Sachverhalt: Die Regensburger Verkehrsbetriebe
GmbH (RVB) erbringt im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Regensburger
Verkehrsverbund GmbH (RVV) auch im Jahr 2009 umfangreiche öffentliche
Nahverkehrsleistungen Um die Leistungen erbringen und bei
dringendem Bedarf auch Optimierungen umsetzen zu können, bedürfen die RVV GmbH
und in Folge die RVB GmbH nach deren Wirtschaftsplänen im Ergebnis einer
Verlustübernahme durch die SWR GmbH. Der Freistaat Bayern gewährt der
Stadt Regensburg - als Aufgabenträger i.S.d. Gesetzes über den öffentlichen
Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) - für Zwecke des allgemeinen öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) im Wege der Festbetragsfinanzierung eine Zuweisung
nach Art. 20 Abs. 1 Nr. 3 sowie Art. 27 und 28 BayÖPNVG in Höhe von 1.200.000,00
€ (Vorjahr: 1.160.000,00 €). Die Zuweisung ist
zweckgebunden. Die Mittel können insbesondere
verwendet werden ·
zur vollständigen oder
teilweisen Übernahme von Vorhaltekosten der Verkehrsunternehmen, die in dem
Gebiet des Aufgabenträgers öffentliche Nahverkehrsleistungen anbieten oder
erbringen, ·
zu Zahlungen an
Verkehrsunternehmen wegen gemeinwirtschaftlicher Leistungen im öffentlichen
Personennahverkehr ·
zur teilweisen
Abdeckung von Investitionsaufwendungen für Maßnahmen zur Steigerung der
Attraktivität und der Optimierung des allgemeinen öffentlichen
Personennahverkehrs Die Mittelverwendung muss
vollständig im laufenden Haushaltsjahr, d.h. bis zum 31.12.2009, erfolgen. Zusätzlich zu den Zuweisungen des
Freistaates ist im laufenden Haushaltsjahr ein Eigenanteil i.H.v. von mindestens
331/3 % nachzuweisen. Im Ergebnis ergibt sich aufgrund
den Festlegungen der Bewilligungsauflagen und -bedingungen folgender „Mindest-Finanzierungsplan“:
*) Als Bestandteil der Eigenmittel
der Stadt Regensburg, kann –teilweise- der Verlust der RVB GmbH,
der im „Querverbund“ über den steuerlichen Ausgleich mit den
Gewinnen der SWR GmbH - der RBB GmbH - der REWAG & Co.KG abgedeckt wird,
eingesetzt werden. (sog. „Querverbundsmittel“) Seitens der Stadt Regensburg ist
beabsichtigt, die Zuweisungen des Freistaates Bayern (in 2009: 1.200.000,00
€) vollständig zwischen der Stadt Regensburg und der RVB GmbH zu verteilen, und für den übersteigenden Mindestbetrag
des Eigenanteiles (in 2009: 600.000,00 €) überwiegend die sog.
„Querverbundsmittel“ anzurechnen. Soweit die Mittel nicht für
eigene Maßnahmen bzw. Projekte der Stadt Regensburg oder andere Zwecke
verwendet werden können, wird der verbleibende Betrag im Wege eines Zuschusses
oder einer Kapitaleinlage (über die Stadtwerke Regensburg GmbH (SWR)) an die
Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) weitergeleitet. Die Mittel werden im
Haushaltsjahr 2009 für folgende Maßnahmen bzw. Projekte (voraussichtliche Beträge) verwendet.
Der Zuschuss soll die
Leistungsfähigkeit der Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) erhalten und
stärken. Der Erfolgsplan 2009 der
Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) weist ein ‚Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit‘ i.H.v. – 8.225 T€
(voraussichtliches Ergebnis – 7.538 T€) sowie ‚Aufwendungen
für die Übernahme der Verluste der Regensburger Verkehrsverbund GmbH
(RVV)‘ i.H.v. 9.871 T€ (voraussichtliches Ergebnis 9.749 T€)
und ‚Erträge aus der Übernahme der Verluste durch die Stadtwerke
Regensburg GmbH (SWR)‘ i.H.v. 8.277 T€ (voraussichtliches Ergebnis 7.590
T€) aus. Der Erfolgsplan 2009 der
Regensburger Verkehrsverbund GmbH (RVV) weist ein ‚Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit‘ i.H.v. – 16.182 T€
(voraussichtliches Ergebnis – 15.955 T€) für die Stadt Regensburg
und den Landkreis Regensburg aus, das von deren Verkehrsunternehmen abzudecken
ist. Aufgrund des v.g. Sachverhalts wird
vorgeschlagen, an die Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) zur teilweisen
Abdeckung des Defizits des Jahres 2009 aus der Erbringung von
gemeinwirtschaftlichen Leistungen bzw. von öffentlichen Nahverkehrsleistungen
im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einen Zuschuss i.H.v. 800.000,00
€ Der Zuschuss entsteht unter dem
Vorbehalt der Rückforderung, sofern eine Überkompensation festgestellt wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel
stehen bei der Haushaltsstelle 0.7920.7150 „Förderung des öffentlichen
Nahverkehrs - Zuschüsse für laufende Zwecke“ i.V.m. dem Zweckbindungsring
mit unechter und echter Deckungsfähigkeit „5792“ im Haushaltsplan 2009
zur Verfügung. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss
empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Stadt Regensburg gewährt der
Regensburger Verkehrsbetriebe GmbH (RVB) einen Zuschuss von maximal 800.000,00
€ zur teilweisen Abdeckung des Defizits des Jahres 2009 aus der
Erbringung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen bzw. von öffentlichen Nahverkehrsleistungen
im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach Maßgabe der Beschlussvorlage. Das
Wirtschafts- und Finanzreferat wird zur Festlegung weiterer Einzelheiten und
Bedingungen ermächtigt.
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