Vorlage - VO/10/5557/52  

 
 
Betreff: Förderung der Krabbelstube der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Bürgermeister WeberBezüglich:
VO/10/5286/52
Federführend:Amt für Tagesbetreuung von Kindern   
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
13.07.2010 
Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
22.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
29.07.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt: 

 

Derzeit wird bundesweit ein bedarfsgerechtes, plurales, qualitativ hochwertiges System der Kinderbetreuung geschaffen, damit Eltern, Familie und Beruf – Ausbildung besser miteinander vereinbaren können. Insbesondere im Bereich der Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren ist das Angebot an Betreuungsplätzen noch unzureichend.

 

Um den bedarfsgerechten Ausbau von Krabbelstube zu fördern gewährt der Freistaat Bayern im Rahmen eines Sonderprogrammes Zuweisungen zu Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in einer Kindertagesstätte gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“.

 

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die ab dem 13. März 2007 begonnen wurden und spätestens ab 31. Dezember 2013 abgeschlossen sind.

 

Die Gesamtkirchengemeinde Regensburg, Luitpoldstr. 17, 93047 Regensburg beabsichtigt auf einem Grundstück Killermannstr. 56, 93049 Regensburg eine zweigruppige Krabbelstube (24 Betreuungsplätze) zu errichten.

 

Der Neubau wird direkt an die Evangelische Kirche St. Markus Killermannstr. 56, 93059 Regensburg angebaut. Er ist süd-östlich der Kirche, unterhalb des erhöhten Kirchenplatzes situiert und bindet im Westen an den unteren Teil des Kirchenkomplexes an. Zum Norden und Osten wird das Gebäude durch die neue „Kirchplatzmauer“ begrenzt; im Süden und Südwesten öffnet sich das Gebäude hin zum Garten.

 

Die Krabbelstube wird ebenerdig errichtet.

 

Die Baumaßnahme wurde im Gestaltungsbeirat behandelt.

 

Der Bauplan liegt dieser Vorlage bei und wurde vom Amt für Tagesbetreuung von Kindern fachpädagogisch geprüft; die Prüfung durch die Regierung der Oberpfalz wird demnächst erfolgen.

 

Die Gesamtkosten für die Errichtung betragen laut Aufstellung des Architekturbüros C. Setz ca. 920.000,00 Euro.

 

Die förderfähigen Gesamtkosten für die zweigruppige Einrichtung belaufen sich auf 738.720,00 Euro (216 m² Nutzfläche x 3.420,00 Euro/m²). Hinzu kommt die Ausstattungspauschale von 30.000,00 Euro (1.250,00 Euro x 24 Plätze).

 

Der von der Stadt zu leistende gesetzliche Baukostenzuschuss beträgt 633.000,00 Euro. Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2009 bis 2013 unter UA 46 48/09 eingeplant.

 

Die Stadt Regensburg kann aufgrund des Sonderprogrammes mit einer staatlichen Förderung in Höhe von ca. 526.000,00 Euro rechnen.

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Stadt Regensburg befürwortet die Errichtung einer Krabbelstube mit 24 Plätzen an der Killermannstraße auf einem Grundstück in Eigentum der Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde Regensburg und erkennt den Bedarf dieser Betreuungsplätze an.

 

  1. Die Gesamtkirchengemeinde Regensburg erhält Investitionskostenförderung gemäß den Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013“.

 

  1. Die Betriebsträgerschaft für die Krabbelstube übernimmt die Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus.

 

  1. Die Kirchengemeinde St. Markus erhält ab Inbetriebnahme kindbezogene Förderung gemäß den Bestimmungen des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG).

 

  1. Die kindbezogene Förderung wird nur für Kinder gewährt, die den gewöhnlichen Aufenthalt in Regensburg haben.

 

 

Anlagen:

 

Anlagen:

1x Lageplan

1x Grundrissplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Entwurf VII_Lageplan_M 1_1000 (41 KB)    
Anlage 1 2 Entwurf VII - Grundriss - 14.06.2010 (2 Schlafräume_Alternativ)_176 (86 KB)    
Stammbaum:
VO/10/5286/52   Förderung der Krabbelstube der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Johannes   Amt für Tagesbetreuung von Kindern   Beschlussvorlage
VO/10/5557/52   Förderung der Krabbelstube der Evang.-Luth. Kirchengemeinde St. Markus   Amt für Tagesbetreuung von Kindern   Beschlussvorlage