Vorlage - VO/10/6083/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2011;
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/09/5094/20
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
09.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
16.12.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

a)              Auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2011 vom 15.11.2010 wird verwiesen.

 

Zur Haushaltskonsolidierung werden ausgewählte Gruppen des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes im Verwaltungshaushaltsplan gegenüber den Vorjahresansätzen um 5 % bzw. rd. 1,4 Mio. € gekürzt. Dies ist in den Entwurf des Haushaltsplanes und in die mittelfristige Finanzplanung eingearbeitet. Außerdem werden die Personalkostenbudgets um 2,5 % gekürzt. Die Einsparungen werden in der Retrospektive bei den Budgetabschlüssen ermittelt.

 

 

b)              Wie aus den Diskussionen über die Haushaltsreste bekannt, treten regelmäßig Ver­zögerungen bei Baumaßnahmen und beim Grunderwerb auf. Teilweise gehen auch Rechnungen nicht wie erwartet ein. Gleichzeitig lassen sich (einzelne) andere Maß­nahmen schneller verwirklichen als geplant. In diesen Fällen wären gemäß der Ge­schäftsordnung des Stadtrates für Mittelbereitstellungen über 50.000 EUR Beschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses und für solche über 500.000 EUR Beschlüsse des Stadtrates erforderlich. Um diesen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird vorgeschlagen, das Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher zu ermächtigen, in diesen Fällen Mittel­bereitstellungen unter folgenden Bedingungen zu genehmigen:

 

              -              die Ausgaben sind in einem gültigen (beschlossenen) Investitionsprogramm ent­halten und damit finanziert

              -              es treten keine Änderungen der Kosten oder der Ausführung ein, die von einem Stadtratsgremium zu beschließen sind

              -              der höhere Mittelbedarf im jeweiligen Haushaltsjahr der einen Maßnahme kann durch einen geringeren Mittelbedarf der anderen Maßnahme ausgeglichen werden (saldoneutrale Korrektur des Mittelabflusses).

 

 

c)              In einzelnen Fällen sind nach Vorlage des Verwendungsnachweises Zuschüsse für Investitionen an die Zuschussgeber zurückzuzahlen, weil die zuwendungsfähigen Kosten unterschritten wurden. Tritt die Zahlungspflicht noch in dem Jahr ein, in dem die Förderung einging, kann die Rückzahlung nach § 70 Abs.1 KommHV - Kameralistik von den Einnahmen abgesetzt werden. Steht die Rückforderung in einem anderen Jahr an, so ist eine Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Die Rückforderung ist zu verzinsen. Um Zinszahlungen zu vermeiden, wird vorgeschlagen, das Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher zu ermächtigen, Mittel für die Rückzahlungen von zuviel erhaltenen Zuschüssen auf dem Verwaltungsweg bereitzustellen. Außerdem wird angeregt, das Wirtschafts- und Finanzreferat zu ermächtigen, ebenso Mittel für die Zahlung von nicht fristgerecht verwendeten und für zuviel erhaltene Zuschüsse bereitzustellen. In analoger Anwendung des § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg wird in diesen Fällen der Verwaltungs- und Finanzausschuss und bei Mittelbereitstellungen über 500.000 EUR auch das Stadtratsplenum informiert.

 

 

d)              Nach § 2 der Haushaltssatzung 2011 werden für die Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt der Stadt 14.480.000 EUR  festgelegt. Nach Abzug der ordentlichen und außerordentlichen Tilgung i.H.v. 6.380.000 EUR  beträgt die Ermächtigung zur Nettoneuverschuldung der Stadt für das laufende Haushaltsjahr 8.100.000 EUR.

              Während des Haushaltsjahres 2011 laufen zudem für eine Reihe von Krediten der Stadt die Zinsbindungsfristen aus. Hierdurch werden entweder Prolongationen oder Umschuldungen notwendig. Dazu wurde ein Ansatz i.H.v. 2,95 Mio. EUR eingestellt, der außerdem durch einen Zweckbindungsring mit unechter und gegenseitiger Deckungsfähigkeit flexibel auch höhere Beträge in Einnahmen und Ausgaben  bei gleichem Saldo zulässt.

             

              Die Situation auf dem Kapitalmarkt ist durch rasch wechselnde Konditionen gekenn­zeichnet. Angebote von Kreditinstituten für aufzunehmende und umzuschuldende Kredite sind in der Regel wenige Stunden gültig, so dass zwischen der Angebotsabgabe durch die Banken und der Annahme von Seiten der Stadt eine Entscheidung durch ein Beschlussgremium nicht erfolgen kann.

 

              Im Rahmen des Zinsmanagements kann es ferner vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für zukünftige Kreditaufnahmen bzw. Umschuldungen oder Prolongationen bereits im laufenden Haushaltsjahr einzugehen. In Frage kommen beispielsweise Kredite, deren Zinsbindungsfristen in den kommenden Jahren enden und dadurch Zinsanpassungen erforderlich werden.

 

Als Instrumente zur Sicherung attraktiv erscheinender Zinssätze kommen auch derivative Finanzierungsinstrumente (z.B. Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und können zur Reduzierung der Zinsbelastung beitragen.

 

Der Referent für Wirtschaft und Finanzen wurde bereits mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1994 zum Abschluss von Zins-Swap-Geschäften ermächtigt. Mit Schreiben vom 08.11.1995 und 14.09.2009 hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren zu Problematik der derivaten Finanzierungsinstrumente in einem „Derivateerlass“ Stellung genommen. Es hat darin konkretisiert, welche Geschäfte getätigt werden dürfen. Bei den bisher abgeschlossenen und künftig abzuschließenden Swaps werden die Grundsätze der Konnexität vollumfänglich gewahrt, da das Betragsvolumen der Zinsswaps und die Zahlungsmodalitäten auf die jeweils zugrunde liegenden Darlehen abgestimmt werden.

 

 

Der Stadtrat sollte dem Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher die Zustimmung erteilen, entsprechende Kreditverträge der Stadt und zusätzlich derivative Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen abschließen zu dürfen und dem Verwaltungs- und Finanzausschuss nachträglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Als Stellvertreter des Wirtschafts- und Finanzreferenten bei Abwesenheit soll für Kredit- und Derivatgeschäfte der Leiter der Stadtkämmerei tätig werden dürfen, um entsprechend kurze Reaktionszeiten sicherstellen zu können.

 

 

e)              Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben kann die Stadt Kassenkredite aufnehmen. Die Höhe wird eingeschränkt durch einen in der Haushaltssatzung festzusetzenden Höchstbetrag. Gemäß Art. 73 Abs. 2 GO soll der Höchstbetrag ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen nicht überschreiten. Im Haushaltsjahr 2011 beläuft sich die gesetzliche Grenze auf 79,24 Mio. EUR. Es wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Kassenkredite in § 5 der Haushaltssatzung 2011 auf 60,0 Mio. EUR (dies entspricht 12,6 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes: 475.455.000 EUR) festzusetzen.

 

 

f)              Es wird vorgeschlagen, das Wirtschafts- und Finanzreferat zu ermächtigen, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2011 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2010 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2010 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2011 kassenwirksam werden. In beiden Fällen stellt dies keine neue Entscheidung in der Sache, sondern lediglich einen formalen Vollzug einer bereits getroffenen Entscheidung dar. Die (Wieder-)Bereitstellung setzt die Verfügbarkeit von Deckungsmitteln, insb. Minderausgaben, voraus.

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.              Der Haushaltsplan 2011 wird mit den in dem Entwurf vom 15.11.2010 genannten Beträgen festgestellt.

 

2.              Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2011 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

3.              Der Entwurf der Haushaltssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

4.              Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des Investitionsprogrammes vorzunehmen.

 

5.              Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die Rückzahlung von zuviel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die Zahlung von Zinsen für nicht fristgerecht verwendete und für zuviel erhaltene Zuschüsse.

 

6.               Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Wirtschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen im Haushaltsjahr 2011 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu.

              Ferner wird das Wirtschafts- und Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre und derivative Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

              Als Stellvertreter des Wirtschafts- und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kredit- und Derivatgeschäften der Leiter der Stadtkämmerei ermächtigt.

 

7.              Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2011 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2010 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2010 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2011 kassenwirksam werden.

 

8.               Die Personalkostenbudgets werden um 2,5 % gekürzt.

Anlagen: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2005

 

Anlagen: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HHSatzung 2011 Anlage zum Beschluss (66 KB)    
Stammbaum:
VO/06/1930/020   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2007; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/07/2854/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2008; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/08/3908/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/09/5094/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2010; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/10/6083/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2011; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage