Vorlage - VO/08/3926/54  

 
 
Betreff: Mitgliedschaft der Katholischen Bruderhausstiftung im Abrechnungsverband II
der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister Wolbergs
Federführend:Senioren- und Stiftungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten Vorberatung
09.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschussses für Soziales und allgemeine Stiftungsangelegenheiten ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Die Katholische Bruderhausstiftung versichert ihre Beschäftigten auf der Grundlage des Tarifvertrages über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K) bei der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK). Zur Durchführung dieser arbeitgeberfinanzierten Pflichtversicherung ist  sie gemäß § 55 der Satzung der Zusatzversorgungskasse Mitglied des Abrechnungsverbandes I.

Dieser wird im Umlageverfahren geführt. Die Umlage beträgt derzeit 4,75 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts der versicherten Beschäftigten. Außerdem erhebt die ZVK im Abrechnungsverband I einen Zusatzbeitrag von den Arbeitgebern (§ 64 der ZVK-Satzung). Er beträgt derzeit 4,00 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts und dient der im Zuge der Reform der Zusatzversorgung eingeleiteten schrittweisen Umstellung des Finanzierungs-verfahrens auf eine Kapitaldeckung.

 

Der Verwaltungsrat der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden hat in seiner Sitzung am 15.10.2008 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Ergänzend zum Beschluss des Verwaltungsrates zur Finanzierung vom 17.10.2007 können ab dem 01.01.2009 neu eingestellte Beschäftigte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie in der teilstationären und ambulanten Pflege im Abrechnungsverband II versichert werden. Die vorhandenen Beschäftigten aus diesen Bereichen bleiben im Abrechnungsverband I versichert. Als Neueinstellungen gelten auch Verlängerungen von befristeten Arbeitsverhältnissen.“

 

Die Folge des Beschlusses ist, dass nur die darin genannten Einrichtungen alle neu eingestellten Beschäftigten und alle Beschäftigten, deren befristeter Arbeitsvertrag verlängert wird, ab dem 01.01.2009 im Abrechnungsverband II der ZVK anmelden können und nicht mehr - wie im Abrechnungsverband I – ein Gesamtbeitrag von 8,75 %, sondern nur ein Beitrag für den Abrechnungsverband II in Höhe von 4,8 % an die ZVK abzuführen ist. Nach jetziger Rechtslage erhalten die Beschäftigten im Abrechnungsverband II die gleichen Leistungen wie Beschäftigte im Abrechnungsverband I.

 

Die Katholische Bruderhausstiftung als Arbeitgeber muss zusätzlich zu ihrer Mitgliedschaft im Abrechnungsverband I für die vorhandenen Beschäftigten eine Mitgliedschaft im Abrechnungsverband II begründen. Die Regelung wirkt nur für Neueinstellungen, Vertragsverlängerungen ab dem 01.01.2009. Alle vorhandenen Beschäftigten der Katholischen Bruderhausstiftung bleiben im Abrechnungsverband I versichert.

 

Die Begründung eines Versicherungsverhältnisses im Abrechnungsverband II erfordert den Abschluss einer Vereinbarung mit der Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden.

 

Der Ausschuss beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Die Katholische Bruderhausstiftung wird ab 01.01.2009 zusätzlich zu ihrer bestehenden Mitgliedschaft im Abrechnungsverband I auch Mitglied im Abrechnungsverband II.

 

2.         Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Katholische Bruderhausstiftung eine          entsprechende Vereinbarung abzuschließen.