Vorlage - VO/08/3910/20  

 
 
Betreff: Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012;
Mittelfristige Finanzplanung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/07/2864/20
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

- A   1 -

 

Sachverhalt:

 

 

 

 

1.               Grundsätze und Ziele

 

1.1              Notwendigkeit und Zweck

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, ihrer Haushaltswirtschaft eine 5-jährige Finanzplanung zugrunde zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO, § 24 KommHV - Kameralistik -).

 

Die Finanzplanung ist ein wichtiges Instrument, um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern und den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen. Durch die Zusammenfassung künftiger Finanzvorgänge zu einem zeitlich - nach Einnahme- und Ausgabearten - geordneten System soll der Ausgleich künftiger Haushalte gewährleistet sein. Zu diesem Zweck stellt der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm den Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten in den kommenden Jahren dar. Nur so kann beurteilt werden, ob sich vorgesehene Investitionen auch in Zukunft mit der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde vereinbaren lassen.

 

1.2              Zeitraum

 

Die vorliegende Finanzplanung umfasst den Zeitraum der Jahre 2008 bis 2012.

 

1.3              Fortschreibung

 

Im Rahmen der Entscheidungen über den Haushaltsplan 2009 ist die am 29.11.2007 beschlossene mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2007 - 2011 fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen.

 

1.4              Orientierungsdaten

 

Bei der Aufstellung und Fortschreibung des Finanzplanes sollen gem. § 24 Abs. 3 KommHV - Kameralistik - die vom Bayer. Staatsministerium des Innern (BayStMdI) im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen auf der Grundlage der Empfehlungen des Finanzplanungsrates bekanntgegebenen Orientierungsdaten berücksichtigt werden. Das BayStMdI hat die Daten auf Basis auf der Steuerschätzung vom Mai 2008 mit Schreiben v. 02.07.2008 Nr. IB4 - 1512.5-9 mitgeteilt. Dabei hat es insbesondere darauf hingewiesen, dass die jährliche Neuverschuldung zu vermindern ist, soweit es die Finanzlage erlaubt, und der seit Jahren geforderte Konsolidierungskurs fortgesetzt werden soll.

 

Verwendung fanden insbesondere auch die Prognosen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen". Der Arbeitskreis hat in seiner Sitzung vom 05. bis 08. Mai 2008 turnusgemäß seine vorangegangene Steuerschätzung für den fünfjährigen Betrachtungszeitraum (bis zum Jahr 2012) überarbeitet und an die aktuellen konjunkturellen Erwartungen angepasst.

 

Vom 04. bis 05. November 2008 tagte der Arbeitskreis und aktualisierte seine Einschätzungen der Entwicklung der Jahre 2008 und 2009. Die neuen Prognosen konnten nicht mehr eingearbeitet werden, da die Finanzplanung zahlenmäßig am 10.10.2008 abgeschlossen werden musste. Allerdings wurde aufgrund der bekannten Entwicklung im Wirtschafts- und Finanzbereich bei den Ansätzen der beiden Haupteinnahmequellen, der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, von der Mai-Schätzung durch Abschläge abgewichen.

 

 

Diese Prognosen wurden durch Mitteilungen des Deutschen und des Bayerischen Städtetags sowie örtliche Schätzungen vervollständigt.

 

 

2.1              Rahmenbedingungen für die Finanzplanung 2008 bis 2012 der Kommunalen

              Körperschaften

 

Das Gespräch der kommunalen Spitzenverbände mit der Staatsregierung über den Finanzausgleich ist für den 27.11.2008 terminiert. Die Ansätze für die Schlüsselzuweisungen, die Krankenhausumlage etc. sind deshalb mit Unsicherheiten behaftet.

 

 

2.2              Bewertung des Finanzplanungsrates der wirtschaftlichen Lage

 

Der Finanzplanungsrat hat nach § 51 Haushaltsgrundsätzegesetz die Aufgabe, die Finanzplanung von Bund, Ländern und Gemeinden zu koordinieren. Seit dem In-Kraft-Treten des § 51 a Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) am 1. Juli 2002 spielt der Finanzplanungsrat auch eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Haushaltsdisziplin der öffentlichen Haushalte im Rahmen der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

 

In der 108. Sitzung am 02. Juli 2008 hat der Finanzplanungsrat festgestellt, dass die deutsche Wirtschaft deutlich besser in das Jahr 2008 gestartet sei als allgemein erwartet. Für den weiteren Jahresverlauf würden die Wirtschaftsdaten jedoch eine Verlangsamung der konjunkturellen Gangart anzeigen. Nicht zuletzt aufgrund der Reformen der letzten Jahre würde die Arbeitslosenzahl 2008 im Jahresdurchschnitt unter 3,5 Millionen sinken. Schließlich stellte der Finanzplanungsrat fest, dass es zur Konsolidierung aller öffentlichen Haushalte keine Alternative gäbe. „Denn geringere Schulden heute bedeuten größere Handlungsspielräume morgen.“

 

Quelle:

Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 02.07.2008

 

 

2.3              Jahresgutachten 2008/2009 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung:

 

„Die Finanzkrise meistern – Wachstumskräfte stärken“ überschrieben die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute ihr Herbstgutachten 2008/2009 für die deutsche Wirtschaft. Die exportorientierte deutsche Wirtschaft sei von der weltweiten Finanzkrise mittelbar berührt.

