Sachverhalt: Nach den seit 01.01.2007 geltenden
Städtebauförderungsrichtlinien teilt die Stadt ihren Förderbedarf im Rahmen der
Städtebauförderung für das Folgejahr mit einer Mittel-Bedarfsmitteilung der
Regierung der Opf. mit. Im Wesentlichen entspricht diese Bedarfsmitteilung der
bisherigen Programmanmeldung mit den vorgesehenen Maßnahmen. Die anliegende Bedarfsmitteilung 2009 zur Förderung der
Altstadtsanierung Regensburg durch Bund und Land beinhaltet Kosten für
vorbereitende Untersuchungen und begleitende Öffentlichkeitsarbeit der
Sanierung sowie für Ordnungsmaßnahmen einschließlich des Vollzugs des Sozialplanes,
und sonstige Kosten. Im Zuge der Um- und Neugestaltung öffentlicher Räume sind in
der Bedarfsanmeldung 2009 anteilige Kosten für die Ludwigstraße sowie für die
Rote-Hahnen-Gasse vorgemerkt, ebenso Planungskosten für die Neugestaltung des
Arnulfsplatzes und die Neuordnung des Donaumarktareals einschließlich der
Donauuferzone. Der nach den Städtebauförderungsrichtlinien auf die Stadt
entfallende Finanzierungsanteil des Gesamtvolumens i.H.v. 2.275.000.- € beträgt
40 v. H. der förderfähigen Kosten und beläuft sich demnach auf 910.000.- €. Die Anmeldung des Finanzhilfebedarfs 2009 ist innerhalb der
Stadtverwaltung mit der zuständigen Arbeitsgruppe Sanierung abgestimmt. 2. Finanzielle
Abwicklung und Auswirkungen: Die Finanzhilfen von Bund und Land betragen je 30% aus den
förderfähigen Kosten (zusammen 60%) Der verbleibende Anteil von 40%, das sind
wie oben dargestellt 910.000.- €, ist von der Stadt Regensburg zu tragen. Die aktuellen Anmeldungen der Städtebauförderungsmaßnahmen
für die Jahre 2009 bis 2012 (sh. Jahresantrag) umfassen folgende Beträge:
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des
Investitionsprogramms 2008-2012 ( vgl. insb. UA 6152/01 sowie UA 6366/01, UA
6408/02/03/04/ und UA 6417/02 ) bzw. im Entwurf des Haushaltsplanes 2009 ( vgl.
insb. HhSt. 0.6152.6551/6750 ) vorgesehen. Der Planungsausschuss empfiehlt/ der Verwaltungs- und
Finanzausschuss empfiehlt/ der Stadtrat beschließt: Der Jahresantrag 2009 zum Städtebauförderungsprogramm mit
einem Gesamtvolumen von 2.275.000.- € und einer Kostenbeteiligung der Stadt
Regensburg in Höhe von 910.000.- € wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bedarfsanmeldung 2009
einschließlich der Fortschreibung der Regierung der Oberpfalz vorzulegen.
Anlagen:
- Übersicht der Einzelmaßnahmen - Erläuterungen zur Bedarfsmitteilung
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