Sachverhalt: Anlagen: 1
Luftbild mit Darstellung der vier Bauabschnitte und der zugehörigen Behelfsstege (Anlage 1) 1 Darstellung der Begriffe des neuen
Oberbaues und des historischen
Brückenbauwerkes (Anlage 2) 1 Darstellung des Musterbauwerkes
mit Innen- und Außenansicht (Anlage 3) 1 Photographie der Steinernen Brücke
aus dem Jahre 1859 (Anlage 4) 1 Lageplan mit Darstellung des neuen
Oberbaues im Bereich des
Bauabschnittes 1 (Anlage 5) 1 Querschnitt mit Darstellung des
neuen Oberbaues mit instand-
gesetztem Brückenbogen im Bereich des Bauabschnittes 1 (Anlage 6) 1 Ansicht der Maßnahmenkartierung am
Pfeiler 13 (Anlage 7) 1 Ansicht der Maßnahmenkartierung am
Bogen XII (Anlage 8) 1. Beschlusslage 14.10.08: Im Sinne einer
nachhaltigen Instandsetzung des Bau- und Kulturdenkmals Steinerne Brücke ist
die verkehrliche Nutzung ohne Kraftfahrzeugverkehr zugrunde zu legen. 10.03.09: Durchführung von
abschließenden Untersuchungen (Schürfe) sowie die Herstellung eines
Musterbauwerkes. 15.09.09 / 24.09.09: Im Hinblick auf
die Einhaltung der zeitlichen Förderbedingungen des Programms „Nationale
UNESCO-Welterbestätten“ wurde entschieden, mit der Fertigung des Behelfssteges, der Gerüste und
der Einhausung bereits im Jahr 2009 zu beginnen (siehe Anlage 1). 2. Ergebnis der abschließenden
Untersuchungen (Schürfe) Nach der Sperrung der Steinernen
Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr konnten erstmalig von der Brückenoberseite
aus im Juli/August 2009 Aufschlüsse des Bauwerksinneren gewonnen werden.
Weiterhin wurden die Schürfe genutzt, um das Bauwerksgefüge des historischen
Brückenbauwerkes statisch – konstruktiv zu überprüfen, zu bewerten und
die Schadensursachen zu ergründen. Das Bauwerksinnere (siehe Anlage 2)
mit dem sog. Füllmauerwerk zeigt folgende Schadensbilder auf: Im Bereich der seitlich begrenzenden
Schildwände unterhalb der Betonfertigteile hat sich das Füllmauerwerk den
Belastungen aus Verkehr entzogen. In der Folge sind an den Schildwänden Steine
durchgerissen und es ist zu Rissen und Verschiebungen gekommen. Die Qualität
des Füllmauerwerkes nimmt von Süden nach Norden, Richtung Stadtamhof, ab. Das
Füllmauerwerk über den Bogenscheiteln ist in einem besseren Zustand als über
den Pfeilern. Dort sind Schädigungen bis in eine Tiefe von 1,25 m vorhanden. Im Hinblick auf das Bauwerksäußere
ergaben die Untersuchungen, dass die Verfugungen der Mauerwerke aller Bauteile
in einem schlechten Zustand sind. Der Fugenmörtel ist teilweise bis in eine
Tiefe von 30 cm ausgewaschen. Durch die Untersuchungen (Schürfe)
konnten wichtige Erkenntnisse für die Planung der Instandsetzung gewonnen
werden. Im Hinblick auf die Konkretisierung der Baukosten konnten planerische
Unwägbarkeiten, wie sie bei einem historischen Bauwerk zwangsläufig auftreten,
minimiert werden. 3. Musterbauwerk als
Entscheidungsgrundlage für die neue Brückenoberfläche Die wichtigste Maßnahme zur
Erhaltung der Steinernen Brücke ist die Herstellung einer funktionierenden
Abdichtung und Entwässerung der Brückenoberfläche. Erst dadurch kann das
Niederschlagswasser, das jetzt in das Mauerwerk über die Vielzahl der Pflasterfugen
in das Mauerwerk eindringt, kontrolliert abgeleitet werden. Die Abdichtung des
Bauwerkes gegen das Eindringen des Niederschlagswassers erfordert deshalb die
vollständige Erneuerung der Brückenoberfläche einschließlich der Brüstungselemente
und des Belages. Die einzelnen Bestandteile der neuen
Brückenoberfläche (Abdichtungsebene mit Abdichtungssystem, Brüstungselemente,