 

Da wichtige Handelspartner besonders stark von der derzeitigen Finanz- und Immobilienkrise betroffen sind und sich dadurch ungünstige außenwirtschaftliche Bedingungen ergeben, sei zumindest kurzfristig mit einer erheblichen Belastung der Realwirtschaft zu rechnen. „Während in diesem Jahr noch eine Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts von 1,7 v. H. erreicht wurde, erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2009 eine Stagnation der wirtschaftlichen Leistung. Hinter diesen Durchschnittswerten verbirgt sich eine im Quartalsvergleich rückläufige Entwicklung, die bereits im zweiten Quartal 2008 einsetzte und bis zum ersten Quartal 2009 anhalten wird.“

 

Die Wirtschaftsweisen fordern „deutliche Impulse zu einer Stärkung der internen Wachstumskräfte und der Binnennachfrage“. Gelobt wurde das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, durch das zusammen mit den Maßnahmen anderer Staaten die Gefahr des Zusammenbruchs des Finanzsystems gebannt worden sei.

 

Wie schon im vorjährigen Gutachten plädiert der Sachverständigenrat für Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und den Bildungsbereich, dabei insbesondere für die frühkindliche Förderung. Während die Institute in 2007 noch die weitere Schuldentilgung empfohlen hatten, befürworten sie nun vorübergehend m Rahmen einer konjunkturgerechten Wachstumspolitik ein höheres Staatsdefizit.

 

Quellen:

Pressemitteilung der Bundesregierung vom 12.11.2008

Jahresgutachten 2008/2009 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung; veröffentlicht am 12.11.2008

 

 

2.4              Regensburger Finanzplanung im Vergleich zur Einschätzung des Herbstgutachtens und des Ergebnisses der 108.Sitzung des Finanzplanungsrates

 

Die Stadt investiert nach wie vor umfangreich in die Verkehrsinfrastruktur und den Bildungsbereich und erhöht die Quote von Betreuungseinrichtungen von unter dreijährigen Kindern deutlich. In 2008 hat sich insbesondere aufgrund eines Anstieges der Gewerbesteuereinnahmen und des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer der voraussichtliche Gesamtabgleich gegenüber der vorhergehenden Finanzplanung um 33 Mio. € verbessert. Dies wird zur  Reduzierung des Schuldenzuwachses genutzt. Damit wird dem Koalitionsvertrag der Stadtratsfraktionen der CSU und der SPD Rechnung getragen, der bis zum Ende der Amtszeit des Stadtrates im Jahr 2014 eine Obergrenze von 350 Mio. € vorgibt. Ende 2012 wird ein Schuldenstand von 351,6 Mio. € erwartet, während die vorhergehende Finanzplanung für Ende 2011 einen Betrag von 423,7 Mio. € vorsah.

 

 

 

3.               Erläuterung der Eckwerte

 

Die beigefügten Tabellen (Anlage I) weisen die Entwürfe der Finanzplanungsansätze aus. In den Werten des Jahres 2008 sind die Ansätze des Nachtragshaushaltsplans eingearbeitet.

 

Für die städtischen Haushalte belaufen sich die Änderungsraten nach den Entwürfen wie folgt:

 

 

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

Verwaltungshaushalte *)

    2,1

    2,1

    1,7

   2,2

Vermögenshaushalte **)

   34,8

  - 8,4

- 18,4

  11,0

 

 

 

 

 

Gesamthaushalte

    9,3

  - 0,7

  - 3,3

   4,1

 

*)              Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes abzüglich innere Verrechnungen, kalkulatorische

              Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorischen Mieten, Zinsen für innere Darlehen,

              Zuführungen zum Vermögenshaushalt.

**)              Gesamtausgaben des Vermögenshaushaltes abzüglich Umschuldungen

 

In den Tabellen können sich bei den Summen aufgrund von Rundungen Abweichungen ergeben.

 

 

Das Wirtschafts- und Finanzreferat empfiehlt folgende Eckwerte für die mittelfristige Finanzplanung, die im Einzelnen erläutert und begründet werden:

 

 

3.1              Einnahmen des Verwaltungshaushalts

 

3.1.1              HGr. 0 = Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen

 

Grundlage für die Planungen der Stadt Regensburg sind grundsätzlich die Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom Mai 2008. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Finanzmarktkrise wurden in den Jahren 2009 und 2010 bei der Gewerbesteuer deutliche und beim Einkommensteueranteil ebenfalls nicht unerhebliche Abstriche gemacht. Für die Jahre 2011 und 2012 wurden die Änderungsraten der Mai-Schätzung übernommen. Wegen der abgesenkten Basis in 2009 und 2010 sind auch die Ansätze in den letzten beiden Jahren des Planungszeitraumes niedriger als es sich nach der Mai-Schätzung ergeben hätte.

Die Überarbeitung der Prognose des Arbeitskreises vom 04. bis 05. November 2008, die sich auf die Jahre 2009 und 2010 beschränkt, wurde erst nach Redaktionsschluss bekannt und konnte nicht mehr direkt, sondern durch die o. g. Abstriche tendenziell berücksichtigt werden.

 

 

Grundsteuer B  (Hebesatz: 395 v.H. seit 2004)

 

 

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai

  2,2

  2,1

  2,1

  2,0

Orientierungsdaten

  2,2

  2,1

  2,1

  2,0

städt. Finanzplanung

  2,2

  2,1

  2,1

  2,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

23,8

24,3

24,8

25,3

 

Im Haushaltsjahr 2008 sind 23,3 Mio. € eingeplant. Für die Jahre 2009 bis 2012 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2008 zugrunde gelegt.

