Sachverhalt: Die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) erbringt im
Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV)
auch im Jahr 2008 umfangreiche öffentliche Nahverkehrsleistungen Um die Leistungen erbringen und bei dringendem Bedarf auch
Optimierungen umsetzen zu können, bedürfen die RVV GmbH und in Folge die RVB
GmbH nach deren Wirtschaftsplänen im Ergebnis einer Verlustübernahme durch die
SWR GmbH. Der Freistaat Bayern gewährt der Stadt Regensburg - als
Aufgabenträger i.S.d. Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Bayern (BayÖPNVG) - für Zwecke des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs
(ÖPNV) im Wege der Festbetragsfinanzierung eine Zuweisung nach
Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 27 und 28 BayÖPNVG in Höhe von 1.160.000,00
€ (wie im Vorjahr). Die Zuweisung ist zweckgebunden. Die Mittel können insbesondere verwendet werden ·
zur vollständigen oder teilweisen Übernahme von
Vorhaltekosten der Verkehrsunternehmen, die in dem Gebiet des Aufgabenträgers
öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder erbringen, ·
zu Zahlungen an Verkehrsunternehmen wegen
gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen Personennahverkehr ·
zur teilweisen Abdeckung von
Investitionsaufwendungen für Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität und der
Optimierung des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs Die Mittelverwendung muss vollständig im laufenden
Haushaltsjahr, d.h. bis zum 31.12.2008, erfolgen. Zusätzlich zu den Zuweisungen des Freistaates ist im
laufenden Haushaltsjahr ein Eigenanteil i.H.v. von mindestens 331/3
% nachzuweisen. Im Ergebnis ergibt sich aufgrund den Festlegungen der
Bewilligungsauflagen und -bedingungen folgender „Mindest-Finanzierungsplan“:
*) Als Bestandteil der Eigenmittel der Stadt Regensburg,
kann –teilweise- der Verlust der RVB GmbH, der im „Querverbund“ über den
steuerlichen Ausgleich mit den Gewinnen der SWR GmbH - der RBB GmbH - der REWAG
& Co.KG abgedeckt wird, eingesetzt werden. (sog.
„Querverbundsmittel“) Aufgrund finanztaktischer Überlegungen ist beabsichtigt, die
Zuweisungen des Freistaates Bayern (in 2008: 1.160.000,00 €) vollständig
zwischen der Stadt Regensburg und der RVB GmbH zu verteilen, und für den
übersteigenden Mindestbetrag des Eigenanteiles (in 2008: 580.000,00 €) überwiegend
die sog. „Querverbundsmittel“ anzurechnen. Soweit die Mittel nicht für eigene Maßnahmen bzw.
Projekte der Stadt Regensburg oder andere Zwecke verwendet werden können, wird
der verbleibende Betrag im Wege eines Zuschusses oder einer Kapitaleinlage
(über die Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR)) an die Regensburger
Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) weitergeleitet. Die Mittel werden im Haushaltsjahr 2008 für folgenden
Maßnahmen bzw. Projekte (voraussichtliche Beträge) verwendet.
Der Zuschuss soll die Leistungsfähigkeit der Regensburger
Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) erhalten und stärken. Der Erfolgsplan 2008 der Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH
(RVB) weist ein ‚Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit‘ i.H.v. – 8.170 T€
(voraussichtliches Ergebnis – 6.751 T€) sowie ‚Aufwendungen für die Übernahme
der Verluste der Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV)‘ i.H.v. 8.795 T€
(voraussichtliches Ergebnis 8.642 T€) und ‚Erträge aus der Übernahme der
Verluste durch die Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR)‘ i.H.v. 8.221 T€
(voraussichtliches Ergebnis 6.803 T€) aus. Der Erfolgsplan 2008 der Regensburger Verkehrsverbund GmbH
(RVV) weist ein ‚Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit‘ i.H.v. – 14.541
T€ (voraussichtliches Ergebnis – 14.269 T€) für die Stadt Regensburg und den
Landkreis Regensburg aus, das von deren Verkehrsunternehmen abzudecken ist. Aufgrund des v.g. Sachverhalts wird vorgeschlagen, an die
Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) zur teilweisen Abdeckung des Defizits
des Jahres 2008 aus der Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen bzw.
von öffentlichen Nahverkehrsleistungen im allgemeinen öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) einen Zuschuss i.H.v. 750.000,00 € Bei der Haushaltsstelle 0.7920.7150 „Förderung des
öffentlichen Nahverkehrs - Zuschüsse für laufende Zwecke“ i.V.m. dem
Zweckbindungsring mit unechter und echter Deckungsfähigkeit „5792“ stehen im
Haushaltsplan 2008 Haushaltsmittel i.H.v. mindestens 750.000,00 € zur
Verfügung. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der
Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg gewährt der Regensburger
Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) einen Zuschuss von maximal 750.000,00 € zur
teilweisen Abdeckung des Defizits des Jahres 2008 aus der Erbringung von
gemeinwirtschaftlichen Leistungen bzw. von öffentlichen Nahverkehrsleistungen
im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach Maßgabe der Beschlussvorlage.
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