Vorlage - VO/11/6692/20  

 
 
Betreff: Jahresrechnung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009;
Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Berichterstatter/in:Wirtschafts- und Finanzreferent DamingerBezüglich:
VO/09/5051/20
Federführend:Stadtkämmerei   
Beratungsfolge:
Verwaltungs- und Finanzausschuss Vorberatung
30.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat der Stadt Regensburg Entscheidung
30.06.2011 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Regensburg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

                                                                                                            

 

 

Sachverhalt:             

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.05.2011 die Jahresrechnung der Stadt für das Haushaltsjahr 2009 zur Kenntnis genommen und die Entlastung zu dieser Jahresrechnung empfohlen.

 

 

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO kann die Entlastung bereits nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten beschlossen werden. Die Durchführung der überörtlichen Prüfung braucht nicht abgewartet zu werden. In der Regel ist der Beschluss bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres herbei zu führen.

 

 

Prüfungserinnerungen standen dieser Empfehlung nicht entgegen.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Der Stadtrat beschließt:

 

Nach Abschluss der örtlichen Prüfung sowie der Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wird die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009 gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschlossen.


 

Anlagen:

Stammbaum:
VO/09/5051/20   Jahresrechnungen der Stadt Regensburg für die Haushaltsjahre 2005 mit 2008; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage
VO/11/6692/20   Jahresrechnung der Stadt Regensburg für das Haushaltsjahr 2009; Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO   Stadtkämmerei   Beschlussvorlage