Sachverhalt: Anlagen I – II:
Wirtschaftspläne 2009 1. Die Wirtschaftspläne 2009 sehen in
den Erfolgsplänen folgende Erträge und Aufwendungen vor: Waisenhausstiftung
Stadtamhof Erträge 137.000
€ Aufwendungen 108.600
€ Jahresüberschuss 28.400 € Regensburger
Wohltätigkeitsstiftung Erträge 41.600 € Aufwendungen 41.600 € Jahresergebnis 0 € Zur Erfüllung der Stiftungszwecke
stehen bei der Waisenhausstiftung Stadtamhof Der Vermögensplan 2009 der
Waisenhausstiftung Stadtamhof weist Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 155.600
€ aus. Der Vermögensplan 2009 der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung enthält
keine Beträge. Kreditaufnahmen sind weder bei der
Waisenhausstiftung Stadtamhof noch bei der Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
vorgesehen. Die Finanzpläne für die Jahre 2008 –
2012 stellen die Entwicklung der Jahresergebnisse dar. 2. Die Ermächtigung für die
Stiftungsverwaltung, Kreditaufnahmen, Prolongationen und Umschuldungen im
Rahmen der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss
für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu
unterrichten, ist erforderlich, da die Situation auf dem Kapitalmarkt generell
durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet ist. Angebote von
Kreditinstituten für aufzunehmende Kredite sind nur kurze Zeit gültig, so dass
zwischen Angebotsabgabe durch die Banken und der Aufnahme seitens der Stiftung
eine Entscheidung durch den Ausschuss für Soziales und allgemeine
Stiftungsangelegenheiten in aller Regel nicht erfolgen kann. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Die Wirtschaftspläne 2009 mit den
Erfolgs- und Vermögensplänen 2009 sowie den Finanzplänen 2008 – 2012 für die
Waisenhausstiftung Stadtamhof und die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung
werden zur Kenntnis genommen. Die Anlagen I – II sind wesentliche
Bestandteile des Beschlusses. 2. Die Stiftungsverwaltung wird
ermächtigt, Kreditaufnahmen sowie Prolongationen und Umschuldungen im Rahmen
der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten zu vollziehen und den Ausschuss für
Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten nachträglich zu unterrichten. |
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