Vorlage - VO/08/3908/20  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009;
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/07/2854/20
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
04.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
11.12.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

a)       Auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2009 vom 31.10.2008 wird verwiesen.

          In Einzelfällen, wie der Schaffung der Infrastruktur für ein Fußballstadion, liegen die Unterlagen gem. § 10 Abs. 3 KommHV – Kameralistik für die Einplanung nicht vor. Die Ausnahme gem. Abs. 4 ist begründet. Die Unterlagen werden vor Beginn der Maßnahme bzw. vor dem Eingehen von Verpflichtungen mit den erforderlichen Beschlussvorschlägen vorgelegt.

 

b)      Wie aus den Diskussionen über die Haushaltsreste bekannt, treten regelmäßig Ver­zögerungen bei Baumaßnahmen und beim Grunderwerb auf. Teilweise gehen auch Rechnungen nicht wie erwartet ein. Gleichzeitig lassen sich (einzelne) andere Maß­nahmen schneller verwirklichen als geplant. In diesen Fällen wären gemäß der Ge­schäftsordnung des Stadtrates für Mittelbereitstellungen über 50.000 EUR Beschlüsse des Verwaltungs- und Finanzausschusses und für solche über 500.000 EUR Beschlüsse des Stadtrates erforderlich. Um diesen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird vorgeschlagen, das Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher zu ermächtigen, in diesen Fällen Mittel­bereitstellungen unter folgenden Bedingungen zu genehmigen:

 

          -   die Ausgaben sind in einem gültigen (beschlossenen) Investitionsprogramm ent­halten und damit finanziert

          -   es treten keine Änderungen der Kosten oder der Ausführung ein, die von einem Stadtratsgremium zu beschließen sind

          -   der höhere Mittelbedarf im jeweiligen Haushaltsjahr der einen Maßnahme kann durch einen geringeren Mittelbedarf der anderen Maßnahme ausgeglichen werden (saldoneutrale Korrektur des Mittelabflusses).

 

 

c)       In einzelnen Fällen sind nach Vorlage des Verwendungsnachweises Zuschüsse für Investitionen an die Zuschussgeber zurückzuzahlen, weil die zuwendungsfähigen Kosten unterschritten wurden. Tritt die Zahlungspflicht noch in dem Jahr ein, in dem die Förderung einging, kann die Rückzahlung nach § 70 Abs.1 KommHV von den Einnahmen abgesetzt werden. Steht die Rückforderung in einem anderen Jahr an, so ist eine Veranschlagung im Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Dies führt zu Problemen, da die Rückforderung zu verzinsen ist. Um Schaden von der Stadt aus dem Zinsverlust abzuwenden, wird vorgeschlagen, das Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher zu ermächtigen, Mittel für die Rückzahlungen von zuviel erhaltenen Zuschüssen auf dem Verwaltungsweg bereitzustellen. Außerdem wird angeregt, das Wirtschafts- und Finanzreferat zu ermächtigen, ebenso Mittel für die Zahlung von nicht fristgerecht verwendeten und für zuviel erhaltene Zuschüsse bereitzustellen. In analoger Anwendung des § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg wird in diesen Fällen der Verwaltungs- und Finanzausschuss und bei Mittelbereitstellungen über 500.000 EUR auch das Stadtratsplenum informiert.

 

 

d)      Nach § 2 der Haushaltssatzung 2009 werden für die Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt der Stadt 29.330.000 EUR  festgelegt. Nach Abzug der ordentlichen und außerordentlichen Tilgung i.H.v. 7.530.000 EUR  beträgt die Ermächtigung zur Nettoneuverschuldung der Stadt für das laufende Haushaltsjahr 21.800.000 EUR.

          Während des Haushaltsjahres 2009 laufen zudem für eine Reihe von Krediten der Stadt die Zinsbindungsfristen aus. Hierdurch werden entweder Prolongationen oder Umschuldungen notwendig. Dazu wurde ein Ansatz i.H.v. 2,95 Mio. EUR eingestellt, der außerdem durch einen Zweckbindungsring mit unechter und gegenseitiger Deckungsfähigkeit flexibel auch höhere Beträge in Einnahmen und Ausgaben  bei gleichem Saldo zulässt.

         

          Die Situation auf dem Kapitalmarkt ist durch rasch wechselnde Konditionen gekenn­zeichnet. Angebote von Kreditinstituten für aufzunehmende und umzuschuldende Kredite sind in der Regel wenige Stunden gültig, so dass zwischen der Angebotsabgabe durch die Banken und der Annahme von Seiten der Stadt eine Entscheidung durch ein Beschlussgremium nicht erfolgen kann.

 

          Im Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für zukünftige Kreditaufnahmen bzw. Umschuldungen oder Prolongationen (z.B. für Kredite, deren Zinsbindungsfristen in den kommenden Jahren enden und eine Zinsanpassung erforderlich wird) bereits jetzt einzugehen.

          Daneben kommen als Maßnahme des Zinsmanagements auch derivate Finanzierungsinstrumente (z.B. Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden verstärkt auch im kommunalen Sektor angeboten. Solche Geschäfte nehmen als selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen zur Verringerung der Zinsbelastung bei.

          Der Finanzreferent wurde bereits mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1994 zum Abschluss von Zins-Swap-Geschäften ermächtigt. Mit Schreiben vom 08.11.1995 hat das Bayerische Staatsministerium des Inneren zu Problematik der derivaten Finanzierungsinstrumente Stellung genommen. Es hat konkretisiert, welche Geschäfte getätigt werden dürfen.

           

          Der Stadtrat sollte deshalb dem Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher die Zustimmung erteilen, entsprechende Kreditverträge der Stadt und zusätzlich derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen abschließen zu dürfen und dem Verwaltungs- und Finanzausschuss nachträglich zur Kenntnisnahme vorzulegen. Als Stellvertreter des Wirtschafts- und Finanzreferenten bei Abwesenheit soll für Kredit- und Derivatgeschäfte der Leiter der Stadtkämmerei tätig werden dürfen, um entsprechend kurze Reaktionszeiten sicherstellen zu können.

 

 

e)       Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben kann die Stadt Kassenkredite aufnehmen. Die Höhe wird eingeschränkt durch einen in der Haushaltssatzung festzusetzenden Höchstbetrag. Gemäß Art. 73 Abs. 2 GO soll der Höchstbetrag ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen nicht überschreiten. Im Haushaltsjahr 2009 beläuft sich die gesetzliche Grenze auf 74,02 Mio. EUR. Es wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag der Kassenkredite in § 5 der Haushaltssatzung 2009 auf 60,0 Mio. EUR (dies entspricht 13,5 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes: 444.105.550 EUR) festzusetzen.

 

f)       Es wird vorgeschlagen, das Wirtschafts- und Finanzreferat zu ermächtigen, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2009 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2008 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2008 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2009 kassenwirksam werden.

Die (Wieder-)Bereitstellung setzt die Verfügbarkeit von Deckungsmitteln, insb. Minderausgaben, voraus.

 

Die Wiederbereitstellungsermächtigung für ‚echte’ Haushaltsmittel ist unverändert gegenüber den Vorjahren; die Bereitstellungsermächtigung für Haushaltsmittel in Folge von Verpflichtungsermächtigungen ist erstmalig. Dies stellt – in beiden Fällen - jedoch keine neue Entscheidung in der Sache, sondern lediglich einen formalen Vollzug einer bereits getroffenen Entscheidung dar.

 

Hintergrund der neuen Befugnis ist, dass im Haushaltsjahr 2008 das Instrumentarium „über- und außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen gem. Art. 67 Abs. 5 GO“ erstmalig angewendet worden ist. Bindungen, die aufgrund dieser haushaltsrechtlichen Ermächtigung eingegangen worden sind, führen in den Folgejahren ‚zwangsläufig’ zur Kassenwirksamkeit. Sofern hierfür in 2009 keine bzw. nicht in ausreichender Höhe planmäßige Haushaltsmittel vorgesehen sind, ist die über- und außerplanmäßige Bereitstellung von ‚echten’ Haushaltsmitteln erforderlich.

 

 

 

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

1.         Der Haushaltsplan 2009 wird mit den in dem Entwurf vom 31.10.2008 genannten Beträgen festgestellt.

 

2.         Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes beschlossen.

 

3.         Der Entwurf der Haushaltssatzung ist wesentlicher Bestandteil des Beschlusses.

 

4.         Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des Investitionsprogrammes vorzunehmen.

 

5.         Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die Rückzahlung von zuviel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die Zahlung von Zinsen für nicht fristgerecht verwendete und für zuviel erhaltene Zuschüsse.

 

6.         Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des Wirtschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen Vereinbarungen über Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen im Haushaltsjahr 2009 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu.

            Ferner wird das Wirtschafts- und Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre und derivate Finanzierungsinstrumente abzuschließen.

            Als Stellvertreter des Wirtschafts- und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kredit- und Derivatgeschäften der Leiter der Stadtkämmerei ermächtigt.

 

7.         Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2009 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2008 bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von in 2008 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten Verpflichtungsermächtigungen, in 2009 kassenwirksam werden.

 

Anlagen: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2005

 

Anlagen: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 HHSatzung 2009 Anlage zum Beschluss (67 KB)    
Stammbaum:
VO/06/1930/020   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2007; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/07/2854/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2008; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/08/3908/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/09/5094/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2010; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/10/6083/20   Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2011; Haushaltssatzung mit Haushaltsplan   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage