Sachverhalt: Anlage: Beschlusslageplan unmaßstäblich Bestehende Entwässerungssituation Die
Grundstücke am Südkai des Osthafens sind derzeit noch nicht an das städtische
Kanalisationsnetz angeschlossen. Das
Schmutzwasser aus den jeweiligen Betrieben wird in Kleinkläranlagen mechanisch
vorgereinigt und auf den Grundstücken versickert. Bezüglich
der Ableitung des Regenwassers stellt sich derzeit folgende Situation dar: Zur
Ableitung des Niederschlagswassers wurde in diesem Gebiet ein separates
Entwässerungsnetz vom Bayernhafen geschaffen, das das Regenwasser aus den
Dachflächen und aus den befestigten Flächen sammelt und in das Hafenbecken des
Osthafens leitet. Nachdem ein
funktionsfähiges Netz für die Ableitung des Niederschlagswassers bereits
vorhanden ist, wurde in diesem Fall auf die Herstellung eines Mischwasserkanals
verzichtet und ein Schmutzwasserkanal geplant. Beschreibung der Maßnahme Der
Schmutzwasserkanal wird von der Passauer Straße aus auf einer Trasse südlich
der Straubinger Straße geführt. Der Kanal verläuft im Bereich des bestehenden
Rad- und Fußweges in westliche Richtung bis zur Landauer Straße und schließt
dort an den Abwassersammler Osthafenstraße an. Mit dieser Trassenwahl kann auf einen Eingriff
in den Straßenkörper der Straubinger Straße mit allen damit verbundenen
nachteiligen Auswirkungen (Verkehrsbehinderungen, aufwändige und kostenintensive
Straßenwiederherstellung bedingt durch nachträgliche Setzungen usw.) verzichtet
werden. Die
Dimension des Kanalquerschnittes beträgt von DN 300 bis DN 600. In der Landauer
Straße wird der Schmutzwasserkanal an den vorhandenen Mischwasserkanal DN 3000
angeschlossen. Baulicher Umfang der Maßnahme: Vorgesehen
sind der Bau von: 769 m
Kanalneubau des Schmutzwasserkanals DN 300 bis DN 600 5 Stk. Neubau von
Einsteigschächten 13 Stk. Neubau von Hausanschlusskanälen Kosten und Haushaltsmittel Laut Kostenberechnung vom 15.10.09 werden Kosten i. H.
v.2050 T€ vorgesehen. Für die
Maßnahme sind im Entwurf des IP 2009
– 2013 auf der Haushaltstelle 1.7019.9500 Mittel in Höhe von 2050 T€ vorgesehen. Die Mittel
sind auf folgende Jahre aufgeteilt: 2009 in
Höhe von 50 T€ 2010 in
Höhe von 1700 T€ 2011 in
Höhe von 300 T€ Verrechnung der Investitionskosten mit der Abwasserabgabe Nach den
Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes (AbwAG) besteht bei einem Anschluss
vorhandener Einleitungen an eine Abwasserbehandlungsanlage die Möglichkeit,
nach § 10 (4) die Aufwendungen für die Zuführungsanlage mit der Abwasserabgabe zu
verrechnen. Ausführung: Der Kanalneubau soll im Jahr 2010 durchgeführt werden. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Der
Schmutzwasserkanal zur Entwässerung des Südkaigeländes des Osthafengebietes ist
einschließlich der Anschlusskanäle im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im
Jahr 2010 herzustellen.
Anlagen:
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