Fahrbahnbelag, Beleuchtung) muss statisch-konstruktiv, funktional und
gestalterisch verträglich mit dem historischen Bestand wiederhergestellt
werden. Um die Auswahl von Materialien und
Konstruktionselementen für den neuen Brückenoberbau in Anlehnung an historische
Vorbilder mit allen an der Planung Beteiligten (Denkmalschutzbehörden,
Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Planer, Planungs- und Baureferentin) abzustimmen,
wurde für diesen wichtigen planerischen und Entscheidungsprozess ein
Musterbauwerk im Maßstab 1:1 mit einer Länge von 15 m hergestellt (siehe Anlage
3). Brüstungen Grundlage für die Planung und den
Bau des Musterbauwerkes waren überlieferte historische Baupläne der Steinernen
Brücke aus den Jahren 1863 und 1877. Sie zeigen den Querschnitt der Brücke mit
den Brüstungen und den Belag. Historisch belegt ist, dass die Brüstungen damals
und auch früher aus Naturstein bestanden haben, die während der Jahrhunderte
immer wieder ausgetauscht und erneuert werden mussten. Die Brüstung war in
einen Sockelstein eingebunden, der gegenüber der eigentlichen Fahrbahn erhöht
war. Fotographien aus dem 19. Jahrhundert zeigen die Steinerne Brücke mit
Brüstungen aus Naturstein einschließlich der Sockelplatte, mit der die Brüstung
statisch-konstruktiv verbunden ist. Die gewählte Ausbildung der Brüstung
sollte somit auch der Bewertung durch das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege (BLfD) aus dem Jahr 2003 zu den bereits in den Voruntersuchungen
erarbeiteten Planungsvorschlägen zur Erneuerung der Fahrbahnkonstruktion
entsprechen (vgl. Abschlussbericht zu den Voruntersuchungen). Zitat aus der Stellungnahme des
BLfD: „Neben den Arbeiten an der
historischen Substanz selbst wird jedoch………vor allem dem
Aufbau einer neuen Fahrbahnkonstruktion sowie der Gestaltung von Fahrbahnoberfläche
und Brückenbrüstung in gestalterischer Hinsicht eine sehr hohe Bedeutung zukommen.
Wie das städtische Tiefbauamt ist auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
der Auffassung, dass ein dauerhafter Erfolg der Instandsetzung der Brückensubstanz
selbst nur zusammen mit einer effektiven Abdichtung der Fahrbahn gegen das
Brückenbauwerk und damit der damit verbundenen Reduzierung des Feuchtegehaltes
des Brückeninneren erreicht werden kann. Die hier vom Tiefbauamt der Stadt
Regensburg erarbeiteten Details, welche sich in gestalterischer Hinsicht am
Zustand der Brücke nach der Mitte des 19. Jahrhunderts orientieren, werden
fachlich auch vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitgetragen. Dies
betrifft insbesondere die Ausbildung der seitlichen Gehwegbereich und der
unteren Profile, auf denen die Brüstungen ruhen. Aus denkmalpflegerischer Sicht
wurde und wird auch weiterhin die Auffassung vertreten, dass das zumindest seit
dem 17. Jahrhundert in einer Vielzahl von Abbildungen dieser Brüstungen als
geschlossener Steinplattenkonstruktion auch künftig zu bewahren ist. Im Zuge
einer gegenüber dem jetzigen Zustand verbesserten Materialgerechtigkeit sind
diese Brüstungen aus unserer fachlichen Sicht in Naturstein
auszuführen.“…….. Bei einer Instandsetzung der
Steinernen Brücke kann es daher nur das Ziel sein, dem Natursteincharakter der
Brücke entsprechend auch die neuen Brüstungen einschließlich des Sockels wieder
mit Granit zu errichten. Die Brüstungen werden dabei wieder in ihre historische
Lage zurückgebaut. Die Brüstungen und der Sockelstein (Schrammbord) bilden
dabei eine statisch-konstruktive Einheit für die notwendige Verankerung der Brüstungselemente
und die Kippsicherheit. Bei der Bemusterung der Brüstungen
