Sachverhalt: Derzeit
wird bundesweit ein bedarfsgerechtes, plurales, qualitativ hochwertiges System
der Kinderbetreuung geschaffen, damit Eltern, Familie und Beruf –
Ausbildung besser miteinander vereinbaren können. Insbesondere im Bereich der
Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren ist das Angebot an
Betreuungsplätzen noch unzureichend. Um den
bedarfsgerechten Ausbau von Krabbelstube zu fördern gewährt der Freistaat
Bayern im Rahmen eines Sonderprogrammes Zuweisungen zu Investitionen zur Schaffung
zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in einer
Kindertagesstätte gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im
Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis
2013“. Gefördert
werden Investitionsvorhaben, die ab dem 13. März 2007 begonnen wurden und
spätestens ab 31. Dezember 2013 abgeschlossen sind. Die Gesamtkirchengemeinde
Regensburg, Luitpoldstr. 17, 93047 Regensburg beabsichtigt auf einem Grundstück
an der Augsburger Straße eine zweigruppige Krabbelstube (24 Betreuungsplätze)
zu errichten. Neben dem
geplanten Neubau befindet sich bereits der zweigruppige Kindergarten St.
Johannes, Augsburger Str. 36a, 93051 Regensburg und das Gemeindezentrum der
Kirchengemeinde St. Johannes. Die
Krabbelstube wird ebenerdig in Holzbauweise in Kombination mit Stahlbeton und
Sichtmauerwerk errichtet. Der
Bauplan liegt dieser Vorlage bei und wurde zusammen mit der Regierung der
Oberpfalz fachpädagogisch geprüft. Die
Gesamtkosten für die Errichtung betragen laut Aufstellung des Architekturbüros
Hilzendegen & Schlerf ca. 1.138.635,00 Euro. Die
förderfähigen Gesamtkosten für die zweigruppige Einrichtung belaufen sich auf 738.720,00
Euro (216 m² Nutzfläche x 3.420,00 Euro/m²). Hinzu kommt die
Ausstattungspauschale von 30.000,00 Euro (1.250,00 Euro x 24 Plätze). Der von
der Stadt zu leistende gesetzliche Baukostenzuschuss beträgt 633.000,00 Euro.
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2009 bis 2013 unter UA 46 48/09
eingeplant. Die Stadt
Regensburg kann aufgrund des Sonderprogrammes mit einer staatlichen Förderung
in Höhe von ca. 526.000,00 Euro rechnen. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen: 1x Lageplan 1x Grundrissplan
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