Leistungen (S. 2801 ff, Band II, blaue Seiten) erläutert. Die Differenz zwischen der Endsumme
der gesamten freiwilligen Leistungen des Verwaltungshaushaltes mit 5.096.850,--
€ im obigen Verzeichnis und der Endsumme des Verwaltungshaushaltes mit 5.096.757,96
€ in der o.a. Liste S. 2801 ff i.H.v. 92,04 € ist durch Aufrundungen im
Haushaltsplan auf volle 50,-- € begründet. Im Vermögenshaushalt beläuft sich
die Endsumme der freiwilligen Leistungen auf 1.492.000,-- €. Zu der Anlage 2: Der Anstieg des Anteils der
freiwilligen Leistungen im Vermögenshaushalt resultiert vor allem aus der
Erhöhung der Sportfördermittel (HHSt. 5531.9880) um insgesamt 657.000,-- € zum
Ausbau des Baseballstadions für die Weltmeisterschaft. Finanzplanung: Da die Haushaltssituation nach wie
vor eine hohe Disziplin bei der Ausgabenplanung erfordert, um vorrangig die
Pflichtaufgaben durchführen zu können, ist eine dauerhafte Beschränkung der
freiwilligen Leistungen unabdingbar. Bei der Finanzplanung der
freiwilligen Leistungen (s. Verzeichnis der freiwilligen Leistungen S. 2341 ff,
Band II des Haushaltsplanes 2009 – Entwurf) wurden deshalb die einzelnen Ansätze
im Verwaltungshaushalt auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2008 eingeplant. Die
Personalkostenförderung wurde ab 2009 mit einer Steigerung von 2 % jährlich
hochgerechnet. Zusätzliche Mehrungen ergeben sich durch Defizitförderungen. Im Vermögenshaushalt werden die
freiwilligen Leistungen jährlich individuell bestimmt, sodass bei der
Finanzplanung nur die jährlichen Pauschalansätze (z.B. im Bereich der Sport-
und Wohnungsbauförderung) zugrunde gelegt werden können. Freigabe: Über die Freigabe der freiwilligen
Leistungen 2009 soll Mitte des Jahres 2009 durch die zuständigen
Stadtratsgremien entschieden werden. Bei der
Freigabe der freiwilligen Leistungen ist regelmäßig die Finanzsituation der
Stadt zu berücksichtigen. Angesichts der akuten Finanzkrise kann derzeit nicht
seriös prognostiziert werden, ob im kommenden Jahr die veranschlagten Einnahmen
realisierbar sind. Folglich
kann frühestens im Juli 2009 endgültig entschieden werden, ob und in welcher
Höhe die freiwilligen Leistungen 2009 tatsächlich freigegeben werden können.
Insoweit ist herauszustellen, dass dem Vorbehalt der Freigabe deutlich höhere
Bedeutung als in den Vorjahren zukommt. Ansprüche können mit dem aktuell
vorliegenden Beschluss in keinem Fall begründet werden. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt /Der Stadtrat
beschließt: Die in den beiliegenden Sammellisten Verwaltungs- und
Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und b) sowie die in der “Liste der im
Haushaltsplan 2009 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen” (Seite 2801
- 2816 des Haushaltsplanes 2009 - Entwurf) aufgeführten Zuschüsse für das
Haushaltsjahr 2009 werden gemäß der Berichtsvorlage beschlossen. Die Anlagen
1a und b sowie die Seiten 2801 - 2816 des Haushaltsplanes 2009, Band II
(Entwurf) sind Bestandteil dieses Beschlusses. Im Übrigen
gelten die Allgemeinen Richtlinien für die Bewilligung, Auszahlung und
Kontrolle von Zuwendungen der Stadt Regensburg an außerhalb der Stadtverwaltung
stehende Personen oder Institutionen (Allgemeine Zuwendungsrichtlinien) sowie
die für Einzelbereiche erlassenen besonderen Richtlinien.
Anlagen:
? Liste der im Haushaltsplan 2009 (Entwurf) veranschlagten freiwilligen Leistungen im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (S. 2801 ff, Band II, blaue Seiten)
? Zuschussanträge im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt (Anlagen 1a und b)
? Übersicht über die freiwilligen Leistungen 1996 – 2009 (Anlage 2)
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