 

Gewerbesteuer  (Hebesatz: 425 v.H. seit 1992)

 

 

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai

   4,2

5,8

5,9

7,2

Orientierungsdaten

   4,2

5,8

5,9

7,2

städt. Finanzplanung          (wegen der Rundung auf volle Mio. € weicht die tatsächliche Änderung ab)

-1,8

(-12,0 ggü. zugrunde gelegtem RE)

0,0

5,9

7,2

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

110

110

116

124

 

Gegenüber dem Ansatz 2008 mit 112 Mio. € liegt der Ansatz für 2009 (110 Mio. €) um 1,8 % niedriger. Allerdings wird ein Rechnungsergebnis von 125 Mio. € als Basis zugrunde gelegt worden. Wegen der Finanzkrise wurde der Ansatz gegenüber der unterstellten Basis um 12,0 % niedriger eingestellt.

Auch für 2010 wird von den Orientierungsdaten und der Mai-Schätzung abgewichen: gegenüber 2009 wird mit einer Stagnation kalkuliert. Für 2011 bis 2012 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2008 zugrunde gelegt (aufgrund der Rundung auf volle Mio. € ergeben sich teilweise Abweichungen).

 

Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer

 

 

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai

  1,9

  6,2

  6,5

  5,9

Orientierungsdaten

  1,9

  6,2

  6,5

  5,9

städt. Finanzplanung

-1,0

  5,2

  6,5

  5,9

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

56,8

59,8

63,7

67,5

 

Die Einkommensteuer wird mit 56,8 Mio. € um 0,6 Mio. € bzw. 1,0 % niedriger als 2008 veranschlagt. Zum einen ist abweichend von der Mai-Schätzung eine Stagnation (v. a. wegen der veranlagten Einkommensteuer) unterstellt worden. Zum anderen ist erwartet worden, dass die Sockelbeträge verändert werden und dabei ein Verlust von 1,0 % eintritt. Zwischenzeitlich wurde entschieden, dass die Sockelbeträge unverändert bleiben. Für die Jahre 2011 und 2012 werden die Steigerungsraten des AK Steuerschätzungen Mai 2008 zu Grunde gelegt.

 

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

 

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai

2,8

3,1

2,8

3,0

Orientierungsdaten

2,8

3,1

2,8

2,9

städt. Finanzplanung

2,8

3,1

2,8

3,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

9,6

9,9

10,2

10,5

 

Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer wird mit 9,6 Mio. € veranschlagt. Gegenüber dem Ansatz 2008 i. H. v. 9,36 Mio. € wird vom AK Steuerschätzung Mai 2008 eine Steigerung um 2,8 % prognostiziert. Für die Folgejahre fällt die Steigerung teilweise geringfügig höher aus.

 

Schlüsselzuweisungen

 

 

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

- 32,1

   4,7

- 2,2

  4,6

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

   8,5

   8,9

  8,7

  9,1

 

Das Rechnungsergebnis 2008 wird 12,5 Mio. € betragen.

 

Die Schlüsselzuweisungen werden mit 8,5 Mio. € und damit um 4,0 Mio. € niedriger als in 2008 eingeplant. Gegenüber der Finanzplanung 2007 – 2011 ist dies eine Verschlechterung um 1,3 Mio. €. Ursache ist das deutlich bessere Aufkommen der Gewerbesteuer in 2007, welches die Steuerkraft 2009 stärker erhöht.

Die Orientierungsdaten geben keine Anhaltspunkte für die örtlichen Ansätze. Diese werden gebildet aufgrund der Bestimmungen des Finanzausgleichs und damit im wesentlichen durch Gegenüberstellung der Steuerkraftmesszahlen und der Ausgangsmesszahlen (Bedarfsansatz), die vielfältigen Einflussfaktoren unterliegen, was zu Unsicherheiten bei der Ansatzbildung führt.

In den Jahren 2010 bis 2012 steigen die Ansätze leicht auf 8,7 bis 9,1 Mio. €.

 

Familienleistungsausgleich

 

Der Freistaat Bayern leitet seinen erhöhten Anteil am Umsatzsteueraufkommen im Rahmen des Familienleistungsausgleiches, soweit Ausfälle beim Einkommensteueranteil der Gemeinde anfallen, voll an die Kommunen weiter.

 

 

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai

2,8

3,1

2,8

3,0

Orientierungsdaten

2,8

3,1

2,8

2,9

städt. Finanzplanung

2,8

3,1

2,8

3,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

4,28

4,42

4,54

4,68

 

Grunderwerbsteuer

 

 

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

 

 

 

 

 

AK Steuerschätzungen Mai

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

Orientierungsdaten

  k. A.

  k. A.

  k. A.

  k. A.

städt. Finanzplanung

  0,0

  0,0

  0,0

  0,0

 

 

 

 

 

Ansätze in Mio. €

  6,5

6,5

6,5

6,5

 

Das Rechnungsergebnis 2008 wird den HH-Ansatz mit 6,5 Mio. € leicht überschreiten. Eine Prognose ist aber kaum möglich, da die monatlichen Eingänge zwischen - 0,3 und 2,1 Mio. € sehr stark schwanken.

Die Ansätze in 2009 bis 2012 werden gleichbleibend mit 6,5 Mio. € gebildet.

 

 

3.1.2              HGr. 1  =  Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb

 

Die Einnahmen dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2009 durch Einzelberechnung ermittelt. Für 2009 steigen die Einnahmen gegenüber dem Vorjahr um 5,2 Mio. € (3,16 %) auf nunmehr 171,2 Mio. €. Die bedeutendsten Änderungen gegenüber 2008 sind: Bei Gr. 16, Erstattungen von Ausgaben des Verwaltungshaushaltes (+2,1 Mio. €), steigen die Gastschulbeiträge bei den Berufsschulen um 0,7 Mio. €, die Inneren Verrechungen um 0,5 Mio. €, die Förderung der Krabbelstuben um 0,4 Mio. € und 0,4 Mio. € werden die Ablöse des Freistaates Bayern an die Stadt für die Übernahme des Betriebs sowie der Unterhaltung und der teilweisen Erneuerung der neu zu errichtenden Hochwasserschutzanlagen an Donau und Regen angesetzt.

 

Für die Planungsjahre 2010 - 2012 wurden die Ansätze durch globale Hochrechnung mit 1,0 % ermittelt, was erfahrungsgemäß ein hinreichendes und zulässiges Verfahren für die Finanzplanung ist. Abweichend davon wurden entsprechend der Planung der korrespondierenden Ausgaben die Einnahmen aus Inneren Verrechnungen um jeweils 2,0 % sowie für die Leistungsbeteiligung bei Leistungen für Unterkunft und Heizung an Arbeitssuchende um jeweils 1,5 % gesteigert und die Einnahmen der kostenrechnenden Einrichtungen individuell ermittelt.

Insgesamt steigen die Einnahmen der HGr. 1 in 2010 bis 2012 um 1,0 bis 1,9 %.

 

 

3.1.3              HGr. 2 = Sonstige Finanzeinnahmen

 

An sonstigen Finanzeinnahmen sind insgesamt rd. 42,8 Mio. € veranschlagt, was im Vergleich zum Haushaltsjahr 2008 eine Erhöhung von rd. 2,4 Mio. € bedeutet (6,0 %). Bereinigt man zur besseren Vergleichbarkeit die Veranschlagungen der Hauptgruppe 2 zunächst um die gesamten Zuführungen der Gruppe 28, so sinken die sonstigen Finanzeinnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 2,3 Mio. € bzw. 5,7 %.

Die Ansätze für 2009 wurden durch Einzelberechnung gebildet. Für die Jahre 2010 bis 2012 wurden die Zinseinnahmen (Gr. 20), die Konzessionsabgabe (Gr. 22), die Schuldendienstbeihilfen (Gr. 23), die kalkulatorischen Kosten (Gr. 27) und die Zuführungen vom Vermögenshaushalt (Gr. 28) einzeln ermittelt. Die Ansätze der übrigen Gruppen wurden pauschal hochgerechnet, wobei die Steigerungsraten entsprechend den korrespondierenden Ausgabegruppen verwendet wurden. Somit wurden in den Jahren 2010 bis 2012 bei den Gr. 24 und 25 die Erstattungen für Sozialhilfeleistungen mit jeweils 1,5 % und  für Jugendhilfeleistungen mit jeweils 2,0 % mehr veranschlagt.

 

 

 

3.2              Einnahmen des Vermögenshaushalts

 

3.2.1              Gr. 31 = Entnahme aus der Rücklage

 

Die allgemeine Rücklage (ohne zweckgebundene Rücklagen: fiduziarische Stiftungen, Parkhäuser, -plätze, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung, Budgetrücklagen) wird nach Abschluss des Haushaltsjahres 2008 einen Stand von 28,4 Mio. € aufweisen. Die Mindestrücklage nach § 20 KommHV - Kameralistik - i.H.v. ca. 4,28 Mio. € wird somit um 24,1 Mio. € überschritten. In den Jahren 2009 und 2010 werden insgesamt 12,9 Mio. € zur Finanzierung von Investitionen verwendet.

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Stand am Jahresanfang

36,83

28,38

21,88

15,48

15,48

Netto-Zuführung (+)

Netto-Entnahme (-)

 

  - 8,45

 

- 6,50

 

- 6,40

0,0

0,0

Stand am Jahresende

28,38

21,88

15,48

15,48

15,48

Mindestrücklage

   4,28

4,43

4,47

4,44

4,51

freie Rücklage

    24,10

17,46

11,01

11,04

10,98

 

 

Die Mindestrücklage wird in allen Jahren des Finanzplanungszeitraumes überschritten. Die übersteigenden Beträge sind zur Abdeckung eventueller Risiken, u. a. im Finanzausgleich, vorgesehen.

 

 

3.2.2              Gr. 34  =              Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens

 

Bei dieser Gruppe sind fast ausschließlich Grundstücksverkäufe (UGr. 340) eingeplant.

Diese Ansätze erhöhen sich im Haushaltsjahr 2009 gegenüber 2008 um 1,9 Mio. € auf 12,8 Mio. €.

 

Darin sind u.a. in 2008 1,6 Mio. € und in 2009 0,5 Mio. € für interne Verrechnungen von Grunderwerbsaufwendungen für öffentliche Einrichtungen im Gebiet der ‚Entwicklungsmaßnahme Burgweinting’ (2008: „Breitensportanlage“ – 2009: „Kindergarten“) enthalten.

