Sachverhalt: 1. Der Wirtschaftsplan 2009 für die
Georg-Hegenauer-Stiftung sieht im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 1.633.000 €
und Aufwendungen in Höhe von 1.600.000 € vor. Es ergibt sich ein Jahresüberschuss
in Höhe von 33.000 €. Der Vermögensplan beinhaltet
Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils 323.450 €. Für Investitionen ist ein
Betrag in Höhe von 100.000 € eingeplant. Die Ausgaben finanzieren sich über den
Jahresüberschuss 2008 und die Abschreibungen. Der Finanzplan für die Jahre 2008 –
2012 weist in der Übersicht die Entwicklung des Jahresergebnisses aus.
Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen. 2. Die Ermächtigung für die
Stiftungsverwaltung, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales
und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten, ist
erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell durch rasch
wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von Kreditinstituten für
aufzunehmende Kredite sind nur kurze Zeit gültig, so dass zwischen der
Angebotsabgabe durch die Banken und die Annahme seitens der Stiftung eine
Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine
Stiftungsangelegenheiten in aller Regel nicht erfolgen kann. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der Wirtschaftsplan 2009 mit dem
Erfolgsplan 2009, Vermögensplan 2009 und Finanzplan 2008 – 2012 für die
Georg-Hegenauer-Stiftung wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Stiftungsverwaltung wird
ermächtigt, Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen der haushaltsrechtlichen
Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für Soziales und allgemeine
Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. |
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