(Musterbauwerk) wurden unterschiedliche Längen von Brüstungselementen mit
verschiedenen Steinarten aus Granit aus der ostbayerischen Region beprobt. Die
Farbigkeit wechselte von grau bis warmtonig. Die Oberflächen wurden
unterschiedlich bearbeitet (gestockt, beflammt, anschließend poliert oder
gebürstet). Damit man sich einen Eindruck verschaffen konnte, ob das
Erscheinungsbild der Brüstungen zur Farbigkeit der Stirnwände aus Grünsandstein
passt, wurde der Bereich unter der Brüstung in Grünsandstein nachgebaut. Übereinstimmend konnten bei der
Besichtigung am Musterbauwerk die Brüstungselemente einschließlich Sockelstein
in der Ausführung in einem warmtonigen Granit überzeugen. Sie passen am besten
zum vorhandenen gelblich-grünen Charakter der Stirnwände der Steinernen Brücke.
Die sichtbaren Flächen der Brüstungselemente werden, wie es im Mittelalter
üblich war, handwerksgerecht gestockt. Eine weitere Oberflächenbearbeitung ist
nicht vorgesehen. Technische Daten der Brüstung
einschließlich Sockelstein:
Belag Entsprechend der
denkmalpflegerischen Vorgabe aus den Jahr 2003 war auch die Frage des künftigen
Fahrbahnbelages noch im Detail abzustimmen. Historisch belegt sind großformatige
Granitplatten bis zum Bau der Straßenbahn im Jahr 1903. Anschließend wurde dem
heutigen Erscheinungsbild entsprechend ein Kopfsteinpflaster eingebaut. Reste der Granitblöcke aus
feinkörnigem, bräunlichem Granit (Hirschlinger Granit) aus dem Regental mit
einer oder mehreren querlaufenden Rillen, die den Pferdehufen Halt auf den
Granitplatten geben sollten, sind z.B. auf dem Hammerbeschlächt verlegt und
heute noch erkennbar. Um die Nachteile des
Großsteinpflasters mit seinem hohen Fugenanteil zu vermeiden, der die Ursache
ist, dass durch die offenen Fugen das Niederschlagswasser in Richtung Mauerwerk
eindringen kann, sowie um die Begehbarkeit für über 100 000 Touristen im Jahr
auch für mobilitätsbehinderte Menschen zu verbessern, wurde vorgeschlagen, den
Belag wieder aus rechteckigen, gut begehbaren Natursteinplatten aus Granit
herzustellen. Der Natursteinplattenbelag mit unterschiedlichen Größen kann mit
engeren und weniger Fugen verlegt werden. Damit kann weniger Wasser in den
Unterbau eindringen und der Belag ist gegenüber heute wesentlich besser
begehbar und für Radfahrer komfortabler befahrbar. Die Natursteinplatten müssen
in Splitt verlegt werden. Dies ist aus statischen Gründen notwendig, da eine
ungebundene Bauweise besser die errechneten Temperaturbewegungen des Bauwerkes
mitmachen kann und dadurch zukünftig keine Risse im Belag und im Unterbau
entstehen können. Am Musterbauwerk wurden dem
historischen Vorbild entsprechend (siehe Foto von 1859 – Anlage 4)
Plattenbeläge aus Granit mit unterschiedlicher Breite, unterschiedlicher Verlegeart
und unterschiedlicher Oberflächenbearbeitung (gestockt, geflammt, sandgestrahlt)
eingebaut. Die Belagsfläche wurde als Dachprofil ausgebildet. Das Niederschlagswasser
wurde durch beidseitige und in regelmäßigen Abständen angeordnete Einläufe am
Übergang des Belags zum Sockelstein gefasst und über die historischen
Wasserspeier direkt entwässert. Die Diskussionen in der
Planungsgruppe (Tiefbauamt, Stadtplaner, Denkmalpfleger, Planer) zum Belag am
Musterbauwerk haben gezeigt, dass der Natursteinplattenbelag hinsichtlich
seiner Materialwahl, seiner Verlegeart und der Aufteilung der Belagsfläche noch
optimiert werden muss. Die Wahl der Granitart des Belags
muss sich an der Warmtonigkeit der Brüstung und des Sockelsteines orientieren.