In den Jahren 2008 bis 2012 ist im Gebiet der „Entwicklungsmaßnahme Burgweinting“ (HhSt. 6157.3400) die Abgabe von weiteren Flächen an Wohnungsbauinteressenten u.a. im „Baugebiet ‚Burgweinting – Nordwest’ - WOHNEN III“ und „Baugebiet ‚Burgweinting – Mitte’ - WOHNEN II“ (insb. 2008 und 2009) vorgesehen sowie die Veräußerung von weiteren Arealen im „Gewerbe- und Industriegebiet ‚Burgweinting – Süd bzw. – Ost’“ beabsichtigt.

 

Die Einnahmen in den Jahren 2010 mit 2012 bewegen sich zwischen 9,5 Mio. € und 7,2 Mio. €.

 

3.2.3              Gr. 35  =              Beiträge und ähnliche Entgelte

 

Der Ansatz für das Haushaltsjahr 2009 erreicht mit 5,2 Mio. € im Gegensatz zu 2008 mit 4,5 Mio. € einen leicht höheren Wert.

 

Ab 2010 wird mit Beiträgen zwischen 5,4 Mio. € und 4,9 Mio. € kalkuliert.

 

 

3.2.4              Gr. 36  =              Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und Investitions-

förderungsmaßnahmen

 

Die Einnahmen dieser Gruppe beziehen sich hauptsächlich auf die Zuweisungen für Maßnahmen des Investitionsprogramms. Bei der Ansatzbildung wurden in der Regel die optimal erreichbaren Zuschüsse eingestellt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die prozentualen Anteile der Zuweisungen an den Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen des neuen Finanzplanes dargestellt:

 

Finanzplanungsjahr

2008

2009

2010

2011

2012

 

 

 

 

 

 

Zuweisungen und Zuschüsse

(in Mio. €)

13,6

26,3

19,7

13,8

27,4

Finanzierungsquote

(in %)

17,8

24,5

19,7

17,4

31,0

 

 

Die Änderung der Finanzierungsquote in 2009 gegenüber 2008 ist überwiegend damit zu begründen, dass die Finanzierungsquote bei den beiden volumenstärksten Einzelplänen, dem Einzelplan 2 „Schulen“ von 30,9 % auf 25,2 % sinkt sowie dem Einzelplan 6 „Bau- und Wohnungswesen, Verkehr“ von 21,4 % auf 47,1 % steigt.

 

Die hohen Beträge und die höheren Finanzierungsquoten ab dem Jahr 2009, insb. in den Jahren 2009 und 2012, sind im wesentlichen aufgrund der Einstellung von höheren Fördersätzen und von sog. ‚ersten’ Zuschussraten (mit der 1. Rate können auch die Zuweisungen u.a. auch für bereits vorher angefallene Grunderwerbsaufwendungen u.ä. abgerufen werden) für die beiden Großprojekte (‚Sonderinvestitionen’) ‚Ostumgehung’ (Baubeginn (vsl. 2009)) und ‚Sallerner Regenbrücke mit Nordgaustraße’ (Baubeginn ‚BA Süd’ (2008) bzw. ‚BA Nord’ (vsl. 2012)) bedingt.

 

 

3.2.5              Gr. 37  =  Einnahmen aus Krediten

 

Die ab 2008 eingeplanten Nettoneuverschuldungen schwanken zwischen 0,0 Mio. € (2008) und 29,2 Mio. € (2010); sie gliedern sich wie folgt:

 

 

2008

 

2009

2010

2011

2012

Summe

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeiner Haushalt

-5,12

12,34

21,35

11,16

-0,26

  39,47

davon allgemeiner Haushalt ohne Sonderinvestitionen

 

-10,58

9,71

14,11

6,54

-2,19

   17,58

davon für die Großprojekte („Sonderinvestitionen“) Sallerner Regenbrücke und Ostumgehung

5,47

2,63

7,24

4,62

1,94

  21,89

Kostenrechnende      Einrichtungen

5,12

9,46

7,86

5,60

7,16

  35,18

Insgesamt

0,0

21,8

29,2

16,75

6,9

74,65

Abweichend von der Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan 2008 ist aufgrund höherer Einnahmen aus der Gewerbesteuer eine außerordentliche Tilgung von 10,0 Mio. € möglich. Berücksichtigt man diesen Schuldenabbau, so beläuft sich die Nettoneuverschuldung im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 auf 12,9 Mio. €. Die gesamte Nettoneuverschuldung (incl. a.-o. Tilgung) beträgt 64,65 Mio. €. Im Finanzplan 2007 - 2011 war mit 116,95 Mio. € ein deutlich höherer Schuldenzuwachs (52,3 Mio. € mehr) vorgesehen. Alleine im Haushaltsjahr 2008 ergibt sich eine Senkung um 33,0 Mio. €.

