Vorlage - VO/09/5010/65  

 
 
Betreff: Instandsetzung der Steinernen Brücke - Bauabschnitt 1 (Maßnahmenbeschluss)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Planungs- und Baureferentin Schimpfermann
Federführend:Tiefbauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen Vorberatung
01.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Anlagen:        1 Luftbild mit Darstellung der vier Bauabschnitte und der zugehörigen

                        Behelfsstege (Anlage 1)

1 Darstellung der Begriffe des neuen Oberbaues und des historischen

   Brückenbauwerkes (Anlage 2)

1 Darstellung des Musterbauwerkes mit Innen- und Außenansicht

                           (Anlage 3)

1 Photographie der Steinernen Brücke aus dem Jahre 1859 (Anlage 4)

1 Lageplan mit Darstellung des neuen Oberbaues im Bereich des

   Bauabschnittes 1 (Anlage 5)

1 Querschnitt mit Darstellung des neuen Oberbaues mit instand-

   gesetztem Brückenbogen im Bereich des Bauabschnittes 1 (Anlage 6)

1 Ansicht der Maßnahmenkartierung am Pfeiler 13 (Anlage 7)

1 Ansicht der Maßnahmenkartierung am Bogen XII (Anlage 8)

 

1.      Beschlusslage

 

14.10.08: Im Sinne einer nachhaltigen Instandsetzung des Bau- und Kulturdenkmals Steinerne Brücke ist die verkehrliche Nutzung ohne Kraftfahrzeugverkehr zugrunde zu legen.

 

10.03.09: Durchführung von abschließenden Untersuchungen (Schürfe) sowie die Herstellung eines Musterbauwerkes.

 

15.09.09 / 24.09.09: Im Hinblick auf die Einhaltung der zeitlichen Förderbedingungen des Programms „Nationale UNESCO-Welterbestätten“ wurde entschieden, mit der  Fertigung des Behelfssteges, der Gerüste und der Einhausung bereits im Jahr 2009 zu beginnen (siehe Anlage 1).

 

2.      Ergebnis der abschließenden Untersuchungen (Schürfe)

 

Nach der Sperrung der Steinernen Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr konnten erstmalig von der Brückenoberseite aus im Juli/August 2009 Aufschlüsse des Bauwerksinneren gewonnen werden. Weiterhin wurden die Schürfe genutzt, um das Bauwerksgefüge des historischen Brückenbauwerkes statisch – konstruktiv zu überprüfen, zu bewerten und die Schadensursachen zu ergründen.

 

Das Bauwerksinnere (siehe Anlage 2) mit dem sog. Füllmauerwerk zeigt folgende Schadensbilder auf:

 Im Bereich der seitlich begrenzenden Schildwände unterhalb der Betonfertigteile hat sich das Füllmauerwerk den Belastungen aus Verkehr entzogen. In der Folge sind an den Schildwänden Steine durchgerissen und es ist zu Rissen und Verschiebungen gekommen. Die Qualität des Füllmauerwerkes nimmt von Süden nach Norden, Richtung Stadtamhof, ab. Das Füllmauerwerk über den Bogenscheiteln ist in einem besseren Zustand als über den Pfeilern. Dort sind Schädigungen bis in eine Tiefe von 1,25 m vorhanden.

 

Im Hinblick auf das Bauwerksäußere ergaben die Untersuchungen, dass die Verfugungen der Mauerwerke aller Bauteile in einem schlechten Zustand sind. Der Fugenmörtel ist teilweise bis in eine Tiefe von 30 cm ausgewaschen.

 

Durch die Untersuchungen (Schürfe) konnten wichtige Erkenntnisse für die Planung der Instandsetzung gewonnen werden. Im Hinblick auf die Konkretisierung der Baukosten konnten planerische Unwägbarkeiten, wie sie bei einem historischen Bauwerk zwangsläufig auftreten, minimiert werden.

 

3.      Musterbauwerk als Entscheidungsgrundlage für die neue Brückenoberfläche

 

Die wichtigste Maßnahme zur Erhaltung der Steinernen Brücke ist die Herstellung einer funktionierenden Abdichtung und Entwässerung der Brückenoberfläche. Erst dadurch kann das Niederschlagswasser, das jetzt in das Mauerwerk über die Vielzahl der Pflasterfugen in das Mauerwerk eindringt, kontrolliert abgeleitet werden. Die Abdichtung des Bauwerkes gegen das Eindringen des Niederschlagswassers erfordert deshalb die vollständige Erneuerung der Brückenoberfläche einschließlich der Brüstungselemente und des Belages.

