Sachverhalt: Derzeit
wird bundesweit ein bedarfsgerechtes, plurales, qualitativ hochwertiges System
der Kinderbetreuung geschaffen, damit Eltern, Familie und Beruf –
Ausbildung besser miteinander vereinbaren können. Insbesondere im Bereich der
Betreuung von Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren ist das Angebot an
Betreuungsplätzen noch unzureichend. Um den
bedarfsgerechten Ausbau von Krabbelstube zu fördern gewährt der Freistaat
Bayern im Rahmen eines Sonderprogrammes Zuweisungen zu Investitionen zur Schaffung
zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren in einer
Kindertagesstätte gemäß der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im
Rahmen des Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis
2013“. Gefördert
werden Investitionsvorhaben, die ab dem 13. März 2007 begonnen wurden und
spätestens ab 31. Dezember 2013 abgeschlossen sind. Die Gesamtkirchengemeinde
Regensburg, Luitpoldstr. 17, 93047 Regensburg beabsichtigt auf einem Grundstück
Killermannstr. 56, 93049 Regensburg eine zweigruppige Krabbelstube (24
Betreuungsplätze) zu errichten. Der
Neubau wird direkt an die Evangelische Kirche St. Markus Killermannstr. 56,
93059 Regensburg angebaut. Er ist süd-östlich der Kirche, unterhalb des
erhöhten Kirchenplatzes situiert und bindet im Westen an den unteren Teil des
Kirchenkomplexes an. Zum Norden und Osten wird das Gebäude durch die neue
„Kirchplatzmauer“ begrenzt; im Süden und Südwesten öffnet sich das
Gebäude hin zum Garten. Die
Krabbelstube wird ebenerdig errichtet. Die Baumaßnahme
wurde im Gestaltungsbeirat behandelt. Der
Bauplan liegt dieser Vorlage bei und wurde vom Amt für Tagesbetreuung von
Kindern fachpädagogisch geprüft; die Prüfung durch die Regierung der Oberpfalz
wird demnächst erfolgen. Die
Gesamtkosten für die Errichtung betragen laut Aufstellung des Architekturbüros C.
Setz ca. 920.000,00 Euro. Die
förderfähigen Gesamtkosten für die zweigruppige Einrichtung belaufen sich auf 738.720,00
Euro (216 m² Nutzfläche x 3.420,00 Euro/m²). Hinzu kommt die Ausstattungspauschale
von 30.000,00 Euro (1.250,00 Euro x 24 Plätze). Der von
der Stadt zu leistende gesetzliche Baukostenzuschuss beträgt 633.000,00 Euro.
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2009 bis 2013 unter UA 46 48/09
eingeplant. Die Stadt
Regensburg kann aufgrund des Sonderprogrammes mit einer staatlichen Förderung
in Höhe von ca. 526.000,00 Euro rechnen. Der
Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:
Anlagen: 1x
Lageplan 1x
Grundrissplan
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