 

Zu berücksichtigen ist, dass der Entwurf des neuen Investitionsprogrammes 2008 – 2012 Maßnahmen mit einem Umfang von 345,35 Mio. € vorsieht, während das vorhergehende IP Ausgaben von 366,9 Mio. € enthielt. Der Kreditbedarf der kostenrechnenden Einrichtungen schwankt zwischen 5,1 und 9,5 Mio. € und der des allgemeinen Haushaltes mit Beträgen zwischen -5,1 (bzw. -15,1 incl. der a.-o. Tilgung)  und 21,4 Mio. €. Mit 21,9 Mio. € entfallen 29,3 % des Schuldenzuwachses auf die Großprojekte („Sonderinvestitionen“) für die Verkehrswege. Am Ende der Planungsperiode erreicht die Verschuldung den Wert von 351,6 Mio. €. (In der Finanzplanung 2007 – 2011 hätten die Schulden am Ende des Jahres 2011 einen Stand von 423,7  Mio. € erreicht.) Damit wird die im Koalitionsvertrag festgelegte Obergrenze der Verschuldung i. H. v. 350 Mio. € bereits Ende 2012 leicht überschritten. In den Jahren 2013 und 2014 dürfen keine weiteren Schulden eingegangen werden, um diese Grenze einhalten zu können..

 

 

 

3.3                            Ausgaben des Verwaltungshaushalts

 

3.3.1              HGr. 4  =  Personalausgaben

 

Entwicklung der Personalausgaben von 2008 bis 2012

 

Jahr

Personalausgaben

Änderung ggü. Vorjahr

 

 

 

 

 

Anteil am Verwaltungs-

 

Absolut

relativ

haushalt

in Mio. €

in Mio. €

in %

in %

 

 

 

 

 

2008

   134,0 *)

6,1

4,77

30,4

2009

139,2

5,2

3,88

31,3

2010

142,0

2,8

2,01

31,7

2011

144,8

2,8

1,97

31,5

2012

147,7

2,9

2,00

31,0

 

 

*)  Ansatz gem. Nachtragshaushaltsplan

 

Für 2009 werden Personalausgaben i. H. v. 139,2 Mio. € erwartet. Dies bedeutet gegenüber dem HH-Ansatz 2008 eine Erhöhung um 5,2 Mio. € oder 3,88 %. Auf die Darstellung der Ermittlung bei Hauptgruppe 4 wird verwiesen.

 

Der Stellenplan 2009 sieht für die Stadtverwaltung eine Mehrung um 48,47 Stellen gegenüber dem Stellenplan 2008 vor. Davon sind allerdings 20 Stellen für Beamte auf Probe als sog. Verfügungsstellen enthalten. Auf Grund einer Gesetzesänderung sind seit 01.04.2009 für Beamte auf Probe Planstellen einzurichten. Somit beträgt die tatsächliche Stellenmehrung 28,47 Stellen. Davon sind 7,0 Stellen für den Kommunalen Ordnungsservice beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr.

 

Für die Jahre 2010 ff wird jeweils von einer Steigerung um 2,0 v. H. ausgegangen.

 

3.3.2              HGr. 5/6  =  Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand

 

Die Ausgaben dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2009 durch Einzelberechnung und für die Folgejahre grundsätzlich durch globale Hochrechnung von jährlich 2,0 v.H. gebildet. Individuell ermittelt sind die kalkulatorischen Ausgaben sowie die Ausgaben der kostenrechnenden Einrichtungen.

 

Im Jahr 2009 nimmt der Sachaufwand um insgesamt 0,1 v. H. ab. Für die Jahre 2010 bis 2012 schwankt die Steigerungsrate zwischen 1,3 und  1,7 v. H..

 

 

3.3.3              HGr. 7  =  Zuweisungen und Zuschüsse

 

Die Ansätze dieser Hauptgruppe wurden für das Haushaltsjahr 2009 durch Einzelberechnung ermittelt und für die Folgejahre weitgehend durch globale Hochrechnung. Gegenüber 2008 erhöht sich im Jahr 2009 der Gesamtbetrag um 1,0 Mio. € auf 48,9 Mio. €.

 

Bei Gruppe 70 nehmen die Zuschüsse für Krabbelstuben freigemeinnütziger Träger um 0,65 Mio. € zu. Die Ansätze für Sozial- und Jugendhilfe (Gr. 73 – 79) wurden um 0,21 Mio. € höher eingeplant. Die Ausgaben der Jugendhilfe steigen um rd. 0,55 Mio. €. Bei den Ausgaben der Sozialhilfe und den sonstigen Hilfen im sozialen Bereich ist ein Rückgang von 0,33 Mio. € zu verzeichnen. Ab 2010 werden die Ansätze für die Jugendhilfe mit jährlich 2,0 % fortgeschrieben, die der Sozialhilfe mit jährlich 1,5 %.

 

 

3.3.4              HGr. 8  =  Sonstige Finanzausgaben

 

Die durch Einzelberechnung/Schätzung ermittelten Ausgabeansätze dieser Hauptgruppe umfassen die Zinsausgaben, die Gewerbesteuer- und Bezirksumlage, die Deckungsreserve, die Verlustabdeckung für die Regensburg Senioren Stift gGmbH, die Regensburg Tourismus GmbH, das Theater Regensburg und die Regensburger Badebetriebe sowie die Zuführung an den Vermögenshaushalt. Die Änderungsraten dieser Ausgabenhauptgruppe schwanken zwischen – 2,8 % (2009) und 9,5 % (2012). Die Änderungsraten werden vor allem bestimmt durch:

- kontinuierlich steigende Zinsausgaben

- den Anstieg der Gewerbesteuerumlage

- den Rückgang der allgemeinen Zuführung von 2008 bis 2010 und dem anschließenden  kontinuierlichen Anwachsen.