 

Die einzelnen Bestandteile der neuen Brückenoberfläche (Abdichtungsebene mit Abdichtungssystem, Brüstungselemente, Fahrbahnbelag, Beleuchtung) muss statisch-konstruktiv, funktional und gestalterisch verträglich mit dem historischen Bestand wiederhergestellt werden.

 

Um die Auswahl von Materialien und Konstruktionselementen für den neuen Brückenoberbau in Anlehnung an historische Vorbilder mit allen an der Planung Beteiligten (Denkmalschutzbehörden, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Planer, Planungs- und Baureferentin) abzustimmen, wurde für diesen wichtigen planerischen und Entscheidungsprozess ein Musterbauwerk im Maßstab 1:1 mit einer Länge von 15 m hergestellt (siehe Anlage 3).

     

Brüstungen

 

Grundlage für die Planung und den Bau des Musterbauwerkes waren überlieferte historische Baupläne der Steinernen Brücke aus den Jahren 1863 und 1877. Sie zeigen den Querschnitt der Brücke mit den Brüstungen und den Belag. Historisch belegt ist, dass die Brüstungen damals und auch früher aus Naturstein bestanden haben, die während der Jahrhunderte immer wieder ausgetauscht und erneuert werden mussten. Die Brüstung war in einen Sockelstein eingebunden, der gegenüber der eigentlichen Fahrbahn erhöht war. Fotographien aus dem 19. Jahrhundert zeigen die Steinerne Brücke mit Brüstungen aus Naturstein einschließlich der Sockelplatte, mit der die Brüstung statisch-konstruktiv verbunden ist.

 

Die gewählte Ausbildung der Brüstung sollte somit auch der Bewertung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) aus dem Jahr 2003 zu den bereits in den Voruntersuchungen erarbeiteten Planungsvorschlägen zur Erneuerung der Fahrbahnkonstruktion entsprechen (vgl. Abschlussbericht zu den Voruntersuchungen).

Zitat aus der Stellungnahme des BLfD:

„Neben den Arbeiten an der historischen Substanz selbst wird jedoch………vor allem dem Aufbau einer neuen Fahrbahnkonstruktion sowie der Gestaltung von Fahrbahnoberfläche und Brückenbrüstung in gestalterischer Hinsicht eine sehr hohe Bedeutung zukommen. Wie das städtische Tiefbauamt ist auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege der Auffassung, dass ein dauerhafter Erfolg der Instandsetzung der Brückensubstanz selbst nur zusammen mit einer effektiven Abdichtung der Fahrbahn gegen das Brückenbauwerk und damit der damit verbundenen Reduzierung des Feuchtegehaltes des Brückeninneren erreicht werden kann. Die hier vom Tiefbauamt der Stadt Regensburg erarbeiteten Details, welche sich in gestalterischer Hinsicht am Zustand der Brücke nach der Mitte des 19. Jahrhunderts orientieren, werden fachlich auch vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege mitgetragen. Dies betrifft insbesondere die Ausbildung der seitlichen Gehwegbereich und der unteren Profile, auf denen die Brüstungen ruhen. Aus denkmalpflegerischer Sicht wurde und wird auch weiterhin die Auffassung vertreten, dass das zumindest seit dem 17. Jahrhundert in einer Vielzahl von Abbildungen dieser Brüstungen als geschlossener Steinplattenkonstruktion auch künftig zu bewahren ist. Im Zuge einer gegenüber dem jetzigen Zustand verbesserten Materialgerechtigkeit sind diese Brüstungen aus unserer fachlichen Sicht in Naturstein auszuführen.“……..

 

Bei einer Instandsetzung der Steinernen Brücke kann es daher nur das Ziel sein, dem Natursteincharakter der Brücke entsprechend auch die neuen Brüstungen einschließlich des Sockels wieder mit Granit zu errichten. Die Brüstungen werden dabei wieder in ihre historische Lage zurückgebaut. Die Brüstungen und der Sockelstein (Schrammbord) bilden dabei eine statisch-konstruktive Einheit für die notwendige Verankerung der Brüstungselemente und die Kippsicherheit.

 

Bei der Bemusterung der Brüstungen (Musterbauwerk) wurden unterschiedliche Längen von Brüstungselementen mit verschiedenen Steinarten aus Granit aus der ostbayerischen Region beprobt. Die Farbigkeit wechselte von grau bis warmtonig. Die Oberflächen wurden unterschiedlich bearbeitet (gestockt, beflammt, anschließend poliert oder gebürstet). Damit man sich einen Eindruck verschaffen konnte, ob das Erscheinungsbild der Brüstungen zur Farbigkeit der Stirnwände aus Grünsandstein passt, wurde der Bereich unter der Brüstung in Grünsandstein nachgebaut.

 

Übereinstimmend konnten bei der Besichtigung am Musterbauwerk die Brüstungselemente einschließlich Sockelstein in der Ausführung in einem warmtonigen Granit überzeugen. Sie passen am besten zum vorhandenen gelblich-grünen Charakter der Stirnwände der Steinernen Brücke. Die sichtbaren Flächen der Brüstungselemente werden, wie es im Mittelalter üblich war, handwerksgerecht gestockt. Eine weitere Oberflächenbearbeitung ist nicht vorgesehen.

 

Technische Daten der Brüstung einschließlich Sockelstein:

 

  • Höhe Brüstung gg. über Brüstungssockel                             1,00 m
  • Höhe Brüstung gg. über Belag                                               1,20 m
  • Länge Brüstungselemente                                                  ≥ 0,90 m
  • Breite Brüstung                                                                       0,20 m
  • Breite Sockelstein                                                                   0,61 m
  • Bearbeitung Oberfläche                                                          gestockt

 

Belag

 

Entsprechend der denkmalpflegerischen Vorgabe aus den Jahr 2003 war auch die Frage des künftigen Fahrbahnbelages noch im Detail abzustimmen. Historisch belegt sind großformatige Granitplatten bis zum Bau der Straßenbahn im Jahr 1903. Anschließend wurde dem heutigen Erscheinungsbild entsprechend ein Kopfsteinpflaster eingebaut.

Reste der Granitblöcke aus feinkörnigem, bräunlichem Granit (Hirschlinger Granit) aus dem Regental mit einer oder mehreren querlaufenden Rillen, die den Pferdehufen Halt auf den Granitplatten geben sollten, sind z.B. auf dem Hammerbeschlächt verlegt und heute noch erkennbar.

Um die Nachteile des Großsteinpflasters mit seinem hohen Fugenanteil zu vermeiden, der die Ursache ist, dass durch die offenen Fugen das Niederschlagswasser in Richtung Mauerwerk eindringen kann, sowie um die Begehbarkeit für über 100 000 Touristen im Jahr auch für mobilitätsbehinderte Menschen zu verbessern, wurde vorgeschlagen, den Belag wieder aus rechteckigen, gut begehbaren Natursteinplatten aus Granit herzustellen. Der Natursteinplattenbelag mit unterschiedlichen Größen kann mit engeren und weniger Fugen verlegt werden. Damit kann weniger Wasser in den Unterbau eindringen und der Belag ist gegenüber heute wesentlich besser begehbar und für Radfahrer komfortabler befahrbar. Die Natursteinplatten müssen in Splitt verlegt werden. Dies ist aus statischen Gründen notwendig, da eine ungebundene Bauweise besser die errechneten Temperaturbewegungen des Bauwerkes mitmachen kann und dadurch zukünftig keine Risse im Belag und im Unterbau entstehen können.

 

Am Musterbauwerk wurden dem historischen Vorbild entsprechend (siehe Foto von 1859 – Anlage 4) Plattenbeläge aus Granit mit unterschiedlicher Breite, unterschiedlicher Verlegeart und unterschiedlicher Oberflächenbearbeitung (gestockt, geflammt, sandgestrahlt) eingebaut. Die Belagsfläche wurde als Dachprofil ausgebildet. Das Niederschlagswasser wurde durch beidseitige und in regelmäßigen Abständen angeordnete Einläufe am Übergang des Belags zum Sockelstein gefasst und über die historischen Wasserspeier direkt entwässert.

 

Die Diskussionen in der Planungsgruppe (Tiefbauamt, Stadtplaner, Denkmalpfleger, Planer) zum Belag am Musterbauwerk haben gezeigt, dass der Natursteinplattenbelag hinsichtlich seiner Materialwahl, seiner Verlegeart und der Aufteilung der Belagsfläche noch optimiert werden muss.

 

Die Wahl der Granitart des Belags muss sich an der Warmtonigkeit der Brüstung und des Sockelsteines orientieren. Durch die Verlegung des Plattenbelages soll ein lebendiges Bild entstehen, was erreicht wird durch die Verwendung unterschiedlich strukturierten Granitmaterials, durch unterschiedliche Oberflächenbearbeitung, durch ein unregelmäßiges Fugennetz und durch den Wechsel der Breiten der Granitplatten. Durch den Einbau übergroßer Platten kann die Regelmäßigkeit der Fugenbänderung durch Versprünge, wie das Foto der Brücke von 1859 zeigt, unterbrochen werden. Das Bearbeiten der exakt geschnittenen Kanten wäre zweckmäßig, um eine gewisse Unregelmässigkeit der Kanten zu erreichen.

Entlang des Sockelsteines ist, wie in der historischen Abbildung erkennbar, eine Rinne als Rinnenstein mit schräger Aufkantung aus dunklem, feinkörnigen grauem Granit auszubilden. Als funktionales Element (Entwässerung) kann sich die Rinne bewusst vom übrigen Belag in der Farbe abheben.

Alle Maßnahmen zusammen lassen am ehesten eine Annäherung des Belages an das belegte historische Vorbild erwarten.

 

Technische Daten der Granitplatten:

 

  • Stärke                          18 cm
  • Breite                           variierend
  • Länge                          variierend
  • Farbe                           wechselnde Töne
  • Oberfläche                  gestockt
  • Bettung                        ungebundene Schicht
  • Verfugung                    ungebunden mit Sand-Splitt-Gemisch

 

Abdichtung

 

Die Herstellung einer Abdichtungsebene auf dem vorhandenen Natursteinmauerwerk verbunden mit der Wahl eines langfristig funktionierenden Abdichtungssystems stellt die wichtigste und entscheidendste Maßnahme der Instandsetzung der Steinernen Brücke dar. Auf der Grundlage eines Spezialgutachtens wurden 2 Varianten von Abdichtungssystemen im Musterbauwerk eingebaut.

 

Variante 1: Bitumenschweißbahn mit 3 cm Gussasphalt

Variante 2: PU (=Polyurethan)-Abdichtung, die im Spritzverfahren (ohne Lösungsmittel) aufgebracht wird

 

Der Einbau der Abdichtung hat gezeigt, dass die PU-Spritzabdichtung vor allem auch senkrechten Flächen wie in der Randzone des Sockelsteins am besten abdichten kann. Die wichtige notwendige Dampfdiffusion des verarbeiteten Materials ist gegeben. Die Gefahr der Blasenbildung wie bei der Bitumenschweißbahn, die zur Ablösung der Abdichtung führen kann, kann bei der PU-Abdichtung ausgeschlossen werden. Die Planer schlagen vor, in der Ausschreibung eine Gewährleistung von 30-35 Jahren für das Abdichtungssystem zu verlangen.

Im Rahmen der Instandsetzung der Karlsbrücke in Prag wurde bei der Erneuerung der Brückenoberfläche auch eine PU-Abdichtung eingebaut.

 

Beleuchtung

 

Entsprechend den Aussagen des Stadtlichtplanes ist die Steinerne Brücke Baudenkmal und Sehenswürdigkeit, die behutsam etwa wie heute beleuchtet werden soll. Die Lichtfarbe und die Abstrahlcharakteristik soll verbessert werden. Der Lichtschwerpunkt soll tiefer zum liegen kommen. Eine Anstrahlung der Brücke darf die Wuchtigkeit der Brücke durchaus unterstreichen.

 

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege äußerte sich im Jahr 2003 zur Beleuchtung der Steinernen Brücke grundlegend wie folgt:

„Aus unserer Sicht kommt im Zuge der Neugestaltung der Fahrbahn und Brüstungen auch der Frage der Beleuchtung eine in ästhetischer Hinsicht herausragende Rolle zu. Die Steinerne Brücke ist zentraler Bestandteil des Donauprospektes der ehemaligen Reichsstadt und muss aus denkmalpflegerischer Sicht daher in Detailfragen wie einer stimmigen Beleuchtung höchsten Maßstäben genügen. Vor diesem Hintergrund lehnt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege verfremdende Lichtinszenierungen der Brücke selbst ebenso ab, wie in die Brüstungen integrierte Tiefstrahler. Das neue Beleuchtungskonzept sollte unserer Auffassung nach aus der für das 19. und 20. Jahrhundert typischen Kandelaberlösung entwickelt werden.“

 

      Um die konkrete Ausführung zu testen, wurden verschiedene Leuchten bemustert. Zuerst wurden vor Ort auf der Steinernen Brücke unterschiedlich hohe (3,4 - 4,7m) Mastleuchten mit unterschiedlicher Leuchtmittelbestückung vorinstalliert. Als Leuchtenkopf wurde die stadtübliche „Ratisbona 1“ gewählt. Zu beurteilen waren anschließend die Leuchtpunkthöhe, die Lichtfarbe sowie die Fernwirkung der Masthöhe bei Tageslicht.

 

Für die Masthöhe von 4,0 m gab es breiten Zuspruch. Die warme Lichtfarbe wurde allgemein als gut befunden.

 

Im Bereich des Musterbauwerkes wurden aufgrund  der Ergebnisse der Vorbemusterung verschiedene Arten der Anordnung der Leuchten im Bereich der Brüstungen untersucht.

 

Variante 1: Lampenmast auf der Brüstung mit gestaffeltem Durchmesser des Masten

Variante 2: Lampenmast auf der Brüstung mit innenliegender Steinlisene mit einheitlichen Durchmesser des Masten

Variante 3: Lampenmast auf dem Sockelstein vor der Brüstung angeordnet mit gestaffeltem Durchmesser des Masten

Variante 4: Lampenmast auf dem Sockelstein vor der Brüstung mit einheitlichen Durchmesser des Masten

 

Aus technischen (Leitungsführung, Revisionsmöglichkeit) und gestalterischen Gründen wird die Variante 4 der Vorzug gegeben. Der Durchmesser des Masten muss die elektrischen Installationselemente berücksichtigen und soll konisch zulaufen.

 

Für die Bogenbeleuchtung (heute mit Leuchtstofflampen in Bogenmitte) fanden an der Steinernen Brücke zwei Bemusterungstermine statt.

 

Im Sinne einer zukünftigen Stromeinsparung wurden in der Länge unterschiedliche lineare LED-Leuchten am Bogenscheitel installiert, die so ausgerichtet waren, dass jeweils eine Hälfte eines Bogens ausgeleuchtet werden konnte. Die LED-Leuchten wurden nach unten durch ein Abdeckblech gegen Blendung abgeschirmt, das auch den richtigen Abstrahlwinkel des Lichts zum Bogen beeinflusst. Die LEDs gaben an den Bogen eine kältere Lichtfarbe ab, die positiv gesehen wurde. Negativ beurteilt wurde, dass sich in der Nahsicht ein Streiflicht ergeben würde, welches die Unregelmäßigkeiten des Mauerwerks überbetont. Auch der helle Lichtschein auf das Mauerwerk am Lichtaustritt der LED-Leuchtschienen im Bogenscheitel wurde sowohl in der Nah- wie in der Fernsicht als störend beurteilt.

 

Alternativ wurde bei einem Bemusterungstermin auch eine LED-Leiste am Übergang des Bogenkämpfers zum Bogen angebracht, um die Lösung einer Anstrahlung von unten alternativ beurteilen zu können. Als Lichtfarbe wurde bei dieser Lösung eine gelbe Lichtfarbe bemustert, die wegen ihrer Ungleichmäßigkeit im nächtlichen Erscheinungsbild des Bogens jedoch nicht befriedigen konnte. Die Anstrahlung der Bögen über Bodenstrahler von den Beschlächten aus scheitert schon an technischen Problemen.

 

Hinsichtlich der Bogenbeleuchtung gab es einen grundlegenden Dissens mit der Denkmalpflege. Nach Ansicht des BLfD ist das nächtliche Erscheinungsbild der Steinernen Brücke ein wichtiges denkmalpflegerisches Ziel, welches nicht zwangsläufig einer lichttechnischen Inszenierung bedarf. Aus diesem Grunde sei eine dauerhafte Illumination des Brückenbauwerkes aus denkmalpflegerischer Sicht nicht notwendig bzw. erstrebenswert. Technische Installationen am Scheitel des Brückenbogens und die damit verbundenen Eingriffe für die Leitungsführungen in die Mauerwerkssubstanz werden grundsätzlich kritisch gesehen. Die vorgestellte Beleuchtungslösung sei problematisch und verunstalte die historische Brücke. Es sollen andere Alternativen überlegt werden z.B. mit Bodenstrahlern in LED-Technik von den Beschlächten aus die Bögen zu beleuchten.

 

Die bemusterten Lösungen der Bögen mit LED-Lichtleisten fanden keine Zustimmung. Aus der Sicht der städtische Denkmalpflege kann für die vorhanden Bogenbeleuchtung ein Bestandsschutz anerkannt werden. Es wurde schließlich nach Abwägung aller Belange Einigkeit darüber erzielt, dass es bei der heutigen Beleuchtung der 15 Bögen mit Leuchtstofflampen im Bogenscheitel bleiben soll, die sowohl aus der Nah- und Fernwirkung eine dezente und gleichmäßige Ausleuchtung der Bogen sicherstellen. Allerdings kann mit dieser Lösung das angestrebte Ziel, mit einem neuen Beleuchtungskonzept für der Steinerne Brücke entsprechend dem Stadtlichtplan Energieeffizienz auch für die Bogenbeleuchtung umzusetzen und damit zukünftig Strom und Kosten einzusparen, nicht erreicht werden. Die Helligkeit soll jedoch gegenüber der heutigen Standardbeleuchtung etwas zurückgenommen werden, wodurch gewisse Einspareffekte erzielt werden.

 

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass generell auf eine Beleuchtung im Bogenbereich zu verzichten ist. Dies kann dazu führen, dass die Kosten für die Bogenbeleuchtung ggf. nicht förderfähig sind.

 

 

4.      Vorbereitende Maßnahmen für den Bauabschnitt 1

 

Im Rahmen der Instandsetzung der Steinernen Brücke muss der Baustellenbereich aus Sicherheitsgründen und wegen des Baubetriebes für die Fußgänger und Radfahrer vollkommen gesperrt werden. Um die Wegeverbindung Altstadt / Stadtamhof aufrechterhalten zu können, wird bauabschnittsweise ein 3 m breiter Behelfssteg auf der östlichen Brückenseite im Bereich der Beschlächte errichtet. Für den Bauabschnitt 1 wird der Behelfssteg von der Wassergasse und der östlich des Brückenbasars liegenden Gasse aus parallel zu den Bögen XV bis XII errichtet und im Bereich des Bogens XI wieder auf die Steinerne Brücke geführt (siehe Anlage 1).

 

Für die Instandsetzungsmaßnahmen des Bauabschnittes 1 müssen die Brückenunterseiten und Schildwände der romanischen Bögen XII bis XV mit stationären und hängenden Arbeitsgerüsten eingerüstet werden. Um einen ganzen Bogenstein austauschen zu können, sind über den gesamten Bogen gespannte Leergerüste erforderlich. Diese stationären Leergerüste übernehmen dann die Tragfunktion des Bogens. Bei Hochwasser werden sämtliche Gerüste (mit Ausnahme der Leergerüste), auf der Grundlage eines Rückbaukonzeptes, aus dem Abflussbereich entfernt oder über die erwartete Hochwassermarke gezogen.

 

Nach Entfernung des Brückenoberbaues liegt das historische Füllmauerwerk frei. Zum Schutz des Mauerwerks aus Kalkmörtel und zum Schutz der darunter liegenden Natursteinbögen wird ein Schutzdach in Form einer Einhausung in Gerüstbauweise errichtet. Gleichzeitig wird dadurch ein witterungsunabhängiges Arbeiten möglich.

 

Die Vergabe der Arbeiten für den Behelfssteg, die Gerüste und die Einhausung ist für die nächste Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses vorgesehen. Nach Beauftragung werden vorbereitend die Stahlbauteile werkseitig in Fertigungshallen hergestellt und im Januar und Februar 2010 vor Ort aufgestellt.

Die Funktionstüchtigkeit und Benutzung der Anlagen ist für Mitte März 2010 zum Beginn der Maßnahmen für den Bauabschnitt 1 geplant.

 

5.      Maßnahmen des Bauabschnittes 1

 

5.1 Bautechnische Maßnahmen am neuen Oberbau

 

Der vorhandene Oberbau aus den 60er Jahren (Natursteingroßpflaster mit unbewehrter Betonplatte, darunter liegende Tragschicht aus hydraulischen Bindemitteln mit integrierten Kabel- und Leitungstrassen, Betongehwegplatten, Betonbrüstungsplatten) wird vollständig entfernt (siehe Anlagen 5 und 6).

 

Mit der Abnahme des neuzeitlichen zementgebundenen Oberbaues liegt die Oberseite des historischen Füllmauerwerkes frei. Die geschädigten oberen Bereiche des Füllmauerwerkes werden abgetragen und durch ein neues Füllmauerwerk ersetzt. Die Oberseite des Füllmauerwerkes wird nachfolgend als Planum und neue Abdichtungsebene für eine neue Brückenabdichtung hergerichtet. Die Abdichtung in Form einer PU – Spritzabdichtung schützt künftig das Natursteinmauerwerk vor dem Eindringen von Oberflächenwasser und Tausalz, das über die Fugen des Granitbelages noch eindringen kann.

 

Auf der Abdichtungsebene wird nach historischem Vorbild ein neuer Brückenbelag mit Natursteinplatten in einem Sandbett verlegt. Die Fugen des Plattenbelages werden mit Sand eingekehrt.

 

Die Entwässerung der Brückenoberfläche sowie der darunter liegenden Abdichtungsebene erfolgt über Brückeneinläufe. In jedem Brückenfeld werden zwei Einläufe über die vorhandenen Wasserspeier entwässert. Entwässerungsleitungen in Längsrichtung werden auf der historischen Brücke nicht verlegt. Auf dem nördlichen Brückenbasar und dem südlichen Brückenzugang werden die Abläufe an die öffentliche Kanalisation angeschlossen.

 

Die neuen Sockelsteine (Schrammborde) und senkrecht stehenden Brüstungsplatten begrenzen die Brücke in der Breite. Gegenüber der aktuellen Situation wird der Brüstungsverlauf wieder der Geometrie und damit dem historischen Vorbild von 1863 angepasst. Damit wird die unregelmäßige Form der historischen Brücke mit leichten Knicken wieder erlebbar. Die neuen Granitbrüstungen werden zur Aufnahme von Wind- und Holmlasten mittels eingemörtelten Edelstahldollen mit der Platte des Sockelsteins kraftschlüssig verbunden.

 

5.2   Statisch – konstruktive und restauratorische Maßnahmen am

historischen Mauerwerk

 

Die mit Grünsandstein gemauerten Brückenbögen werden unterteilt in das Tonnenmauerwerk, das durch das darüber liegende Füllmauerwerk belastet wird und in die seitlichen Abschlüsse, den Schildbögen, die das schwere Schildwandmauerwerk tragen und deshalb höher als das innere Tonnenmauerwerk belastet sind (siehe Anlage 2). Ein verzahnender Verband zwischen dem tragenden Tonnenmauerwerk und den tragenden Schildbögen fehlt, sodass an fast allen Brückenbögen Längsrisse festgestellt wurden. Der Zustand ist zum Teil so festgestellt worden, dass Schildbögen über mehrere Meter Länge freistehen und keine ausreichende seitliche Kippstabilität mehr besitzen. Um ein weiteres Auseinanderklaffen der vorhandenen Risse zu verhindern, müssen die Schildbögen mit je 4 Gewindestangen in Querrichtung mit dem Tonnenmauerwerk verspannt werden (siehe Anlage 7).

 

Darüber hinaus sind weitere statisch – konstruktive und restauratorische Maßnahmen (siehe Anlage 8) an den Bögen erforderlich (u.a. Reinigung des Natursteinmauerwerks, Entfernen von Zementplomben, Austausch und Vernadeln von Steinen, Entfernen von Zementfugen und anschließendes kraftschlüssiges Vergießen der Fugen).

 

Nachdem die Schildwände anders als die Schildbögen statisch deutlich geringer belastet werden, sind hier überwiegend restauratorische Maßnahmen (Konservierung des Natursteins, Ausbessern von Fehlstellen, Steinfestigung) erforderlich. Im Bereich von Ausbauchungen und Versätzen werden die Schildwände mit dem dahinterliegenden Füllmauerwerk vernadelt, um eine weitere Verschiebung zu verhindern. In Ausnahmefällen müssen Schildwandflächen zurückgebaut und neu gesetzt werden.

 

An den ober- und unterstromigen Eisbrechern werden Maßnahmen des Steinaustausches und der Steinrestaurierung durchgeführt. Nachdem im Rahmen eines hydraulischen Gutachtens festgestellt wurde, dass im Bereich von Steinkanten hohe Sogkräfte, insbesondere bei Hochwasser, auf das Mauerwerk wirken sind zusätzliche Maßnahmen zur Lagesicherung erforderlich. Die vorhandenen Verklammerungen werden auf ihre Funktion hin überprüft und evtl. durch zusätzliche Nadelanker verstärkt.

 

6.      Kosten, Haushaltsmittel und Finanzierung

 

Die Baukosten der Instandsetzung im Rahmen des Bauabschnittes 1 (Bögen XII bis XV) mit Rückbau und Neubau des Oberbaues sowie mit statisch – konstruktiven und restauratorischen Maßnahmen im Bereich des historischen Mauerwerkes betragen ca. 2.500.000 €; einschließlich der vorgezogenen Maßnahmen des BA 1 (vgl. Nr. 4) betragen die Gesamtkosten des 1. BA ~ 4.200.000 €.

 

Auf der Haushaltsstelle 1.6406.9510 sind die erforderlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2010 grundsätzlich vorgesehen.

 

Die Finanzierung erfolgt teilweise mit den Zuwendungen aus dem Programm zur Förderung von Investitionen in nationale UNESCO – Welterbestätten in Höhe von 5,0 Mio. €. Die vorbereitenden Maßnahmen zum Bauabschnitt 1 (Behelfssteg, Gerüste und Einhausung) werden überwiegend aus diesem Programm gefördert. Die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn wurde vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Bonn (BBSR), bereits erteilt.

 

Die restliche Finanzierung wird derzeit mit potentiellen Fördergebern verhandelt.

 

7.      Weiteres Vorgehen

 

In den Jahren 2011 bis 2013 ist die weitere Instandsetzung der Steinernen Brücke im Rahmen der Bauabschnitte 2 bis 4 vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung vorgesehen.

 

Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme mit Gesamtkosten von voraussichtlich 19,265 Mio. € befindet sich derzeit in Abklärung. Mit der Maßnahme wird begonnen, sofern die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Die Steinerne Brücke wird in den Jahren 2010 bis 2013 vorbehaltlich der Finanzierbarkeit instandgesetzt.

Der Bauabschnitt 1 (Bögen XII bis XV) wird, wie im Bericht dargestellt, nach Vorliegen der denkmalpflegerischen Erlaubnis, im Jahre 2010 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel umgesetzt.

 

Anlagen:

 

Anlagen:

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Steinerne Brücke Maßnahmebeschluss BA 1 Anlage 1 (1348 KB)    
Anlage 2 2 Steinerne Brücke Maßnahmebeschluss BA 1 Anlage 2 (1527 KB)    
Anlage 3 3 Steinerne Brücke Maßnahmebeschluss BA 1 Anlage 3 (21908 KB)    
Anlage 4 4 Steinerne Brücke Maßnahmebeschluss BA 1 Anlage 4 (1259 KB)    
Anlage 5 5 Steinerne Brücke Maßnahmebeschluss BA 1 Anlage 5 (724 KB)    
Anlage 6 6 Steinerne Brücke Maßnahmebeschluss BA 1 Anlage 6 (490 KB)    
Anlage 7 7 Steinerne Brücke Maßnahmebeschluss BA 1 Anlage 7 (348 KB)    
Anlage 8 8 Steinerne Brücke Maßnahmebeschluss BA 1 Anlage 8 (701 KB)