Vorlage - VO/09/5064/SKb  

 
 
Betreff: Übertragung von Personalbefugnissen auf den Oberbürgermeister gemäß Art 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO);
Anpassung an die neuen Entgeltgruppen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:1. Oberbürgermeister Schaidinger
2. Bereichsleiter Eineder
Federführend:Bereich Steuerung und Koordination b   
Beratungsfolge:
Personalausschuss Vorberatung
16.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personalausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
17.12.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

                                                                                                             

 

 

Sachverhalt: 

 

1.      Mit Beschluss vom 08.05.2008 (Drucksachennummer VO/08/3341/SK 7 hat der Stadtrat Personalbefugnisse im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach Art. 43 Abs. 2 GO auf den Oberbürgermeister übertragen.

 

 

2.      Als Ergebnis der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst trat zum 01.11.2009 der Änderungstarifvertrag Nr. 6 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Verwaltung – (BT-V) – in Kraft. Er enthält u. a. die neue Entgelttabelle S für die Beschäftigten im Sozial und Erziehungsdienst.

 

         § 1 Abs. 3 der Anlage zu Abschnitt VIII Sonderregelungen (VKA) § 56 nimmt folgende Zuordnung der neuen Entgeltgruppen S zu den allgemeinen Entgeltgruppen des TVöD vor:

 

Entgeltgruppe

Entgeltgruppe

2

S 2

4

S 3

5

S 4

6

S 5

8

S 6 bis S 8

9

S 9 bis S 14

10

S 15 und S 16

11

S 17

12

S 18

 

 

3.      Die bisherige Übertragung von Personalbefugnissen stellt lediglich auf die allgemeinen Entgeltgruppen des TVöD ab. Es wird daher vorgeschlagen, die neuen S-Entgelt-gruppen entsprechend der unter Nr. 2 dargestellten Zuordnung des Tarifvertrags in die Befugnisübertragung einzuarbeiten und die Übertragung der Personalbefugnisse in Bezug auf Beschäftigte wird wie folgt neu zu fassen:

 

         4.1    Beschäftigte

 

         4.1.1 Beschäftigte, sofern nicht unter 4.1.2, 4.1.3 oder 4.1.4 gesondert geregelt

 

                  Einstellungen, Eingruppierungen, Veränderungen der Arbeitszeit, Abordnungen und Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 10 bzw. S 2 bis S 16 TVöD.

 

         4.1.2 Lehrkräfte (einschließlich Musikschullehrer/innen)

 

                  (keine Änderung)

 

         4.1.3 Befristet Beschäftigte

 

                  Einstellungen, Eingruppierungen, Veränderungen der Arbeitszeit, Abordnungen und Beendigung der Arbeitsverhältnisse für Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 13 bzw. S 18 TVöD, die im Rahmen des Stellenplans bis zu zwölf Monate befristet beschäftigt werden.

 

         4.1.4 Beschäftigte im Rahmen von ABM, SAM und sonstigen entsprechend geförderten Maßnahmen

 

                  (keine Änderung)

 

         4.1.5 Abweichende Stufenzuordnung zur Deckung des Personalbedarfs nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD

 

                  Abweichende Stufenzuordnung zur Deckung des Personalbedarfs nach § 16 Abs. 2 Satz 3 TVöD bis zur Entgeltgruppe 10 bzw. S 16 TVöD.

 

 

4.      Mit Beschluss vom 29.05.2008 (Drucksachennummer VO/08/3353/SK7) hat der Stadtrat der Übertragung von Befugnissen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 10 TVöD durch den Oberbürgermeister im Rahmen der Geschäftsverteilung auf den Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination b sowie bei dessen Verhinderung auf den Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination a als planmäßigen Vertreter gemäß Art. 39 Abs. 2 zugestimmt.

 

         Es wird vorgeschlagen, diese Zustimmung auch für die Übertragung der entsprechenden Befugnisse bei Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppen S 2 bis S 16 TVöD zu erteilen.

 

         Die zur Befugnisübertragung nach Art. 39 Abs. 2 GO erforderliche Anhörung der weiteren Bürgermeister ist erfolgt.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.      Der Beschluss des Stadtrates vom 08.05.2009 zur Übertragung von Personalbefugnissen auf den Oberbürgermeister gemäß Art. 43 Abs. 2 GO wird wie in Nr. 3 des Berichts vorgeschlagen geändert.

 

2.      In Ergänzung des Stadtratsbeschlusses vom 29.05.2008 wird der Übertragung von Befugnissen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppen S 2 bis S 16 TVöD durch den Oberbürgermeister im Rahmen der Geschäftsverteilung auf den Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination b sowie bei dessen Verhinderung auf den Leiter des Bereichs Steuerung und Koordination a als planmäßigen Vertreter gemäß Art. 39 Abs. 2 GO zugestimmt.