Vorlage - VO/08/3973/SK2  

 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Oberbürgermeister Schaidinger
Federführend:Hauptabteilung Rat und Repräsentation   
Beratungsfolge:
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

 

Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus folgenden Gründen erforderlich:

 

zu 1.)

Die Regelung über eine Entschädigung, mit der der Mehraufwand abgegolten werden soll, der ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern entsteht, die als Stellvertreter des Oberbürgermeisters Verpflichtungen wahrnehmen, wird neu festgelegt.

 

zu 2.)

Die Ergänzung dient der rechtlichen Klarstellung.

 

zu 3.)

Die Ergänzung ist zur Klarstellung erforderlich. Ersatzleistungen stehen dem in Art. 20 a Abs. 2 Nr. 1 GO genannten Personenkreis kraft Gesetzes zu.

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Regensburg erlässt eine Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen vom 12.06.1997 (in der aktuell geänderten Fassung) lt. beigefügtem Entwurf vom 11. Dezember 2008, der wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

 

 

E N T W U R F

 

Satzung

 

 

zur Änderung der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung)

 

vom .......

 

 

 

Aufgrund der Art. 20 a, 23 und 35 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen vom 12.06.1997 (AMBl. Nr. 26 vom 30.06.1997), zuletzt geändert durch Satzung vom 29.05.2008 (AMBl. Nr. 24 vom 09.06.2008) wird wie folgt geändert:

 

1. § 2 Abs. 6 erhält folgende neue Fassung:

„Nehmen ehrenamtliche Stadträte im Auftrag des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin Verpflichtungen wahr, so erhalten sie für jeden wahrgenommenen Termin eine Entschädigung in Höhe von 30,00 €.“

 

2. § 2 Abs. 7 wird um folgenden Satz 2 ergänzt:

„Für Dienstgeschäfte, die sich auf das Stadtgebiet beschränken, werden Reisekosten nicht erstattet.“

 

3. In § 2 Abs. 8 Satz 1 werden die Buchstaben e) und f) neu eingefügt:

 

              e)              Sitzungen von Gremien des Bayerischen und des Deutschen Städtetages, soweit                             die Teilnahme erforderlich ist und das Stadtratsmitglied vom Stadtrat zum                                           Vertreter der Stadt Regensburg oder von den zuständigen Gremien des                                                         Bayerischen oder Deutschen Städtetages zum Mitglied eines Gremiums bestellt                                           worden ist,

              f)              Besprechungen, zu denen der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin                                           einlädt,“

 

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.05.2008 in Kraft.