 

Die Zinsausgaben sind abhängig von den erwarteten Kapitalmarktverhältnissen und der Nettoneuverschuldung. Angesichts des vorgesehenen Schuldenzuwachses steigen die Zinsausgaben auf Basis der derzeitigen Kreditkonditionen wie folgt:

                                                        2008:              12,7 Mio. €                                                        2010:              13,8 Mio. €

                                                                                                                                            2011:              14,9 Mio.

                                                        2009:              12,5 Mio. €                                                        2012:              15,4 Mio. €

 

 

 

Gewerbesteuerumlage

 

Die Umlage wurde entsprechend dem für das jeweilige Jahr geschätzten Gewerbesteueraufkommen ermittelt.

 

Von folgenden Umlagesätzen ist nach der aktuellen Rechtslage auszugehen (Vervielfältiger für 2009: 65 v.H.):

 

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

 

%

%

%

%

%

 

 

 

 

 

 

„Normal“-Umlage

38

38

38

38

38

 

 

 

 

 

 

Erhöhung infolge

 

 

 

 

 

a) Gewerbekapitalsteuer-Abschaffung

6

6

6

6

6

b) Steuersenkungsgesetz

32

32

32

32

32

c) Fonds Deutsche Einheit

6

6

6

5

5

d) Solidarpakt (II)

29

29

29

29

29

 

 

 

 

 

 

Senkung infolge

 

 

 

 

 

Gewerbesteueränderungsgesetz

-38

-38

-38

-38

-38

Unternehmensteuerreformgesetz 2008

-8

-6

-3

-3

-3

 

 

 

 

 

 

Gesamt-Vervielfältiger

65

67

70

69

69

 

 

 

 

 

 

dazu notwendige Ausgabeansätze der Gewerbesteuerumlage ( in Mio. €)

19,3

17,4

18,1

18,8

20,1

 

 

Gegenüber dem Finanzplan 2007 – 2011 beträgt der Vervielfältiger für den Fonds Deutsche Einheit in 2010 nun 6 statt 5 Punkte. Weitere Änderungen sind nicht zu verzeichnen.

 

 

Die Bezirksumlage beträgt 2009 22,2 Mio. € bei einem unverändertem Umlagesatz von 14,4 v. H. (2008: 21,02 Mio. €). Diese Steigerung beruht auf dem Anstieg der Steuereinnahmen in 2007 (v. a. des Einkommensteueranteils), der die Umlagekraft der Stadt in 2009 um 5,6 % erhöht. Die Umlagekraft der kreisfreien Städte und der Landkreise der Oberpfalz hat um 11,6 % zugenommen Die Bezirksumlage wird 2010 bis 2012 mit Beträgen von 21,7 bis 22,9 Mio. € eingeplant.

 

 

Die allgemeine Zuführung zum Vermögenshaushalt nimmt in den Jahren 2008 bis 2010 von 25,4 Mio. € auf 13,9 Mio. € ab. Dies liegt v. a. daran, dass die Gewerbesteuer in 2008 mit 112 Mio. € veranschlagt ist und in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 110 Mio. € erwartet werden. Diese Stagnation der Haupteinnahme führt bei gleichzeitigem Anstieg der Ausgaben zu einer Reduzierung des Überschusses des Verwaltungshaushaltes und damit der Zuführung an den Vermögenshaushalt. In den Jahren 2011 und 2012 sind deutliche Zuwächse bei der Gewerbesteuer eingeplant, was zu einem Anstieg der Zuführung führt. Mit 26,4 Mio. € wird 2012 das Niveau des Nachtragshaushaltsplanes 2008 leicht übertroffen. Bei einer im Vergleich dieser beiden Jahre um 1 Mio. € höheren Mindestzuführung wird eine freie Spitze von 17,9 Mio. € in 2012 erreicht. Während des gesamten Finanzplanungszeitraumes werden Mehrzuführungen zwischen 6,8 und 18,2 Mio. € erwartet, die der Eigenfinanzierung dienen.

 

Die Mindestzuführung nimmt 2010 gegenüber 2009 ab, weil in 2009 Darlehen auslaufen, die höhere Tilgungsraten haben.

 

Zur Aufteilung in die allgemeine und die zweckgebundenen Zuführungen wird auf Anlage I verwiesen.

 

 

 

 

 

 

2008

2009

2010

2011

2012

 

 

 

 

 

 

 

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

Mio. €

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Zuführung

25,40

20,10

13,90

17,90

26,10

Mindestzuführung

  7,20

  7,48

  7,14

  7,30

  8,17

Mittel für Eigenfinanzierung

18,20

12,62

  6,76

10,60

17,93

 

 

Die allgemeine Deckungsreserve beträgt 2009 481.950 €, in den Jahren 2010 bis 2012 beträgt sie zwischen 441.350 € und 530.550 €.

 

 

 

 

3.4                            HGr. 9 = Ausgaben des Vermögenshaushaltes

 

93, 94 - 96 = Vermögenserwerb, Baumaßnahmen

 

Auf den Entwurf des Investitionsprogrammes 2008 bis 2012 wird verwiesen.

 

 

97 = Tilgung von Krediten

 

Die Ausgaben dieser Gruppe entwickeln sich entsprechend den vorhandenen Tilgungsplänen des Schuldenstandes unter Berücksichtigung der eingeplanten Nettoneuverschuldung. Auf die beigefügte Anlage III darf verwiesen werden.