Durch die Verlegung des Plattenbelages soll ein lebendiges Bild entstehen, was
erreicht wird durch die Verwendung unterschiedlich strukturierten
Granitmaterials, durch unterschiedliche Oberflächenbearbeitung, durch ein
unregelmäßiges Fugennetz und durch den Wechsel der Breiten der Granitplatten.
Durch den Einbau übergroßer Platten kann die Regelmäßigkeit der Fugenbänderung
durch Versprünge, wie das Foto der Brücke von 1859 zeigt, unterbrochen werden.
Das Bearbeiten der exakt geschnittenen Kanten wäre zweckmäßig, um eine gewisse
Unregelmässigkeit der Kanten zu erreichen. Entlang des Sockelsteines ist, wie
in der historischen Abbildung erkennbar, eine Rinne als Rinnenstein mit
schräger Aufkantung aus dunklem, feinkörnigen grauem Granit auszubilden. Als
funktionales Element (Entwässerung) kann sich die Rinne bewusst vom übrigen
Belag in der Farbe abheben. Alle Maßnahmen zusammen lassen am
ehesten eine Annäherung des Belages an das belegte historische Vorbild
erwarten. Technische Daten der Granitplatten:
Abdichtung Die Herstellung einer
Abdichtungsebene auf dem vorhandenen Natursteinmauerwerk verbunden mit der Wahl
eines langfristig funktionierenden Abdichtungssystems stellt die wichtigste und
entscheidendste Maßnahme der Instandsetzung der Steinernen Brücke dar. Auf der
Grundlage eines Spezialgutachtens wurden 2 Varianten von Abdichtungssystemen im
Musterbauwerk eingebaut. Variante 1: Bitumenschweißbahn mit 3
cm Gussasphalt Variante 2: PU
(=Polyurethan)-Abdichtung, die im Spritzverfahren (ohne Lösungsmittel) aufgebracht
wird Der Einbau der Abdichtung hat
gezeigt, dass die PU-Spritzabdichtung vor allem auch senkrechten Flächen wie in
der Randzone des Sockelsteins am besten abdichten kann. Die wichtige notwendige
Dampfdiffusion des verarbeiteten Materials ist gegeben. Die Gefahr der
Blasenbildung wie bei der Bitumenschweißbahn, die zur Ablösung der Abdichtung
führen kann, kann bei der PU-Abdichtung ausgeschlossen werden. Die Planer
schlagen vor, in der Ausschreibung eine Gewährleistung von 30-35 Jahren für das
Abdichtungssystem zu verlangen. Im Rahmen der Instandsetzung der
Karlsbrücke in Prag wurde bei der Erneuerung der Brückenoberfläche auch eine
PU-Abdichtung eingebaut. Beleuchtung Entsprechend den Aussagen des
Stadtlichtplanes ist die Steinerne Brücke Baudenkmal und Sehenswürdigkeit, die
behutsam etwa wie heute beleuchtet werden soll. Die Lichtfarbe und die
Abstrahlcharakteristik soll verbessert werden. Der Lichtschwerpunkt soll tiefer
zum liegen kommen. Eine Anstrahlung der Brücke darf die Wuchtigkeit der Brücke
durchaus unterstreichen. Das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege äußerte sich im Jahr 2003 zur Beleuchtung der Steinernen Brücke
grundlegend wie folgt: „Aus unserer Sicht kommt im
Zuge der Neugestaltung der Fahrbahn und Brüstungen auch der Frage der
Beleuchtung eine in ästhetischer Hinsicht herausragende Rolle zu. Die Steinerne
Brücke ist zentraler Bestandteil des Donauprospektes der ehemaligen Reichsstadt
und muss aus denkmalpflegerischer Sicht daher in Detailfragen wie einer
stimmigen Beleuchtung höchsten Maßstäben genügen. Vor diesem Hintergrund lehnt
das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege verfremdende Lichtinszenierungen der
Brücke selbst ebenso ab, wie in die Brüstungen integrierte Tiefstrahler. Das
neue Beleuchtungskonzept sollte unserer Auffassung nach aus der für das 19. und
20. Jahrhundert typischen Kandelaberlösung entwickelt werden.“ Um
die konkrete Ausführung zu testen, wurden verschiedene Leuchten bemustert.
Zuerst wurden vor Ort auf der Steinernen Brücke unterschiedlich hohe (3,4 -
4,7m) Mastleuchten mit unterschiedlicher Leuchtmittelbestückung vorinstalliert.
Als Leuchtenkopf wurde die stadtübliche „Ratisbona 1“ gewählt. Zu
beurteilen waren anschließend die Leuchtpunkthöhe, die Lichtfarbe sowie die
Fernwirkung der Masthöhe bei Tageslicht. Für die Masthöhe von 4,0 m gab es
breiten Zuspruch. Die warme Lichtfarbe wurde allgemein als gut befunden. Im Bereich des Musterbauwerkes
wurden aufgrund der Ergebnisse der
Vorbemusterung verschiedene Arten der Anordnung der Leuchten im Bereich der
Brüstungen untersucht. Variante 1: Lampenmast auf der
Brüstung mit gestaffeltem Durchmesser des Masten Variante 2: Lampenmast auf der
Brüstung mit innenliegender Steinlisene mit einheitlichen Durchmesser des
Masten Variante 3: Lampenmast auf dem
Sockelstein vor der Brüstung angeordnet mit gestaffeltem Durchmesser des Masten Variante 4: Lampenmast auf dem
Sockelstein vor der Brüstung mit einheitlichen Durchmesser des Masten Aus technischen (Leitungsführung,
Revisionsmöglichkeit) und gestalterischen Gründen wird die Variante 4 der
Vorzug gegeben. Der Durchmesser des Masten muss die elektrischen
Installationselemente berücksichtigen und soll konisch zulaufen. Für die Bogenbeleuchtung (heute mit
Leuchtstofflampen in Bogenmitte) fanden an der Steinernen Brücke zwei
Bemusterungstermine statt. Im Sinne einer zukünftigen
Stromeinsparung wurden in der Länge unterschiedliche lineare LED-Leuchten am
Bogenscheitel installiert, die so ausgerichtet waren, dass jeweils eine Hälfte
eines Bogens ausgeleuchtet werden konnte. Die LED-Leuchten wurden nach unten
durch ein Abdeckblech gegen Blendung abgeschirmt, das auch den richtigen Abstrahlwinkel
des Lichts zum Bogen beeinflusst. Die LEDs gaben an den Bogen eine kältere
Lichtfarbe ab, die positiv gesehen wurde. Negativ beurteilt wurde, dass sich in
der Nahsicht ein Streiflicht ergeben würde, welches die Unregelmäßigkeiten des
Mauerwerks überbetont. Auch der helle Lichtschein auf das Mauerwerk am
Lichtaustritt der LED-Leuchtschienen im Bogenscheitel wurde sowohl in der Nah-
wie in der Fernsicht als störend beurteilt. Alternativ wurde bei einem
Bemusterungstermin auch eine LED-Leiste am Übergang des Bogenkämpfers zum Bogen
angebracht, um die Lösung einer Anstrahlung von unten alternativ beurteilen zu
können. Als Lichtfarbe wurde bei dieser Lösung eine gelbe Lichtfarbe bemustert,
die wegen ihrer Ungleichmäßigkeit im nächtlichen Erscheinungsbild des Bogens jedoch
nicht befriedigen konnte. Die Anstrahlung der Bögen über Bodenstrahler von den Beschlächten
aus scheitert schon an technischen Problemen. Hinsichtlich der Bogenbeleuchtung
gab es einen grundlegenden Dissens mit der Denkmalpflege. Nach Ansicht des BLfD
ist das nächtliche Erscheinungsbild der Steinernen Brücke ein wichtiges
denkmalpflegerisches Ziel, welches nicht zwangsläufig einer lichttechnischen
Inszenierung bedarf. Aus diesem Grunde sei eine dauerhafte Illumination des
Brückenbauwerkes aus denkmalpflegerischer Sicht nicht notwendig bzw. erstrebenswert.
Technische Installationen am Scheitel des Brückenbogens und die damit verbundenen
Eingriffe für die Leitungsführungen in die Mauerwerkssubstanz werden grundsätzlich
kritisch gesehen. Die vorgestellte Beleuchtungslösung sei problematisch und
verunstalte die historische Brücke. Es sollen andere Alternativen überlegt
werden z.B. mit Bodenstrahlern in LED-Technik von den Beschlächten aus die
Bögen zu beleuchten. Die bemusterten Lösungen der Bögen
mit LED-Lichtleisten fanden keine Zustimmung. Aus der Sicht der städtische
Denkmalpflege kann für die vorhanden Bogenbeleuchtung ein Bestandsschutz
anerkannt werden. Es wurde schließlich nach Abwägung aller Belange Einigkeit
darüber erzielt, dass es bei der heutigen Beleuchtung der 15 Bögen mit
Leuchtstofflampen im Bogenscheitel bleiben soll, die sowohl aus der Nah- und
Fernwirkung eine dezente und gleichmäßige Ausleuchtung der Bogen sicherstellen.
Allerdings kann mit dieser Lösung das angestrebte Ziel, mit einem neuen
Beleuchtungskonzept für der Steinerne Brücke entsprechend dem Stadtlichtplan
Energieeffizienz auch für die Bogenbeleuchtung umzusetzen und damit zukünftig
Strom und Kosten einzusparen, nicht erreicht werden. Die Helligkeit soll jedoch
gegenüber der heutigen Standardbeleuchtung etwas zurückgenommen werden, wodurch
gewisse Einspareffekte erzielt werden. Das Bayerische Landesamt für
Denkmalpflege ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass generell auf eine
Beleuchtung im Bogenbereich zu verzichten ist. Dies kann dazu führen, dass die
Kosten für die Bogenbeleuchtung ggf. nicht förderfähig sind. 4. Vorbereitende Maßnahmen für den
Bauabschnitt 1 Im Rahmen der Instandsetzung der
Steinernen Brücke muss der Baustellenbereich aus Sicherheitsgründen und wegen
des Baubetriebes für die Fußgänger und Radfahrer vollkommen gesperrt werden. Um
die Wegeverbindung Altstadt / Stadtamhof aufrechterhalten zu können, wird
bauabschnittsweise ein 3 m breiter Behelfssteg auf der östlichen Brückenseite
im Bereich der Beschlächte errichtet. Für den Bauabschnitt 1 wird der Behelfssteg
von der Wassergasse und der östlich des Brückenbasars liegenden Gasse aus
parallel zu den Bögen XV bis XII errichtet und im Bereich des Bogens XI wieder
auf die Steinerne Brücke geführt (siehe Anlage 1). Für die Instandsetzungsmaßnahmen des
Bauabschnittes 1 müssen die Brückenunterseiten und Schildwände der romanischen
Bögen XII bis XV mit stationären und hängenden Arbeitsgerüsten eingerüstet
werden. Um einen ganzen Bogenstein austauschen zu können, sind über den
gesamten Bogen gespannte Leergerüste erforderlich. Diese stationären
Leergerüste übernehmen dann die Tragfunktion des Bogens. Bei Hochwasser werden
sämtliche Gerüste (mit Ausnahme der Leergerüste), auf der Grundlage eines Rückbaukonzeptes,
aus dem Abflussbereich entfernt oder über die erwartete Hochwassermarke
gezogen. Nach Entfernung des Brückenoberbaues
liegt das historische Füllmauerwerk frei. Zum Schutz des Mauerwerks aus
Kalkmörtel und zum Schutz der darunter liegenden Natursteinbögen wird ein
Schutzdach in Form einer Einhausung in Gerüstbauweise errichtet. Gleichzeitig
wird dadurch ein witterungsunabhängiges Arbeiten möglich. Die Vergabe der Arbeiten für den
Behelfssteg, die Gerüste und die Einhausung ist für die nächste Sitzung des
Bau- und Vergabeausschusses vorgesehen. Nach Beauftragung werden vorbereitend
die Stahlbauteile werkseitig in Fertigungshallen hergestellt und im Januar und
Februar 2010 vor Ort aufgestellt. Die Funktionstüchtigkeit und
Benutzung der Anlagen ist für Mitte März 2010 zum Beginn der Maßnahmen für den
Bauabschnitt 1 geplant. 5. Maßnahmen des Bauabschnittes 1 5.1 Bautechnische Maßnahmen am neuen Oberbau Der vorhandene Oberbau aus den 60er
Jahren (Natursteingroßpflaster mit unbewehrter Betonplatte, darunter liegende
Tragschicht aus hydraulischen Bindemitteln mit integrierten Kabel- und
Leitungstrassen, Betongehwegplatten, Betonbrüstungsplatten) wird vollständig
entfernt (siehe Anlagen 5 und 6). Mit der Abnahme des neuzeitlichen
zementgebundenen Oberbaues liegt die Oberseite des historischen Füllmauerwerkes
frei. Die geschädigten oberen Bereiche des Füllmauerwerkes werden abgetragen
und durch ein neues Füllmauerwerk ersetzt. Die Oberseite des Füllmauerwerkes
wird nachfolgend als Planum und neue Abdichtungsebene für eine neue
Brückenabdichtung hergerichtet. Die Abdichtung in Form einer PU –
Spritzabdichtung schützt künftig das Natursteinmauerwerk vor dem Eindringen von
Oberflächenwasser und Tausalz, das über die Fugen des Granitbelages noch
eindringen kann. Auf der Abdichtungsebene wird nach
historischem Vorbild ein neuer Brückenbelag mit Natursteinplatten in einem
Sandbett verlegt. Die Fugen des Plattenbelages werden mit Sand eingekehrt. Die Entwässerung der
Brückenoberfläche sowie der darunter liegenden Abdichtungsebene erfolgt über
Brückeneinläufe. In jedem Brückenfeld werden zwei Einläufe über die vorhandenen
Wasserspeier entwässert. Entwässerungsleitungen in Längsrichtung werden auf der
historischen Brücke nicht verlegt. Auf dem nördlichen Brückenbasar und dem
südlichen Brückenzugang werden die Abläufe an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Die neuen Sockelsteine
(Schrammborde) und senkrecht stehenden Brüstungsplatten begrenzen die Brücke in
der Breite. Gegenüber der aktuellen Situation wird der Brüstungsverlauf wieder
der Geometrie und damit dem historischen Vorbild von 1863 angepasst. Damit wird
die unregelmäßige Form der historischen Brücke mit leichten Knicken wieder
erlebbar. Die neuen Granitbrüstungen werden zur Aufnahme von Wind- und
Holmlasten mittels eingemörtelten Edelstahldollen mit der Platte des
Sockelsteins kraftschlüssig verbunden. 5.2 Statisch – konstruktive und
restauratorische Maßnahmen am historischen Mauerwerk Die mit Grünsandstein gemauerten
Brückenbögen werden unterteilt in das Tonnenmauerwerk, das durch das darüber
liegende Füllmauerwerk belastet wird und in die seitlichen Abschlüsse, den
Schildbögen, die das schwere Schildwandmauerwerk tragen und deshalb höher als
das innere Tonnenmauerwerk belastet sind (siehe Anlage 2). Ein verzahnender
Verband zwischen dem tragenden Tonnenmauerwerk und den tragenden Schildbögen
fehlt, sodass an fast allen Brückenbögen Längsrisse festgestellt wurden. Der Zustand
ist zum Teil so festgestellt worden, dass Schildbögen über mehrere Meter Länge
freistehen und keine ausreichende seitliche Kippstabilität mehr besitzen. Um
ein weiteres Auseinanderklaffen der vorhandenen Risse zu verhindern, müssen die
Schildbögen mit je 4 Gewindestangen in Querrichtung mit dem Tonnenmauerwerk
verspannt werden (siehe Anlage 7). Darüber hinaus sind weitere statisch
– konstruktive und restauratorische Maßnahmen (siehe Anlage 8) an den
Bögen erforderlich (u.a. Reinigung des Natursteinmauerwerks, Entfernen von
Zementplomben, Austausch und Vernadeln von Steinen, Entfernen von Zementfugen
und anschließendes kraftschlüssiges Vergießen der Fugen). Nachdem die Schildwände anders als
die Schildbögen statisch deutlich geringer belastet werden, sind hier
überwiegend restauratorische Maßnahmen (Konservierung des Natursteins,
Ausbessern von Fehlstellen, Steinfestigung) erforderlich. Im Bereich von Ausbauchungen
und Versätzen werden die Schildwände mit dem dahinterliegenden Füllmauerwerk
vernadelt, um eine weitere Verschiebung zu verhindern. In Ausnahmefällen müssen
Schildwandflächen zurückgebaut und neu gesetzt werden. An den ober- und unterstromigen
Eisbrechern werden Maßnahmen des Steinaustausches und der Steinrestaurierung
durchgeführt. Nachdem im Rahmen eines hydraulischen Gutachtens festgestellt
wurde, dass im Bereich von Steinkanten hohe Sogkräfte, insbesondere bei
Hochwasser, auf das Mauerwerk wirken sind zusätzliche Maßnahmen zur
Lagesicherung erforderlich. Die vorhandenen Verklammerungen werden auf ihre
Funktion hin überprüft und evtl. durch zusätzliche Nadelanker verstärkt. 6. Kosten, Haushaltsmittel und Finanzierung Die Baukosten der Instandsetzung im
Rahmen des Bauabschnittes 1 (Bögen XII bis XV) mit Rückbau und Neubau des
Oberbaues sowie mit statisch – konstruktiven und restauratorischen
Maßnahmen im Bereich des historischen Mauerwerkes betragen ca. 2.500.000
€; einschließlich der vorgezogenen Maßnahmen des BA 1 (vgl. Nr. 4)
betragen die Gesamtkosten des 1. BA ~ 4.200.000 €. Auf der Haushaltsstelle 1.6406.9510
sind die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2010 grundsätzlich vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt teilweise
mit den Zuwendungen aus dem Programm zur Förderung von Investitionen in
nationale UNESCO – Welterbestätten in Höhe von 5,0 Mio. €. Die
vorbereitenden Maßnahmen zum Bauabschnitt 1 (Behelfssteg, Gerüste und Einhausung)
werden überwiegend aus diesem Programm gefördert. Die Zustimmung zum vorzeitigen
Baubeginn wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn
(BBSR), bereits erteilt. Die restliche Finanzierung wird
derzeit mit potentiellen Fördergebern verhandelt. 7. Weiteres Vorgehen In den Jahren 2011 bis 2013 ist die
weitere Instandsetzung der Steinernen Brücke im Rahmen der Bauabschnitte 2 bis
4 vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung vorgesehen. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme
mit Gesamtkosten von voraussichtlich 19,265 Mio. € befindet sich
derzeit in Abklärung. Mit der Maßnahme wird begonnen, sofern die
Gesamtfinanzierung gesichert ist. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: Die Steinerne Brücke wird in den
Jahren 2010 bis 2013 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit instandgesetzt. Der Bauabschnitt 1 (Bögen XII bis
XV) wird, wie im Bericht dargestellt, nach Vorliegen der denkmalpflegerischen
Erlaubnis, im Jahre 2010 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt. Anlagen: |
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