Sachverhalt: a) Auf den Entwurf des Haushaltsplanes 2009
vom 31.10.2008 wird verwiesen. In Einzelfällen, wie der Schaffung der Infrastruktur für ein Fußballstadion, liegen die Unterlagen gem. § 10 Abs. 3 KommHV – Kameralistik für die Einplanung nicht vor. Die Ausnahme gem. Abs. 4 ist begründet. Die Unterlagen werden vor Beginn der Maßnahme bzw. vor dem Eingehen von Verpflichtungen mit den erforderlichen Beschlussvorschlägen vorgelegt. b) Wie aus den Diskussionen über die
Haushaltsreste bekannt, treten regelmäßig Verzögerungen bei Baumaßnahmen und
beim Grunderwerb auf. Teilweise gehen auch Rechnungen nicht wie erwartet ein.
Gleichzeitig lassen sich (einzelne) andere Maßnahmen schneller verwirklichen
als geplant. In diesen Fällen wären gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates
für Mittelbereitstellungen über 50.000 EUR Beschlüsse des Verwaltungs- und
Finanzausschusses und für solche über 500.000 EUR Beschlüsse des Stadtrates
erforderlich. Um diesen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wird vorgeschlagen,
das Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher zu ermächtigen, in diesen Fällen
Mittelbereitstellungen unter folgenden Bedingungen zu genehmigen: - die
Ausgaben sind in einem gültigen (beschlossenen) Investitionsprogramm enthalten
und damit finanziert - es
treten keine Änderungen der Kosten oder der Ausführung ein, die von einem
Stadtratsgremium zu beschließen sind - der
höhere Mittelbedarf im jeweiligen Haushaltsjahr der einen Maßnahme kann durch
einen geringeren Mittelbedarf der anderen Maßnahme ausgeglichen werden
(saldoneutrale Korrektur des Mittelabflusses). c) In einzelnen Fällen sind nach Vorlage des
Verwendungsnachweises Zuschüsse für Investitionen an die Zuschussgeber
zurückzuzahlen, weil die zuwendungsfähigen Kosten unterschritten wurden. Tritt
die Zahlungspflicht noch in dem Jahr ein, in dem die Förderung einging, kann
die Rückzahlung nach § 70 Abs.1 KommHV von den Einnahmen abgesetzt werden.
Steht die Rückforderung in einem anderen Jahr an, so ist eine Veranschlagung im
Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Dies führt zu Problemen, da die
Rückforderung zu verzinsen ist. Um Schaden von der Stadt aus dem Zinsverlust
abzuwenden, wird vorgeschlagen, das Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher zu
ermächtigen, Mittel für die Rückzahlungen von zuviel erhaltenen Zuschüssen auf
dem Verwaltungsweg bereitzustellen. Außerdem wird angeregt, das Wirtschafts-
und Finanzreferat zu ermächtigen, ebenso Mittel für die Zahlung von nicht
fristgerecht verwendeten und für zuviel erhaltene Zuschüsse bereitzustellen. In
analoger Anwendung des § 11 Abs. 6 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der
Stadt Regensburg wird in diesen Fällen der Verwaltungs- und Finanzausschuss und
bei Mittelbereitstellungen über 500.000 EUR auch das Stadtratsplenum informiert. d) Nach § 2
der Haushaltssatzung 2009 werden für die Kreditaufnahmen zur Finanzierung von
Ausgaben im Vermögenshaushalt der Stadt 29.330.000 EUR festgelegt. Nach Abzug der ordentlichen und
außerordentlichen Tilgung i.H.v. 7.530.000 EUR
beträgt die Ermächtigung zur Nettoneuverschuldung der Stadt für das
laufende Haushaltsjahr 21.800.000 EUR. Während
des Haushaltsjahres 2009 laufen zudem für eine Reihe von Krediten der Stadt die
Zinsbindungsfristen aus. Hierdurch werden entweder Prolongationen oder
Umschuldungen notwendig. Dazu wurde ein Ansatz i.H.v. 2,95 Mio. EUR
eingestellt, der außerdem durch einen Zweckbindungsring mit unechter und
gegenseitiger Deckungsfähigkeit flexibel auch höhere Beträge in Einnahmen und
Ausgaben bei gleichem Saldo zulässt. Die
Situation auf dem Kapitalmarkt ist durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet.
Angebote von Kreditinstituten für aufzunehmende und umzuschuldende Kredite sind
in der Regel wenige Stunden gültig, so dass zwischen der Angebotsabgabe durch
die Banken und der Annahme von Seiten der Stadt eine Entscheidung durch ein
Beschlussgremium nicht erfolgen kann. Im
Rahmen des Zinsmanagements kann es auch vorteilhaft sein, Zinsgeschäfte für
zukünftige Kreditaufnahmen bzw. Umschuldungen oder Prolongationen (z.B. für
Kredite, deren Zinsbindungsfristen in den kommenden Jahren enden und eine
Zinsanpassung erforderlich wird) bereits jetzt einzugehen. Daneben
kommen als Maßnahme des Zinsmanagements auch derivate Finanzierungsinstrumente
(z.B. Swaps, Caps, strukturierte Darlehen) in Betracht. Diese Instrumente
wurden von den Geldinstituten in den letzten Jahren weiterentwickelt und werden
verstärkt auch im kommunalen Sektor angeboten. Solche Geschäfte nehmen als
selbständiges Rechtsgeschäft Einfluss auf bestehende Zinspflichten und tragen
zur Verringerung der Zinsbelastung bei. Der
Finanzreferent wurde bereits mit Beschluss des Stadtrats vom 24.11.1994 zum
Abschluss von Zins-Swap-Geschäften ermächtigt. Mit Schreiben vom 08.11.1995 hat
das Bayerische Staatsministerium des Inneren zu Problematik der derivaten
Finanzierungsinstrumente Stellung genommen. Es hat konkretisiert, welche
Geschäfte getätigt werden dürfen. Der
Stadtrat sollte deshalb dem Wirtschafts- und Finanzreferat wie bisher die
Zustimmung erteilen, entsprechende Kreditverträge der Stadt und zusätzlich
derivate Finanzierungsinstrumente einschließlich strukturierter Darlehen abschließen
zu dürfen und dem Verwaltungs- und Finanzausschuss nachträglich zur
Kenntnisnahme vorzulegen. Als Stellvertreter des Wirtschafts- und
Finanzreferenten bei Abwesenheit soll für Kredit- und Derivatgeschäfte der
Leiter der Stadtkämmerei tätig werden dürfen, um entsprechend kurze
Reaktionszeiten sicherstellen zu können. e) Zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben
kann die Stadt Kassenkredite aufnehmen. Die Höhe wird eingeschränkt durch einen
in der Haushaltssatzung festzusetzenden Höchstbetrag. Gemäß Art. 73 Abs. 2 GO
soll der Höchstbetrag ein Sechstel der im Verwaltungshaushalt veranschlagten
Einnahmen nicht überschreiten. Im Haushaltsjahr 2009 beläuft sich die
gesetzliche Grenze auf 74,02 Mio. EUR. Es wird vorgeschlagen, den Höchstbetrag
der Kassenkredite in § 5 der Haushaltssatzung 2009 auf 60,0 Mio. EUR (dies
entspricht 13,5 % der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes: 444.105.550 EUR) festzusetzen. f) Es wird vorgeschlagen, das Wirtschafts-
und Finanzreferat zu ermächtigen, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und
außerplanmäßig in 2009 (wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2008
bewilligt, aber nicht bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind,
oder die in Folge von in 2008 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten
Verpflichtungsermächtigungen, in 2009 kassenwirksam werden. Die (Wieder-)Bereitstellung setzt die Verfügbarkeit
von Deckungsmitteln, insb. Minderausgaben, voraus. Die Wiederbereitstellungsermächtigung für ‚echte’
Haushaltsmittel ist unverändert gegenüber den Vorjahren; die
Bereitstellungsermächtigung für Haushaltsmittel in Folge von
Verpflichtungsermächtigungen ist erstmalig. Dies stellt – in beiden Fällen -
jedoch keine neue Entscheidung in der Sache, sondern lediglich einen formalen
Vollzug einer bereits getroffenen Entscheidung dar. Hintergrund der neuen Befugnis ist, dass im Haushaltsjahr 2008 das Instrumentarium „über- und außerplanmäßige Bereitstellung von Verpflichtungsermächtigungen gem. Art. 67 Abs. 5 GO“ erstmalig angewendet worden ist. Bindungen, die aufgrund dieser haushaltsrechtlichen Ermächtigung eingegangen worden sind, führen in den Folgejahren ‚zwangsläufig’ zur Kassenwirksamkeit. Sofern hierfür in 2009 keine bzw. nicht in ausreichender Höhe planmäßige Haushaltsmittel vorgesehen sind, ist die über- und außerplanmäßige Bereitstellung von ‚echten’ Haushaltsmitteln erforderlich. Der Verwaltungs-
und Finanzausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt: 1. Der Haushaltsplan 2009 wird mit den in
dem Entwurf vom 31.10.2008 genannten Beträgen festgestellt. 2. Die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2009 wird mit den Abschlusssummen des Verwaltungs- und
Vermögenshaushaltes beschlossen. 3. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist
wesentlicher Bestandteil des Beschlusses. 4. Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird
ermächtigt, bei Bedarf saldoneutrale Mittelabflusskorrekturen bei Maßnahmen des
Investitionsprogrammes vorzunehmen. 5. Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird
ermächtigt, über- und außerplanmäßige Mittel bereitzustellen für die
Rückzahlung von zuviel erhaltenen Zuschüssen für Investitionen sowie für die
Zahlung von Zinsen für nicht fristgerecht verwendete und für zuviel erhaltene
Zuschüsse. 6. Der Stadtrat stimmt der Ermächtigung des
Wirtschafts- und Finanzreferates zum Abschluss der erforderlichen
Vereinbarungen über Kreditaufnahmen und Umschuldungen bzw. Prolongationen im
Haushaltsjahr 2009 nach Maßgabe der Berichtsvorlage zu. Ferner wird das Wirtschafts- und
Finanzreferat ermächtigt, Zinsgeschäfte für Kreditaufnahmen und Umschuldungen
bzw. Prolongationen zukünftiger Haushaltsjahre und derivate
Finanzierungsinstrumente abzuschließen. Als Stellvertreter des Wirtschafts-
und Finanzreferenten wird zum Abschluss von Kredit- und Derivatgeschäften der
Leiter der Stadtkämmerei ermächtigt. 7. Das Wirtschafts- und Finanzreferat wird
ermächtigt, bei Bedarf Haushaltsmittel über- und außerplanmäßig in 2009
(wieder) bereitzustellen, die entweder bereits in 2008 bewilligt, aber nicht
bzw. nicht in vollem Umfang kassenwirksam geworden sind, oder die in Folge von
in 2008 über- und außerplanmäßigen bereitgestellten
Verpflichtungsermächtigungen, in 2009 kassenwirksam werden.
Anlagen: Haushaltssatzung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009
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