 

Die ordentlichen Tilgungen sind regelmäßig durch Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt zu decken. Dies ist in allen Jahren (2008 bis 2012) möglich.

 


4.              Abschließend kann festgehalten werden:

 

 

 

a) Die gesamtwirtschaftliche Lage hat sich signifikant verschlechtert. Deutschland ist im Laufe des Jahres 2008 in eine Rezession geraten. Die Einschätzungen hinsichtlich Dauer und Auswirkungen sind uneinheitlich. Auch die Auswirkungen auf die städtischen Finanzen sind deshalb nur sehr vage abzuschätzen. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Einnahmesituation deutlich verschlechtert und das vorgesehene Investitionsprogramm 2008 – 2012 nicht in dieser Form umgesetzt werden kann, Einschnitte bei freiwilligen Leistungen und Pflichtaufgaben könnten notwendig werden.

 

b) Die Gewerbesteuer wird 2008 eine Größenordnung von 125 Mio. € erreichen und damit das Rechnungsergebnis 2007 (118,6 Mio. €) übertreffen. Mit 110 Mio. € in den Jahren 2009 und 2010 werden 12 % weniger als für 2008 erwartet veranschlagt. Dennoch bedeutet dies gegenüber der Finanzplanung 2007 – 2011 für 2009 eine Verbesserung um 6 Mio. € und für 2010 eine Reduzierung um 1 Mio. €. Ab 2011 wird mit deutlichen Zuwächsen gerechnet. Voraussetzung dafür ist, dass die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise bis dahin überwunden wird.

 

c) An Leistungen des Landes aus der Umsetzung des IV. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV-Ausgleich) werden in 2009 3,0 Mio. € und in den Folgejahren je 2,5 Mio. € eingeplant.

 

d) Die Personalkosten im Jahr 2009 erhöhen sich auf 139,2 Mio. € und damit gegenüber 2008 um 5,2 Mio. € oder 3,88 %. Davon entfallen 1,1 Mio. € auf Stellenneuschaffungen, darunter 7,0 Stellen für den Kommunalen Ordnungsservice. Gegenüber der bisherigen Finanzplanung werden in 2009 bis 2011  jährlich zwischen 5,2 und 6,8 Mio. € mehr veranschlagt. Dies liegt auch daran, dass nun mit jährlichen Steigerungsraten von 2,0 % statt 1,5 % gerechnet werden muss.

 

e) Die Ausgaben der Jugendhilfe steigen 2009 um 0,55 Mio. € bzw. 4,9 % auf 11,7 Mio. €. Nach rasanten Anstiegen von 10 bis 15 % in der Vergangenheit wurde hier ein hohes Niveau erreicht. Ab 2010 werden Erhöhungen um jährlich 2,0 % vorgesehen. Die Ausgaben der Sozialhilfe sind leicht rückläufig (-2,5 %). Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung wird ab 2010 mit Steigerungen von jährlich 1,5 % kalkuliert. Zuschüsse für Krabbelstuben freigemeinnütziger Träger werden 2009 um 0,65 Mio. € höher eingeplant.

 

f) Die allgemeine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt bewegt sich zwischen 13,9 und 26,1 Mio. €. Durch eine freie Spitze von 6,8 bis 18,2 Mio. € liefert der Verwaltungshaushalt nennenswerte Finanzierungsbeiträge für Investitionen.

 

g) Das Volumen des Investitionsprogrammes sinkt um 21,5 Mio. Euro auf 345,35 Mio. €. Die Schwerpunkte liegen bei Bau- und Wohnungswesen, Verkehr mit 154,3 Mio. € und dem Schulbereich mit 61,8 Mio. Euro. Die Zuwendungen und Beiträge nehmen um 17,7 Mio. € auf 121,5 Mio. € ab. Während im Finanzplan 2007 – 2011 für 2008 eine Nettokreditaufnahmen von 23,0 Mio. € vorgesehen war, wird nun im Haushaltsvollzug mit einem Schuldenabbau von 10,0 Mio. € gerechnet. In den Jahren 2009 mit 2012 ist ein Schuldenzuwachs von 74,65 Mio. € erforderlich. Im Zeitraum 2009 – 2011 wird mit einem um 15,5 Mio. € geringerem Kreditbedarf als in der vorhergehenden Finanzplanung gerechnet. Am Ende der Planungsperiode (2012) erreicht die Verschuldung den Wert von 351,6 Mio. €. Nach der Vorgabe des Koalitionsvertrages, dass die Verschuldung 350 Mio. € nicht übersteigen darf, bedeutet dies, dass in den Jahren 2013 und 2014 ein ausgeglichener Haushaltsplan erreicht werden muss.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Finanzplan 2008  - 2012 mit den in Anlage I angegebenen Zahlen wird beschlossen.

Anlagen:

 

Anlagen:

 

Finanzplan 2007 – 2011

 

Netto-Neuverschuldung 2007 – 2011

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 25_MiFriFi_AnlageI (68 KB)    
Anlage 2 2 26_MiFriFi_AnlageII (14 KB)    
Stammbaum:
VO/06/1940/020   Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2006 bis 2010; Mittelfristige Finanzplanung   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/07/2864/20   Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2007 bis 2011; Mittelfristige Finanzplanung   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/08/3910/20   Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2008 bis 2012; Mittelfristige Finanzplanung   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/10/5110/20   Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2009 bis 2013; Mittelfristige Finanzplanung   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage